Zündel-Verschleppung verfassungswidrig!

Der Rechtsanwalt von E. Zündel in Kanada gibt bekannt:

Die "Auslieferung" (Verschleppung, Entführung, Deportation) von E. Zündel aus Kanada in die BRD beruhte auf einem kanadischen Dekret, das nun vom kanadischen Obergericht als verfassungswidrig außer Kraft gesetzt wurde.

Bekanntlich war die Behandlung von Ernst Zündel seit Jahrzehnten rechtswidrig, verbrecherisch.

Er wurde in Kanada verurteilt und saß (wegen des gleichen Tatbestandes, dessentwegen er in Mannheim verurteilt wurde!) jahrelang im kanadischen Gefängnis, wurde verurteilt, aber das Berufungsgericht in Kanada mußte zuletzt alle Urteile gegen ihn aufheben.

Niemals konnte E. Zündel ein Vorwurf von Gewalttätigkeit oder Anstiftung zu Gewalttaten gemacht werden. Er war ein Friedensaktivist. Dennoch wurde er Opfer zahlreicher Gewaltakte, zu denen sich jüdische "Aktivisten" öffentlich bekannt haben. Obwohl die Gewalttätigkeit gegen E. Zündel sogar in schwerster Brandstiftung in Tateinheit mit Mordversuch gipfelte (sein Haus und Atelier brannte vollständig nieder!), ist niemals Anklage gegen die Gewalttäter erhoben worden.

Ein klarer Rechtsbruch war seine Deportation aus den USA nach Kanada, wo er unter folterähnlichen Umständen, wie wir sie sonst nur aus den schlimmsten totalitären Staaten kennen, ohne Anklage, ohne Urteil zwei Jahre lang in Kanada gefangengehalten. In einem Geheimprozeß (!!!) wurde er sodann zur Deportation in die BRD "verurteilt", obwohl Kanada normalerweise nicht an Staaten ausliefert, wo den Betroffenen Folter oder schlimmere "Behandlung" droht als sie in Kanada gesetzmäßig wäre, etwa ein politischer Prozeß mit der Drohung mit 5 Jahren Kerker für (gewaltfreie!) Äußerungen historischer Thesen.

Die Haft, der Geheimprozeß und die Deportation (nicht aber die folterähnlichen Umstände der Haft!!) stützten sich formal auf ein Regierungsdekret aus der Zeit vor dem Insider-Anschlag 9/11. Nach diesem Dekret dürfe ein Ausländer deportiert werden, insoferne er eine "Bedrohung der Staatssicherheit" des kanadischen Staates darstelle. Übrigens war E. Zündel seit Erlaß des Dekrets DER EINZIGE, auf den die Bestimmung über die Deportation angewendet wurde! Jeder mag überlegen, wie denn eigentlich gewaltfreie historische Thesen die Staatssicherheit eines riesigen, machtvollen und hochgerüsteten Staates bedrohen können! Gab es Drohungen raumfremder Atommächte, die mit Hilfe gespendeter U-Boote Atomraketen auf Kanada abfeuern könnten, wenn nicht unter einer Serie von Rechtsbrüchen das Staatsinteresse der Angreifer über das Staatsinteresse des bedrohten Staates Kanada gestellt würde??

Jedenfalls wurde das Regierungsdekret jetzt vom Obersten Gericht Kanadas als verfassungswidrig erklärt und darf nicht mehr angewendet werden. Es diente also seit seinem Bestehen zu nichts anderem als zur rechtswidrigen Verschleppung von E. Zündel!