Fortsetzung des Gerichtsverfahrens
gegen den Revisionisten Germar Rudolf

Gestern wurde vor dem Mannheimer Landgericht der Prozeß gegen den Revisionisten Germar Rudolf fortgesetzt. Während der gleichzeitig laufende Zündel-Prozeß eher ruhig vor sich hin dümpelt und sich mehr auf nicht wirklich aufregende Schlagabtausche zwischen Gericht und Verteidigung beschränkt, ohne daß der Angeklagte selbst zu größeren Erklärungen das Wort ergreift, führt Rudolf seine Verteidigung bis dato faktisch allein, indem er - und nicht etwa sein Anwalt - das große Wort vor Gericht führt. Sein bisheriges Verhalten im Prozeß zeigt, daß er keineswegs gesonnen ist, sich auf irgendwelche Kompromisse einzulassen, sondern daß er sich bewußt ist, als Märtyrer für die Meinungsfreiheit bestraft zu werden, so daß es ihm nicht mehr darauf ankommt, seiner Richter mit dieser oder jener unerwünschten politischen Meinung zu konfrontieren.

In einem Prozeßbericht von Günter Deckert, den wir hier in Auszügen zitieren wollen, heißt es über den Verhandlungsverlauf u. a.:

…Richter Schwab erteilt Germar Rudolf das Wort. Dieser setzt seine Ausführungen zum Thema Wissenschaftlichkeit fort, wobei er sich im wesentlich auf den Philosophen Popper stützt.

Ein Großteil der Ausführungen am heutigen Verhandlungstag, die nachfolgend nur stark verkürzt wiedergegeben werden (können), findet sich ua. in Kardinalfragen zur Zeitgeschichte - Eine Sammlung kontroverser Stellungnahmen von Germar Rudolf alias Ernst Gauss zum herrschenden Zeitgeist in Wissenschaft, Politik, Justiz und Medien, VHO, Flandern/Belgien 1996.

Germar Rudolf äußert sich zu Fragen von Vorurteilen, zum Dogmatismus in der Geschichtsschreibung, d.h. Unterbindung jeder Kritik, zur NICHT-Beweiserhebung und Ausschluß von Gegenmeinungen, wobei er mehrmals zahlreiche anschauliche Beispiele zur Untermauerung seiner Auffassung liefert.

Der Haltung und Vorgehensweise der "Hofhistoriker" stellt er die Arbeitsweise(n) der REVISIONISTEN gegenüber, die nicht nur gezielt Quellenkritik betreiben, sondern sich auch jeder Kritik stellen und ihre Argumente hinterfragen lassen.

Um 10.05Uhr wird bis 10.38Uhr unterbrochen (PAUSE)

Jetzt wendet sich Germar Rudolf der Frage der Umdeutung von Begriffen zu, insbesondere den Zusammensetzungen mit "SONDER-.." und verweist auf die Forschungsarbeit von Carlo Mattogno, der im Gegensatz zum Klassiker der Etablierten (Rückerl, Langbei, Kogon: NS-Massentötungen durch Giftgas - der genaue Titel könnte auch anders lauten...) wissenschaftskritisch und systematisch vorgehe. - Die Angriffe gegen die REVISIONISTEN erfolgten selten bis nie auf ihre Arbeit(en), sondern durchweg auf die Person, die herabgewürdigt und verächtlich gemacht wird, um so den Wert der Forschungsergebnisse, auf die man fast nie eingehe, zu mindern. In diesem Zusammenhang bezeichnete er die Anklage gegen ihn als "irrational" und greift auch den Vorsitzender Richter der Zündel-Kammer, Dr. Meinerzhagen, heftig an, der in einem Beschluß zur Haftprüfung ausführte, die Veröffentlichungen von Germar Rudolf könnten nicht ernst genommen werden, da sie politische wie religiöse Ansichten enthielten und transportierten. Germar Rudolf nennt dies hanebüchen.

Er definiert, was seiner Meinung UNTER WISSENSCHAFT zu verstehen ist. - Danach kommt er auf den rechtlichen Rahmen des Verfahrens zu sprechen, indem er eine Gegenüberstellung vornimmt zwischen Vorgängen, deren Quelle er erst am Ende nennt und seinem Verfahren, das er als POLIT-Prozeß, als "Hexenverbrennung" bezeichnet. Dies macht er wiederum sehr anschaulich und als er endlich die Katze aus dem Sack läßt - der Vergleich bezog sich auf das Solchenyzin-Buch Der Archipel GULAG - zeitigt die Nennung der Quelle Wirkung, bei der Schöffin wie auch bei StA Grossmann, der nervös mit dem Kugelschreiber spielt. Das Gericht, so Germar Rudolf, wisse immer, was von ihm "oben" verlangt werde und richte sich danach. Er verweist weiterhin auf die Kammer Dr. Müller/Dr. Orlet am LG Mannheim im Verfahren gegen den Unterzeichner im Jahr 1994; das Urteil hatte damals eine "weltweite Empörung" ausgelöst.

Obwohl das Gegenteil der Fall sei, werde in der Bundesrepublik behauptet, es gäbe keine politischen Gefangenen. In diesem Zusammenhang geht er auf die Frage der Menschenrechte ein und den "deutschen Sonderweg" mit dem § 130 (Volksverhetzung). - Das Verteidigungsrecht werde durch die OFFENKUNDIGKEIT (fast) ausgeschaltet. - Hier wie auch im Zusammenhang mit der Definition des Begriffes WIISENSCHAFT greift er das BVerfG (Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe) aufs Schärfste an, was ihm später einen Verweis des Kammervorsitzenden Schwab einbringt.

Dies leitet zur Mittagspause gegen 12.30Uhr über; um 13.45Uhr soll es weiter gehen.

Bei Wiederbeginn um 13.58Uhr fährt Germar Rudolf mit der Darstellung der Rechtsentwicklung in der Bundesrepublik fort.

Er weist auf die schrittweise Einschränkung der Grundrechte hin, die immer mehr unter einen "allgemeinen Gesetzesvorbehalt" gestellt, d.h. eingeschränkt und ausgehebelt werden. Dabei spielen ua. der "Kalte Krieg", die "RAF-Terroristen ein wegweisende Rolle. - Er erwähnt das "lex Engelhardt" (3) 1985: Der "Holo..." wird als Offizialdelikt eingestuft, d.h. es bedarf keiner Anzeige mehr; die Staatsanwaltschaft muß (!) von sich aus ermitteln. - Er erwähnt den "Deckert-Leuchter-Prozeß" (4) 1992 bis 1994 (LG Mannheim und LG Karlsruhe), was zur Verschärfung des § 130 führte: Höchststrafe von drei auf fünf Jahre erhöht. - Er erwähnt die gezielte Überwachungen und Lauschangriffe, den Versuch, die NPD zu verbieten. Wenn etwas OFFENKUNDIG sei, dann sei es die Unterdrückung von Sachbeweisen.

Weiterhin kommt er auf die Rolle des sog. Schutzes der Jugend und der "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften" zu sprechen, die sich einer Aussage des Politikwissenschaftlers Jesse, UNI Chemnitz, zufolge immer mehr zu einem Einfallstor des Anti-Faschismus entwickelt habe, also zu einer politischen Waffe. "Propagandadelikte" als "Straftat" gebe es nur "rechts"!

Er, so Germar Rudolf, stelle einen fortschreitenden Verfall der Grundrechte fest. Er sehe sich Kants "Kategorischem Imperativ" verpflichtet: "Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie allgemeines Gesetz werde"

Germar Rudolf kommt dann auf das Konfliktverhältnis zwischen Wissenschaftsfreiheit (Art. 5, 3 Grund-gesetz (GG) und den Menschenrechten (Art. 1 GG) zu sprechen und stellte fest "Das Ergebnis von Forschung müsse auf nachprüfbaren Beweisen gründen. Die "Holo...-Propaganda", ob wahr oder nicht, fördere nicht die Gemeinschaftsfähigkeit der Heranwachsenden. Dies führe dazu, daß sich die deutsche Jugend seit den 70er Jahren der Gemeinschaft verweigere, zur Nabelschau und "Selbstverwirklichung" führe mit verheerenden Folgen für die Bevölkerungsentwicklung. In 100 Jahren werde es kaum noch eine "deutsche Schuldgesellschaft" geben.

Verbote seien ein Mangel an Gegenargumenten!

Man betreibe "Traumatisierung", d.h. Gehirnwäsche!

Während die Gegenseite über alle möglichen Kanäle, Geld wie Einfluß verfüge und bedenkenlos politische Macht einsetze und sich auch der antifaschistischen Schlägertrupps bediene, habe der REVISIONISMUS, den man ausgrenze und verschweige sowie seine Köpfe "ausmerzen" will, aus dem Verkehr zieht, nichts Entsprechendes, was man als Beate-Uhse-Läden für Zeitgeschichte bezeichnen könne, d.h. zugängliche Rückzugsräume für Erwachsene. Der angebliche mündige Bürger werde bewußt unmündig gehalten.

Da Germar Rudolf nun auf ein anderes Thema überwechseln will und das dem Vorsitzenden Richter sagt, wird die heutige Sitzung um 14.48Uhr geschlossen. Nächster Verhandlungstermin am Mittwoch, dem 6. Dezember , 9 Uhr."

Obwohl sein Richter bereits am vergangenen Verhandlungstag Abhilfe versprochen hatte, wurde Rudolf auch gestern wieder mit Hand- und Fußfesseln wie ein Gewalt- und Schwerverbrecher ins Gefängnis gebracht. Sein Anwalt kündigte an, sich dieses Mal mit dem Justizministerium in Stuttgart in Verbindung setzen zu wollen.