Vom Untergang der schweizerischen Freiheit

(Jürgen Graf)

Der Bund hat zum Zweck: Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes nach aussen, Handhabung von Ruhe und Ordnung im Innern, Schutz der Freiheit und der Rechte der Eidgenossen und Beförderung ihrer gemeinsamen Wohlfahrt.
Bundesverfassung der Schweizer Eidgenossenschaft, Artikel 2.

Es ist eigentlich unwesentlich zu wissen, ob es die Schweiz noch geben wird oder nicht (...) Ob die Schweiz innerhalb einer grösseren Einheit als Staat überlebt oder nicht, ist mir selber nicht so wichtig (...) Vorausgesetzt, die Schweiz überlebt: Es wird eine bunte Schweiz sein, "regenbogenfarbig", wie man das in Frankreich ausdrückt (...) Es wird noch viel mehr Mischlingsehen geben. Das wird uns guttun.
Ruth Dreyfus, jüdische Bundesrätin der Schweiz

Im Prinzip sind wir alle käuflich, es ist nur eine Frage des Preises. Für 100,000 Franken bin ich sicher nicht käuflich.
Flavio Maspoli, Schweizer Politiker ('Glückspost", 2. Mai 1996)

Es ist uns unerträglich, dass irgendwo auf der Welt ein irriger Gedanke existiert, wie geheim und kraftlos er auch sein mag.
George Orwell, 1984

I. SIEBENHUNDERT JAHRE SIND GENUG!

Sevilla 1992. Bei der Weltausstellung bemüht sich jede Nation naturgemäss, ihre Vergangenheit und Gegenwart in leuchtenden Farben zu malen. So erregt beispielsweise der Pavillon Mexikos mit seiner prächtigen Ausstellung über die ruhmreiche Mayakultur allgemeine Bewunderung. Einem Land aber ist augenscheinlich daran gelegen, sich in ein möglichst ungünstiges Licht zu setzen, nämlich der Schweiz. "Suiza no existe" "Die Schweiz existiert nicht":

Die frohe Botschaft springt dem verdutzten Besucher gleich beim Betreten des Schweizer Pavillons ins Auge, und sie ziert auch das T-Shirt der Empfangsdame am Informationsstand. Drei ausgestopfte Kuhköpfe an der Wand führen dem Wissbegierigen anschaulich die "Diversidad de Suiza", die "Verschiedenartigkeit der Schweiz", vor Augen, und allenfalls noch bestehende letzte Zweifel an der Stossrichtung dieser Selbstdarstellung räumt ein weiterer, unübersehbar an verschiedenen Stellen ausgehängter Slogan aus: "700 años son suficientes - 700 Jahre sind genug."

Tumbe Witzelei? Provokation um der Provokation willen? Mitnichten; der Wahnsinn hat Methode. Nach dem Willen jener, welche die Politik meines Landes gestalten, soll die Schweiz in der Tat verschwinden, und zwar am liebsten schon gestern, wie die Amerikaner zu sagen pflegen. Zu den Segnungen der Neuen Weltordnung passt das, was das Wesen dieses Staates ausmacht, nämlich wie die Faust aufs Auge. Wir Schweizer bilden keine eigene Ethnie; sprachlich, abstammungs- und kulturmässig sind wir Deutsche, Franzosen und Italiener. Die schweizerdeutschen Dialekte, welche die deutschsprachige Mehrheit als Mittel der Identitätswahrung bewusst pflegt, stellen nur Varianten der alemannischen Mundart dar, die auch nördlich und östlich der Landesgrenzen gesprochen wird. So etwas wie eine eigenständige Schweizer Literatur gibt es nicht; die grossen Deutschschweizer Schriftsteller wie Keller, Gotthelf, Meyer und Dürrenmatt werden einfach der deutschen Literatur zugerechnet.

Seine Rechtfertigung findet unser Staat in zwei ideellen Grundsätzen. Der erste ist der Gedanke der Freiheit, wie ihn Schiller in seinem Wilhelm Tell besungen hat. Der zweite ist der Gedanke des Föderalismus, der bedeutet, dass kein Landesteil von einem anderen, grösseren und wirtschaftlich stärkeren, bevormundet und seiner Eigenart beraubt werden darf. Für ein künftiges, wahrhaftiges Vereinigtes Europa, eine Föderation souveräner und in ihrer Tradition verwurzelter Vaterländer, könnte die Schweiz als Inspirationsquelle, ja als Vorbild dienen.

Entfallen diese beiden Ideale, die Freiheit und der Föderalismus, so waren 700 Jahre in der Tat genug; unser Land hat dann keine Existenzberechtigung mehr, und die beste Lösung wäre in diesem Fall, es auf Deutschland, Frankreich und Italien aufzuteilen. Im Vergleich zu dem uns zugedachten Schicksal, dem Aufgehen in dem von einer anonymen Brüsseler Bürokratie regierten, gleichgeschalteten Maastricht-Europa, das seinerseits nur die Vorstufe für die Einbringung der europäischen Staaten in einen totalitären Weltstaat darstellen soll, wäre dies unbedingt die vorzuziehende Variante.

Da die Eingliederung der Schweiz in Maastricht-Europa vor allem aufgrund ihres spezifischen politischen Systems, das bei dermassen weitreichenden Entscheidungen eine Volksabstimmung zwangsläufig voraussetzt, keine einfache Sache ist, wurden seit langem Schritte in die Wege geleitet, um sie bereits vor ihrem Anschluss an den Brüsseler Moloch von innen sturmreif zu schiessen, d.h. geistig restlos gleichzuschalten. Während unsere Soldaten immer noch brav die Verteidigung des Vaterlandes gegen den bösen Feind von aussen üben, hat sich der innere Feind Schritt für Schritt in sämtlichen Institutionen eingenistet und hält sie in unterschiedlich starkem Masse in seinem Würgegriff. Am erfolgreichsten war er bei seinem Griff nach der Herrschaft über die Medien und das Geistesleben. Längst sind alle patriotischen, der Neuen Weltordnung gegenüber kritisch gesinnten Journalisten aus den Zeitungsredaktionen und Fernsehstudios entfernt worden; keine oppositionelle Stimme kommt mehr zu Wort; über kein echtes Problem darf mehr offen diskutiert werden; 'Debatten" in der Presse, an Radio und Fernsehen sind meist nur noch wohlinszenierte Rituale, bei denen alle Gesprächspartner mit anderen Worten dasselbe von sich geben.

Die politische Auseinandersetzung erschöpft sich im Herunterleiern von Schlag- und Schimpfwörtern, die intellektuelle und spirituelle Verödung hat unvorstellbare Ausmasse erreicht, und der "Pluralismus" äusserst sich noch darin, dass der Käufer am Kiosk die Wahl zwischen einer grossen Zahl von Blättern besitzt, welche allesamt die gleiche internationalistische und "multikulturelle" Ideologie predigen, die einen, wie die 'bürgerliche" Neue Zürcher Zeitung, auf vornehmgesetzte, die anderen, wie die linksextreme Wochenzeitung, auf lärmig-aggressive Weise. Nicht, dass Abweichungen von der Norm grundsätzlich nicht geduldet würden; in manchen Fällen sind sie sogar ausdrücklich willkommen. Alles, was pervers ist, wird von diesem System gezielt gefördert. Das schwule Paar Bart Storm und Stephan Diggelmann ist seit einem Jahr verheiratet, jubelt die Schweizer Illustrierte vom 2. September 1996, die im Vorjahr ausgiebig über die erste, von einem Pfarrer namens Klaus Bäumlin vollzogene Schwulenhochzeit des Landes berichtet hatte, und auf einem Reklameplakat für Mineralwasser enthüllt uns ein Adrian Ramseier, Gemeinderat, seinen Herzenswunsch: Ich will meinen Freund heiraten dürfen. So also sieht der Pluralismus aus, mit dem uns dieses Regime beglückt!

Bei Wahlen darf der "mündige Bürger" zwischen einer Reihe von "staatstragenden" Parteien aussuchen, die durchwegs dieselbe Zielsetzung vertreten: Erstens soll die Schweiz durch ihr Aufgehen in Maastricht-Europa als Staat abgeschafft werden, und zweitens soll neben dem Schweizer Staat auch gleich noch das Schweizer Volk verschwinden. Bewirkt werden soll letzteres durch die künstliche Herabdrückung der einheimischen Geburtenrate mittels Förderung der Abtreibung und fami-lienfeindlicher Gesetze (Bestrafung kinderreicher Familien durch lächerlich niedriges Kindergeld und Erschwerung der Adoption) sowie durch die massive Ankurbelung der Einwanderung von Menschen fremder Rassen und Kulturen, in letzter Zeit ganz gezielt aus Schwarzafrika. Hand in Hand mit der gesteuerten Masseninvasion geht eine immer aufdringlichere Werbung für die Rassenmischung zwischen Weiss und Schwarz in Medien und Plakatreklame einher. So soll jenes Zukunftsideal erreicht werden, das Graf Richard Niklaus Coudenhove-Kalergi, Hochgradfreimaurer und Führer der Paneuropa-Union, der geistigen Wegbereiterin der EU, bereits im Jahre 1925 mit atemberaubender Offenheit dargelegt hat :

Der Mensch der Zukunft wird ein Mischling sein. Die heutigen Rassen und Kasten werden der zunehmenden Überwindung von Raum, Zeit und Vorurteil zum Opfer fallen. Die eurasisch-negroide Zukunftsrasse, äusserlich der altägyptischen ähnlich, wird die Vielfalt der Völker durch die Vielfalt der Persönlichkeiten ersetzen (...) Der Kampf zwischen Kapitalismus und Kommunismus um das Erbe des besiegten Blutadels ist ein Bruderkrieg des siegreichen Hirnadels (...) Der Generalstab beider Parteien rekrutiert sich aus der geistigen Führungsrasse Europas, dem Judentum.

Da alle "staatstragenden" Parteien, "Sozialisten" wie "Liberale", "Christdemokraten" wie "Konservative", auf die Verwirklichung dieser hehren Vision eingeschworen sind, stellen "Wahlen" heutzutage nur noch ein Kasperletheater dar, bei dem unschuldige Kinder atemlos mitfiebern, wenn der wackere Kasper das böse Krokodil verhaut, ohne zu merken, dass beide Figuren von derselben Hand hinter dem Vorhang gelenkt werden.

In unseren Nachbarstaaten existiert eine geistige und eine politische Opposition. In der Schweiz, wo die parteipolitische Rechte zerstritten, ohne zündende Ideen, ohne Führerpersönlichkeiten und ohne Mut ist, wo eine organisierte geistige Opposition nicht mehr besteht, geht der Widerstand gegen den totalen Kahlschlag seit Jahren praktisch nur noch von einer Handvoll Einzelpersonen aus.

Doch für die Strategen der Neue Weltordnung, welche die Menschheit in eine blökende Hammelherde zu verwandeln trachten, ist schon ein Querdenker einer zuviel. Vor dem 1. Januar 1995 konnten Dissidenten, insbesondere Widersacher der "Multikultur" sowie Kritiker der jüdischen Version vom 2. Weltkrieg und vom "Holocaust", lediglich in ihrer beruflichen Existenz vernichtet, nicht aber strafrechtlich belangt werden. Ein Musterbeispiel für die Art und Weise, wie man mit solchen Andersdenkenden verfuhr, war das Schicksal des Anthroposophen Bernhard Schaub, Deutsch- und Geschichtslehrer an der Rudolf-Steiner-Schule Adliswil. In einem 1992 erschienenen dünnen Buch mit dem Titel Adler und Rose stellte er die deutsche Geschichte anders dar, als es erlaubt ist. Mehrere Monate lang wurde Adler und Rose unbeanstandet vertrieben, bis Rundfunk und Zeitungen durch den Vater einer jüdischen Schülerin Schaubs Wind von der ketzerischen Schrift bekamen, in welcher der Verfasser unter anderem die verruchte Forderung aufstellte, man möge doch, um die wirkliche Opferzahl von Auschwitz zu ermitteln, mit kriminalistischen Methoden vorgehen wie bei einem gewöhnlichen Mordprozess, statt sich auf die Schätzungen sowjetischer Kommissionen zu verlassen. Ein kurzes Kläffkonzert der Medien-Köter reichte aus, um die Schulleitung so einzuschüchtern, dass sie den Vater von zwei Kindern im Januar 1993 fristlos und ohne Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung entliess.

Die Treibjagd auf Schaub lief streng nach bolschewistischem Muster ab, freilich mit dem wichtigen Unterschied, dass als krönender Abschluss kein Blattschuss in Gestalt einer Verhaftung des Gedankenverbrechers erfolgte, denn für eine solche existierte das juristische Arsenal eben noch nicht. Ein russischer Philosoph kommentiert den Vorgang wie folgt :

Hier will ich (...) auf die Art und Weise hindeuten, wie man mit dem Autor umgesprungen ist. Es war eine direkte Wiederholung der Methoden, derer sich der KGB bediente, wenn er mit Dissidenten (...) abrechnete. Bei uns ging man wie folgt vor: Ein Mensch wagte von der offiziellen und erlaubten Ideologie abweichende Ansichten zu äussern. Er schrieb darüber einen Artikel oder ein Buch, welches selbstverständlich nicht offiziell erscheinen konnte und deshalb nur im Samisdat verbreitet wurde. Einige Zeit später wurde das Werk des Dissidenten von den offiziellen Massenmedien zur Kenntnis genommen und nach allen Regeln der Kunst vernichtet. Dabei verzichtete man auf jegliche Analyse des Inhalts, denn es war klar, dass er die Wahrheit geschrieben hatte. Es kam sogar vor, dass die getreuen Diener des Regimes Werke vernichtend kritisierten, die sie nicht einmal gelesen hatten. Nach diesem Pogrom seitens der Massenmedien versammelte sich das Kollektiv, in dem der "vom ganzen Volk" Verurteilte arbeitete. Die Mitarbeiter erklärten einhellig, dass sie nicht länger bereit seien, mit dem "Abtrünnigen" zusammenzuarbeiten oder sich auch nur in einem Gebäude mit ihm aufzuhalten, da er das Kollektiv, das ganze Land und das ganze Volk mit Schmach und Schande bedecke (...) Auf erschütternd ähnliche Weise verfuhr man mit Bernhard Schaub (...) Schaub strebte in dieser Situation seinerseits eine Orientierung des Lehrerkollegiums an seiner Schule an. Doch just an dem Tag, als diese stattfinden sollte, kam zweimal am Schweizer Radio die in solchen Fällen übliche polemische Diffamierung (...) Die Schweizer Presse, vor allem die Boulevardzeitung "Blick", verlangte innert kürzester Zeit eine klare Stellungnahme, die in der Sonntagsausgabe der "Aushänger" werden sollte. Obwohl noch am Abend zuvor das Lehrerkollegium dankbar das Angebot Schaubs für einen Urlaub auf Zusehen angenommen hatte, wurde nun unter dem Druck der "freien" Presse die fristlose Kündigung ausgesprochen (...) Inzwischen hat auch Schaubs Ehefrau, wegen der "Haltung" ihres Mannes, ihre Stelle als Eurythmie-Lehrerin an der Waldorfschule verloren.

Ja, Russlands Vergangenheit ist uns als Zukunft zugedacht. Ebenso wie in der ehemaligen UdSSR werden die Medien-kampagnen regelmässig von ein und derselben Zeitung eingeleitet. In letzter Zeit fiel diese Rolle dem Berner Bund zu, der, oft in Zusammenarbeit mit der links-alternativen Wochenzeitung, das Trommelfeuer eröffnete, worauf der Rest der freiheitlich-demokratischen Medienwelt jeweils nachzog. So haben die beiden Blätter, das "bürgerliche" und das linksradikale, im März 1996 gemeinsam die bulgarische Botschafterin in Bern, Elena Kirtcheva, abgeschossen. Ihr Verbrechen bestand darin, mit einem Revisionisten verheiratet zu sein. Es versteht sich von selbst, dass jede Schikane, jede Unterdrückungsmassnahme, jede Vernichtung einer beruflichen Existenz heuchlerisch mit der Berufung auf erhabene Ideale gerechtfertigt wird. So machte sich ein sozialdemokratischer Politiker namens Carl Miville in der Basler Zeitung vom 21. Oktober 1993 für das "Antirassismus-Gesetz", das für die Äusserung unorthodoxer Meinungen zur Zeitgeschichte Strafen von bis zu drei Jahren Gefängnis vorsieht, mit folgenden Argumenten stark:

Die UNO-Konvention gegen den Rassismus ist 30 Jahre alt und bisher von nahezu 130 Staaten unterzeichnet worden (...) Jedenfalls möchte die Schweiz dieser Konvention nun endlich auch beitreten - und Voraussetzung dafür sind Strafnormen gegen rassistische Untaten (...) Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut - noch höher einzustufen ist die Menschenwürde.

Im Namen der "Menschenwürde" sollen also Andersdenkende drei Jahre lang eingesperrt werden können! Wir leben ganz offensichtlich bereits in Orwells 1984, wo die geschichtlichen Tatsachen im "Wahrheitsministerium" gefälscht, die Rationen vom "Überflussministerium" gekürzt, die Angriffskriege vom "Friedensministerium" geplant und die politischen Häftlinge im "Liebesministerium" gefoltert werden.

II. DIE VORGESCHICHTE DES "ANTIRASSISMUS-GESETZES" UND DESSEN ANNAHME DURCH DAS PARLAMENT

Am 13. Februar 1987 berichtete die Jüdische Rundschau Maccabi, Basel, unter der Überschrift SCHWEIZ ERHÄLT EIN ANTIRASSISMUS-GESETZ gar Interessantes:

Auch in der Schweiz soll es bald, wie in verschiedenen europäischen Ländern, ein Anti-Rassismus-Gesetz geben. Dies hat die [jüdischstämmige, Anmerkung des Verfassers] Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes, Elisabeth Kopp, unlängst in einem Brief an den Genfer Nationalrat Gilles Petitpierre, der Mitglied der Licra (Internationalen Liga gegen Rassismus und Antisemitismus) ist, bekräftigt. Die Licra hatte ein entsprechendes Gesetz vorgeschlagen (...) Es wäre mehr als zu begrüssen, wenn auch die Schweiz ein entsprechendes Gesetz hätte, gegen Leute vom Schlage eines Max Wahl oder einer Mariette Paschoud vorzugehen. Gerade im Fall des 'Eidgenoss" hat auch die JR [Jüdische Rundschau] wiederholt darauf hingewiesen, wie stossend es ist, dass hierzulande gedruckt und vertrieben werden darf, was z.B. in der BRD verboten und unter Strafe gestellt ist.

(Bei der Licra handelt es sich um eine jüdisch gelenkte, hauptsächlich in Frankreich und der Westschweiz tätige internationale Organisation. - Dr. Max Wahl, ein couragierter Jurist und Publizist, waltete als Herausgeber der - Anfang 1995 eingestellten - nationalistischen und revisionistischen Zeitung Eidgenoss, welche der schweizerfeindlichen Lobby in jeder Ausgabe empfindlich auf die Finger klopfte, wodurch Wahl zum meistbeschimpften Mann der Nation wurde; die Zahl der Hetzartikel gegen ihn dürfte in die Tausende gegangen sein. - Die Lausanner Lehrerin Mariette Paschoud wurde 1986, ähnlich wie sieben Jahre später Bernhard Schaub, infolge einer Medien-Schmutzkampagne aus dem Schuldienst entlassen. Sie hatte die fluchwürdige Untat begangen, sich für eine offene Diskussion der Thesen des französischen Revisionisten Henri Roques einzusetzen.) Woher wusste die Jüdische Rundschau Maccabi bloss bereits 1987, dass die Schweiz viele Jahre später ein 'Antirassismus"-Gesetz erhalten würde? Entweder verfügte der Maccabäer-Tross vom Rheinknie über hellseherische Fähigkeiten, oder aber er wusste ganz genau, wer hinter den Kulissen der Politik die Fäden zieht. Letzteres scheint mir wahrscheinlicher. Ohne Widerstand ging es freilich schon nicht ab. Am 4. April 1990 wies der Zürcher Regierungsrat die ihm knapp vier Monate zuvor zugestellte bundesrätliche Vorlage für ein "Antirassismus-Gesetz" schroff zurück, denn : Das Gesinnungsstrafrecht wurde in der Schweiz bisher immer als den totalitären Staaten eigentümlich verurteilt und abgelehnt. Was in den darauffolgenden Jahren hinter der Bühne vor sich ging, mit welchen Methoden widerborstige Politiker und Journalisten bestochen, eingeschüchtert oder aus ihren Stellungen gedrängt wurden, wissen wir nicht. Jedenfalls scheint der Widerstand erheblich gewesen zu sein, verflossen doch nach der Maccabi-Prophezeiung noch fast sechs Jahre, bis das "Antirassismus-Gesetz" schliesslich am 17. Dezember 1992 vom Nationalrat, der zweiten Kammer des Parlaments, mit 102 gegen 13 Stimmen (bei 87 Enthaltungen) angenommen wurde.

Neben den drei kleinen im Parlament vertretenen Rechtsparteien, der Autopartei (heute Freiheitspartei), den Schweizer Demokraten und der Tessiner Regionalpartei Lega dei Ticinesi, stimmten nur drei oder vier Abgeordnete der beiden Zentrumsparteien FDP und SVP gegen das Gesetz; es gab also im Schweizer Nationalrat noch dreizehn Eidgenossen. Zur Riege der siebenundachtzig Lauen, die sich wie weiland Pontius Pilatus die Hände in Unschuld wuschen und sich der Stimme enthielten, gehörte Christoph Blocher, steinreicher Unternehmer und populistischer Führer des rechten Flügels der SVP (Schweizerischen Volkspartei). Blocher hatte zwei Wochen zuvor den grössten Sieg seiner politischen Laufbahn eingeheimst: Die gegen fast das gesamte Establishment einschliesslich eines Grossteils seiner eigenen Partei geführte Schlacht gegen den Beitritt der Schweiz zum EWR (Europäischen Wirtschaftsraum), bei der Blocher die Rolle des Zugpferds spielte, hatte den EWR-Gegnern einen triumphalen Abstimmungserfolg beschert: 51% der Stimmenden sowie eine klare Mehrheit der Kantone verwarfen den Beitritt zu einer Organisation, die laut einem unserer Bundesräte zum "Trainingslager für die EU" hätte werden sollen.

Hätte sich Blocher gegen das "Antirassismus-Gesetz" gestemmt und ein Referendum dagegen in die Wege geleitet, so hätte ich den vorliegenden Text nicht zu schreiben brauchen; eine massive Nein-Mehrheit hätte den unverschämten Anschlag auf unsere Meinungsfreiheit "bachab geschickt", wie man bei uns zu sagen pflegt. Doch verliess Blocher vor der Abstimmung den Saal, und nach dem Zustandekommen des Referendums sicherte er Sigi Feigel, dem Ehrenpräsidenten der Jüdischen Cultusgemeinde Zürich und Einpeitscher der Kampagne zugunsten des Gesetzes, brieflich seine Unterstützung zu. Dies dürfte Hunderttausende von an und für sich freiheitlich denkenden Schweizern zum Umkippen bewegt haben, etwa nach dem Motto: "Wenn sogar der senkrechte Patriot Blocher das Gesetz unterstützt, muss es ja wirklich nötig sein." Führen wir uns nun den Text des Artikels 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches zu Gemüt, jener juristischen Monstrosität, welche der Schweizer Nationalrat im Dezember 1992 (und der Ständerat, die erste Kammer des Parlaments, am 9. März 1993 mit 27 zu null Stimmen, bei 19 Enthaltungen) gutgeheissen hat:

Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Religion oder Ethnie zu Hass oder Diskriminierung aufruft,

- wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen einer Rasse, Religion oder Ethnie gerichtet sind,

- wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, fördert oder daran teilnimmt,

- wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Religion, Ethnie in ihrer Menschenwürde angreift oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht,

- wer einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Religion oder Ethnie das Recht auf Zugang zu einem Ort oder Dienst, der für die Benützung durch die Öffentlichkeit vorgesehen ist, wie Verkehrsmittel, Hotels, Gaststätten, Cafés, Theater oder Parks, verweigert, wird mit Gefängnis [bis zu drei Jahren] oder mit Busse bestraft.

Im Vorfeld der Abstimmung wurde an den Stammtischen beim Bier endlos darüber palavert, ob man bei einer Annahme des Gesetzes einen Neger noch als "Schoggichopf" ('Schokoladenkopf"), einen Italiener als 'Tschingg" (abschätziger Ausdruck, der sich vom italienischen Wort cinque, fünf, ableitet) und einen Deutschen als 'Schwob" betiteln dürfe, oder ob man auch weiterhin eine Initiative gegen die illegale Einwanderung lancieren könne. Nicht einer von tausend zechenden Stammtischbrüdern wusste, dass es in Wirklichkeit praktisch nur um den Schutz der Juden vor jeglicher Kritik sowie um die Unterdrückung des Holocaust-Revisionismus ging. (Die Revisionisten vertreten die These, dass es im Dritten Reich nie einen Plan zur Ausrottung der Juden gab, dass keine Vernichtungslager und Hinrichtungsgaskammern existiert haben und dass als Folge der NS-Judenverfolgung nicht fünf bis sechs Millionen, sondern maximal eine Million Juden ums Leben gekommen sind, wobei die meisten Opfer nicht ermordet wurden, sondern in Konzentrationslagern und Ghettos an Seuchen, Entkräftung und Hunger starben; dass es, vor allem an der Ostfront, auch zu Massenerschiessungen von Juden kam, wird nicht bestritten). Der ganze Rest des Gesetzestextes ist lediglich Blabla zur Verschleierung dieses Tatbestands. Um eine legale Eindämmung der Drittwelteinwanderung zu sabotieren, brauchen die Herrschaften in Bern nämlich überhaupt keine gesetzliche Grundlage mehr: Eine vollkommen ordnungsgemäss zustandegekommene Initiative der Schweizer Demokraten gegen den Asylmissbrauch wurde kurzerhand wegen "Unvereinbarkeit mit internationalem Recht" für ungültig erklärt, obgleich dieser Ausschliessungsgrund laut Gesetz gar nicht existiert. Der entscheidende Abschnitt des "Antirassismus"-Paragraphen ist folglich jener, in dem es um das Leugnen, Verharmlosen oder Rechtfertigen von Völkermord geht, und dass damit nicht jener in Kambodscha oder Ruanda gemeint ist, leuchtet unschwer ein. Nun haben die Autoren des Gesetzestextes erfreulicherweise jämmerlich gepfuscht und den Artikel 261bis so hanebüchen formuliert, dass bei einem auch nur halbwegs rechtsstaatlichen Verfahren kein Holocaust-Revisionist schuldig gesprochen werden kann. Artikel 261bis operiert mit lauter undefinierten Gummibegriffen. Wo beginnt z.B. Völkermord? Wenn 2% eines Volkes umgebracht werden? oder 20%? Setzt der Begriff eine systematische Ausrottungspolitik voraus, oder liegt Völkermord auch vor, wenn ein Teil eines Volks deportiert wird und dann grossenteils an nicht zu kontrollierenden Epidemien stirbt? Eine allgemein anerkannte Definition fehlt.

Ferner fordert der Gesetzestext dem Gericht die Fähigkeit des Gedankenlesens ab. "Leugnen" bedeutet, im Gegensatz zum neutralen Ausdruck "bestreiten", etwas wider besseres Wissen in Abrede zu stellen. Somit kann der Richter einen Revisionisten nur verurteilen, wenn er nachweisen kann, dass dieser Revisionist zwar an den - wie immer definierten - "Völkermord" an den Juden glaubt, aber so tut, als glaube er nicht daran. Und selbst wenn der Richter dem Beschuldigten nachgewiesen hat, dass er einen Völkermord leugnet, braucht es zu einem Schuldspruch zusätzlich noch den Beweis, dass er dies in der Absicht tut, eine Person oder Gruppe wegen ihrer Rasse, Religion oder Ethnie anzugreifen; der Richter muss also abermals Gedanken lesen können. Aus sicherer Quelle - wir Revisionisten haben so unsere Kontaktleute in höheren Kreisen - weiss ich, dass die Herrschaften heute, wo sie das Gesetz haben, seiner nicht froh werden. Sie wünschen nun, sie hätten es weniger dumm formuliert, aber dazu ist es unwiderruflich zu spät.

Fortsetzung