Wolfgang Fröhlich wieder in U-Haft

Quelle:  Der Standard
24. August 2007

Wien - Seit einigen Tagen sitzt der ehemalige Wiener Bezirksrat Wolfgang Fröhlich wieder in U-Haft. Der bereits zwei Mal wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung abgeurteilte frühere freiheitliche Kommunalpolitiker - die FPÖ hatte ihn 1994 aus der Partei ausgeschlossen - steht neuerlich im Verdacht, gegen Paragraf 3h Verbotsgesetz verstoßen zu haben, der das Leugnen des nationalsozialistischen Völkermordes mit einem bis zu zehn Jahren Haft bedroht.

Der mittlerweile 56-Jährige wurde verhaftet, nachdem er einen "Appell an alle anständigen Österreicher" verbreitet hatte, in dem er dazu aufforderte, eine Unterschriftenliste für die Abschaffung des Verbotsgesetzes, insbesondere des Paragrafen 3h zu unterzeichnen. Das Schriftstück, das einmal mehr den Holocaust in Frage stellende Passagen enthalten soll und damit den Tatbestand der Wiederbetätigung erfüllen dürfte, hatte Wolfgang Fröhlich unter anderem etlichen Nationalratsabgeordneten, sämtlichen Landeshauptleuten sowie dem Rechnungshof geschickt.

Der nunmehr in einer Zelle im Wiener Landesgerichtlichen Gefangenenhaus befindliche Ex-Politiker behauptet, 30.000 Personen hätten bereits seinen Appell unterschrieben. Die Staatsanwaltschaft Wien hat bereits die Einleitung der gerichtlichen Voruntersuchung beantragt.

Die Verhaftung kann als "Ohrfeige" für den Obersten Gerichtshof (OGH) gelesen werden: Ein Wiener Schwurgericht hatte den Mann im August 2005 zu insgesamt vier Jahren Haft verurteilt, nachdem er rund 300 selbst gebrannte CD's verschickt hatte. Empfänger: Der Bundeskanzler, alle neun Landesregierungen, der Rechnungshof, das Bundesamt sowie mehreren Landesämter für Verfassungsschutz, die Justizministerin und alle 183 Nationalratsabgeordneten.

Auf den Datenträgern wiederholte Wolfgang Fröhlich ein Mal mehr seine die Gaskammern sowie die Opferzahlen des Holocaust anzweifelnden Thesen, deretwegen er bereits 2003 von Geschworenen wegen Wiederbetätigung schuldig erkannt worden war.

Dessen ungeachtet leistete der OGH im Februar 2006 der Berufung des Mannes Folge und reduzierte seine Strafe deutlich. Sie wurde von vier auf eineinhalb Jahre gesenkt, weil - so die Begründung - der Paragraf 3h Verbotsgesetz "ein abstraktes Gefährdungsdelikt" und das Gefährdungspotenzial im gegenständlichen Fall "als eher gering anzusehen" sei. Unter Berücksichtigung dieser Umstände sei das Ersturteil "zu hoch gegriffen", hieß es.

Nach Angaben des Dokumentationsarchivs des Österreichischen Widerstandes (DÖW) war Wolfgang Fröhlich im Dezember 2006 auch Teilnehmer bei der so genannten "Holocaust-Konferenz" im Iran. Teheran behauptete damals, im Rahmen der Konferenz "das wahre Ausmaß der Judenermordung durch die Nazis" herausfinden zu wollen. Die Konferenz wurde international scharf kritisiert. (APA)