Germar Rudolf Prozeß: Was ist Wahrheit?

Landgericht Mannheim

Mannheim /Ba-Wü: Vor dem Landgericht in Mannheim begann gestern der Prozeß gegen den bekannten Revisionisten Germar Rudolf. Ähnlich wie Ernst Zündel, gegen den derzeit ebenfalls am gleichen Gericht verhandelt wird, werden auch Rudolf solche Gesinnungs-"Verbrechen" wie "Holocaust"-Leugnung und das Schüren von antisemitischem Haß vorgeworfen, kurz das, was man hierzulande landläufig unter "Volksverhetzung" versteht. Diesem Prozeß ging eine jahrelange Odyssee Germar Rudolfs durch Europa und Amerika voraus. So war er bereits im Jahre 1995 vom Landgericht Stuttgart zu 14 Monaten Haft verurteilt, weil er in seiner Eigenschaft als Diplom-Chemiker in einem Gutachten zu den Gaskammern von Auschwitz zu anderen Schlüssen kam, als die offizielle Zeitgeschichtsschreibung, die sich ihre Erkenntnisse bekanntlich durch das Strafrecht absichern läßt. Neben der strafrechtlichen Verfolgung brachte dieses Gutachten Rudolf auch den Verlust des Arbeitsplatzes beim Max-Planck-Institut in Stuttgart ein.

Ein Jahr nach seiner Verurteilung emigrierte Germar Rudolf zunächst nach Spanien und von dort aus nach England. Von dort aus setzte er seinen revisionistischen Aufklärungskampf fort, indem er sich an der Herausgabe der Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung; VffG der Organisation Vrij Historisch Onderzoek (VHO: "Freie historische Forschung") beteiligte. Darüber hinaus Rudolf als Inhaber 1998 den revisionistischen Buchverlag Castle Hill Publishers in Hastings (England). Später ging er in die USA, wo er sich in Chikago niederließ und dort heiratete. Sein Versuch, dort politisches Asyl zu erhalten, scheiterte jedoch. Statt dessen wurde Rudolf festgenommen und im November 2005 an die Bundesrepublik ausgeliefert.

Bei seinem Erscheinen vor Gericht, am gestrigen Vormittag, wurde der Angeklagte vom Publikum überwiegend mit Beifall begrüßt, was den vorsitzenden Richter Schwab zu einer Ermahnung veranlaßte, solche Beifallskundgebungen künftig mit Ordnungsstrafen zu ahnden. Nach Feststellung der Personalien und Verlesung der Anklage erhielt Germar Rudolf selbst das Wort. In einem mehrstündigen Vortrag berichtete er über sein Leben sowie über seine Motive, die ihn zum politischen Kämpfer und revisionistischen Wissenschaftler machten. Als sein diesbezügliches Schlüsselerlebnis bezeichnete er die Lektüre von Rassiniers "Was ist Wahrheit", mit der er 1989 in Kontakt gekommen war. Darüber hinaus berichtete er von seiner zeitweiligen Mitgliedschaft bei den Republikanern, seinen Besuchen in Auschwitz und der Art und Weise mit der man sich im Deutschland von heute mit dem Thema "Holocaust" auseinandersetzt.

Empört zeigte sich Rudolf über die Gehässigkeiten und Widerstände denen seine chemischen Untersuchungen in Auschwitz ausgesetzt waren. Anlaß für ihn bezüglich der Anklageschrift zu bemerken: "Kein Gericht der Welt hat das Recht, wissenschaftliche Fragen autoritär zu entscheiden”. Der bekannten Voreingenommenheit bundesdeutscher Gerichte in Angelegenheiten wie diesen Rechnung tragend, erklärte er außerdem, daß er keine Zeit und Energie damit verschwenden werde, um um seine geschichtichen Thesen zu überprüfen. Wörtlich sagte er dazu: "Ich betrachte die historischen Aussagen der Anklage als nicht existent.” Außerdem bemerkte er, daß er während seines Studiums gelernt habe, "daß eins und eins zwei ist, auch wenn es ein Nazi sagt”.

Allerdings fehlte es auch nicht an einigen Mißtönen in der Rede Rudolfs, vor allem als er darauf hinwies, daß er es immer versucht hätte, sich von der rechten Szene abzugrenzen und von Ernst Zündel fernzuhalten. So erklärte Rudolf, daß seine Analysen diesbezüglich "in einen Zusammenhang gebracht worden, der mir nicht ganz recht ist.”

Trotz dieser Dissonanzen machte Rudolf auf das Publikum jedoch einen guten Eindruck, führte seine Rede doch plastisch vor Augen, in welcher Weise sich heute bundesdeutsche Gerichte zu Hexenjägern gegen politisch unkorrekte Wissenschaftler degradieren, deren einziges Verbrechen darin besteht, wissenschaftliche Dogmen mit wissenschaftlichen Mitteln anzuzweifeln.

Verteidigt wird Germar Rudolf von Ludwig Bock und Sylvia Stolz. Ursprünglich hieß es, daß auch Jürgen Rieger an der Verteidigung Rudolfs beteiligt sein soll, der allerdings nach einer Vermutung eines Prozeßbeobachters "nicht mehr im Boot" sein soll.

Im Publikum anwesend auch Horst Mahler, der morgen seine neunmonatige Haftstrafe in der JVA Cottbus antreten wird sowie der frühere NPD-Parteivorsitzende Günter Deckert, dessen Prozeßeindrücken ein Teil dieses Artikels zugrunde liegt.

Ursprünglich sollte heute neben Rudolf auch noch Siegfried Verbeke vor Gericht stehen, der Mitbegründer der Stiftung "Vrij Historisch Onderzoek” (VHO) und Vorgänger Rudolfs auf dem Posten eines Chefredakteurs für die "Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte".

Bezüglich seines Falles schreibt WIKIPEDIA:

Das Amtsgericht in Mannheim erließ im November 2004 einen Internationalen Haftbefehl gegen ihn aufgrund der Verbreitung holocaustleugnender Schriften durch die VHO. Verbeke wurde am 26. November 2004 von der belgischen Polizei festgenommen, aber nicht nach Deutschland ausgeliefert und kurze Zeit später frei gelassen, da in Belgien ebenfalls ein Strafverfahren gegen ihn geführt wurde. Im Sommer 2005 wurde Verbeke aber aufgrund des gleichen Haftbefehls in Amsterdam auf dem Flughafen Schiphol von der niederländischen Polizei festgenommen und im Herbst an die Bundesrepublik Deutschland ausgeliefert, wo er bis Mai 2006 in Untersuchungshaft saß. Das Landgericht Mannheim hat im Oktober die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt und den Haftbefehl aufgehoben, so dass der ganze Mannheimer Hokuspokus in einem etwas merkwürdigen Licht dasteht.

Der nächste Verhandlungstag ist der 16. November. Verhandlungsbeginn 9 Uhr. Offiziell ist das Verfahren bis zum 29. Januar 2007 angesetzt, doch rechnet man aufgrund des Verhaltens des Angeklagten, daß es noch in diesem Jahr zu einer Verurteilung kommen könnte.