Der Volksverhetzungsparagraph beleidigt das Wesen aller Demokratie

Wir werden ihn brauchen!

Der Volksverhetzungsparagraph § 130 muß bleiben: Verschärft und zuvor entkriminalisiert!

1. Die Entkriminalisierung des § 130:

Wiederherstellung des Gleichheitsgrundsatzes im heimtückisch wider das deutsche Volk getürkten "Verhetzungsparagraphen"

Ein Gesetz, das die Minderheit bevorzugt und die Mehrheit entrechtet, stellt ein Verbrechen gegen die Demokratie und die Menschlichkeit dar.

Ein solches kriminelles Element enthält der Paragraph 130 (Volksverhetzung) des deutschen Strafgesetzes, die der durch "Lobbyismus" korrumpierte "Gesetzgeber" dort mutwillig und wohl über Anregung der Besatzungsmacht eingepflanzt hat und das entfernt werden muß:

Es widerspricht nämlich ein solches Rechtselement dem Gleichheitsgrundsatz aller zivilisierten Rechtsordnung der Welt.

Das vorliegende Gesetz schützt nur "Minderheiten" und diskriminiert damit die Mehrheit und beleidigt also das Wesen aller Demokratie. So ist etwa seit dem Bestand dieses Gesetzes noch niemals jemand wegen Verhetzung anderer Völker gegen das deutsche Volk verurteilt worden.

Ungestraft pflegen dem deutschen Volke seit Jahrzehnten angeborene negative Eigenschaften nachgesagt und angedichtet zu werden, ohne daß die Ankläger einschreiten dürfen. Ein Gesetz aber, das den Gleichheitsgrundsatz schamlos bricht nur um die Angehörigen von Minderheiten gegenüber den Angehörigen der Mehrheiten zu bevorzugen, strebt offensichtlich die Entmachtung und Unterwerfung der angestammten Bevölkerung an und ist untauglich für die Bekämpfung von Verbrechen, da es selbst verbrecherischen Charakter birgt.

Für das Verbrechen eines von langer Hand geplanten Bevölkerungsaustausches durch gesteuerte Geburtenarmut und aufgezwungene immerwährende Immigration mittels Knebelung der Mehrheit, ist ein solches Gesetz allerdings vorzüglich geeignet.

Ebenfalls gegen das unverzichtbare Prinzip der Gleichheit aller vor dem Gesetz verstößt der Absatz 3 des Paragraph 130. Da heißt es nämlich, dass "wer die Verbrechen des Nationalsozialismus in einer Weise leugnet, oder verharmlost, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, ist mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe zu bestrafen....." Dieses Gesetz, wird ausschließlich auf das jüdische Verfolgungsschicksals, (seit 1974 in "Holocaust" umbenannt), angewandt.

Indem man also die tatsächliche oder angebliche Ermordung aller anderen Völker, etwa der Ukrainer, der Armenier, der Zigeuner oder jener 13 Millionen Deutschen die von den Alliierten nach dem Schweigen der Waffen ermordet worden sind, bestreiten, leugnen oder gar gutheißen darf, erkennt man in § 130 ein Sondergesetz, das auf den erstens Blick dazu geeignet erscheint, die Angehörigen des jüdischen Volkes vor allen anderen zu privilegieren. In Wahrheit dient dieses Gesetz jedoch auf die Dauer dem Schüren von Antisemitismus, ist doch ungerechte Bevorzugung während der gesamten Menschheitsgeschichte als der Stoff auszumachen, aus dem stets der Haß der Benachteiligten erwuchs.

Alle Aufstände haben in diesem Prinzip von der Ungleichheit ihre Wurzeln. Ich unterstelle nicht, dass diese Privilegierung, von Minderheiten im Allgemeinen und von Juden im Besonderen, durch den deutschen Gesetzgeber etwa die heimliche Absicht verfolgte, zum Haß gegen Juden aufzustacheln. Aber es darf angenommen werden, dass die Privilegierung von Juden durch den deutschen Volksverhetzungsparagraphen, welcher der Hetze gegen Juden mittels des Prinzips der Ungleichheit zu begegnen sucht, den Haß, den er unterbinden und sanktionieren will, selber anfacht.

Aus der bloßen Verkündung einer Wahrheit darf kein strafbarer Tatbestand erwachsen.

Eine Wahrheit, auch wenn diese Zorn oder Ärger gegen Schuldige hervorrufen würde, darf nicht strafbar sein. Denn jede Anzeige ruft ja Verstimmung gegen den Täter hervor.

Wenn der Paragraph der Volksverhetzung in allen europäischen Staaten gleichlautend sein soll, dann müssen auch die Verbrechen der Amerikaner und der Kommunisten, deren Liebestanz unter dem Schlagwort "Antifaschismus" in die Geschichte eingehen wird, sowie die aller anderen Ideologien und Religionen, mit dem Nationalsozialismus gleichbehandelt werden. Denn immerhin werden von den 120 Millionen zivilen Opfern des Zwanzigsten Jahrhunderts, die von einer Studie der Universität Wien errechnet worden sind, Hundertvierzehn Millionen den sogenannten "antifaschistischen Mächten" zugeordnet. Alleine dem Kommunismus sollen in China und Russland 90 Millionen Menschen zum Opfer gefallen sein. Auch an diesen Opfern tragen übrigens die USA durch die Lieferung der Massenvernichtungswaffen an die Mörder Mitschuld.

Es geht nicht an, dass ein moderner Verhetzungsparagraph die Mörder von 95% aller weltweiten zivilen Mordopfer aus der Verfolgung ausschließt oder deren Epigonen gar über Schuldlose zu Gericht sitzen lässt.

Für die notwendige europaweite Ausdehnung des deutschen Verhetzungsparagraphen muß das deutsche Beweisverbot fallen. Ein Beweisverbot, das, obwohl es nirgendwo im Gesetz erwähnt wird, von einer der Politik unterworfenen Justiz laufend angewandt zu werden pflegt.

Dieses Beweisverbot, und dies ist der Öffentlichkeit verborgen geblieben, resultiert aus zwei verbrecherischen und im Kern geheimen Verträgen, nämlich dem Deutschlandvertrag und dem Zwei-Plus-Vier-Vertrag. In diesen wurde die Geschichtsschreibung der Sieger von 1945, wie sie in dem rechtswidrigen Schauprozess von Nürnberg mittels Folter und Fälschung konstruiert wurde, für alle Ewigkeit festgeschrieben und sollte niemals wieder hinterfragt werden dürfen.

Die Aufkündigung dieser aufgezwungenen und daher rechtwidrigen Diktate ist nicht im Interesse des Nationalsozialismus, sondern im Interesse des ganzen deutschen Volkes, das darum in Haftung genommen wurde, gelegen.

Der Nationalsozialismus, der in den USA selbst, im Gegensatz zum Kommunismus, niemals verfolgt worden ist und dessen Programm, das, abgesehen von dessen Bekenntnis zum positiven Christentum, überhaupt keine Ideologie enthält, dienten stets nur als Vorwand, die Unterwerfung und Ausbeutung aller Deutschen zu rechtfertigen.

In keinem europäischen Land wäre es durchsetzbar, dass Verbrechensvorwürfe, die bestritten werden, nicht durch Beweise widerlegt werden dürfen.

Dem Holocaustvorwurf der Alliierten und dem jüdischen Volk muß nach der Befreiung von dem Sondergesetz, also dem Vorwurf des juristischen Privilegiums, der Schutz und die Gunst des Gleichheitsgrundsatzes zuteil werden.

Ich verlange die Verschärfung des § 130 und dessen Ausdehnung auf die europäische Union

Der Strafrahmen des Paragraph 130 genügt auf den ersten Blick auch zur Bestrafung von deutschen Staatsbürgern, die etwa fremden oder illegitim eingewanderten Völkerschaften angehören und die gegen das Staats- und Mehrheitsvolk der Deutschen hetzen. Er deckt jedoch nicht alle denkbaren Verbrechen ähnlicher Natur ab:

Wenn sich nämlich herausstellte, dass Persönlichkeiten von öffentlichem Interesse, wie Politiker, Journalisten, Künstler oder Historiker, wissentlich Anstrengungen unternehmen, etwa indem sie das Prinzip der Gleichheit aller vor dem Gesetz unterdrückten, um falsche Verbrechensvorwürfe gegen das eigenen Volk zu verbreiten, die geeignet erscheinen, ganze Völkerschaften gegen dasselbe zu verhetzen, dann haben wir es mit dem schlimmsten aller denkbaren Spielarten von Volksverhetzung zu tun: Nämlich mit Völkerverhetzung wider das eigene Volk.

Als Gegner der Todesstrafe bleibt mir die Forderung nach derselben verschlossen.

Für den aufgezeigten Fall aber verlange ich die Formulierung eines Absatz 6 für den zu schaffenden europäischen Verhetzungsparagraphen. Dieser soll lauten:

Wer als öffentliche Persönlichkeit seinen Einfluß oder seine Machtstellung ausübt, um einen falschen Völkermordvorwurf gegen das eigene Volk aufrecht zu erhalten, ununtersucht zu belassen oder wer die Herbeischaffung von Beweismittel für die Aufdeckung der Wahrheit zu verhindern trachtet, und dabei gar den Grundsatz der Gleichheit aller vor dem Gesetz missachtet, ist mit lebenslangem Zuchthaus und anschließender Sicherheitsverwahrung bis zum Tode, sowie mit dem Verfall des gesamten Vermögens und dem Verlust aller bürgerlichen Ehrenrechte zu bestrafen.

     Gerd Honsik, http://www.honsik.com
     Seit 1992 im Exil