Es dürfen keine kritischen Fragen zum Komplex Holocaust
gestellt werden

Quelle:  National Journal

Jeder Bundesbürger wird gezwungen zu glauben, daß im Deutschen Reich unter Adolf Hitler sechs Millionen Juden in Gaskammern ausgerottet wurden. Diese strafrechtliche Vorgabe muß der Bürger wiederholen und kolportieren. Kommt er dieser Zwangsauflage nicht nach nach, steckt man ihn fünf oder mehr Jahre in den Knast.

Zündel-Richter Meinerzhagen sagt, daß in Sachen Holo-Kritik auf jeden Fall verurteilt werden muß, auch wenn der Holo gar nicht stattgefunden hat.

Es dürfen keine kritischen Fragen zum Komplex Holocaust gestellt werden. Jede kritische Frage wird ebenfalls mit Gefängnis bestraft. Es gibt zum Beispiel zwei verschiedene BRD-Holocaust-Urteile. Das Berliner Urteilt stellte fest, daß es im KL Maidanek keine Gaskammern gab und deshalb keine Vergasungen vorkamen. Das Düsseldorfer Urteil kam zu dem Ergebnis, daß es dort wohl Gaskammern und Massenvergasungen gegeben habe. Wer die Frage stellen sollte, welches der beiden Urteile richtig ist und warum, wird in der BRD wegen "Aufstachelung zum Rassenhaß" ins Gefängnis geworfen.

Die Justizministerin der BRD, Brigitte Zypries, wollte die übrigen EU-Staaten dazu verpflichten, ebenso menschenrechtswidrig zu verfolgen, wie dies in der BRD geschieht. Das Zeigen des Hakenkreuzes sollte ebenso mit fünf Jahren Haft bestraft werden wie das Zweifeln an der Holo-Geschichte.

Beim Hakenkreuz machten die EU-Staaten nicht mit, ihre Bürger zu verfolgen. Immerhin ist das Hakenkreuz das älteste Religionssymbol der arischen Menschheit. Groß Britannien hätte ein Hakenkreuzverbot angesichts seiner hinduistischen Mitbürger niemals durchsetzen können. In Sachen Hakenkreuz gab Frau Zypries erschöpft auf - kein Straftatbestand im übrigen Europa.

In Sachen Fragenstellen zum Holocaust war ihr mehr Erfolg beschieden. Die EU-Staaten machten Frau Zypries die Freude unter dem Druck der Israellobby, das Zweifeln am Holocaust zu verfolgen. Aber mit Einschränkungen: Der Holocaust darf überall "geleugnet" werden, wenn nicht gleichzeitig zum "Haß" oder "zur Gewalt" aufgerufen wird. Groß-Britannien, Dänemark und Schweden machten überhaupt nicht mit, weil eine solche Verfolgung gegen die Menschenrechte verstoße.

In der BRD, in Österreich und in Frankreich werden also die Menschen weiterhin in die Kerker geworfen, wenn sie z.B. fragen, welches der beiden BRD-Maidanek-Urteile richtig ist. Eine solche Frage gilt in der BRD, Österreich und Frankreich als "Haß". Nicht aber im Rest der EU. Dort muß man tatsächlich zum Haß bzw. zur Gewalt aufrufen, um verurteilt zu werden.

Diesen Terror bringt Frau Zypries über die Menschen der BRD, obwohl der Holocaust-Verfolgungs-Richter Dr. Ulrich Meinerzhagen im Zündel-Prozeß den Holocaust mehrmals verharmlost hat. Er sagte öffentlich im Sitzungssaal, daß es keinen forensischen Beweis für die Gaskammern gäbe und daß "nur" eine Million, nicht aber "sechs Millionen", Juden umgekommen seien.

Aber die Großsensation lieferte Meinerzhagen im Gerichtssaal, als er den dokumentarischen und forensischen Beweisanträgen der Zündel-Verteidiger nichts entgegsetzen konnte oder wollte. Er begründete die Ablehnung der Beweise ganz einfach damit, daß diese Holocaust-Verfolgungs-Prozesse auch dann stattfänden, wenn es den Holocaust gar nicht gegeben haben sollte. Es sei prozessual unerheblich, ob der Holocaust stattgefunden habe. Seine Leugnung müsse in der BRD auf jeden Fall bestraft werden.

Dazu die offizielle TAZ:

"Zuletzt lehnte das Gericht alle Anträge mit der lapidaren - und für einige Antifaschisten im Publikum schockierenden - Begründung ab, dass es völlig unerheblich sei, ob der Holocaust stattgefunden habe oder nicht. Seine Leugnung stehe in Deutschland unter Strafe. Und nur das zähle vor Gericht. 'Die Demokratie muss das aushalten können', dozierte ein Jurastudent später im Foyer des Gerichtsgebäudes."  (taz, 9.2.07, S. 6)

Kennt jemand eine Despotie in der Welt, wo Menschen Ähnliches angetan wird? Herr Meinerzhagen verurteilte Zündel wegen Holocaust-Leugnung, obwohl er selbst den Holo verharmlost hat und dann noch offen ließ, ob es ihn wirklich gegeben hat. Herr Meinerzhagen, wenn Holocaust-Leugnung verurteilt werden muß, auch wenn es den Holocaust nicht gab, dann stellt sich die Frage, wer will diese Story mit diesem Verfolgungsterror am Leben erhalten? Raus mit der Sprache.

Selbst die linken Wahrheitshasser der TAZ empörten sich über diese Offenbarung, daß in Sachen Holo jeder Kritiker verurteilt wird, egal, ob es den Holo gab oder nicht. Die Demokratie müsse diese Proezsse gegen die Menschlichkeit aushalten, argumentierte ein systemkonformer Jurastudent später.