Pedro Varela zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt

Quelle:  Presseclub Schweiz (www.ruf-ch.org)

Das Gericht in Barcelona hat den Inhaber der "Libreria de Barcelona", Pedro Varela, zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt, wegen des Vergehens der Rechtfertigung des Völkermordes, hat ihn aber vom Delikt, zu Hass und Rassendiskriminierung angestiftet zu haben, freigesprochen.

In seinem Urteil, das heute [5. März 2008] veröffentlicht wurde, ist die dritte Kammer des Gerichts auf die Appellation Varelas gegen das Urteil des Strafgerichts 3 in Barcelona, das ihn 1998 zu fünf Jahren Gefängnis verurteilte, teilweise eingegangen.

Damit trägt der Gerichtshof dem kürzlich ergangenen Urteil des [Spanischen] Verfassungsgerichts Rechnung, welches anordnete, dass das Bestreiten des Völkermordes nicht strafbar ist, weshalb die Staatsanwaltschaft schon verlangte, das Bestreiten des Völkermordes gemäss Art. 607.2 StGB (E) als Anklagegrund zurückzuziehen

Ohne Zweifel, das Gericht hat ihn für diese [eingangs genannte] Straftat verurteilt, mit der Begründung, dass er den Holocaust rechtfertigte.

Hingegen hat es ihn vom Delikt der Rassendiskriminierung durch Aufruf zu rassistisch, antisemitisch, ideologisch oder religiös motiviertem Hass und Gewalt gegen andere freigesprochen.