(Jürgen Graf)
Der Bund hat zum Zweck: Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes nach aussen, Handhabung von Ruhe und Ordnung im Innern, Schutz der Freiheit und der Rechte der Eidgenossen und Beförderung ihrer gemeinsamen Wohlfahrt.
Bundesverfassung der Schweizer Eidgenossenschaft, Artikel 2.
Es ist eigentlich unwesentlich zu wissen, ob es die Schweiz noch geben wird oder nicht (...) Ob die Schweiz innerhalb einer grösseren Einheit als Staat überlebt oder nicht, ist mir selber nicht so wichtig (...) Vorausgesetzt, die Schweiz überlebt: Es wird eine bunte Schweiz sein, "regenbogenfarbig", wie man das in Frankreich ausdrückt (...) Es wird noch viel mehr Mischlingsehen geben. Das wird uns guttun.
Ruth Dreyfus, jüdische Bundesrätin der Schweiz
Im Prinzip sind wir alle käuflich, es ist nur eine Frage des Preises. Für 100,000 Franken bin ich sicher nicht käuflich.
Flavio Maspoli, Schweizer Politiker ('Glückspost", 2. Mai 1996)
Es ist uns unerträglich, dass irgendwo auf der Welt ein irriger Gedanke existiert, wie geheim und kraftlos er auch sein mag.
George Orwell, 1984
I. SIEBENHUNDERT JAHRE SIND GENUG!
Sevilla 1992. Bei der Weltausstellung bemüht sich jede Nation naturgemäss,
ihre Vergangenheit und Gegenwart in leuchtenden Farben zu malen. So erregt
beispielsweise der Pavillon Mexikos mit seiner prächtigen Ausstellung
über die ruhmreiche Mayakultur allgemeine Bewunderung. Einem Land
aber ist augenscheinlich daran gelegen, sich in ein möglichst ungünstiges
Licht zu setzen, nämlich der Schweiz. "Suiza no existe"
"Die Schweiz existiert nicht":
Die frohe Botschaft springt dem verdutzten Besucher gleich beim Betreten
des Schweizer Pavillons ins Auge, und sie ziert auch das T-Shirt der Empfangsdame
am Informationsstand. Drei ausgestopfte Kuhköpfe an der Wand führen
dem Wissbegierigen anschaulich die "Diversidad de Suiza", die
"Verschiedenartigkeit der Schweiz", vor Augen, und allenfalls
noch bestehende letzte Zweifel an der Stossrichtung dieser Selbstdarstellung
räumt ein weiterer, unübersehbar an verschiedenen Stellen ausgehängter
Slogan aus: "700 años son suficientes - 700 Jahre sind genug."
Tumbe Witzelei? Provokation um der Provokation willen? Mitnichten; der
Wahnsinn hat Methode. Nach dem Willen jener, welche die Politik meines
Landes gestalten, soll die Schweiz in der Tat verschwinden, und zwar am
liebsten schon gestern, wie die Amerikaner zu sagen pflegen. Zu den Segnungen
der Neuen Weltordnung passt das, was das Wesen dieses Staates ausmacht,
nämlich wie die Faust aufs Auge. Wir Schweizer bilden keine eigene
Ethnie; sprachlich, abstammungs- und kulturmässig sind wir Deutsche,
Franzosen und Italiener. Die schweizerdeutschen Dialekte, welche die deutschsprachige
Mehrheit als Mittel der Identitätswahrung bewusst pflegt, stellen
nur Varianten der alemannischen Mundart dar, die auch nördlich und
östlich der Landesgrenzen gesprochen wird. So etwas wie eine eigenständige
Schweizer Literatur gibt es nicht; die grossen Deutschschweizer Schriftsteller
wie Keller, Gotthelf, Meyer und Dürrenmatt werden einfach der deutschen
Literatur zugerechnet.
Seine Rechtfertigung findet unser Staat in zwei ideellen Grundsätzen.
Der erste ist der Gedanke der Freiheit, wie ihn Schiller in seinem Wilhelm
Tell besungen hat. Der zweite ist der Gedanke des Föderalismus, der
bedeutet, dass kein Landesteil von einem anderen, grösseren und wirtschaftlich
stärkeren, bevormundet und seiner Eigenart beraubt werden darf. Für
ein künftiges, wahrhaftiges Vereinigtes Europa, eine Föderation
souveräner und in ihrer Tradition verwurzelter Vaterländer, könnte
die Schweiz als Inspirationsquelle, ja als Vorbild dienen.
Entfallen diese beiden Ideale, die Freiheit und der Föderalismus,
so waren 700 Jahre in der Tat genug; unser Land hat dann keine Existenzberechtigung
mehr, und die beste Lösung wäre in diesem Fall, es auf Deutschland,
Frankreich und Italien aufzuteilen. Im Vergleich zu dem uns zugedachten
Schicksal, dem Aufgehen in dem von einer anonymen Brüsseler Bürokratie
regierten, gleichgeschalteten Maastricht-Europa, das seinerseits nur die
Vorstufe für die Einbringung der europäischen Staaten in einen
totalitären Weltstaat darstellen soll, wäre dies unbedingt die
vorzuziehende Variante.
Da die Eingliederung der Schweiz in Maastricht-Europa vor allem aufgrund
ihres spezifischen politischen Systems, das bei dermassen weitreichenden
Entscheidungen eine Volksabstimmung zwangsläufig voraussetzt, keine
einfache Sache ist, wurden seit langem Schritte in die Wege geleitet, um
sie bereits vor ihrem Anschluss an den Brüsseler Moloch von innen
sturmreif zu schiessen, d.h. geistig restlos gleichzuschalten. Während
unsere Soldaten immer noch brav die Verteidigung des Vaterlandes gegen
den bösen Feind von aussen üben, hat sich der innere Feind Schritt
für Schritt in sämtlichen Institutionen eingenistet und hält
sie in unterschiedlich starkem Masse in seinem Würgegriff. Am erfolgreichsten
war er bei seinem Griff nach der Herrschaft über die Medien und das
Geistesleben. Längst sind alle patriotischen, der Neuen Weltordnung
gegenüber kritisch gesinnten Journalisten aus den Zeitungsredaktionen
und Fernsehstudios entfernt worden; keine oppositionelle Stimme kommt mehr
zu Wort; über kein echtes Problem darf mehr offen diskutiert werden;
'Debatten" in der Presse, an Radio und Fernsehen sind meist nur noch
wohlinszenierte Rituale, bei denen alle Gesprächspartner mit anderen
Worten dasselbe von sich geben.
Die politische Auseinandersetzung erschöpft sich im Herunterleiern
von Schlag- und Schimpfwörtern, die intellektuelle und spirituelle
Verödung hat unvorstellbare Ausmasse erreicht, und der "Pluralismus"
äusserst sich noch darin, dass der Käufer am Kiosk die Wahl zwischen
einer grossen Zahl von Blättern besitzt, welche allesamt die gleiche
internationalistische und "multikulturelle" Ideologie predigen,
die einen, wie die 'bürgerliche" Neue Zürcher Zeitung, auf
vornehmgesetzte, die anderen, wie die linksextreme Wochenzeitung, auf lärmig-aggressive
Weise. Nicht, dass Abweichungen von der Norm grundsätzlich nicht geduldet
würden; in manchen Fällen sind sie sogar ausdrücklich willkommen.
Alles, was pervers ist, wird von diesem System gezielt gefördert.
Das schwule Paar Bart Storm und Stephan Diggelmann ist seit einem Jahr
verheiratet, jubelt die Schweizer Illustrierte vom 2. September 1996, die
im Vorjahr ausgiebig über die erste, von einem Pfarrer namens Klaus
Bäumlin vollzogene Schwulenhochzeit des Landes berichtet hatte, und
auf einem Reklameplakat für Mineralwasser enthüllt uns ein Adrian
Ramseier, Gemeinderat, seinen Herzenswunsch: Ich will meinen Freund heiraten
dürfen. So also sieht der Pluralismus aus, mit dem uns dieses Regime
beglückt!
Bei Wahlen darf der "mündige Bürger" zwischen einer
Reihe von "staatstragenden" Parteien aussuchen, die durchwegs
dieselbe Zielsetzung vertreten: Erstens soll die Schweiz durch ihr Aufgehen
in Maastricht-Europa als Staat abgeschafft werden, und zweitens soll neben
dem Schweizer Staat auch gleich noch das Schweizer Volk verschwinden. Bewirkt
werden soll letzteres durch die künstliche Herabdrückung der
einheimischen Geburtenrate mittels Förderung der Abtreibung und fami-lienfeindlicher
Gesetze (Bestrafung kinderreicher Familien durch lächerlich niedriges
Kindergeld und Erschwerung der Adoption) sowie durch die massive Ankurbelung
der Einwanderung von Menschen fremder Rassen und Kulturen, in letzter Zeit
ganz gezielt aus Schwarzafrika. Hand in Hand mit der gesteuerten Masseninvasion
geht eine immer aufdringlichere Werbung für die Rassenmischung zwischen
Weiss und Schwarz in Medien und Plakatreklame einher. So soll jenes Zukunftsideal
erreicht werden, das Graf Richard Niklaus Coudenhove-Kalergi, Hochgradfreimaurer
und Führer der Paneuropa-Union, der geistigen Wegbereiterin der EU,
bereits im Jahre 1925 mit atemberaubender Offenheit dargelegt hat :
Der Mensch der Zukunft wird ein Mischling sein. Die heutigen Rassen und
Kasten werden der zunehmenden Überwindung von Raum, Zeit und Vorurteil
zum Opfer fallen. Die eurasisch-negroide Zukunftsrasse, äusserlich
der altägyptischen ähnlich, wird die Vielfalt der Völker
durch die Vielfalt der Persönlichkeiten ersetzen (...) Der Kampf zwischen
Kapitalismus und Kommunismus um das Erbe des besiegten Blutadels ist ein
Bruderkrieg des siegreichen Hirnadels (...) Der Generalstab beider Parteien
rekrutiert sich aus der geistigen Führungsrasse Europas, dem Judentum.
Da alle "staatstragenden" Parteien, "Sozialisten" wie
"Liberale", "Christdemokraten" wie "Konservative",
auf die Verwirklichung dieser hehren Vision eingeschworen sind, stellen
"Wahlen" heutzutage nur noch ein Kasperletheater dar, bei dem
unschuldige Kinder atemlos mitfiebern, wenn der wackere Kasper das böse
Krokodil verhaut, ohne zu merken, dass beide Figuren von derselben Hand
hinter dem Vorhang gelenkt werden.
In unseren Nachbarstaaten existiert eine geistige und eine politische Opposition.
In der Schweiz, wo die parteipolitische Rechte zerstritten, ohne zündende
Ideen, ohne Führerpersönlichkeiten und ohne Mut ist, wo eine
organisierte geistige Opposition nicht mehr besteht, geht der Widerstand
gegen den totalen Kahlschlag seit Jahren praktisch nur noch von einer Handvoll
Einzelpersonen aus.
Doch für die Strategen der Neue Weltordnung, welche die Menschheit
in eine blökende Hammelherde zu verwandeln trachten, ist schon ein
Querdenker einer zuviel. Vor dem 1. Januar 1995 konnten Dissidenten, insbesondere
Widersacher der "Multikultur" sowie Kritiker der jüdischen
Version vom 2. Weltkrieg und vom "Holocaust", lediglich in ihrer
beruflichen Existenz vernichtet, nicht aber strafrechtlich belangt werden.
Ein Musterbeispiel für die Art und Weise, wie man mit solchen Andersdenkenden
verfuhr, war das Schicksal des Anthroposophen Bernhard Schaub, Deutsch-
und Geschichtslehrer an der Rudolf-Steiner-Schule Adliswil. In einem 1992
erschienenen dünnen Buch mit dem Titel Adler und Rose stellte er die
deutsche Geschichte anders dar, als es erlaubt ist. Mehrere Monate lang
wurde Adler und Rose unbeanstandet vertrieben, bis Rundfunk und Zeitungen
durch den Vater einer jüdischen Schülerin Schaubs Wind von der
ketzerischen Schrift bekamen, in welcher der Verfasser unter anderem die
verruchte Forderung aufstellte, man möge doch, um die wirkliche Opferzahl
von Auschwitz zu ermitteln, mit kriminalistischen Methoden vorgehen wie
bei einem gewöhnlichen Mordprozess, statt sich auf die Schätzungen
sowjetischer Kommissionen zu verlassen. Ein kurzes Kläffkonzert der
Medien-Köter reichte aus, um die Schulleitung so einzuschüchtern,
dass sie den Vater von zwei Kindern im Januar 1993 fristlos und ohne Anspruch
auf Arbeitslosenunterstützung entliess.
Die Treibjagd auf Schaub lief streng nach bolschewistischem Muster ab,
freilich mit dem wichtigen Unterschied, dass als krönender Abschluss
kein Blattschuss in Gestalt einer Verhaftung des Gedankenverbrechers erfolgte,
denn für eine solche existierte das juristische Arsenal eben noch
nicht. Ein russischer Philosoph kommentiert den Vorgang wie folgt :
Hier will ich (...) auf die Art und Weise hindeuten, wie man mit dem Autor
umgesprungen ist. Es war eine direkte Wiederholung der Methoden, derer
sich der KGB bediente, wenn er mit Dissidenten (...) abrechnete. Bei uns
ging man wie folgt vor: Ein Mensch wagte von der offiziellen und erlaubten
Ideologie abweichende Ansichten zu äussern. Er schrieb darüber
einen Artikel oder ein Buch, welches selbstverständlich nicht offiziell
erscheinen konnte und deshalb nur im Samisdat verbreitet wurde. Einige
Zeit später wurde das Werk des Dissidenten von den offiziellen Massenmedien
zur Kenntnis genommen und nach allen Regeln der Kunst vernichtet. Dabei
verzichtete man auf jegliche Analyse des Inhalts, denn es war klar, dass
er die Wahrheit geschrieben hatte. Es kam sogar vor, dass die getreuen
Diener des Regimes Werke vernichtend kritisierten, die sie nicht einmal
gelesen hatten. Nach diesem Pogrom seitens der Massenmedien versammelte
sich das Kollektiv, in dem der "vom ganzen Volk" Verurteilte
arbeitete. Die Mitarbeiter erklärten einhellig, dass sie nicht länger
bereit seien, mit dem "Abtrünnigen" zusammenzuarbeiten oder
sich auch nur in einem Gebäude mit ihm aufzuhalten, da er das Kollektiv,
das ganze Land und das ganze Volk mit Schmach und Schande bedecke (...)
Auf erschütternd ähnliche Weise verfuhr man mit Bernhard Schaub
(...) Schaub strebte in dieser Situation seinerseits eine Orientierung
des Lehrerkollegiums an seiner Schule an. Doch just an dem Tag, als diese
stattfinden sollte, kam zweimal am Schweizer Radio die in solchen Fällen
übliche polemische Diffamierung (...) Die Schweizer Presse, vor allem
die Boulevardzeitung "Blick", verlangte innert kürzester
Zeit eine klare Stellungnahme, die in der Sonntagsausgabe der "Aushänger"
werden sollte. Obwohl noch am Abend zuvor das Lehrerkollegium dankbar das
Angebot Schaubs für einen Urlaub auf Zusehen angenommen hatte, wurde
nun unter dem Druck der "freien" Presse die fristlose Kündigung
ausgesprochen (...) Inzwischen hat auch Schaubs Ehefrau, wegen der "Haltung"
ihres Mannes, ihre Stelle als Eurythmie-Lehrerin an der Waldorfschule verloren.
Ja, Russlands Vergangenheit ist uns als Zukunft zugedacht. Ebenso wie in
der ehemaligen UdSSR werden die Medien-kampagnen regelmässig von ein
und derselben Zeitung eingeleitet. In letzter Zeit fiel diese Rolle dem
Berner Bund zu, der, oft in Zusammenarbeit mit der links-alternativen Wochenzeitung,
das Trommelfeuer eröffnete, worauf der Rest der freiheitlich-demokratischen
Medienwelt jeweils nachzog. So haben die beiden Blätter, das "bürgerliche"
und das linksradikale, im März 1996 gemeinsam die bulgarische Botschafterin
in Bern, Elena Kirtcheva, abgeschossen. Ihr Verbrechen bestand darin, mit
einem Revisionisten verheiratet zu sein. Es versteht sich von selbst, dass
jede Schikane, jede Unterdrückungsmassnahme, jede Vernichtung einer
beruflichen Existenz heuchlerisch mit der Berufung auf erhabene Ideale
gerechtfertigt wird. So machte sich ein sozialdemokratischer Politiker
namens Carl Miville in der Basler Zeitung vom 21. Oktober 1993 für
das "Antirassismus-Gesetz", das für die Äusserung unorthodoxer
Meinungen zur Zeitgeschichte Strafen von bis zu drei Jahren Gefängnis
vorsieht, mit folgenden Argumenten stark:
Die UNO-Konvention gegen den Rassismus ist 30 Jahre alt und bisher von
nahezu 130 Staaten unterzeichnet worden (...) Jedenfalls möchte die
Schweiz dieser Konvention nun endlich auch beitreten - und Voraussetzung
dafür sind Strafnormen gegen rassistische Untaten (...) Die Meinungsfreiheit
ist ein hohes Gut - noch höher einzustufen ist die Menschenwürde.
Im Namen der "Menschenwürde" sollen also Andersdenkende
drei Jahre lang eingesperrt werden können! Wir leben ganz offensichtlich
bereits in Orwells 1984, wo die geschichtlichen Tatsachen im "Wahrheitsministerium"
gefälscht, die Rationen vom "Überflussministerium"
gekürzt, die Angriffskriege vom "Friedensministerium" geplant
und die politischen Häftlinge im "Liebesministerium" gefoltert
werden.
II. DIE VORGESCHICHTE DES "ANTIRASSISMUS-GESETZES" UND DESSEN
ANNAHME DURCH DAS PARLAMENT
Am 13. Februar 1987 berichtete die Jüdische Rundschau Maccabi, Basel,
unter der Überschrift SCHWEIZ ERHÄLT EIN ANTIRASSISMUS-GESETZ
gar Interessantes:
Auch in der Schweiz soll es bald, wie in verschiedenen europäischen
Ländern, ein Anti-Rassismus-Gesetz geben. Dies hat die [jüdischstämmige,
Anmerkung des Verfassers] Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz-
und Polizeidepartementes, Elisabeth Kopp, unlängst in einem Brief
an den Genfer Nationalrat Gilles Petitpierre, der Mitglied der Licra (Internationalen
Liga gegen Rassismus und Antisemitismus) ist, bekräftigt. Die Licra
hatte ein entsprechendes Gesetz vorgeschlagen (...) Es wäre mehr als
zu begrüssen, wenn auch die Schweiz ein entsprechendes Gesetz hätte,
gegen Leute vom Schlage eines Max Wahl oder einer Mariette Paschoud vorzugehen.
Gerade im Fall des 'Eidgenoss" hat auch die JR [Jüdische Rundschau]
wiederholt darauf hingewiesen, wie stossend es ist, dass hierzulande gedruckt
und vertrieben werden darf, was z.B. in der BRD verboten und unter Strafe
gestellt ist.
(Bei der Licra handelt es sich um eine jüdisch gelenkte, hauptsächlich
in Frankreich und der Westschweiz tätige internationale Organisation.
- Dr. Max Wahl, ein couragierter Jurist und Publizist, waltete als Herausgeber
der - Anfang 1995 eingestellten - nationalistischen und revisionistischen
Zeitung Eidgenoss, welche der schweizerfeindlichen Lobby in jeder Ausgabe
empfindlich auf die Finger klopfte, wodurch Wahl zum meistbeschimpften
Mann der Nation wurde; die Zahl der Hetzartikel gegen ihn dürfte in
die Tausende gegangen sein. - Die Lausanner Lehrerin Mariette Paschoud
wurde 1986, ähnlich wie sieben Jahre später Bernhard Schaub,
infolge einer Medien-Schmutzkampagne aus dem Schuldienst entlassen. Sie
hatte die fluchwürdige Untat begangen, sich für eine offene Diskussion
der Thesen des französischen Revisionisten Henri Roques einzusetzen.)
Woher wusste die Jüdische Rundschau Maccabi bloss bereits 1987, dass
die Schweiz viele Jahre später ein 'Antirassismus"-Gesetz erhalten
würde? Entweder verfügte der Maccabäer-Tross vom Rheinknie
über hellseherische Fähigkeiten, oder aber er wusste ganz genau,
wer hinter den Kulissen der Politik die Fäden zieht. Letzteres scheint
mir wahrscheinlicher. Ohne Widerstand ging es freilich schon nicht ab.
Am 4. April 1990 wies der Zürcher Regierungsrat die ihm knapp vier
Monate zuvor zugestellte bundesrätliche Vorlage für ein "Antirassismus-Gesetz"
schroff zurück, denn : Das Gesinnungsstrafrecht wurde in der Schweiz
bisher immer als den totalitären Staaten eigentümlich verurteilt
und abgelehnt. Was in den darauffolgenden Jahren hinter der Bühne
vor sich ging, mit welchen Methoden widerborstige Politiker und Journalisten
bestochen, eingeschüchtert oder aus ihren Stellungen gedrängt
wurden, wissen wir nicht. Jedenfalls scheint der Widerstand erheblich gewesen
zu sein, verflossen doch nach der Maccabi-Prophezeiung noch fast sechs
Jahre, bis das "Antirassismus-Gesetz" schliesslich am 17. Dezember
1992 vom Nationalrat, der zweiten Kammer des Parlaments, mit 102 gegen
13 Stimmen (bei 87 Enthaltungen) angenommen wurde.
Neben den drei kleinen im Parlament vertretenen Rechtsparteien, der Autopartei
(heute Freiheitspartei), den Schweizer Demokraten und der Tessiner Regionalpartei
Lega dei Ticinesi, stimmten nur drei oder vier Abgeordnete der beiden Zentrumsparteien
FDP und SVP gegen das Gesetz; es gab also im Schweizer Nationalrat noch
dreizehn Eidgenossen. Zur Riege der siebenundachtzig Lauen, die sich wie
weiland Pontius Pilatus die Hände in Unschuld wuschen und sich der
Stimme enthielten, gehörte Christoph Blocher, steinreicher Unternehmer
und populistischer Führer des rechten Flügels der SVP (Schweizerischen
Volkspartei). Blocher hatte zwei Wochen zuvor den grössten Sieg seiner
politischen Laufbahn eingeheimst: Die gegen fast das gesamte Establishment
einschliesslich eines Grossteils seiner eigenen Partei geführte Schlacht
gegen den Beitritt der Schweiz zum EWR (Europäischen Wirtschaftsraum),
bei der Blocher die Rolle des Zugpferds spielte, hatte den EWR-Gegnern
einen triumphalen Abstimmungserfolg beschert: 51% der Stimmenden sowie
eine klare Mehrheit der Kantone verwarfen den Beitritt zu einer Organisation,
die laut einem unserer Bundesräte zum "Trainingslager für
die EU" hätte werden sollen.
Hätte sich Blocher gegen das "Antirassismus-Gesetz" gestemmt
und ein Referendum dagegen in die Wege geleitet, so hätte ich den
vorliegenden Text nicht zu schreiben brauchen; eine massive Nein-Mehrheit
hätte den unverschämten Anschlag auf unsere Meinungsfreiheit
"bachab geschickt", wie man bei uns zu sagen pflegt. Doch verliess
Blocher vor der Abstimmung den Saal, und nach dem Zustandekommen des Referendums
sicherte er Sigi Feigel, dem Ehrenpräsidenten der Jüdischen Cultusgemeinde
Zürich und Einpeitscher der Kampagne zugunsten des Gesetzes, brieflich
seine Unterstützung zu. Dies dürfte Hunderttausende von an und
für sich freiheitlich denkenden Schweizern zum Umkippen bewegt haben,
etwa nach dem Motto: "Wenn sogar der senkrechte Patriot Blocher das
Gesetz unterstützt, muss es ja wirklich nötig sein." Führen
wir uns nun den Text des Artikels 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches
zu Gemüt, jener juristischen Monstrosität, welche der Schweizer
Nationalrat im Dezember 1992 (und der Ständerat, die erste Kammer
des Parlaments, am 9. März 1993 mit 27 zu null Stimmen, bei 19 Enthaltungen)
gutgeheissen hat:
Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen
ihrer Rasse, Religion oder Ethnie zu Hass oder Diskriminierung aufruft,
- wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische
Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen einer Rasse, Religion
oder Ethnie gerichtet sind,
- wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, fördert
oder daran teilnimmt,
- wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten
oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer
Rasse, Religion, Ethnie in ihrer Menschenwürde angreift oder aus einem
dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit
leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht,
- wer einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Religion
oder Ethnie das Recht auf Zugang zu einem Ort oder Dienst, der für
die Benützung durch die Öffentlichkeit vorgesehen ist, wie Verkehrsmittel,
Hotels, Gaststätten, Cafés, Theater oder Parks, verweigert,
wird mit Gefängnis [bis zu drei Jahren] oder mit Busse bestraft.
Im Vorfeld der Abstimmung wurde an den Stammtischen beim Bier endlos darüber
palavert, ob man bei einer Annahme des Gesetzes einen Neger noch als "Schoggichopf"
('Schokoladenkopf"), einen Italiener als 'Tschingg" (abschätziger
Ausdruck, der sich vom italienischen Wort cinque, fünf, ableitet)
und einen Deutschen als 'Schwob" betiteln dürfe, oder ob man
auch weiterhin eine Initiative gegen die illegale Einwanderung lancieren
könne. Nicht einer von tausend zechenden Stammtischbrüdern wusste,
dass es in Wirklichkeit praktisch nur um den Schutz der Juden vor jeglicher
Kritik sowie um die Unterdrückung des Holocaust-Revisionismus ging.
(Die Revisionisten vertreten die These, dass es im Dritten Reich nie einen
Plan zur Ausrottung der Juden gab, dass keine Vernichtungslager und Hinrichtungsgaskammern
existiert haben und dass als Folge der NS-Judenverfolgung nicht fünf
bis sechs Millionen, sondern maximal eine Million Juden ums Leben gekommen
sind, wobei die meisten Opfer nicht ermordet wurden, sondern in Konzentrationslagern
und Ghettos an Seuchen, Entkräftung und Hunger starben; dass es, vor
allem an der Ostfront, auch zu Massenerschiessungen von Juden kam, wird
nicht bestritten). Der ganze Rest des Gesetzestextes ist lediglich Blabla
zur Verschleierung dieses Tatbestands. Um eine legale Eindämmung der
Drittwelteinwanderung zu sabotieren, brauchen die Herrschaften in Bern
nämlich überhaupt keine gesetzliche Grundlage mehr: Eine vollkommen
ordnungsgemäss zustandegekommene Initiative der Schweizer Demokraten
gegen den Asylmissbrauch wurde kurzerhand wegen "Unvereinbarkeit mit
internationalem Recht" für ungültig erklärt, obgleich
dieser Ausschliessungsgrund laut Gesetz gar nicht existiert. Der entscheidende
Abschnitt des "Antirassismus"-Paragraphen ist folglich jener,
in dem es um das Leugnen, Verharmlosen oder Rechtfertigen von Völkermord
geht, und dass damit nicht jener in Kambodscha oder Ruanda gemeint ist,
leuchtet unschwer ein. Nun haben die Autoren des Gesetzestextes erfreulicherweise
jämmerlich gepfuscht und den Artikel 261bis so hanebüchen formuliert,
dass bei einem auch nur halbwegs rechtsstaatlichen Verfahren kein Holocaust-Revisionist
schuldig gesprochen werden kann. Artikel 261bis operiert mit lauter undefinierten
Gummibegriffen. Wo beginnt z.B. Völkermord? Wenn 2% eines Volkes umgebracht
werden? oder 20%? Setzt der Begriff eine systematische Ausrottungspolitik
voraus, oder liegt Völkermord auch vor, wenn ein Teil eines Volks
deportiert wird und dann grossenteils an nicht zu kontrollierenden Epidemien
stirbt? Eine allgemein anerkannte Definition fehlt.
Ferner fordert der Gesetzestext dem Gericht die Fähigkeit des Gedankenlesens
ab. "Leugnen" bedeutet, im Gegensatz zum neutralen Ausdruck "bestreiten",
etwas wider besseres Wissen in Abrede zu stellen. Somit kann der Richter
einen Revisionisten nur verurteilen, wenn er nachweisen kann, dass dieser
Revisionist zwar an den - wie immer definierten - "Völkermord"
an den Juden glaubt, aber so tut, als glaube er nicht daran. Und selbst
wenn der Richter dem Beschuldigten nachgewiesen hat, dass er einen Völkermord
leugnet, braucht es zu einem Schuldspruch zusätzlich noch den Beweis,
dass er dies in der Absicht tut, eine Person oder Gruppe wegen ihrer Rasse,
Religion oder Ethnie anzugreifen; der Richter muss also abermals Gedanken
lesen können. Aus sicherer Quelle - wir Revisionisten haben so unsere
Kontaktleute in höheren Kreisen - weiss ich, dass die Herrschaften
heute, wo sie das Gesetz haben, seiner nicht froh werden. Sie wünschen
nun, sie hätten es weniger dumm formuliert, aber dazu ist es unwiderruflich
zu spät.
Fortsetzung