Der Geschichte von den 'Sechs Millionen' Juden wurde zwischen den Jahren
1945 und 1949 bei den Nürnberger Prozessen der deutschen Führer
juristisches Ansehen verliehen, Verfahren, die sich als die schändlichste
Rechtskomödie der Geschichte erwiesen. Für ein genaues Studium
der Niederträchtigkeiten dieser Prozesse, von denen Feldmarschall
Montgomery sagte, dass es jetzt ein Verbrechen sei, den Krieg zu verlieren,
weisen wir den Leser auf die nachstehend angeführten Werke hin, und
besonders auf das des bedeutenden englischen Juristen F.J.P. Veale Advance
to Barbarism (Der Barbarei entgegen), (Marienburg-Verlag, Würzburg)
hin.
Von Beginn an wurde der Prozess auf der Grundlage von grossen statistischen
Irrtümern geführt. In seiner Anklage vom 20. November 1945 erklärte
Mr. Sidney Alderman, dass in dem von Deutschland besetzten Europa 9.600.000
Juden gewesen seien. Unsere früheren Untersuchungen haben aber gezeigt,
dass diese Zahl raffinierterweise ungenau ist. Diese Zahl wird erreicht
durch
1. völliges Ausserachtlassen aller jüdischen Auswanderungen von
1933 bis 1945 und
2. Hinzuzählen aller Juden Russlands, einschliesslich der 2.000.000
oder mehr, die niemals im deutschen Einflussgebiet waren.
Dieselbe aufgeblähte Zahl, noch ein bisschen vergrössert auf
9.800.000, wurde durch Professor Shalom Baron beim Eichmann-Prozess produziert.
Die angeblichen Sechs Millionen Opfer erschienen zuerst als Grundlage für
die Anklage in Nürnberg und nach einiger Zahlenspielerei mit 10.000.000
oder mehr durch die damalige Presse, erlangte sie schliesslich internationale
Volkstümlichkeit und Anerkennung. Es ist jedoch bemerkenswert, dass,
obwohl diese übertriebene Zahl in der Zeit der Gegenklagen im Jahre
1945 Glauben fand, sie im Jahre 1961 beim Eichmann-Prozess nicht mehr aufrechtzuerhalten
war. Der Jerusalemer Gerichtshof bemühte sich sorgfältigt, die
Zahl von Sechs Millionen nicht zu erwähnen, und die Anklage des Gideon
Hausner sprach einfach von 'einigen Millionen.'
Die Rechtsgrundsätze nicht beachtet
Sollte jemand dazu verleitet werden zu glauben, dass die Ermordung der
Juden in Nürnberg durch 'Beweise' bestätigt wurde, sollte er
die Art der Prozesse selbst beachten, denn diese gründeten sich auf
einer völligen Missachtung jeglicher Rechtsgrundsätze. Die Kläger
handelten als Ankläger, Richter und Henker; 'schuldig' war von Anbeginn
vorgesehen. (Unter den Richtern waren selbstverständlich auch die
Russen, deren unzählige Verbrechen auch den Mord an 15.000 polnischen
Offizieren einschloss, deren Leichen von den Deutschen im Wald von Katyn,
nahe Smolensk, entdeckt wurden. Der sowjetische Ankläger versuchte,
dieses Gemetzel den deutschen Angeklagten in die Schuhe zu schieben). In
Nürnberg wurde die Rechtsprechung ex post facto - nachträglich
- Verurteilung ohne vorher bestehendes Gesetz - begründet. Dabei wurden
Männer verurteilt für 'Verbrechen', die erst zu Verbrechen erklärt
wurden, nachdem sie angeblich begangen worden waren. Bis dahin war es oberster
Rechtsgrundsatz gewesen, dass eine Person nur für die Verletzung eines
Gesetzes, das zur Zeit der Tat in Kraft war, angeklagt werden konnte. 'Nulla
Poena Sine Lege'.
Die Regeln der Beweise, entwickelt durch die britische Rechtslehre über
Jahrhunderte, um mit der grösstmöglichen Gewissheit an die Wahrheit
und Echtheit einer Anklage zu kommen, wurden in Nürnberg überhaupt
nicht beachtet! Es wurde befohlen, dass das Gericht 'für Beweise nicht
an technische Regeln gebunden sein sollte', aber 'es konnte jeden Beweis
zulassen, der irgendwie nützlich war', d.h. der versprach, eine Verurteilung
zu unterstützen. In der Praxis bedeutete das die Zulassung von 'Hörensagen'-Beweisen
und -Dokumenten, was bei normalen Gerichtsverfahren immer als unglaubwürdig
zurückgewiesen wird. Dass derartige Beweise zugelassen wurden, ist
von ausserordentlicher Wichtigkeit, denn es war eine der Hauptmethoden,
durch die das Vernichtungs-Märchen fabriziert werden konnte, nämlich
durch fragwürdige 'schriftliche Erklärungen'.
Obwohl im Verlauf der Prozesse nur 240 Zeugen aufgerufen wurden, wurden
durch den Gerichtshof zur Unterstützung der Anklage nicht weniger
als 300.000 dieser 'schriftlichen Erklärungen' angenommen. Selbstverständlich
wurden diese 'Beweise' nicht unter Eid gestellt. Unter diesen Umständen
konnte jeder jüdische Umsiedler oder Lagerinsasse jede rachsüchtige
Behauptung aufstellen, gerade wie es ihm beliebte. Das Unglaublichste von
allem aber war vielleicht die Tatsache, dass den Verteidigern der Angeklagten
in Nürnberg ein Kreuzverhör mit den Zeugen der Anklage nicht
erlaubt war. Eine ähnliche Situation herrschte auch bei dem Prozess
von Eichmann, als bekanntgegeben wurde, dass Eichmanns Verteidiger jederzeit
abberufen werden könne, 'wenn eine nicht zumutbare Situation entstehe',
was heissen sollte, wenn es seinem Verteidiger gelingen sollte, seine Unschuld
zu beweisen.
Der wahre Hintergrund der Nürnberger Prozesse wurde durch den amerikanischen
Juristen, Richter Wenersturm, Präsident eines der Gerichte, offengelegt.
Er war von dem Verfahren so angewidert, dass er sein Amt niederlegte und
nach Amerika zurückflog. Er hinterliess der Chicago Tribune eine Erklärung,
die Punkt für Punkt seine Beanstandungen gegenüber diesem Prozess
darlegte. (cf. Mark Lautern, Das letzte Wort über Nürnberg, Seite
56). Die Punkte 3-8 sind wie folgt:
3. Die Mitglieder der Abteilung des Öffentlichen Anklägers, anstatt
zu versuchen, ein neues richtungweisendes Rechtssystem zu formulieren und
zu erreichen, sind nur von ihrem persönlichen Vorteil und ihren Rachegefühlen
geleitet.
4. Die Anklage tat ihr Äusserstes, um die Verteidigung an der Vorbereitung
ihres Falles zu hindern und es ihr unmöglich zu machen, Beweise zu
beschaffen.
5. Die Anklage, geführt von General Taylor, tat alles in ihrer Macht
stehende, um eine einstimmige Entscheidung des Militärgerichts zu
verhindern, wie z.B. die Regierung in Washington zu bitten, dem Gericht
weitere Dokumente, die im Besitz der amerikanischen Regierung waren, zur
Verfügung zu stellen
6. 90 Prozent des Personals des Nürnberger Gerichtshofes bestand aus
voreingenommenen Leuten, die entweder aus politischen oder rassischen Gründen
die Sache der Anklage unterstützten.
7. Die Anklage wusste genau, weshalb sie alle Verwaltungsposten des Militärgerichts
mit 'Amerikanern' besetzte, deren Einwanderungs-Bescheinigungen tatsächlich
sehr neu waren und die dann entweder im Verwaltungsdienst oder durch ihre
Übersetzungen eine feindliche Atmosphäre gegenüber den angeklagten
Personen schufen.
8. Das wirkliche Ziel der Nürnberger Prozesse war, den Deutschen die
Verbrechen ihres Führers vor Augen zu führen, und dieses Ziel
war gleichzeitig der Vorwand, unter dem die Prozesse angeordnet worden
waren. ... Hätte ich vor sieben Monaten gewusst, was in Nürnberg
passierte, wäre ich nie hingegangen.
Punkt 6 betreffend, dass 90% des Nürnberger Gerichtshofes aus Leuten
bestand, die aus politischen und rassischen Gründen voreingenommen
waren, wurde dies auch von anderen, dort Anwesenden bestätigt. Nach
Earl Carrol, einem amerikanischen Rechtsanwalt, waren 60% des Personals
des Büros des Anklägers deutsche Juden, die Deutschland nach
dem Inkrafttreten von Hitlers Rassegesetzen verlassen hatten. Er beobachtete
weiter, dass nicht einmal 10% des amerikanischen Personals des Nürnberger
Gerichts tatsächlich Amerikaner durch Geburt waren. Der Chef des Büros
des Anklägers, der im Hintergrund von General Taylor agierte, war
Robert M. Kempner, ein deutsch-jüdischer Auswanderer. Sein Helfershelfer
war Morris Amchan. Mark Lautern, der die Prozesse beobachtete, schreibt
in seinem Buch: Sie sind alle gekommen, die Solomons, die Schlossbergers
und die Rabinowitchs, Mitglieder des Personals des Anklägers..."
(ibid, Seite 68). Von diesen Tatsachen ausgehend, liegt es klar auf der
Hand, dass der fundamentale Rechtsgrundsatz: Niemand darf als Richter in
seiner eigenen Sache tätig werden, völlig missachtet wurde. Doch
noch schlimmer, die Mehrzahl der Zeugen waren auch Juden. Professor Maurice
Bardèche, der auch Beaobachter der Prozesse war, schrieb, dass die
einzige Sorge dieser Zeugen darin bestand, ihren Hass nicht zu offen zu
zeigen und zu versuchen, einen objektiven Eindruck zu machen Nuremberg
ou la Terre Promise, (Nürnberg oder das Gelobte Land) Paris, 1948,
Seite 149.
Geständnisse unter Folter
Jedoch am erschütterndsten waren die Methoden, die in Nürnberg
angewandt wurden, um Erklärungen und 'Schuldgeständnisse' vor
allem von den SS-Führern herauszuholen, die dazu benutzt wurden, die
Anklage der Vernichtung zu untermauern. Der amerikanische Senator Joseph
McCarthy hatte in einer Erklärung, die er der amerikanischen Presse
am 20. Mai 1949 übergab, die Aufmerksamkeit auf folgende Fälle
von Folter gelenkt, bei denen derarige Erklärungen herausgeprügelt
wurden. Er stellte fest, dass in den Gefängnissen in Schwäbisch-Hall
Offiziere der Leibstandarte -Adolf Hitler- geschlagen wurden, bis sie blutüberströmt
waren. Wenn sie dann hilflos am Boden lagen, hat man ihnen ihre Geschlechtsorgane
zertrampelt. Wie in dem berüchtigten Malmedy-Prozess der einfachen
Soldaten, wo diese an der Decke aufgehängt und dann geschlagen wurden
bis sie ihre Geständnisse, die von ihnen gefordert wurden, unterschrieben.
Auf der Grundlage derartiger erpresster 'Schuldbekenntnisse', wie die von
SS-General Sepp Dietrich und Jochen Peiper, wurde dann die Leibstandarte
als eine 'verbrecherische Organisation' eingestuft. SS-General Oswald Pohl,
dem wirtschaftlichen Verwaltungsleiter des Konzentrationslager-Systems,
wurde sein eigener Kot ins Gesicht geschmiert und dann geschlagen, bis
er seine 'Schuld' bekannte. Zu diesen Fällen teilte Senator McCarthy
der Presse mit: "Ich habe Beweise gehört und dokumentarische
Bestätigungen gelesen, die besagen, dass die angeklagten Personen
geschlagen, schlecht behandelt und körperlichen Foltern ausgesetzt
wurden, die sich nur kranke Gehirne ausgedacht haben konnten. Sie wurden
Scheingerichten unterworfen und Scheinerschiessungen unterzogen. Ihnen
wurde erzählt, dass ihren Familien die Zuteilungskarten für die
Verpflegung entzogen werden würde. Alle diese schrecklichen Dinge
wurden mit Zustimmung des Öffentlichen Anklägers durchgeführt,
nur um die psychologische Atmosphäre zur Erpressung der benötigten
Geständnisse zu schaffen. Falls die Vereinigten Staaten solche Schandtaten,
ausgeführt von einigen wenigen Leuten, ungestraft durchgehen lassen,
kann uns die ganze Welt mit Recht kritisieren und für immer die Ordnungsmässigkeit
unserer Motive und unserer moralischen Sauberkeit bezweifeln."
Diese Zwangsmethoden wurden während der Prozesse in Frankfurt und
Dachau wiederholt, und viele Deutsche wurden für Verbrechen aufgrund
ihrer 'Geständnisse' verurteilt. Der amerikanische Richter Edward
L. Van Roden, einer der drei Mitglieder der Simpson Armee-Kommission, die
extra deshalb gebildet wurde, um die Prozessführung im Dachau-Prozess
zu untersuchen, deckte die Methode, mit denen die Geständnisse erpresst
wurden am 9. Januar 1949 in der Washingtoner Zeitung Daily News, auf. Sein
Bericht erschien auch in der britischen Zeitung Sunday Pictorial am 23.
Januar 1949.
Er beschreibt darin folgende Methoden: 'Als Priester verkleidet, um die
Beichte abzunehmen und Absolution zu erteilen; Quälereien mit unter
die Fingernägel getriebenen Streichhölzern; Ausschlagen der Zähne
und Brechen von Kinnladen; Einzelhaft und Hungerration.' Van Roden erklärt:
'Die Erklärungen, die als Beweis vorgelegt wurden, hatte man von Männern
erhalten, die man vorher 3, 4 oder 5 Monate in Einzel- und Dunkelhaft gehalten
hatte... Die Befrager stülpten schwarze Säcke über die Köpfe
der Angeklagten und schlugen dann mit Messingstangen in die Gesichter,
traten sie und schlugen mit Gummiknüppeln auf sie ein...Allen, ausser
zweien von 139 Deutschen, deren Fälle untersucht wurden, waren die
Hodensäcke so zerschlagen worden, dass sie nicht mehr zu heilen waren.
Das war die ständige Behandlungsart unserer amerikanischen Untersucher."
Die 'amerikanischen' Untersuchungsbeamten, die dafür verantwortlich
waren, sind: Oberstleutnant Burton F. Ellis (Chef des Kriegsverbrecher-Komitees)
und sein Helfershelfer, Hauptmann Raphael Shumacker, Oberstleutnant Robert
E. Byrne, Leutnant William R. Perl, Morris Ellowitz, Harry Zhon und Kirschbaum.
Der Rechtsberater des Gerichts war Oberst A.H. Rosenfeld. Der Leser wird
sofort aus ihren Namen entnehmen können, dass die Mehrzahl dieser
Leute 'voreingenommen aus rassischen Gründen' waren, in den Worten
des Richters Wenersturm, d.h., sie waren Juden, und deshalb hätten
diese niemals mit der Untersuchung beauftragt werden dürfen.
Trotz der Tatsache, dass 'Geständnisse', welche die Ermordung der
Juden beinhalten, auf eine solche Weise aus den Angeklagten herausgeholt
wurden, werden die Nürnberger Erklärungen als schlüssige
Beweise für die Sechs Millionen durch Schreiber wie Reitlinger und
andere angesehen, und ferner wird die Illusion aufrechterhalten, dass die
Prozesse gerecht und ausgesprochen fair waren. Als General Taylor, der
Chef-Ankläger, gefragt wurde, woher er die Zahl von Sechs Millionen
habe, antwortete er, dass diese Zahl auf den Geständnissen von SS-General
Otto Ohlendorf basiere. Dieser wurde ebenfalls gefoltert, und sein Fall
wird nachstehend durchleuchtet. Aber was derartige 'Geständnisse'
im allgemeinen betrifft, können wir nichts anderes tun, als die britische
Zeitung Sunday Pictorial anzuführen, wenn wir uns noch einmal den
Bericht des Richters Van Roden ins Gedächtnis zurückrufen, der
schrieb: "Starke Männer wurden in zerbrochene Wracks verwandelt.
Bereit, jedes Geständnis zu murmeln, das von den Anklägern gefordert
wurde."
Die Wisliceny-Erklärung
An diesem Punkt müssen wir uns einigen Nürnberger Dokumenten
selbst zuwenden. Das am meisten angeführte Dokument zur Unterstützung
des Märchens von den Sechs Millionen und das zum grössten Teil
in Poliakovs und Wulfs Das Dritte Reich und die Juden: Dokumente und Aufsätze
auftaucht, ist die Erklärung des SS-Hauptmanns Dieter Wisliceny, einem
Assistenten in Eichmanns Büro und später Leiter der Gestapo in
der Slowakei. Er wurde unter noch grausameren Umständen, wie oben
beschrieben, erpresst, denn Wisliceny fiel in die Händer der tschechichen
Kommunisten und wurde in einem Gefängnis in Bratislawa 'verhört',
das von den Sowjets kontrolliert wurde. Wisliceny war ein nervöses
Wrack, und bis zu seiner Hinrichtung bekam er stundenlange Weinkrämpfe.
Obwohl die Umstände, unter denen man diese Erklärung erhalten
hatte, ihr jede Glaubwürdigkeit nahm, zieht Poliakov es vor, dies
nicht zu beachten und schreibt einfach: 'Im Gefängnis schrieb er einige
Memoiren, die Informationen von grossem Interesse haben: (Harvest of Hate
[Ernte des Hasses], Seite 3). Diese Memoiren schliessen einige Erklärungen
über Tatsachen ein, um Glaubwürdigkeit zu erzeugen, wie: Himmler
war ein begeisterter Befürworter der jüdischen Auswanderung und
dass die Auswanderung der Juden auch während des Krieges fortgesetzt
wurde. Ansonsten sind die Memoiren ein typisches kommunistisches 'Geständnis',
wie wir es von den sowjetischen Schauprozessen her kennen. Oft wird auf
Morde an Juden Bezug genommen, und vor allem werden so viele SS-Führer
wie möglich belastet. Fehlerhafte Darstellungen von Tatsachen sind
darin allgemein, wie vor allem auch die berüchtigte Feststellung,
dass durch den Polen-Feldzug mehr als 3.000.000 Juden unter deutschen Einfluss
kamen, was wir oben schon als falsch bewiesen haben.
Die Einsatzgruppen
Die Erklärung von Wisliceny geht ausführlich auf die Handlungen
der Einsatzgruppen während des Russland-Feldzuges ein. Hiermit muss
man sich genauer beschäftigen, denn in Nürnberg wurde über
sie ein Bild gemacht, das eine Art von Sechs Millionen im Kleinformat darstellt.
Es ist aber seitdem bewiesen worden, dass es sich um ungeheure Übertreibungen
und Fälschungen handelt.
Die Einsatzgruppen bestanden aus vier Sondereinheiten, herausgezogen aus
der Gestapo und dem SS-Sicherheitsdienst, deren Aufgabe es war, Partisanen
und kommunistische Kommissare im Verlauf des Vormarsches der deutschen
Armeen zu vernichten. Schon 1939 waren der Roten Armee 34.000 politische
Kommisssare zugeteilt. Die Aktivitäten der Einsatzgruppen waren die
besondere Aufgabe des sowjetischen Anklägers Rudenko beim Nürnberger
Prozess. Im Schuldspruch von 1947 für die vier Einsatzgruppen wurde
behauptet, dass sie im Verlauf ihrer Einsätze nicht weniger als 1.000.000
Juden in Russland getötet hätten, weil sie Juden waren.
Die Behauptungen sind seitdem etwas abgeschwächt worden. Jetzt wird
behauptet, dass die Ermordung sowjetischer Juden durch die Einsatzgruppen
der erste Teil in dem Plan war, alle Juden zu ermorden. Teil zwei war der
Transport der europäischen Juden nach Polen. Reitlinger gibt zu, dass
die Bezeichnung 'Endlösung der Judenfrage' sich auf die Auswanderung
bezog und nichts mit der Ermordung von Juden zu tun hatte, aber dann behauptet
er, dass die 'Ermordungs-Politik' zur Zeit des Russlandfeldzuges 1941 begann.
Er führt Hitlers Befehl vom Juli 1941 zur Liquidierung der kommunistischen
Kommissare an und schliesst daraus, dass dieser durch einen mündlichen
Befehl Hitlers begleitet war, wonach die Einsatzgruppen alle Sowjet-Juden
vernichten sollten. (Die Endlösung, Seite 91). Wenn diese Behauptung
überhaupt auf etwas basiert, ist es wahrscheinlich die wertlose Wisliceny
Erklärung, die besagt, dass die Einsatzgruppen bald Befehl erhalten
hätten, ihre Aufgabe, die Kommunisten und Partisanen zu zerbrechen,
auf ein 'allgemeines Massaker der russischen Juden auszudehnen.'
Es ist dabei besonders zu beachten, dass hier noch einmal angeführt
wird, dass angeblich ein 'mündlicher Befehl' Hitlers schriftlichen
Befehl begleitet haben soll. Es bleibt jedoch nur eine andere nebelhafte
und unbewiesene Behauptung von seiten Reitlingers. Ein früherer Befehl
Hitlers, datiert vom März 1941 und gegengezeichnet von Feldmarschall
Keitel, macht ganz deutlich, dass der Reichsführer-SS Himmler, 'mit
der Aufgabe betraut ist, die Vorbereitungen für die politische Verwaltung
zu treffen, eine Aufgabe, die aus dem Kampf zwischen den beiden politischen
Systemem herrührt.' (Manvell und Fraenkel, ibid, Seite 115). Dies
bezieht sich nur darauf, den Kommunismus zu vernichten, besonders aber
die politischen Kommissare, deren Aufgabe es war, die kommunistische Indoktrinierung
durchzuführen.
Der Ohlendorf Prozess
Der aufschlussreichste Prozess in dem 'Einsatzgruppen-Fall' in Nürnberg
war der des SS-Generals Otto Ohlendorf, Leiter des SD, der die Einsatzgruppe
D in der Ukraine leitete, und Feldmarschall von Mansteins 11. Armee zugeteilt
war. Während des letzten Teiles des Krieges, war er als Experte für
Aussenhandel im Reichswirtschaftsministerium beschäftigt. Ohlendorf
wurde auch allen Foltern und Misshandlungen ausgesetzt, die wir vorher
beschrieben haben, und in seiner eidesstattlichen Erklärung vom 5.
November 1945 war er 'veranlasst worden', zuzugeben, dass allein unter
seinem Kommando 90.000 Juden getötet worden seien.
Ohlendorf kam nicht bis 1948 vor Gericht, lange nach den Nürnberger
Prozessen, und zu der Zeit bestand er darauf, dass seine früheren
Geständnisse unter Folter aus ihm herausgeholt worden seien. In seiner
Verteidigungsrede vor dem Gericht, nahm Ohlendorf die Gelegenheit wahr,
die Schandtaten des Philipp Auerbach zur Sprache zu bringen, dem jüdischen
Staatssekretär für Wiedergutmachung bei der bayerischen Staatsregierung,
der zu der damaligen Zeit Wiedergutmachungen für '11.000.000 Juden'
forderte, die angeblich in deutschen Konzentrationslagern gelitten haben
sollten. Ohlendorf widerlegte diesen Anspruch als lächerliche Forderung
und erklärte, dass von denen, für die er jetzt Wiedergutmachung
fordere ' auch nicht der kleinste Teil' je ein Konzentrationslager gesehen
hätten. Ohlendorf lebte lange genug vor seiner eigenen Hinrichtung
im Jahre 1951, um zu erleben, dass Auerbach wegen Betruges und Fälschung
(Fälschung von Dokumenten, um Zahlungen für Leute zu erlangen,
die niemals gelebt hatten) verurteilt wurde.
Ohlendorf erklärte dem Gericht, dass seine Einheiten oftmals Massaker
an Juden verhindern mussten, welche aufgebrachte Ukrainer an den Juden
durchführen wollten, und die Einsatzgruppen alle zusammen nicht einmal
ein Viertel der angegebenen Zahl ausgeschaltet hätten, die vor dem
Gericht angegeben wurde. Er betonte, dass der rechtswidrige Partisanenkrieg
in Russland, den er zu bekämpfen hatte, einen wesentlich höheren
Blutzoll vom regulären Deutschen Heer gefordert habe - eine Feststellung,
die auch von der sowjetischen Regierung bestätigt wurde, die sich
damit brüstete, 500.000 deutsche Soldaten durch Partisanen getötet
zu haben. Auch Franz Stahlecker, Leiter der Einsatzgruppe A im Baltikum,
wurde 1942 durch Partisanen getötet. Der englische Jurist, F.J.P.
Veale, erklärte im Zusammenhang mit den Einsatzgruppen, dass bei dem
Kampf in Russland kein Unterschied festzustellen war, wer zu den Partisanen
und wer zur Bevölkerung gehörte, denn jeder Russe, der in Ruhe
und Frieden leben wollte, wurde von den Partisanen als Verräter getötet,
wenn er nicht als Terrorist mitmachen wollte. Veale sagt von den Einsatzgruppen:
'Es ist keine Frage, dass der Befehl für die Einsatzgruppen lautete,
Terror durch Terror zu brechen', und er findet es sehr sonderbar, dass
unmenschliche Verbrechen der Partisanen, nur weil sie von Seiten der Sieger
verübt worden waren, in dem Kampf gute Taten waren. (ibid, Seite 223).
Ohlendorf war derselben Ansicht, und in einem erbitterten Schreiben vor
seiner Hinrichtung (Ermordnung), klagte er die Alliierten des Schwindels
und der Heuchelei an, weil sie die Deutschen nach den konventionellen Gesetzen
der Kriegführung zur Rechenschaft zogen, während sie einen brutalen
sowjetischen Feind bekämpften, der diese Gesetze missachtete.