III. WARUM DER 'HOLOCAUST" FÜR DIE "FREIE WELT" UNVERZICHTBAR IST Warum der "Holocaust" für das in der "freien Welt" herrschende System unverzichtbar ist, hat ein Italiener, Mario Consoli, so unübertrefflich formuliert, dass wir uns einfach damit begnügen, seine Ausführungen wiederzugeben : Die Begriffe "Faschist" und "Nazi" sind heute jeglichen politischen Inhalts entleert und zu Totschlagevokabeln geworden, mit denen man jeden Gegner niederknüppelt, also jeden, der sich der internationalen und multikulturellen Demokratie entgegenzustellen wagt (...) Mit Hilfe unglaublicher Manipulationstechniken haben es die Sieger des 2. Weltkriegs fertiggebracht, nicht nur eine Wiedergeburt des Faschismus und des Nationalsozialismus zu verhindern, sondern auch der traditionellen kulturellen Werte, welche das Leben Europas unzählige Jahrhunderte hindurch geprägt haben. Dabei bediente man sich folgender Methode: Man verknüpfte traditionelle Werte wie Liebe zur Heimaterde und zur Familie, Heroismus, Ehrlichkeit, Pflichtbewusstsein und Spiritualität mit dem Faschismus und dem Nazismus, mit Hitler und Mussolini. Nachdem diese Gleichsetzung erst im Unterbewusstsein der Menschen verankert war, reichte eine Steigerung der antifaschistischen Propaganda vollkommen aus, um eine Wiedergeburt der für die Machthaber gefährlichen Werte im Keim zu ersticken.
Indem man das im 2. Weltkrieg besiegte Europa mit dem Bösen gleichsetzte, erreichte man weit mehr als die blosse Ächtung des Faschismus und des Nationalsozialismus. Man setzte zugleich das ganze Wertesystem ausser Kraft, das jahrtausendelang eine Zivilisation von weltgeschichtlich einzigartiger Grossartigkeit aufrechterhalten hatte. Mit Mussolini und Hitler wurden auch Plato und Dante, Macchiavelli und Nietzsche, Rom und das Heilige Römische Reich an den Pranger gestellt (...) Als wirksamstes Instrument zur Kriminalisierung des Faschismus und des Nationalsozialismus erweist sich aber seit dem Nürnberger Prozess die Anklage des Völkermordes an den Juden (...) Sechs Millionen - eine runde, schreckerregende Zahl. Männer, Frauen, Greise und Kinder - alle wurden sie ausgerottet, nur weil sie Juden waren! Der Holocaust ist heute ein Bleigewicht, das für alle Zeiten am Fuss Deutschlands und Europas hängen bleiben soll (...) Jeder noch so fadenscheinige Vorwand (...) ist gut genug, um den Holocaust in Erinnerung zu rufen. Die Propagandadampfwalze wird mit den Jahren nicht etwa schwächer, sondern stärker, und in immer mehr Staaten wird die jüdische Wahrheit über den "Holocaust" unter gesetzlichen Schutz gestellt (...) Der Holocaust muss ein Mythos bleiben, ein Dogma, das jeder freien Geschichtsforschung entzogen bleibt. Bricht dieses Dogma zusammen, dann gerät nämlich die ganze heutige Deutung des 2. Weltkriegs ins Wanken (...) Damit kämen jene Werte wieder zu Ehren, die im Gegensatz zum Internationalismus das Recht der Völker auf Wahrung ihrer Identität und auf Unabhängigkeit gewährleisten. Sapienti sat - dem Weisen genügt's.
IV. REFERENDUM UND ABSTIMMUNGSKAMPF
Um ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz zu Fall zu bringen, kann in der Schweiz eine Organisation oder Einzelperson ein Referendum ergreifen. Kommt die erforderliche Zahl von 50,000 Unterschriften (dies die Ziffer bei nationalen Referenden; bei kantonalen liegt sie entsprechend tiefer) binnen drei Monaten nach Veröffentlichung des Gesetzestextes zustande, so muss eine Volksabstimmung erfolgen. Da nicht nur Christoph Blocher und seine Prätorianergarde, die AUNS (Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz), sondern auch die drei Rechtsparteien in ihrer panischen Furcht, von den Medien als Rassisten gegeisselt zu werden, von der Lancierung eines Referendums gegen das Maulkorbgesetz absahen, schien seinem Inkrafttreten noch im Jahre 1993 zunächst nichts im Wege zu stehen. Dass daraus nichts wurde, war in erster Linie EINEM Mann zu verdanken, dem Basler EDV-Spezialisten Ernst Indlekofer. Als Idealist von echtem Schrot und Korn liess Indlekofer seine Einmannfirma zugunsten des Kampfs für eine nach aussen unabhängige und nach innen freie Schweiz zwei Jahre lang brach liegen und ging nur haarscharf am wirtschaftlichen Bankrott vorbei. Nachdem er sich 1992 mit Leib und Seele in der Anti-EWR-Kampagne engagiert hatte, beschloss er im März 1993, ein Referendumskomitee gegen das ARG ('Antirassismus-Gesetz") ins Leben zu rufen.
Unterstützung erhielt er von Emil Rahm, einem wohlhabenden Ostschweizer Getränkeproduzenten. Unter der Leitung von Rahm, Indlekofer, Dr. Reto Kind, Dr. Walter Fischbacher sowie des angesehenen Historikers Prof. Wolfgang von Wartburg entstand so das 'Komitee für freie Meinungsäusserung". Da Rahm erst zu einem unerklärlich späten Zeitpunkt mit der massiven Versendung von Flugblättern und Unterschriftenbögen begann, deutete zunächst alles auf ein Scheitern des Referendums hin. Doch dank der Hilfe eines zweiten, im August 1993 gebildeten Referendumskomitees unter Herbert Meier, dem Herausgeber der konservativen Zeitung Abendland - diesem Komitee gehörte auch die berühmte jüdische Schriftstellerin Salcia Landmann an - sowie der Ligue vaudoise (Waadtländer Liga) kam das Referendum mit kurz vor Ablauf der Frist eingereichten 56,000 Unterschriften buchstäblich in letzter Minute zustande. Ohne den Einsatz einer Handvoll Einzelpersonen, vorab Ernst Indlekofers, wäre das Gesetz nicht nur ein Jahr früher in Kraft getreten, sondern auch ungleich bedenkenloser angewendet worden, als dies bisher der Fall war. Die Volksabstimmung wurde auf den 25. September 1994 angesetzt.
Einige Monate vorher setzte dann die Medien-Schlammschlacht ein. Sie war von dermassen ekelerregender Primitivität, dass sie jedem anständigen Menschen schlicht und einfach die Schamröte ins Gesicht treiben musste. Wer als uninformierter Beobachter in jenen Monaten die Zeitungen las, Radio hörte und fernsah, musste den Eindruck gewinnen, da stehe ein verlorenes Häufchen heldischer Antirassisten und Antifaschisten in verzweifeltem Abwehrkampf gegen eine Art Orwellsche Bruderschaft, eine gigantische Untergrundarmee von unsichtbaren, doch allgegenwärtigen erbarmungslosen Rassisten und Nazis. Nazi-Verharmloser und Auschwitz-Leugner terrorisieren Politikerinnen und Politiker! entsetzte sich die Sonntagszeitung vom 26. Juni 1994, nachdem die AEZ (Arbeitsgemeinschaft zur Erforschung der Zeitgeschichte) im Vormonat mehrere tausend Kurzfassungen der Rudolf-Expertise über die "Gaskammern" von Auschwitz unter anderem an Universitätsprofessoren und Politiker versandt hatte, um diese über die Argumente der Holocaust-Revisionisten zu informieren. Man beachte: Terrorisiert wurden nicht jene, die man für drei Jahre einsperren wollte, weil sie - nach gründlichem Studium der Materie - in einer zeitgeschichtlichen Frage eine von der offiziellen Doktrin abweichende Meinung vertraten, sondern die Politiker, die jene - ohne Kenntnis der Materie - für drei Jahre einsperren wollten!
Als drei dem "Antirassismus-Gesetz" ablehnend gegenüberstehende bürgerliche Jungpolitiker ein "Komitee für eine liberale Gesetzgebung" gründeten, schrieb ein Schmierfink im Sonntagsblick vom 3. Juli 1994 unter der Überschrift Die jungen Handlanger der alten Rassisten: Sie sind jung, rechts - und auf Abwegen: die bürgerlichen Nachwuchs-Politiker Gregor A. Rutz (FDP), Philipp Rhomberg (SVP) und Dieter Nigg (CVP). Angeblich aus Sorge um die Meinungsfreiheit bekämpfen sie im "Komitee für eine liberale Gesetzgebung" das Antirassismusgesetz, das am 25. September vors Volk kommt. Meinungsfreiheit heisst in diesem Fall: Schweizer sollen weiterhin ungestraft Juden und Ausländer beschimpfen können. Meinungsfreiheit heisst in diesem Fall: Schweizer sollen weiterhin ungestraft behaupten dürfen, die Leichenberge von Auschwitz seien pure Erfindung. Meinungsfreiheit heisst in diesem Fall: Schweizer sollen weiterhin ungestraft ganz Europa mit widerlichen nazistischen Hetzschriften beliefern können.
Damit gehen die drei Jungbürgerlichen eine unheilvolle Koalition mit Lügnern, Volksverhetzern und Neonazis ein. Sie werden zu Handlangern von Rassisten und Ewiggestrigen. Rutz, Rhomberg, Nigg: ein unheimliches Trio. WARUM STOPFEN IHNEN DIE PARTEIPRÄSIDENTEN NICHT ENDLICH DAS MAUL? Geführt wurde diese Schmutzkampagne unter dem sinnigen Motto: FÜR ANSTAND - GEGEN HASS (Flugblatt des Eidgenössischen Komitees 'Ja zum Antirassismus-Gesetz"). Ihren Tiefpunkt erreichte die Primitivität der Propaganda mit einem Plakat der Befürworter, auf dem ein Graffiti mit dem Spruch Italia-Schweine ab in die Gaskammer!! abgebildet war, samt dem Kommentar: Nie wieder. JA zum Antirassismus-Gesetz. Hatten die Verfechter des Gesetzes etwa selbst zum Pinsel gegriffen, um endlich einmal einen Beweis für den Rassismus zu schaffen, über den das Medien-Geschmeiss Tag für Tag zeterte und den im Alltag eigentümlicherweise kein Mensch bemerkte? Der Stil der Befürworter scheint sich übrigens als kontraproduktiv erwiesen zu haben; nachdem Meinungsumfragen zufolge im Juni erst 9% der Bevölkerung zur Nein-Parole entschlossen gewesen waren, stieg die Anzahl der Gegner in den folgenden Monaten kontinuierlich, zumal die drei Rechtsparteien nun offen ins Lager der Gegner eingeschwenkt waren.
Am 25. September 1996 wurde Paragraph 261bis mit 54,7 Prozent der Stimmen angenommen. Genau die Hälfte der Kantone stimmte dagegen; rund die Hälfte der Stimmberechtigten blieben der Urne fern. Der unerwartet hohe Neinstimmenanteil ist gewiss einer der Gründe für die bisher sehr zögerliche Anwendung des Gesetzes. In den ersten anderthalb Jahren seines Bestehens sind erst fünf Schuldsprüche erfolgt, wobei es mit einer Ausnahme jeweils um lachhafte Lappalien ging; so wurden in St. Gallen zwei Gemeinderäte zu 500 Franken Busse verdonnert, weil sie in einem Inserat das Wort 'Tamil-Touristen" verwendet hatten. Diese albernen Prozesse sowie die Flut von Denunziationen, von denen die Behörden jeder einzelnen nachgehen müssen, verstärken nicht nur bei Polizei und Justiz, sondern auch in der Bevölkerung den Unmut über das Gesetz. Im Juli 1996 wurde der Führer der 'Universalen Kirche" im Kanton Appenzell aufgrund des 'Antirassismus-Gesetzes" zu vier Monaten Haft mit Bewährung und 5000 Franken Busse verurteilt, weil er sich in einem Rundschreiben an die Kirchenmitglieder über die Juden auf eine Weise geäussert hatte, die man tatsächlich als beleidigend bezeichnen muss. Hätte er die betreffenden Ausdrücke freilich für die Deutschen oder die Schweizer gebraucht, so hätte kein Hahn danach gekräht; schliesslich sind zwar alle Bürger gleich, aber einige eben noch gleicher. - Seither läuft das Kesseltreiben gegen Mitglieder der Kirche auf Hochtouren. Roberto Boschi, Vizedirektor der Firma Sulser, sowie Jürg Iten, Musiklehrer und Rektor des Zuger Untergymnasiums, wurden allein wegen ihrer Zugehörigkeit zu dieser Religionsgemeinschaft aus ihrer Stellungen entfernt.
Auch die verfassungsmässig verbriefte Glaubensfreiheit hat eben ihre Grenzen, wenn die Interessen einer gewissen Minderheit tangiert sind. Ein Wort zu den Schweizer Medien. Es wäre ein Irrtum zu glauben, diese befänden sich unter direkter Kontrolle der Juden, so wie dies in den USA bei den wichtigsten Presseerzeugnissen und Fernsehsendern tatsächlich der Fall ist. Meines Wissens finden sich unter der ersten Garnitur der Schweizer 'Medienschaffenden" nur gerade zwei Juden: Roger Schawinski, Chef von 'Radio 24", sowie Sacha Wigdorowits, Chefredakteur des Boulevardblattes Blick, das seine Leser mit Serien wie 'Heidi im Pornoland" eindeckt. Beim mittleren Kader der Journalisten sind Juden natürlich weit stärker vertreten, als es ihrem Anteil an der Bevölkerung (offiziell nur 0,4%, in Wirklichkeit vielleicht das Doppelte) entspräche, doch kann keine Rede von einer Dominanz sein. Die durchwegs bedingungslos projüdische und prozionistische Orientierung der Medien, die in ihrem orchestrierten Einsatz zugunsten des Maulkorbgesetzes ihren bisher klarsten Ausdruck fand und es den Judenorganisationen ermöglicht, jeden Politiker, dem es an Begeisterung für jüdische Anliegen mangelt, durch konzertierte Hetzkampagnen entweder zur Unterwerfung zu zwingen oder abzuservieren, liegt auch nicht, wie ich früher wähnte, in erster Linie darin begründet, dass die Freimaurerei als Transmissionsriemen des Zionismus alle Redaktorenposten besetzt hielte, obwohl viele führende Journalisten sicherlich Freimaurer sein dürften und als solche die Gebote der Loge über ihr persönliches Gewissen und auch über die nationalen Interessen stellen müssen.
Wie mich ein erstklassiger Kenner unserer Medienlandschaft, ein zum Islam übergetretener Berner, unlängst belehrte, spielt die Maurerei in der Schweiz eine im Vergleich zu Frankreich und den angelsächsischen Ländern verhältnismässig bescheidene Rolle und befindet sich gegenwärtig eher auf dem absteigenden Ast. Wichtiger als die Freimaurer sind in der Medienszene die "Achtundsechziger", die ultralinken Revoluzzer von anno dazumal, die den Langen Marsch durch die Institutionen erfolgreich abgeschlossen haben und nun einen Grossteil ihrer alten Ideologie ungehindert verbreiten können. Den Marxismus mussten sie freilich über Bord werfen, nicht aber die Drittweltideologie und den Antifaschismus. Ersterer frönen sie durch die Propagierung der ungehinderten Drittwelteinwanderung, letzterem durch die Treibjagd auf "Fremdenhasser", "Rassisten" und "Nazis", wobei als "Fremdenhasser", "Rassist" und 'Nazi" selbstverständlich jeder gilt, der die Eigenständigkeit des Schweizervolkes verteidigen will. Dadurch werden sie zu natürlichen Bundesgenossen der Zionisten und lassen sich jederzeit mühelos für zionistische und jüdische Ziele einspannen. - Es entbehrt übrigens nicht der Ironie, dass jene, die in den sechziger und frühen siebziger Jahren am wildesten gegen den "US-Imperialismus" vom Leder zogen, nun zu dessen zuverlässigsten Hilfstruppen geworden sind, und zwar nicht nur auf politischem, sondern auch auf kulturellem Gebiet: Jeder noch so trostlose "multikulturelle" Quark aus den USA wird von ihnen gläubig zur kulturellen Offenbarung hochgejubelt.
V. DER BEVORSTEHENDE PROZESS GEGEN MEINEN VERLEGER GERHARD FÖRSTER UND MICH
Im Frühling 1993 erschienen aus meiner Feder zwei Bücher zum Themenkreis "Endlösung der Judenfrage", Der Holocaust auf dem Prüfstand - die Publikation führte zu meiner fristlosen Entlassung als Lehrer für Französisch und Latein an der Sekundarschule Therwil - und die Langfassung dazu, Der Holocaust-Schwindel . Im Auftrag des pensionierten Diplomingenieurs und gebürtigen Schlesiers Gerhard Förster schrieb ich dann zwischen Juli 1993 und Februar 1994 mein drittes Buch zum Thema, Auschwitz. Tätergeständnisse und Augenzeugen des Holocaust . Es erschien im Juli 1994. Zu diesem Buch nun einige Worte. Für die von den orthodoxen Historikern behauptete Massenvernichtung von Juden in den Gaskammern von Auschwitz gibt es keine dokumentarischen oder forensischen Beweise. Von ersterem kann man sich leicht überzeugen, indem man das mit weltweit orchestriertem Mediengetöse als Widerlegung des Revisionismus gepriesene Buch Die Krematorien von Auschwitz von Jean-Claude Pressac liest. Im Vorwort behauptet Pressac vollmundig, er sei nicht auf Zeugenaussagen angewiesen, sondern stützte sich auf Dokumente. Bei der Lektüre bemerkt der Leser dann, dass Pressac jedesmal, wenn er von Vergasungen spricht, als Quelle eine Zeugenaussage anführt!
Dies ist ganz unvermeidlich, weil es Dokumente über Menschenvergasungen in Gottes Namen nicht gibt. Zusammen mit dem italienischen Auschwitz-Spezialisten Carlo Mattogno habe ich im Juli/August und November/Dezember 1995 die rund 90,000 Seiten umfassenden, im Moskauer Spezialarchiv aufbewahrten deutschen Originalurkunden aus Auschwitz Blatt um Blatt gesichtet. Kein einziges Dokument liefert den Beweis für die Vergasung auch nur eines Juden; hingegen gibt es eine Reihe von Dokumenten, welche der Ausrottungsthese widersprechen. Dies überraschte uns in keiner Hinsicht, denn gäbe es dokumentarische Belege für den Gaskammer-Holocaust, wären diese der Welt längst triumphierend vorgelegt worden. Doch nein, die Sowjets liessen die Beutedokumente gleich für 46 Jahre in ihren Archivschränken verschwinden - warum wohl? Bei jedem normalen Mordprozess muss ein Gutachten über die Tatwaffe ausgestellt werden, doch beim 'grössten Verbrechen der Menschheitsgeschiche" wurde von den Anklägern Deutschlands niemals ein solches Gutachten in Auftrag gegeben. Weder wurden die 'Gaskammmern" je von Experten auf ihre Funktionsfähigkeit untersucht, noch wurde der Frage nachgegangen, wie eigentlich die Millionen Leichen in den 'Vernichtungslagern" spurlos beseitigt werden konnten.
Die einzigen, welche wissenschaftliche Untersuchungen über die 'Gaskammern" und Krematorien angestellt haben, sind die Revisionisten. Ihre Untersuchungen kommen zum Ergebnis, dass die behauptete Massenvernichtung in Gaskammern aus technischen, physikalischen und chemischen Gründen nicht stattgefunden haben kann und dass die Leichen der angeblich Vergasten mit den von Augenzeugen geschilderten Methoden nie und nimmer beseitigt werden konnten . Somit bleiben als einziges Indiz für die Gaskammermorde Zeugenaussagen übrig. In meinem Auschwitz-Buch werden 30 Schlüsselaussagen ganz oder teilweise zitiert und anschliessend analysiert. Meine Schlussfolgerungen sind eindeutig: Die Aussagen strotzen vor naturwissenschaftlichen, technischen und logischen Absurditäten und widersprechen einander zudem in allen möglichen Punkten. Somit ist ihre Beweiskraft Null. Sie sind nicht glaubhafter als die Zeugenaussagen über Vergasungen in Buchenwald und Dachau, die auch von der offiziellen Historikerschaft längst als falsch anerkannt worden sind. Im April 1995 reichte Sigi Feigel gegen G. Förster und mich aufgrund des Auschwitz-Buchs Strafanzeige wegen Verstosses gegen 261bis ein. Die Klage gegen mich war von Beginn an vollkommen chancenlos; da ich das Werk vor Inkrafttreten des Gesetzes geschrieben habe und an seinem Vertrieb nie beteiligt war, kann ich getreu dem Grundsatz nulla poena sine lege - keine Strafe ohne Gesetz - auch nicht dafür belangt werden, es sei denn, man führe eine rein stalinistische Justizposse durch, bei der nicht einmal mehr der Schein eines regulären Verfahrens gewahrt wird.
Weitere Anzeigen gegen mich folgten, weil ich (woraus ich nie ein Hehl gemacht habe) meine ersten beiden Bücher auch nach dem 1. Januar 1995 weitervertrieb (der Holocaust-Schwindel ist seit September 1995 vergriffen; eine überarbeitete zweite Auflage ist auf ca. Anfang 1997 geplant). Da ich die Werke nach dem 1.1. 1995 stets nur auf Bestellung geliefert habe, ist die vom Gesetz geforderte Öffentlichkeit des 'Vergehens" hier jedoch nicht gegeben. Im Oktober 1995 erschien, ebenfalls bei G. Försters Verlag, mein Buch Todesursache Zeitgeschichtsforschung . Das in der direkten Rede geschriebene Werk gibt eine Diskussion zwischen der - von mir erfundenen - deutschen Geschichtslehrerin Margarete Lämple und ihrer Abiturklasse über den "Holocaust" und weitere heikle Fragen der Zeitgeschichte wieder. Vermutlich wegen seiner besonderen Gefährlichkeit ist das Buch in der Presse fast gar nicht erwähnt und angegriffen worden. Da es nach Inkrafttreten des Maulkorbgesetzes geschrieben wurde, ist ein Prozess nicht nur gegen G. Förster, sondern auch gegen mich in diesem Fall formaljuristisch möglich. Feigels Anzeige datiert wie erwähnt vom April 1995. Seither wurden Förster und ich mehrfach von der Polizei befragt. Doch im Gegensatz zu Frankreich, Österreich und der BRDDR haben sich die Mechanismen des vorauseilenden Gehorsams gegenüber jener religiösen und ethnischen Minderheit, zu deren alleinigem Frommen Paragraph 261bis erlassen worden ist, bei der Schweizer Justiz offenbar noch nicht zufriedenstellend eingependelt; Förster und ich haben bis heute (25. September 1996) noch immer keine offizielle Anklageschrift oder Vorladung zu einem Prozess erhalten. Diese Unbotmässigkeit der Behörden wurde in jüdischen Kreisen sehr übel vermerkt.
Bereits am 15. Februar 1996 empörte sich die Jüdische Rundschau Maccabi: Warum wurde Graf nicht schon längst festgenommen? Die Frage richtet sich an die Justizbehörden der Kantone Aargau und Basel-Stadt, aber auch die Bundespolizei, der bei der Bekämpfung politischer Extremisten ebenfalls eine Verantwortung zukommt. Die Strafprozessordnungen aller Kantone sehen die Fortsetzungsgefahr als Haftgrund ausdrücklich vor. Und Graf ist ein Fortsetzungstäter, vergleichbar etwa einem Serienvergewaltiger. Worauf wartet man also noch? (...) Ist es bei soviel Nachsicht ein Wunder, dass Graf und Förster fröhlich weiter delinquieren? Der zu erwartende Prozess kann wohl nur zu einem Schuldspruch führen, denn der Richter müsste wahren Heldenmut an den Tag legen, um Förster und mich freizusprechen, und Helden sind auch unter Richtern dünn gesät (ganz abgesehen davon, dass man gewiss keine Person mit Rückgrat zum Richter bestimmen wird). Da nun das Gericht bei einem rechtsstaatlichen Verfahren unmöglich einen Schuldspruch fällen kann, werden eben sämtliche rechtsstaatlichen Prinzipien über Bord geworfen werden, und das Verfahren wird nach bewährtem BRDDR-Muster (Ablehnung aller Beweisanträge unter Berufung auf die "Offenkundigkeit" des Holocaust) ablaufen. In meinen Büchern lege ich dar, dass die in der Literatur am meisten zitierten "Gaskammerzeugen", mit deren Aussagen der "Holocaust" mangels dokumentarischer und forensischer Beweise steht und fällt, am laufenden Band Absurditäten von sich geben.
Sie berichten u.a. von 20 bis 30 auf einem Quadratmeter zusammengepferchten Gaskammer-Insassen, von folgenlos ohne Atemschutz in Blausäureschwaden arbeitenden jüdischen Sonderkommandos, vom Einwurf von Zyklon-B-Granulaten durch in Wirklichkeit nicht vorhandene Löcher in der "Gaskammer"-Decke und bezeugen, dass die Einäscherung einer Leiche, die in einem modernen Krematorium im Schnitt eine Stunde in Anspruch nimmt, in Auschwitz nur vier bis sieben Minuten dauerte. Ich folgere daraus, dass all diese Zeugen gänzlich unglaubwürdig sind. Aufgrund dieser Schlussfolgerung wird ein Schweizer Gericht mich und meinen Verleger G. Förster vermutlich im Jahre 1997 verurteilen. In anderen Worten: Wir sind gesetzlich verpflichtet, zu glauben, dass 20 bis 30 Menschen auf einem Quadratmeter Platz haben, dass die Sonderkommandos in Auschwitz blausäureimmun waren, dass man durch nicht existierende Löcher in einer Decke Zyklongranulate einwerfen kann und dass die Verbrennung einer Leiche in Auschwitz neun- bis fünfzehnmal rascher vonstattenging als in einem Krematorium des Jahres 1996. Somit wird die 'freiheitliche Demokratie" in ihrer letzten Phase das reine Idiotentum zur polizeilich erzwungenen Staatsideologie erheben.