Ein Richter gesteht vor seinem Angeklagten: Für die Existenz der Holocaust-Gaskammern gibt es keinen Sachbeweis

Das hat der Vorsitzende Richter im Glaubenszwang-Prozeß von Mannheim bereits in der Verhandlung vom 12. Januar 2007 eingestanden.

In der Verhandlung am 2. Februar 2007 hat er auch noch zugegeben, daß die Holocaust-Opferzahl nicht zu ermitteln ist. Doch im selben Atemzug behauptet er, es seien Millionen gewesen.

Wie will er das denn wissen, wenn die Opferzahl gar nicht zu ermitteln ist?

Der Staatsanwalt legt noch einen drauf und nennt die offiziellen Auschwitz-Holocaust-Opferzahlen "Wasserstandsmeldungen". Hätte das Zündel getan, würde er zu seiner Kerkerhaft noch einmal Gulag aufgebrummt bekommen.

Doch Richter Dr. Meinerzhagen ist fest entschlossen, den Holocaust-Forscher Ernst Zündel, der als erster ein forensisches Gutachten über die Gaskammern von Auschwitz hat erstellen lassen, wegen Holocaust-Leugnung weiterhin im Kerker zu quälen.

Wir fragen Richter Meinzerzhagen, was, um Gottes Willen, kann denn Zündel geleugnet haben, wenn die Holocaust-Opferzahl nicht zu ermitteln ist und der forensische Nachweis für die Gaskammern nicht erbracht wurde, wie Sie im Prozeßverlauf selbst zugegeben haben? Wie kann ein Tatbestand offenkundig sein, obwohl er nicht genau zu ermitteln ist?

Zündel hingegen hat einen laborwissenschaftlichen Nachweis über die Gaskammern von Auschwitz erbracht, den Sie ihm aber als Straftat vorwerfen. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat nach Informationen aus der Richteretage, wie … von juristischen Kreisen zugetragen wurde, mehrere Male über das Kanzleramt den Vorsitzenden Richter angemahnt, um jeden Preis einen Schuldspruch über Zündel zu fällen.

Die BRD, so Merkels Druck, sei gemäß Überleitungsvertrag mit den Siegern zur Aufrechterhaltung der Holocaust-Geschichte verpflichtet, obwohl gemäß eingesetztem Zündel-Richter die Opferzahl nicht ermittelt werden kann und die Gaskammern eines forensischen Nachweises entbehren.