Ein Jahr Gefängnis für Lebensschützer Dr. Johannes Lerle

Pressemitteilung

Pater Rolf Hermann Lingen, 15.06.2007, 00:55:23

(PA) Der Lebensschützer Dr. Johannes Lerle wurde am 14.06.2007 zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Seine angebliche Straftat: "Holocaustleugnung". Dabei enthält die Anklageschrift noch nicht mal überhaupt einen Anhaltspunkt, womit Dr. Lerle denn die angebliche "Verharmlosung" der Judenverfolgung begangen haben soll. Zwar werden von der Staatsanwaltschaft tatsächlich einige Zitate aus Lerles Schriften angeführt, aber diese begründen eben noch keinerlei Anfangsverdacht. Damit erfüllt die Justiz nicht nur den Straftatbestand der Verfolgung Unschuldiger; sie macht es auch schlichtweg objektiv unmöglich, sich gegen den Tatvorwurf der Holocaustleugnung zu verteidigen, denn Lerle verharmlost die Nazi-Verbrechen in keiner Weise.

In Lerles Einlassung vor Gericht wird genau diese kafkaeske Situation zum Ausdruck gebracht, z.B.: »Behauptet die Staatsanwaltschaft hiermit, daß tatsächlich Seife aus menschlichen Knochen und Lampenschirme aus menschlicher Haut gefertigt und in Dachau Menschen vergast worden seien? Oder behauptet die Staatsanwaltschaft, daß derartige Lügen nie verbreitet worden seien? Oder aber verübelt sie mir, daß ich eine auch ihr bekannte Lüge öffentlich bekannt mache, weil dadurch die Seriosität des Holocaustdogmas in Zweifel gezogen wird? Es ist unklar, was dieses Zitat in der Anklageschrift mir eigentlich vorwirft, und ich bitte, mir dies mitzuteilen, damit ich mich diesbezüglich verteidigen kann.«

Es ist nicht bloß aus ethischer Perspektive menschenverachtend, sondern es verstößt eklatant gegen explizite grundlegendste gesetzliche Bestimmungen und überhaupt gegen die Menschenrechte, jemandem seine Verteidigung bereits dadurch restlos unmöglich zu machen, dass man ihm noch nicht mal mitteilt, warum genau man ihn überhaupt anklagt resp. sogar verurteilt.

Lerle führt weiter aus: »Daß ich die nationalsozialistischen Verbrechen geleugnet hätte, ist sich die Staatsanwaltschaft selbst nicht sicher. Das zeigt ihr Zusatz "oder verharmlost". Mit "verharmlost" meint die Anklageschrift wahrscheinlich "angezweifelt". Doch der Zweifel an den Hitlerverbrechen ist nicht strafbar. Außerdem habe ich sie im Internet auch nicht einmal angezweifelt, sondern lediglich nachweisbare Tatsachen in einer Weise zusammengestellt, die andere zum Zweifel am Holocaust führen könnte. [...] Aber das Bezweifeln von nationalsozialistischen Unrechtstaten ist nicht strafbar gemäß § 130, Abs. 3 StGB, sondern lediglich das Leugnen oder Verharmlosen, womit natürlich nur zweifelsfrei tatsächlich stattgefundene Unrechtstaten gemeint sein können."

Fairerweise muss hier allerdings eingefügt werden, dass die Justiz es tatsächlich ausdrücklich für völlig unerheblich erklärt hat, was denn die Nazis getan haben oder nicht. Bei der Verurteilung von Ernst Zündel erklärte Richter Ulrich Meinerzhagen unmissverständlich, dass es völlig unerheblich sei, ob der Holocaust stattgefunden habe oder nicht. Seine Leugnung stehe in Deutschland unter Strafe. Und nur das zähle vor Gericht.

Während also der Gesetezstext ausdrücklich vorschreibt, dass einzig und allein die Leugnung von bewiesenermaßen stattgefundenen Nazi-Verbrechen bestraft werden können, ist die Justiz völlig losgelöst von jeder gesetzlichen Bindung. Sie kann also auch jeden bestrafen, der gewisse Geschichten einfach nur anzweifelt, oder der nachgewiesen hat, dass gewisse Geschichten im Widerspruch zu den Naturgesetzen stehen, oder der etwas wiederholt, was bewiesenermaßen der Wahrheit entspricht.

Wenn also die Justiz mit keinem Wort sagt, worin sich Lerle denn überhaupt strafbar gemacht hat, zumal Lerle tatsächlich auch rein gar nichts Strafbares begangen hat, weswegen verurteilt sie dann Lerle trotzdem zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung?

Der Schlüssel dürfte eben in seinen Lebensschutz-Aktivitäten liegen. So heißt es in der Einlassung: "Dieser Nazi-Ungeist der ständigen Rechtsbeugungen und der Bluttaten wirkt sich z. B. darin aus, daß das Bundesverfassungsgericht am 27. 10. 1998 entschieden hatte, daß Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder ein Grundrecht haben (nämlich das der unbeschränkten Berufsfreiheit), eine willkürlich abgegrenzte Personengruppe nicht nur zu töten, was schlimm genug wäre, sondern sie sogar rechtswidrig zu töten. Ein solches Fehlurteil läßt sich auch durch noch so große Dummheit von Richtern nicht entschuldigen, sondern ist eindeutig Rechtsbeugung. [...]

Solch eine Rechtsbeugung, daß irgendwer ein Grundrecht hätte, andere Menschen rechtswidrig töten zu dürfen, dürfte selbst in der Nazizeit kaum zu finden sein. Die Nazis waren somit lediglich eine Verbrecherbande, die mit den anderen Verbrecherbanden wie den Bolschewisten in der Sowjetunion, den amerikanischen "Kreuzrittern für Demokratie, für Glaubensfreiheit und für Menschenrechte" und unserem fälschlich sogenannten "freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat" geistig verwandt sind. Alle diese Täter verbindet der Glaube an die materialistische Evolutionstheorie und die Feindschaft gegen Jesus Christus, die deren ungeheure kriminelle Energie hervorbringt. Hitler wurde lediglich deshalb zur Inkarnation Satans in einer Versammlung gewöhnlicher Sünder erhoben, weil er den Krieg verloren hatte und weil die Sieger die Geschichte schreiben und die alleinige Kriegsschuld selbstverständlich dem Verlierer aufbürden."

Da für eine Verurteilung wegen "Holocaustleugnung" also ganz ausdrücklich keinerlei gesetzliche Schranken bestehen, ist dies eine der bequemsten Möglichkeiten, die Verteidiger unliebsamer Wahrheiten zu kriminalisieren, d.h. sowohl öffentlich in schwerster Weise zu diskreditieren als auch - wenigstens zeitweise - aus dem Verkehr zu ziehen. Jeglicher Einsatz für Wahrheit und Gerechtigkeit soll nach Kräften gelähmt, am liebsten sogar völlig zunichte gemacht werden.

Wer sich auf die Seite Lerles stellen will, muss damit rechnen, ebenfalls strafverfolgt zu werden.