Über den Holocaust-Zweifelprozeß in Mannheim: Kommentar

Normalerweise kann man einem Richter das Verbrechen der Rechtsbeugung kaum nachweisen. Er müßte schon gestehen, und dazu kommt es so gut wie nie. Ausgerechnet in einem Holocaust-Zweifelprozeß gegen den freien Forscher Ernst Zündel wurde Dr. Meinerzhagen als Vorsitzender des Richtergremiums leichtsinning, und gestand in einer Beweisablehnung durch seine Wortwahl die Rechtsbeugung ein.

Ernst Zündet tat, was die Holocaust-Justiz bislang verweigerte. Er ließ als erster die Gaskammern von Auschwitz forensisch untersuchen und ein Gutachten darüber erstellen. Sein Richter in Mannheim bedauerte jetzt, daß ein solches Gutachten von der offiziellen Justiz nie angefertigt wurde. Aber anstatt Zündel für das Bundesverdienstkreuz vorzuschlagen und ihn freizusprechen, will Richter Meinerzhagen den Menschenrechts-Aktivisten sogar zu weiterer Terrorhaft verurteilen.

Die Anwälte Zündels verlangten in einem erneuten Beweisantrag, sowohl das Rudolf-Gutachten als auch das Leuchter-Gutachten in den Prozeß einzuführen.

Mit der Ablehnungsbegründung dieses Beweisantrages gab Dr. Meinerzhagen zu, daß "das größte Verbrechen der Menschheitsgeschichte" niemals vorher forensisch untersucht wurde. Jeder Eierdiebstahl wird kriminaltechnisch untersucht, aber nicht der "millionenfache Judenmord". Unfaßbar! Der Große Auschwitz-Prozeß vor dem Landgericht Frankfurt in den 1960er Jahren war sogar in Auschwitz im Rahmen eines Ortstermins, ohne Bodenproben, Gemäuerproben usw. entnommen und analysiert zu haben. Sämtliche Holocaust-Feststellungsprozesse der BRD beschränken sich bis heute alleine auf Zeugenaussagen.

Der Vergasungs-Holocaust stützt sich maßgeblich auf den Augenzeugen Henryk Tauber. Der ehemalige leitende Spiegel-Redakteur Fritjof Meyer schrieb über diesen Zeugen folgendes: "Wichtigster Zeuge war Henryk Tauber, der im Krematorium I nur in der Experimentierphase arbeitete, ferner Häftlingsarzt Bendel, der freilich in einem Hamburger Prozess die zwei Wochen vorher vom sowjetischen Ankläger in Nürnberg vorgetragene, fast verzehnfachte Gesamtzahl von vier Millionen Toten übernahm." (IDGR, 4.12.2003)

Außerdem galt die Aussage des Augenzeugen Richard Böck im Frankfurter Auschwitz-Prozeß (50/4 Ks 2/63) als entscheidender Beweis, daß dort massenhaft vergast wurde. Böck sagte unter Eid: "Allerdings habe ich mich gewundert, daß das Häftlingskommando, das zum Wegschaffen der Leichen bestimmt war, den Raum ohne Gasmasken betrat, obwohl dieser blaue Dunst noch über den Leichen schwebte, von dem ich annahm, daß es sich um Gas handelte." Damit bescheinigte Böck dem Häftlingskommando, ohne daß das Gericht die Aussage beanstandete, immun gegen Zyklon-B gewesen zu sein.

Vor einem solchen Hintergrund begründete Richter Dr. Meinerzhagen am 12.1.2007 die Ablehnung des Rudolf-Gutachtens wie folgt:

"Bei einem solchen bedeutsamen und gleichsam sensiblen Thema wie der Überprüfung der Gaskonzentration im Mauerwerk der Gaskammer bedürfte es, um überzeugende Ergebnisse zu erzielen, einer unabhängigen Gutachterkommission von Wissenschaftlern verschiedener Disziplinen und möglichst verschiedener Nationalitäten, um jedem Zweifel an der Seriosität eines solchen Gutachtens zu begegnen."

Was meint Dr. Meinerzhagen mit "einem solchen sensiblen Thema"? Darf man den "größten Massenmord in der Menschheitsgeschichte" nicht aufklären, weil die Wahrheit nicht sensibel gegenüber den Juden wäre? Und es bedürfe einer unabhängigen Gutachterkommission verschiedener Disziplinen, um ein solches Gutachten seriös zu erstellen. Ja und, Herr Dr. Meinzerhagen, dann verfügen Sie endlich, daß eine solche Gutachterkommission nach Auschwitz reist und die Untersuchungen vornimmt, die schon vor Jahrzehnten hätten vorgenommen werden müssen. Sie haben nicht nur die Pflicht, dies zu tun, sondern als Richter auch die Macht dazu. In Ihrer Entscheidungsgewalt liegt es, Gutachter aus der ganzen Welt damit zu beauftragen, Auschwitz forensisch zu untersuchen. Es gibt nur einen Grund, diese Beweiserhebung zu hintertreiben: Sie beugen sich der Anweisung der wahrheitshassenden Justizministerin Zypries, jede forensische Untersuchung in Sachen Auschwitz abzwehren.

Übrigens wurde in all den Jahren von der Fachwelt noch nie beanstandet, das Rudolf-Gutachten sei nicht fachgerecht und schlüssig genug.

Herr Dr. Meinerzhagen, Sie haben mit der Begründung ihrer Ablehnung eingestanden, daß es eines solchen Gutachtens bedarf. Wollen Sie Ernst Zündel verurteilen, ohne dessen Aussagen durch ein Gutachten zu bestätigen bzw. zu widerlegen? Wenn Sie sich weigern, eine derartige Untersuchung zu beauftragen, müssen Sie logischerweise die Folgerungen des Rudolf Gutachtens als wahr unterstellen und Ernst Zündel freisprechen. Tun Sie das nicht, begehen Sie das Verbrechens der Rechtsbeugung.