Leugnung des Holocaust EU-weit als Straftat geahndet

Quelle:  WELT.de / afp

Artikel erschienen am 26.01.2007

Während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft setzt sich die Bundesregierung für europaweit einheitliche Mindeststrafen für rechtsextreme Straftaten ein. Bei einer Vereinheitlichung würde unter anderem die Leugnung des Holocaust EU-weit als Straftat geahndet. Bisher gehen die Staaten ganz unterschiedlich vor. WELT.de dokumentiert eine Auswahl der verschiedenen Regelungen.

Frankreich
Die Leugnung des Völkermords an den Juden ist seit 1990 strafbar. Das ?Gesetz Gayssot,? benannt nach dem kommunistischen Abgeordneten, auf dessen Initiative es eingeführt wurde, sieht eine Strafe von einem Jahr Haft und die Zahlung von 45.000 Euro Bußgeld vor.

Spanien
Es gibt keine Gesetze, die das Leugnen eines Völkermords unter Strafe stellen. Allerdings hat die spanische Regierung einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, der für eine bessere Anerkennung der Opfer der Franco-Diktatur sorgen soll. Das Thema der Leugung der Verbrechen der Franco-Herrschaft wird darin jedoch nicht behandelt.

Niederlande
Es gibt kein Gesetz, das speziell die Leugnung des Holocaust unter Strafe stellt. Allerdings ist Beleidigung oder Diffamierung ein Straftatbestand. Fühlt sich also jemand durch die Leugnung eines Völkermordes verletzt und klagt, ist eine Bestrafung möglich.

Polen
1998 wurde ein Gesetz verabschiedet, das eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht, wenn die Verbrechen der Nationalsozialisten geleugnet werden. Mit demselben Gesetz kann auch die Leugnung der Verbrechen unter der kommunistischen Herrschaft geahndet werden.

Italien
Entgegen der Ankündigung von Justizminister Clemente Mastella entschied sich das italienische Kabinett dagegen, die Leugnung des Holocaust unter Strafe zu stellen. Stattdessen sollen die Strafen für Aufstachelung zum Rassenhass und für Diskriminierungen erhöht werden, wie aus einem kürzlich veröffentlichten Gesetzentwurf hervorgeht.

Griechenland
Es gibt kein spezielles Gesetz zum Tatbestand der Leugnung von Völkermord. Allerdings gibt es ein Antidiskriminierungsgesetz, mit dessen Hilfe dies theoretisch bestraft werden könnte.

Rumänien
Die Leugnung des Holocaust oder seiner Auswirkungen kann mit einer Haftstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden. Das Gesetz wurde im Jahr 2005 eingeführt.