Interview mit David Irvings Verteidiger Dr. Herbert Schaller

Ein Held im neuen Buch "Meine Gefängnisse" von David Irving wird Irvings Verteidiger Dr. Herbert Schaller sein. Das hat der britische Historiker bereits durchblicken lassen, der im Februar 2006 in Wien zu drei Jahren Haft verurteilt worden war und kurz vor Weihnachten vom Oberlandesgericht Wien (durch Aussetzung von zwei der drei Jahre auf Bewährung) auf freien Fuß gesetzt wurde. Irving war vorgeworfen worden, vor siebzehn Jahren - 1989 - auf Vorträgen in Wien und Leoben die Gaskammern in Auschwitz in Abrede gestellt zu haben. National-Zeitungs-Herausgeber Dr. Gerhard Frey hat Dr. Schaller befragt, der für Irving nun den Menschenrechtsrat der UNO anruft.

"Angriff auf die Unabhängigkeit der Rechtsprechung"

National-Zeitung: Welchen Eindruck gewannen Sie von David Irving während seiner 14-monatigen Haft in Österreich?

Schaller: Herr Irving hat sich in der Haft - ungeachtet des Schocks über das einem Engländer völlig unverständliche Urteil - hervorragend gehalten und die Zeit zur Weiterführung seiner verdienstvollen Arbeiten genutzt.

National-Zeitung: Das Gericht, das Irving schließlich die Heimreise ermöglichte, war schweren Vorwürfen in der Meinungsindustrie ausgesetzt. Wie beurteilen Sie diese Attacken gegen die Richter?

Schaller: Diese Medienattacken sind gänzlich unbegründet. Zu den politisch völlig einseitigen Vorwürfen gegen das Berufungsurteil in Sachen David Irving, die von der Israelitischen Kultusgemeinde Wien, vom Leiter des Wiesenthal Centers in Jerusalem, Efraim Zuroff, und vom "Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes" erhoben worden sind, erübrigt sich jede Stellungnahme. Anders verhält es sich mit der von Johannes Jarolim erhobenen Urteilsschelte. Dr. Jarolim ist Abgeordneter zum Nationalrat, Justizsprecher der SPÖ und von Beruf Rechtsanwalt. Seinen unqualifizierten Äußerungen kommt deshalb Bedeutung zu, weil er sich offenbar ohne Kenntnis des Gerichtsaktes gegen die Begründung des Berufungsurteils wendet und auch eine unbegründete persönliche Attacke gegen den Senatsvorsitzenden Dr. Ernest Maurer führt. Schließlich verlangte er auch noch, dass in Hinkunft die Zuteilung der einzelnen Fälle an die Richter vom rechtsstaatlichen Zufallsprinzip gelöst und durch eine selektive – und damit typisch totalitäre - Zuteilungsform ersetzt wird. Diese alarmierenden Zeichen habe ich in einem an die wesentlichen österreichischen Tageszeitungen gerichteten Schreiben aufgegriffen, worüber die "Wiener Zeitung" ausführlich berichtete. Jarolim verteidigte sich und forderte, im Rahmen der Geschäftsverteilung zu berücksichtigen, ob die Objektivität eines Richters in einer Angelegenheit mit politischem Hintergrund außer Streit stehe. Ich habe erneut widersprochen: "Meint Dr. Jarolim, dass in der österreichischen Richterschaft schwarze Listen für ,verbots­gesetz­befangene' Richter geführt werden sollen?" Inzwischen haben auch das Oberlandesgericht und der Oberste Gerichtshof unter Hinweis auf die Unabhängigkeit der Rechtsprechung ihre Ablehnung des Jarolim-Vorschlags bekundet.

Die Rolle der Justizministerin

National-Zeitung: Lebt die Geschichtswissenschaft nicht letztlich von Persönlichkeiten wie Irving, der ja auch von vielen politisch ganz anders denkenden Historikern gerühmt wird, weil er manches aufklärte, was bisher im Dunkeln lag, und somit auch die ganze Zunft befruchtete?

Schaller: Diese Frage kann ich nur bejahen. Ich füge hinzu, dass David Irving unter jenen Angehörigen der Feindmächte Deutschlands im Zweiten Weltkrieg, die der Verunglimpfung der deutschen Wehrmacht entgegentreten, mit seinen detaillierten und verdienstvollen Forschungsergebnissen weit herausragt.

National-Zeitung: Irving hält die für ihn zuständige Justizministerin, die einst dem BZÖ Haiders angehörte, für "nicht sehr mutig". Welchen Spielraum hatte denn die Ministerin?

Schaller: Herr Irving bezieht sich damit auf die Tatsache, dass die Frau Ministerin nach seiner Inhaftierung im November 2005 alle seine – weder verbotenen noch beschlagnahmten - Bücher aus den Bibliotheken der Justizvollzugsanstalten entfernen ließ. Er dürfte aber nicht bedacht haben, dass die Justizministerin in einer für ihn ungleich bedeutsameren Frage keine Weisung an die Staatsanwaltschaft erteilt hat. Dabei ging es darum, ob in dem noch anhängigen zweiten Strafverfahren gegen David Irving wegen Äußerungen, die er nach dem Urteil vom 20. Februar 2006 gemacht hatte, ein Haftbefehl erlassen werden sollte, falls er im Ergebnis der Berufungsverhandlung auf freien Fuß gesetzt würde.

National-Zeitung: Wie kam es überhaupt zur Einreise von David Irving nach Österreich, wer hat sie veranlasst und wer hat anschließend das Zeichen zur Festnahme des Historikers gegeben?

Schaller: Warum es zu der Festnahme von David Irving nach seiner Einreise zu einem Vortrag über nicht die nationalsozialistische Ära betreffende Themen vor einer Burschenschaft im November 2005 gekommen war, wird wohl im Dunkel bleiben.

"Irving wäre meines Erachtens freizusprechen gewesen"

National-Zeitung: Wie beurteilen Sie das nunmehr rechtskräftige Urteil gegen David Irving?

Schaller: Wäre David Irving in der Hauptverhandlung vom 20. Februar 2006 ordnungsgemäß verteidigt gewesen oder hätten Staatsanwaltschaft und Gericht auch die für den Angeklagten sprechenden Umstände berücksichtigt, wäre er meines Erachtens freizusprechen gewesen. Denn David Irving hat im Jahre 1989 die unter Anklage gestellten Äußerungen unter einem Rechtsirrtum gemacht, der ihm nicht vorzuwerfen ist. Im Jahre 1989 hat es den in Österreich erst im Jahre 1992 eingeführten "Auschwitz-Lüge-Paragraphen" 3h des Verbotsgesetzes noch nicht gegeben, sondern nur den bis heute weltweit einmaligen § 3g Verbotsgesetz, der "Betätigung im nationalsozialistischen Sinn" mit Freiheitsstrafen von fünf bis zwanzig Jahren bedroht. Diese gesetzes- und menschenrechtswidrige Strafbestimmung "von uferloser Weite, ohne Tatbild und ohne rechtsstaatliche Garantien" - so der bekannte österreichische Strafrechtsgelehrte Prof. Dr. Theodor Rittler schon im Jahre 1965 - war für Ausländer und insbesondere für einen wirkliche Meinungsäußerungsfreiheit genießenden Engländer völlig unverständlich. David Irving hatte mich zudem schon im September 1989 beauftragt, beim Bundesministerium für Inneres anzufragen, ob er nach der österreichischen Rechtsordnung einen Vortrag halten könne; dessen Inhalt wurde geprüft und ist unbeanstandet geblieben, war später aber doch unter Anklage gestellt worden. Mehr konnte ein Engländer zur Klärung der Rechtslage nicht tun. Wäre ihm dennoch ein Rechtsirrtum unterlaufen, ist er nicht vorwerfbar. Die betreffenden Meinungsäußerungen Irvings waren daher straffrei.

"Ein rechtsstaatlich untragbarer Zustand"

National-Zeitung: Was sagen Sie zu der Strafhöhe von drei Jahren?

Schaller: Diese Strafe halte ich nach der Lage des Falles für indiskutabel.
Sie konnte - wie auch der Schuldspruch durch die Geschworenen - nur aufgrund außergewöhnlicher Umstände zustande kommen. Der Staatsanwalt und der Vorsitzende haben in der Hauptverhandlung Herrn Irving in der Zeit von vor 1989 bis 2005 im Ausland erfolgte Äußerungen vorgehalten. Dabei haben sie den Geschworenen aber nicht erklärt, dass von einem Engländer im Ausland gemachte Äußerungen, mit denen die Existenz von NS-Gaskammern bezweifelt wurde, weder in England noch in Österreich strafbar und daher sowohl für die Schuldfrage als auch für die Höhe der Strafe ohne jede Bedeutung sind. Sein damaliger Verteidiger Dr. Kresbach hat dies auch nicht aufgeklärt. Das führte prompt dazu, dass die Geschworenen, die allein über die Schuld zu entscheiden hatten, den Angeklagten laut ihrer Niederschrift ausdrücklich deshalb schuldig gesprochen und extrem hoch bestraft haben, "weil er durch mehr als zwei Jahrzehnte hindurch die Existenz der NS-Massenmordgaskammern geleugnet hat".

National-Zeitung: Was veranlasst Sie, Herr Dr. Schaller, zur Verteidigung von Persönlichkeiten wie Irving, obgleich Sie damit den wütenden Widerstand von Massenmedien auf sich ziehen?

Schaller: Ich freue mich, als Verteidiger einen rechtsstaatlich untragbaren Zustand mit Nachdruck bekämpfen zu können. In den "Auschwitzlüge"-Prozessen werden in Deutschland und Österreich meiner Rechtsansicht nach wesentliche Grundsätze der geltenden Strafprozessordnungen, wie zum Beispiel die Verpflichtung der Gerichte zur umfassenden Ermittlung und Aufklärung des gesamten für die Urteilsfindung relevanten Sachverhaltes, zum Nachteil der jeweils angeklagten Meinungs­äußerungs­täter objektiv verletzt.

     Quelle: National-Zeitung, Nr. 03 / 07, 12. Januar 2007