Fortsetzung von 05a


Die Taten der Einsatzgruppen entstellt. Es stellte sich später heraus, dass die sowjetische Anklage gegen die Einsatzgruppen, dass sie während ihres Einsatzes mit Absicht 1.000.000 Juden umgebracht hätten, ein ungeheurer Schwindel war. Tatsächlich hatte es niemals auch nur die kleinste statistische Grundlage für diese Zahl gegeben. In diesem Zusammenhang zitierten Poliakov und Wulf die Erklärung von Wilhelm Hoettl, dem zweifelhaften Spion, Doppelagenten und früheren Assistenten von Eichmann. Wir erinnern uns, dass Hoettl behauptete, Eichmann 'hätte ihm erzählt' Sechs Millionen Juden seien vernichtet worden - und fügte dabei hinzu, dass 2.000.000 von diesen allein durch die Einsatzgruppen umgebracht worden seien. Diese absurde Zahl ging noch weiter als die verrücktesten Schätzungen des sowjetischen Anklägers Rudenko, und es wurde ihr auch seitens des amerikanischen Gerichtshofes, der Ohlendorf verurteilte, kein Glauben geschenkt.

Die tatsächliche Anzahl der Fälle, für welche die Einsatzgruppen verantwortlich waren, ist seitdem in dem wissenschaftlichen Werk des fähigen englischen Juristen R.T. Paget klargestellt worden - Manstein - seine Feldzüge und sein Prozess (London, 1951). Paget zieht darin den Schluss, dass das Nürnbrger Gericht, indem es die Zahlen der sowjetischen Anklage akzeptierte, die Verlustziffern um mehr als 1000% aufblähte und dadurch der Tatbestand, in welchem diese Verluste entstanden, noch mehr verdreht wurde. (Diese schrecklichen Verdrehungen sind das Thema von 6 Seiten in William Shirers Buch "Aufstieg und Fall des Dritten Reiches, Seiten 1140-46). Hier erscheinen noch einmal die Sechs Millionen im Kleinformat: Nicht 1.000.000 Tote, sondern 100.000 Tote. Natürlich konnte nur ein kleiner Teil davon Partisanen oder kommunistische Funktionäre gewesen sein. Es muss noch einmal wiederholt werden, dass diese Verluste bei einem wilden Partisanenkrieg an der Ostfront entstanden und dass die sowjetischen Terroristen behaupten, sie hätten 5-mal so viele deutsche Soldaten umgebracht. Und trotzdem ist es weiterhin ein volkstümliches Märchen geblieben, dass die Vernichtung der Juden mit den Einsatzgruppen in Russland begann.

Abschliessend wollen wir kurz den Manstein-Prozess selbst betrachten, der in vieler Hinsicht typisch für die Verfahren in Nürnberg ist. Hauptsächlich, weil die Einsatzgruppe D Mansteins Oberkommando zugeteilt war (obwohl sie nur Himmler verantwortlich war), wurde der alte, verwundete Feldmarschall, von den meisten Fachleuten als der beste deutsche Heerführer des Krieges bezeichnet, einem schändlichen und beleidigenden 'Kriegsverbrecher-Prozess' unterworfen. Von 17 Anklagepunkten wurden 15 durch die kommunistische russische Regierung vorgebracht und zwei durch die kommunistische polnische Regierung. Bei diesem Prozess wurde nur ein Zeuge zur Beweisführung zugelassen, aber seine Aussagen waren so unbefriedigend, dass die Anklage ihn zurücknehmen musste. Glaubwürdigkeit wurde dagegen 800 eidesstattlichen Versicherungen geschenkt, die auch nur auf Hörensagen beruhten, ohne dass das Gericht festsstellte, wer sie abgegeben hatte und ob sie überhaupt echt waren. Die Anklage legte eidesstattliche Erklärungen von Ohlendorf und anderen SS-Führern vor, aber weil diese Männer noch lebten, forderte der Verteidiger von Generalfeldmarschall Manstein, Reginald Paget K.C., ihr Erscheinen im Zeugenstand. Das wurde durch die amerikanischen Behörden abgelehnt und Paget erklärte daraufhin, dass die Zurückweisung von Zeugen durch das Gericht nur aus Furcht davor geschehen sei, dass die Zeugen vor Gericht offenlegen würden, mit welchen Methoden die eidesstattlichen Erklärungen aus ihnen herausgeholt worden waren. Manstein wurde von 8 Anklagepunkten freigesprochen, einschliesslich der zwei polnischen, weil, wie Paget sagte, 'sie ein offensichtlicher Schwindel waren, dass man sich darüber wundern musste, weshalb sie überhaupt erst vorgebracht worden seien.'

Der Oswald-Pohl-Prozess

Der Fall der Einsatzgruppen gibt einen Einblick in die Methoden des Nürnberger Gerichtes und über die Fabrikation des Märchens von den Sechs Millionen. Ein anderes Beispiel ist der Prozess gegen Oswald Pohl im Jahre 1948, der von großer Wichtigkeit ist, weil es sich hierbei direkt um die Verwaltung des Konzentrationslager-Systems handelt. Pohl war bis 1934 Leiter der Finanzverwaltung der deutschen Kriegsmarine, bis Himmler um seine Versetzung in die SS ersuchte. Elf Jahre lang war er der Hauptverwaltungschef der gesamten SS in seinem Amt als Leiter des SS-Wirtschafts- und Verwaltungsamtes, welches 1941 mit der industriellen Produktivität des Konzentrationslager-Systems betraut wurde. Ein Höhepunkt des Schwindels während des Prozesses wurde erreicht, als seitens der Anklage Pohl gegenüber erklärt wurde, dass, 'wenn Deutschland mit der Ausschliessung der Juden aus seinem eigenen Gebiet, Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft, Ausschliessung aus öffentlichen Ämtern oder ähnlichen innerstaatlichen Stellungen zufrieden gewesen wäre, sich keine andere Nation darüber beschwert haben würde.' Die Wahrheit ist aber, dass Deutschland mit Beschimpfungen und wirtschaftlichen Repressalien bombardiert wurde, weil es eben genau diese Dinge gemacht hatte; und sicherlich waren die innerstaatlichen Massnahmen gegen die Juden mit ein Hauptgrund für die Kriegserklärung der 'Demokratien' an Deutschland.

Oswald Pohl war ein aussergewöhnlich feinfühliger und intellektueller Mensch, der im Verlauf des Prozesses zu einem zerbrochenen Mann wurde. Wie Senator McCarthy betonte, hatte Pohl seine ihn belastenden Erklärungen unterschrieben, nachdem er schweren Folterungen ausgesetzt war, einschliesslich der lächerlichen Behauptung, dass er 1944 in Auschwitz eine Gaskammer gesehen habe. Die Anklagevertretung wies besonders auf diesen Anklagepunkt hin, aber Pohl konnte ihn erfolgreich zurückweisen. Das Ziel der Anklage war, diesen niedergeschlagenen Mann als den reinen Teufel in Menschengestalt hinzustellen, ein Versuch, der in hoffnungslosem Gegensatz zu den Aussagen derer stand, die ihn kannten.

Ein solches Zeugnis wurde auch von Heinrich Hoepker abgegeben, einem Anti-Nazi Freund seiner Gattin, der in der Zeit von 1942 bis 1945 ständig Verbindung mit ihm hatte. Hoepker betonte, dass Pohl ein ausgesprochen seriöser und ruhiger Herr war. Während eines Besuches bei Pohls im Frühjahr 1944 kam Hoepker auch in Verbindung mit Konzentrationslager-Insassen, die ausserhalb des Lagers arbeiteten. Er bemerkte, dass die Gefangenen in lässiger und entspannter Weise, ohne Zwang von seiten ihrer Aufseher, arbeiteten. Hoepker erklärte, dass Pohl gefühlsmässig nichts gegen die Juden hatte und auch nichts dagegen, dass seine Gattin ihre jüdische Feundin Annemarie Jacques zu Hause empfing. Zu Beginn des Jahres 1945 war Hoepker voll überzeugt, dass der Verwalter der Konzentrationslager ein humaner, gewissenhafter und treuer Diener seiner Augabe war, denn er war erstaunt, als er später 1945 die Anklage zu hören bekam, die gegen Pohl und seine Mitarbeiter erhoben wurde. Frau Pohl stellte fest, dass ihr Gatte auch angesichts der Widerstände bis zum März 1945 seine Gewissenhaftigkeit behielt, als er das Lager Bergen-Belsen besichtigte, wo zu der Zeit eine Typhus-Epidemie herrschte. Bis dahin war das Lager nämlich ein Modell an Sauberkeit und Ordnung gewesen, aber durch die gegen Kriegsende herrschenden chaotischen Zustände war es zu äussersten Erschwerungen gekommen. Pohl war es unmöglich, die Zustände dort zu verbessern, denn durch den verhängnisvollen Verlauf, den der Krieg genommen hatte, war er durch seine dortigen Erfahrungen sehr mitgenommen und er hat niemals seine frühere Haltung wiedergewonnen.

Dr. Alfred Seidl, der hochangesehene Verteidiger bei den Nürnberger Prozessen, arbeitete leidenschaftlich, um Pohls Freispruch zu erreichen. Seidl war seit Jahren ein Freund des Angeklagten und war selbst vollkommen von der Unschuld seines Mandanten in Bezug auf die fälschliche Anklage einer geplanten Ermordung der Juden, überzeugt. Das Urteil der Alliierten, die Pohl verurteilten, konnte Seidl auch nicht veranlassen, seine Meinung im geringsten zu ändern. Er erklärte, dass die Anklage nicht in der Lage war, auch nur ein Stück eines brauchbaren Beweises gegen ihn zu liefern.

Eine der besten Verteidigungen für Oswald Pohl wurde durch SS-Oberstleutnant Kurt Schmidt-Klevenow geführt, einem juristischen Beamten im SS-Wirtschafts- und Verwaltungsamt, in seiner eidesstattlichen Erklärung vom 8. August 1947. Diese eidesstattliche Erklärung wurde bewusst aus den veröffentlichten Dokumenten der Prozesse gegen die Kriegsverbrecher des Nürnberger Militärgerichtshofes 1946 bis 1949 herausgelassen. Schmidt-Klevenow betonte darin, dass Pohl dem Gerichtsoffizier des Reichskriminal-Polizeiamtes, Dr. Konrad Morgen, dessen Aufgabe es war, Unregelmässigkeiten in den Konzentrationslagern zu untersuchen, seine volle Unterstützung gegeben hatte. Später kommen wir noch auf den Fall des Lagerkommandanten Koch zurück, wo Pohl auch für die Todesstrafe war und der von einem SS-Gericht wegen schlechter Führung angeklagt war. Schmidt-Klevenow erklärte, dass Pohl die Lager veranlasste, mit den örtlichen Polizeidienststellen die Gerichtshoheit über die Lager zu übernehmen und persönlich die strikte Disziplin des Lagerpersonals sicherzustellen. Die Zeugenaussagen beim Pohl-Prozess zeigen, dass der Ablauf des Prozesses nichts weiter war, als die beabsichtigte Diffamierung eines ehrlichen Mannes, nur um das Propaganda-Märchen vom Mord an den Juden in den Konzentrationslagern, die er verwaltete, zu unterstützen.

Gefälschte Beweise und betrügerische eidesstattliche Erklärungen

Um das Märchen von den Sechs Millionen zu untermauern, wurden von ehemaligen deutschen Offizieren in Nürnberg falsche Zeugenaussagen gegeben, welche aussergewöhnliche Erklärungen beinhalteten. Dies geschah entweder unter Zwang, weil sie, wie in den obigen Fällen angeführt, schweren Folterungen ausgesetzt waren oder weil ihnen die Versicherung gegeben wurde, dass man sie selbst schonen würde, wenn sie die geforderten Erklärungen abgeben würden. Ein Beispiel für letzteres ist die Zeugenaussage des SS-Generals Erich von dem Bach-Zelewski. Ihm wurde mit Erschiessung gedroht wegen der Unterdrückung der polnischen Partisanen-Revolte in Warschau im August 1944, die er mit seiner SS-Brigade aus Weissrussen durchführte. Er wurde deshalb 'vorbereitet', entsprechend 'mitzuarbeiten'. Die Zeugenaussage von Bach-Zelewski bildete die Grundlage des Beweises gegen den Reichsführer der SS Heinrich Himmler, beim Nürnberger Haupt-Prozess (Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher, Vol. IV, Seiten 29, 36). Am Vorabend des Russlandfeldzuges im März 1941, lud Himmler alle Höheren SS-Führer auf das Schloss Wewelsburg zu einer Konferenz ein, einschliesslich Bach-Zelewski, der ein genauer Kenner des Partisanen-Krieges war. In seiner Zeugenaussage in Nürnberg gab er an, dass Himmler bei dieser Konferenz in grossem Umfang über die Vernichtung der Völker Ost-Europas gesprochen habe, aber im Gerichtssaal sagte Göring ihm ins Gesicht, dass seine Zeugenaussage eine Lüge sei. Eine besonders übertriebene Behauptung betreffend Himmlers Erklärung war, dass es eines der Ziele dieses Feldzuges sei, 'die slawische Bevölkerung um 30.000.000 zu dezimieren'. Was Himmler wörtlich gesagt hatte, wird durch seinen Stabschef wiedergegeben, nämlich, dass der Krieg in Russland Millionen Tote kosten werde (Manvell und Fraenkel, ibid, Seite 117). Ein anderer offensichtlicher Schwindel von Bach-Zelewski war die Behauptung, dass Himmler am 31. August 1942 persönlich einer Exekution von 100 Juden durch eine Einsatzgruppe in Minsk beigewohnt hatte, bei der er beinahe ohnmächtig geworden sei. Es ist jedoch bekannt, dass Himmler zu dieser Zeit in seinem Hauptquartier in Schitomir in der Ukraine bei einer Konferenz war (cf. K. Vowinckel, Die Wehrmacht im Kampf, Vol. IV, Seite 275).

Aus Bach-Zelewskis Aussagen ist über Himmler in allen Büchern sehr viel gemacht worden, besonders in Willi Frischauers Himmler: Der böse Geist des Dritten Reiches, (London, 1953, Seite 148 ff.) Bach-Zelewski jedoch widerrief seine Zeugenaussagen von Nürnberg im April 1959 öffentlich vor einem westdeutschen Gerichtshof. Er gab zu, dass seine früheren Aussagen nicht den geringsten Bestandteil an Tatsachen gehabt habe und dass er sie nur gemacht habe, um davonzukommen und zu überleben. Nach genauer Prüfung nahm der deutsche Gerichtshof den Widerruf an.

Die Wahrheit über Himmler wird ironischerweise durch einen Anti-Nazi, Felix Kersten, seinen Masseur, gebracht. In seinen "Memoiren 1940-1945" (London, 1946, Seite 119 ff) betont er besonders, dass Himmler nicht die Vernichtung der Juden, sondern deren Auswanderung nach Übersee befürwortete. Ebenfalls belastete er Hitler nicht. Doch die Glaubwürdigkeit dieses Anti-Nazis wird zerstört, wenn er dafür einen besonderen Sündenbock sucht und behauptet, dass Dr. Goebbels der wahre Befürworter der 'Vernichtung' gewesen sei. Diese sinnlose Behauptung wird dadurch widerlegt, dass Goebbels noch mit dem Madagaskar-Plan beschäftigt war, als er schon durch das Auswärtige Amt zeitweilig zu den Akten gelegt wurde sowie dadurch, dass es ausgerechnet Dr. Goebbels war, der sich intensiv gegen den vom Widerstandskämpfer und gleichzeitigen Chef der deutschen Abwehr, Admiral Canaris, geforderten und schliesslich durchgesetzten Judenstern gewehrt hatte.

Sehr interessant sind in diesem Zusammenhang auch die Bemerkungen von David Irving in seinem Buch Hitler und seine Feldherren, (Ullstein Velag Berlin, 1975, S. III ff), dass er "entsetzt und als Historiker deprimiert" war ob der Fülle gefälschter Tagebücher: So z.B. die "Tagebücher" von Admiral Canaris, Eva Braun (hrsg. von Louis Trenker), Goebbels, Graf Ciano, Felix Kersten, Karl-Wilhelm Krause (Hitlers Diener), Walter Schellenberg, oder die tendenziösen Wiedergaben von Helmuth Greiner und Gerhard Engels usw. "ausschliesslich zum Nachteil Hitlers".

Hinzuzufügen wären noch solche Meineidzeugen mit gross aufgemachter publizistischer Wirkung wie Hoettl, Gerstein, Graebe u.v.a..

Viele Tausende von falschen 'schriftlichen eidesstattlichen Erklärungen' wurden vom Nürnberger Gerichtshof angenommen, ohne dass der Versuch unternommen wurde, den Inhalt auf Wahrheit zu überprüfen. Eine typische eidesstattliche Erklärung, welche die Anklage während des Konzentrationslager-Prozesses von 1947 vorbrachte, war die von Alois Hoellriegel, einem Mannschaftsmitglied des Konzentrationslagers in Mauthausen in Österreich. Die Verteidigung bewies, dass diese Erklärung während der Folterungen von Hoellriegel fabriziert worden war. Sie hatte auch schon dazu gedient, den SS-General Ernst Kaltenbrunner 1946 zu verurteilen. In der Erklärung wird behauptet, dass eine Massenvergasung in Mauthausen stattgefunden habe und das Hoellriegel gesehen habe, wie Kaltenbrunner daran teilgenommen habe.

Aber zu der Zeit der Konzentrationslager-Prozesse (Pohls Prozess) ein Jahr später, bewies die Verteidigung nicht nur, dass die Erklärung gefälscht war, sondern auch, dass alle Todesfälle in Mauthausen systematisch durch die örtlichen Polizeidienststellen geprüft und in dem Lager-Register eingetragen worden waren. Ebenso erhielt die Verteidigung auch zahlreiche Erklärungen von ehemaligen Insassen von Mauthausen (ein Lager für hauptsächlich Kriminelle), welche die menschlichen und ordentlichen Zustände bezeugten.

Alliierte Anklagen unglaubwürdig

Es gibt keinen deutlicheren Beweis für die Tragik und Tyrannei von Nürnberg als das leidenschaftliche Erstaunen und den erschütternden Unglauben der angeklagten Personen über die grotesken Anklagen gegen sie. Das wird auch deutlich in der Erklärung des SS-Generalmajors Heinz Fanslau, der während der letzten Kriegsjahre selbst die meisten der Konzentrationslager besucht hatte. Obwohl er Frontoffizier der Waffen-SS war, hat er grosses Interesse an den Zuständen in den Konzentrationslagern gezeigt. Und er war als Hauptziel der Alliierten für die Anklage der Konspiration der Judenvernichtung ausgesucht worden. Als es bekannt wurde, dass er vor Gericht kommen und verurteilt werden sollte, wurden von ehemaligen Häftlingen, die er besucht hatte, Hunderte von eidesstattlichen Erklärungen zu seinen Gunsten abgegeben. Als er den vollen Wortlaut der Anklageschrift gegen das Personal der Konzentrationslager im Zusatz-Prozess Nr. 4 in Nürnberg am 6. Mai 1947 las, erklärte er: "Das kann nicht möglich sein, denn ich selbst hätte auch davon wissen müssen!"

Es muss betont werden, dass die angeklagten deutschen Führer den Beschuldigungen der Alliierten Anklage während des ganzen Nürnberger Prozesses keinen Augenblick glaubten. Hermann Göring, der dem Angriff der Nürnberger Greuelpropaganda ausgesetzt war, liess sich auch nicht davon überzeugen. Hans Fritzsche, vor Gericht als der höchste Beamte des Goebbels-Ministeriums, sagte, dass Göring, nachdem er Ohlendorfs Erklärung über die Einsatzgruppen und Hoess' Zeugenaussage über Auschwitz gehört hatte, weiterhin überzeugt blieb, dass die Vernichtung der Juden eine reine Propaganda-Erfindung war. (Das Schwert auf der Waage, London, 1953).

Einmal erklärte er sehr überzeugend vor dem Gericht, dass er 'hier in Nürnberg zum ersten Mal derartiges höre'. (Shirer, ibid, Seite 1147). Die jüdischen Schreiber, Poliakov, Reitlinger, Manvell und Fraenkel versuchen alle, Göring in diese angebliche Vernichtung mit hineinzuziehen, aber Charles Bewley zeigt in seinem Werk - Hermann Göring, Göttingen, 1956), dass in Nürnberg nicht der kleinste Beweis für die Aufrechterhaltung dieser Anklage gefunden wurde. Hans Fritzsche rätselte während des ganzen Prozesses über diese Frage und zog den Schluss, dass keine genügenden Untersuchungen dieser wahnwitzigen Anklage vornommen wurde.

Fritzsche, der freigesprochen wurde, war ein Vertrauensmann von Goebbels und ein ausgezeichneter Propagandist. Er erkannte, dass das angebliche Judenmassaker der Hauptanklagepunkt gegen alle Angeklagten war. Kaltenbrunner, der Heydrich als Leiter des Reichs-Sicherheits-Hauptamtes folgte und der infolge des Todes von Himmler der Hauptangeklagte der SS war, war genauso wenig überzeugt von der Anklage des Völkermordes wie Göring. Er vertraute Fritzsche an, dass die Anklage durch ihre Technik, Zeugen zu beeinflussen und Beweise zu unterdrücken, Erfolg zu haben schien, was genau der Vorwurf der Richter Wenersturm und Van Roden war.