Fortsetzung von 05a
Die Taten der Einsatzgruppen entstellt. Es stellte
sich später heraus, dass die sowjetische Anklage gegen die Einsatzgruppen,
dass sie während ihres Einsatzes mit Absicht 1.000.000 Juden umgebracht
hätten, ein ungeheurer Schwindel war. Tatsächlich hatte es niemals
auch nur die kleinste statistische Grundlage für diese Zahl gegeben.
In diesem Zusammenhang zitierten Poliakov und Wulf die Erklärung von
Wilhelm Hoettl, dem zweifelhaften Spion, Doppelagenten und früheren
Assistenten von Eichmann. Wir erinnern uns, dass Hoettl behauptete, Eichmann
'hätte ihm erzählt' Sechs Millionen Juden seien vernichtet worden
- und fügte dabei hinzu, dass 2.000.000 von diesen allein durch die
Einsatzgruppen umgebracht worden seien. Diese absurde Zahl ging noch weiter
als die verrücktesten Schätzungen des sowjetischen Anklägers
Rudenko, und es wurde ihr auch seitens des amerikanischen Gerichtshofes,
der Ohlendorf verurteilte, kein Glauben geschenkt.
Die tatsächliche Anzahl der Fälle, für welche die Einsatzgruppen
verantwortlich waren, ist seitdem in dem wissenschaftlichen Werk des fähigen
englischen Juristen R.T. Paget klargestellt worden - Manstein - seine Feldzüge
und sein Prozess (London, 1951). Paget zieht darin den Schluss, dass das
Nürnbrger Gericht, indem es die Zahlen der sowjetischen Anklage akzeptierte,
die Verlustziffern um mehr als 1000% aufblähte und dadurch der Tatbestand,
in welchem diese Verluste entstanden, noch mehr verdreht wurde. (Diese
schrecklichen Verdrehungen sind das Thema von 6 Seiten in William Shirers
Buch "Aufstieg und Fall des Dritten Reiches, Seiten 1140-46). Hier
erscheinen noch einmal die Sechs Millionen im Kleinformat: Nicht 1.000.000
Tote, sondern 100.000 Tote. Natürlich konnte nur ein kleiner Teil
davon Partisanen oder kommunistische Funktionäre gewesen sein. Es
muss noch einmal wiederholt werden, dass diese Verluste bei einem wilden
Partisanenkrieg an der Ostfront entstanden und dass die sowjetischen Terroristen
behaupten, sie hätten 5-mal so viele deutsche Soldaten umgebracht.
Und trotzdem ist es weiterhin ein volkstümliches Märchen geblieben,
dass die Vernichtung der Juden mit den Einsatzgruppen in Russland begann.
Abschliessend wollen wir kurz den Manstein-Prozess selbst betrachten, der
in vieler Hinsicht typisch für die Verfahren in Nürnberg ist.
Hauptsächlich, weil die Einsatzgruppe D Mansteins Oberkommando zugeteilt
war (obwohl sie nur Himmler verantwortlich war), wurde der alte, verwundete
Feldmarschall, von den meisten Fachleuten als der beste deutsche Heerführer
des Krieges bezeichnet, einem schändlichen und beleidigenden 'Kriegsverbrecher-Prozess'
unterworfen. Von 17 Anklagepunkten wurden 15 durch die kommunistische russische
Regierung vorgebracht und zwei durch die kommunistische polnische Regierung.
Bei diesem Prozess wurde nur ein Zeuge zur Beweisführung zugelassen,
aber seine Aussagen waren so unbefriedigend, dass die Anklage ihn zurücknehmen
musste. Glaubwürdigkeit wurde dagegen 800 eidesstattlichen Versicherungen
geschenkt, die auch nur auf Hörensagen beruhten, ohne dass das Gericht
festsstellte, wer sie abgegeben hatte und ob sie überhaupt echt waren.
Die Anklage legte eidesstattliche Erklärungen von Ohlendorf und anderen
SS-Führern vor, aber weil diese Männer noch lebten, forderte
der Verteidiger von Generalfeldmarschall Manstein, Reginald Paget K.C.,
ihr Erscheinen im Zeugenstand. Das wurde durch die amerikanischen Behörden
abgelehnt und Paget erklärte daraufhin, dass die Zurückweisung
von Zeugen durch das Gericht nur aus Furcht davor geschehen sei, dass die
Zeugen vor Gericht offenlegen würden, mit welchen Methoden die eidesstattlichen
Erklärungen aus ihnen herausgeholt worden waren. Manstein wurde von
8 Anklagepunkten freigesprochen, einschliesslich der zwei polnischen, weil,
wie Paget sagte, 'sie ein offensichtlicher Schwindel waren, dass man sich
darüber wundern musste, weshalb sie überhaupt erst vorgebracht
worden seien.'
Der Oswald-Pohl-Prozess
Der Fall der Einsatzgruppen gibt einen Einblick in die Methoden des Nürnberger
Gerichtes und über die Fabrikation des Märchens von den Sechs
Millionen. Ein anderes Beispiel ist der Prozess gegen Oswald Pohl im Jahre
1948, der von großer Wichtigkeit ist, weil es sich hierbei direkt
um die Verwaltung des Konzentrationslager-Systems handelt. Pohl war bis
1934 Leiter der Finanzverwaltung der deutschen Kriegsmarine, bis Himmler
um seine Versetzung in die SS ersuchte. Elf Jahre lang war er der Hauptverwaltungschef
der gesamten SS in seinem Amt als Leiter des SS-Wirtschafts- und Verwaltungsamtes,
welches 1941 mit der industriellen Produktivität des Konzentrationslager-Systems
betraut wurde. Ein Höhepunkt des Schwindels während des Prozesses
wurde erreicht, als seitens der Anklage Pohl gegenüber erklärt
wurde, dass, 'wenn Deutschland mit der Ausschliessung der Juden aus seinem
eigenen Gebiet, Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft, Ausschliessung
aus öffentlichen Ämtern oder ähnlichen innerstaatlichen
Stellungen zufrieden gewesen wäre, sich keine andere Nation darüber
beschwert haben würde.' Die Wahrheit ist aber, dass Deutschland mit
Beschimpfungen und wirtschaftlichen Repressalien bombardiert wurde, weil
es eben genau diese Dinge gemacht hatte; und sicherlich waren die innerstaatlichen
Massnahmen gegen die Juden mit ein Hauptgrund für die Kriegserklärung
der 'Demokratien' an Deutschland.
Oswald Pohl war ein aussergewöhnlich feinfühliger und intellektueller
Mensch, der im Verlauf des Prozesses zu einem zerbrochenen Mann wurde.
Wie Senator McCarthy betonte, hatte Pohl seine ihn belastenden Erklärungen
unterschrieben, nachdem er schweren Folterungen ausgesetzt war, einschliesslich
der lächerlichen Behauptung, dass er 1944 in Auschwitz eine Gaskammer
gesehen habe. Die Anklagevertretung wies besonders auf diesen Anklagepunkt
hin, aber Pohl konnte ihn erfolgreich zurückweisen. Das Ziel der Anklage
war, diesen niedergeschlagenen Mann als den reinen Teufel in Menschengestalt
hinzustellen, ein Versuch, der in hoffnungslosem Gegensatz zu den Aussagen
derer stand, die ihn kannten.
Ein solches Zeugnis wurde auch von Heinrich Hoepker abgegeben, einem Anti-Nazi
Freund seiner Gattin, der in der Zeit von 1942 bis 1945 ständig Verbindung
mit ihm hatte. Hoepker betonte, dass Pohl ein ausgesprochen seriöser
und ruhiger Herr war. Während eines Besuches bei Pohls im Frühjahr
1944 kam Hoepker auch in Verbindung mit Konzentrationslager-Insassen, die
ausserhalb des Lagers arbeiteten. Er bemerkte, dass die Gefangenen in lässiger
und entspannter Weise, ohne Zwang von seiten ihrer Aufseher, arbeiteten.
Hoepker erklärte, dass Pohl gefühlsmässig nichts gegen die
Juden hatte und auch nichts dagegen, dass seine Gattin ihre jüdische
Feundin Annemarie Jacques zu Hause empfing. Zu Beginn des Jahres 1945 war
Hoepker voll überzeugt, dass der Verwalter der Konzentrationslager
ein humaner, gewissenhafter und treuer Diener seiner Augabe war, denn er
war erstaunt, als er später 1945 die Anklage zu hören bekam,
die gegen Pohl und seine Mitarbeiter erhoben wurde. Frau Pohl stellte fest,
dass ihr Gatte auch angesichts der Widerstände bis zum März 1945
seine Gewissenhaftigkeit behielt, als er das Lager Bergen-Belsen besichtigte,
wo zu der Zeit eine Typhus-Epidemie herrschte. Bis dahin war das Lager
nämlich ein Modell an Sauberkeit und Ordnung gewesen, aber durch die
gegen Kriegsende herrschenden chaotischen Zustände war es zu äussersten
Erschwerungen gekommen. Pohl war es unmöglich, die Zustände dort
zu verbessern, denn durch den verhängnisvollen Verlauf, den der Krieg
genommen hatte, war er durch seine dortigen Erfahrungen sehr mitgenommen
und er hat niemals seine frühere Haltung wiedergewonnen.
Dr. Alfred Seidl, der hochangesehene Verteidiger bei den Nürnberger
Prozessen, arbeitete leidenschaftlich, um Pohls Freispruch zu erreichen.
Seidl war seit Jahren ein Freund des Angeklagten und war selbst vollkommen
von der Unschuld seines Mandanten in Bezug auf die fälschliche Anklage
einer geplanten Ermordung der Juden, überzeugt. Das Urteil der Alliierten,
die Pohl verurteilten, konnte Seidl auch nicht veranlassen, seine Meinung
im geringsten zu ändern. Er erklärte, dass die Anklage nicht
in der Lage war, auch nur ein Stück eines brauchbaren Beweises gegen
ihn zu liefern.
Eine der besten Verteidigungen für Oswald Pohl wurde durch SS-Oberstleutnant
Kurt Schmidt-Klevenow geführt, einem juristischen Beamten im SS-Wirtschafts-
und Verwaltungsamt, in seiner eidesstattlichen Erklärung vom 8. August
1947. Diese eidesstattliche Erklärung wurde bewusst aus den veröffentlichten
Dokumenten der Prozesse gegen die Kriegsverbrecher des Nürnberger
Militärgerichtshofes 1946 bis 1949 herausgelassen. Schmidt-Klevenow
betonte darin, dass Pohl dem Gerichtsoffizier des Reichskriminal-Polizeiamtes,
Dr. Konrad Morgen, dessen Aufgabe es war, Unregelmässigkeiten in den
Konzentrationslagern zu untersuchen, seine volle Unterstützung gegeben
hatte. Später kommen wir noch auf den Fall des Lagerkommandanten Koch
zurück, wo Pohl auch für die Todesstrafe war und der von einem
SS-Gericht wegen schlechter Führung angeklagt war. Schmidt-Klevenow
erklärte, dass Pohl die Lager veranlasste, mit den örtlichen
Polizeidienststellen die Gerichtshoheit über die Lager zu übernehmen
und persönlich die strikte Disziplin des Lagerpersonals sicherzustellen.
Die Zeugenaussagen beim Pohl-Prozess zeigen, dass der Ablauf des Prozesses
nichts weiter war, als die beabsichtigte Diffamierung eines ehrlichen Mannes,
nur um das Propaganda-Märchen vom Mord an den Juden in den Konzentrationslagern,
die er verwaltete, zu unterstützen.
Gefälschte Beweise und betrügerische eidesstattliche Erklärungen
Um das Märchen von den Sechs Millionen zu untermauern, wurden
von ehemaligen deutschen Offizieren in Nürnberg falsche Zeugenaussagen
gegeben, welche aussergewöhnliche Erklärungen beinhalteten. Dies
geschah entweder unter Zwang, weil sie, wie in den obigen Fällen angeführt,
schweren Folterungen ausgesetzt waren oder weil ihnen die Versicherung
gegeben wurde, dass man sie selbst schonen würde, wenn sie die geforderten
Erklärungen abgeben würden. Ein Beispiel für letzteres ist
die Zeugenaussage des SS-Generals Erich von dem Bach-Zelewski. Ihm wurde
mit Erschiessung gedroht wegen der Unterdrückung der polnischen Partisanen-Revolte
in Warschau im August 1944, die er mit seiner SS-Brigade aus Weissrussen
durchführte. Er wurde deshalb 'vorbereitet', entsprechend 'mitzuarbeiten'.
Die Zeugenaussage von Bach-Zelewski bildete die Grundlage des Beweises
gegen den Reichsführer der SS Heinrich Himmler, beim Nürnberger
Haupt-Prozess (Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher, Vol. IV, Seiten
29, 36). Am Vorabend des Russlandfeldzuges im März 1941, lud Himmler
alle Höheren SS-Führer auf das Schloss Wewelsburg zu einer Konferenz
ein, einschliesslich Bach-Zelewski, der ein genauer Kenner des Partisanen-Krieges
war. In seiner Zeugenaussage in Nürnberg gab er an, dass Himmler bei
dieser Konferenz in grossem Umfang über die Vernichtung der Völker
Ost-Europas gesprochen habe, aber im Gerichtssaal sagte Göring ihm
ins Gesicht, dass seine Zeugenaussage eine Lüge sei. Eine besonders
übertriebene Behauptung betreffend Himmlers Erklärung war, dass
es eines der Ziele dieses Feldzuges sei, 'die slawische Bevölkerung
um 30.000.000 zu dezimieren'. Was Himmler wörtlich gesagt hatte, wird
durch seinen Stabschef wiedergegeben, nämlich, dass der Krieg in Russland
Millionen Tote kosten werde (Manvell und Fraenkel, ibid, Seite 117). Ein
anderer offensichtlicher Schwindel von Bach-Zelewski war die Behauptung,
dass Himmler am 31. August 1942 persönlich einer Exekution von 100
Juden durch eine Einsatzgruppe in Minsk beigewohnt hatte, bei der er beinahe
ohnmächtig geworden sei. Es ist jedoch bekannt, dass Himmler zu dieser
Zeit in seinem Hauptquartier in Schitomir in der Ukraine bei einer Konferenz
war (cf. K. Vowinckel, Die Wehrmacht im Kampf, Vol. IV, Seite 275).
Aus Bach-Zelewskis Aussagen ist über Himmler in allen Büchern
sehr viel gemacht worden, besonders in Willi Frischauers Himmler: Der böse
Geist des Dritten Reiches, (London, 1953, Seite 148 ff.) Bach-Zelewski
jedoch widerrief seine Zeugenaussagen von Nürnberg im April 1959 öffentlich
vor einem westdeutschen Gerichtshof. Er gab zu, dass seine früheren
Aussagen nicht den geringsten Bestandteil an Tatsachen gehabt habe und
dass er sie nur gemacht habe, um davonzukommen und zu überleben. Nach
genauer Prüfung nahm der deutsche Gerichtshof den Widerruf an.
Die Wahrheit über Himmler wird ironischerweise durch einen Anti-Nazi,
Felix Kersten, seinen Masseur, gebracht. In seinen "Memoiren 1940-1945"
(London, 1946, Seite 119 ff) betont er besonders, dass Himmler nicht die
Vernichtung der Juden, sondern deren Auswanderung nach Übersee befürwortete.
Ebenfalls belastete er Hitler nicht. Doch die Glaubwürdigkeit dieses
Anti-Nazis wird zerstört, wenn er dafür einen besonderen Sündenbock
sucht und behauptet, dass Dr. Goebbels der wahre Befürworter der 'Vernichtung'
gewesen sei. Diese sinnlose Behauptung wird dadurch widerlegt, dass Goebbels
noch mit dem Madagaskar-Plan beschäftigt war, als er schon durch das
Auswärtige Amt zeitweilig zu den Akten gelegt wurde sowie dadurch,
dass es ausgerechnet Dr. Goebbels war, der sich intensiv gegen den vom
Widerstandskämpfer und gleichzeitigen Chef der deutschen Abwehr, Admiral
Canaris, geforderten und schliesslich durchgesetzten Judenstern gewehrt
hatte.
Sehr interessant sind in diesem Zusammenhang auch die Bemerkungen von David
Irving in seinem Buch Hitler und seine Feldherren, (Ullstein Velag Berlin,
1975, S. III ff), dass er "entsetzt und als Historiker deprimiert"
war ob der Fülle gefälschter Tagebücher: So z.B. die "Tagebücher"
von Admiral Canaris, Eva Braun (hrsg. von Louis Trenker), Goebbels, Graf
Ciano, Felix Kersten, Karl-Wilhelm Krause (Hitlers Diener), Walter Schellenberg,
oder die tendenziösen Wiedergaben von Helmuth Greiner und Gerhard
Engels usw. "ausschliesslich zum Nachteil Hitlers".
Hinzuzufügen wären noch solche Meineidzeugen mit gross aufgemachter
publizistischer Wirkung wie Hoettl, Gerstein, Graebe u.v.a..
Viele Tausende von falschen 'schriftlichen eidesstattlichen Erklärungen'
wurden vom Nürnberger Gerichtshof angenommen, ohne dass der Versuch
unternommen wurde, den Inhalt auf Wahrheit zu überprüfen. Eine
typische eidesstattliche Erklärung, welche die Anklage während
des Konzentrationslager-Prozesses von 1947 vorbrachte, war die von Alois
Hoellriegel, einem Mannschaftsmitglied des Konzentrationslagers in Mauthausen
in Österreich. Die Verteidigung bewies, dass diese Erklärung
während der Folterungen von Hoellriegel fabriziert worden war. Sie
hatte auch schon dazu gedient, den SS-General Ernst Kaltenbrunner 1946
zu verurteilen. In der Erklärung wird behauptet, dass eine Massenvergasung
in Mauthausen stattgefunden habe und das Hoellriegel gesehen habe, wie
Kaltenbrunner daran teilgenommen habe.
Aber zu der Zeit der Konzentrationslager-Prozesse (Pohls Prozess) ein Jahr
später, bewies die Verteidigung nicht nur, dass die Erklärung
gefälscht war, sondern auch, dass alle Todesfälle in Mauthausen
systematisch durch die örtlichen Polizeidienststellen geprüft
und in dem Lager-Register eingetragen worden waren. Ebenso erhielt die
Verteidigung auch zahlreiche Erklärungen von ehemaligen Insassen von
Mauthausen (ein Lager für hauptsächlich Kriminelle), welche die
menschlichen und ordentlichen Zustände bezeugten.
Alliierte Anklagen unglaubwürdig
Es gibt keinen deutlicheren Beweis für die Tragik und Tyrannei von
Nürnberg als das leidenschaftliche Erstaunen und den erschütternden
Unglauben der angeklagten Personen über die grotesken Anklagen gegen
sie. Das wird auch deutlich in der Erklärung des SS-Generalmajors
Heinz Fanslau, der während der letzten Kriegsjahre selbst die meisten
der Konzentrationslager besucht hatte. Obwohl er Frontoffizier der Waffen-SS
war, hat er grosses Interesse an den Zuständen in den Konzentrationslagern
gezeigt. Und er war als Hauptziel der Alliierten für die Anklage der
Konspiration der Judenvernichtung ausgesucht worden. Als es bekannt wurde,
dass er vor Gericht kommen und verurteilt werden sollte, wurden von ehemaligen
Häftlingen, die er besucht hatte, Hunderte von eidesstattlichen Erklärungen
zu seinen Gunsten abgegeben. Als er den vollen Wortlaut der Anklageschrift
gegen das Personal der Konzentrationslager im Zusatz-Prozess Nr. 4 in Nürnberg
am 6. Mai 1947 las, erklärte er: "Das kann nicht möglich
sein, denn ich selbst hätte auch davon wissen müssen!"
Es muss betont werden, dass die angeklagten deutschen Führer den Beschuldigungen
der Alliierten Anklage während des ganzen Nürnberger Prozesses
keinen Augenblick glaubten. Hermann Göring, der dem Angriff der Nürnberger
Greuelpropaganda ausgesetzt war, liess sich auch nicht davon überzeugen.
Hans Fritzsche, vor Gericht als der höchste Beamte des Goebbels-Ministeriums,
sagte, dass Göring, nachdem er Ohlendorfs Erklärung über
die Einsatzgruppen und Hoess' Zeugenaussage über Auschwitz gehört
hatte, weiterhin überzeugt blieb, dass die Vernichtung der Juden eine
reine Propaganda-Erfindung war. (Das Schwert auf der Waage, London, 1953).
Einmal erklärte er sehr überzeugend vor dem Gericht, dass er
'hier in Nürnberg zum ersten Mal derartiges höre'. (Shirer, ibid,
Seite 1147). Die jüdischen Schreiber, Poliakov, Reitlinger, Manvell
und Fraenkel versuchen alle, Göring in diese angebliche Vernichtung
mit hineinzuziehen, aber Charles Bewley zeigt in seinem Werk - Hermann
Göring, Göttingen, 1956), dass in Nürnberg nicht der kleinste
Beweis für die Aufrechterhaltung dieser Anklage gefunden wurde. Hans
Fritzsche rätselte während des ganzen Prozesses über diese
Frage und zog den Schluss, dass keine genügenden Untersuchungen dieser
wahnwitzigen Anklage vornommen wurde.
Fritzsche, der freigesprochen wurde, war ein Vertrauensmann von Goebbels
und ein ausgezeichneter Propagandist. Er erkannte, dass das angebliche
Judenmassaker der Hauptanklagepunkt gegen alle Angeklagten war. Kaltenbrunner,
der Heydrich als Leiter des Reichs-Sicherheits-Hauptamtes folgte und der
infolge des Todes von Himmler der Hauptangeklagte der SS war, war genauso
wenig überzeugt von der Anklage des Völkermordes wie Göring.
Er vertraute Fritzsche an, dass die Anklage durch ihre Technik, Zeugen
zu beeinflussen und Beweise zu unterdrücken, Erfolg zu haben schien,
was genau der Vorwurf der Richter Wenersturm und Van Roden war.