Zwei Briefe, die für Beobachter des Falles Zündel von Interesse sein werden

Von Ingrid Zündel-Rimland
16.3.06

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Ich habe meine Leserschaft nicht vernachlässigt - wie gewohnt haben wir mit Internet-Sabotage zu tun, und ich kann auf normalen Wegen meinen Übersetzer und einen von meinen Anwälten nicht erreichen.( Da wir uns etwas einfallen lassen, suchen wir natürlich Wege, um uns durch Hintertüren miteinander in Verbindung zu setzen).

Mehrere wichtige Dinge haben sich um Ernst Zündel ereignet und es wird noch viel mehr hinzukommen. Ganz kurz: Das Verfahren in Mannheim ist wiederum ausgesetzt worden - dieses Mal auf unbestimmt Zeit. Bis jetzt ist in 6 oder 7 Prozeßtagen die Zeit mit Protokollfragen darüber vertan worden, ob Ernsts Anwälte so politisch korrekt sind, wie sie sein sollten; daneben wurde nur die Anklage verlesen.

In den nächsten 3 bis 4 Wochen wird es keinen neuen Termin geben. Wir halten Euch auf dem Laufenden.

Inzwischen gibt es ein paar überraschende Entwicklungen, worüber ich noch nicht sprechen kann, aber ich will Euch soviel sagen: Wir behandeln Ernsts Verhaftung und Abschiebung als eine außergerichtliche Maßnahme - in anderen Worten eine politische Entführung, und als solche hätte der Vorgang seither behandelt werden müssen. Wir haben die Berechtigung, das zu tun, weil wir kraft des Freedom of Information Act (Gesetzes für Informationsfreiheit) im Besitz von 70 Kilogramm (!) Dokumenten sind, viele davon mit amtlichem Briefkopf, die klar erweisen, daß drei (möglicherweise vier) sogenannten demokratische Staaten auf höchster Ebene an der Kriminalisierung und Verschleppung von einem Mann ins Gefängnis beteiligt waren, dessen einzige Waffe ein altmodischer Füllfederhalter war.

Hier sind zwei Briefe, die für Beobachter des Falles Zündel von Interesse sein werden:


Von: Christopher Bollyn, American Free Press, Washington, D.C.

An: Martina Nibbeling, Presseattaché, Deutsche Botschaft Washington, D.C.

Betr.: Verhaftung und Abschiebung von Ernst Zündel, deutscher Staatsbürger

Datum: 15. März 2006

Dear Martina,

dies zur Bestätigung meiner e-Post Kontaktanschrift nach unserem Telefongespräch von heute Vormittag.

Bezüglich der Verhaftung von Ernst Zündel in seiner Wohnung in Tennessee durch Beamte der örtlichen Polizei und Funktionäre des INS (Dienst für Einwanderung und Einbürgerung) habe ich ein paar Fragen, die ich Ihnen als Pressevertreterin der Deutschen Botschaft in Washington stellen möchte:

Ernst Zündel ist deutscher Staatsbürger, dessen Menschen- und Bürgerrechte durch Behörden der USA und Kanada offenbar grob verletzt worden sind. Ich habe Dokumente gesehen, die belegen, daß die deutschen Behörden wegen der rechtlichen Grundlage von Zündels Festnahme bei deren Durchführung am 5. Februar 2003 nachfragten.

Zündel wurde nach Kanada abgeschoben, wo er als nationales Sicherheitsrisiko für Kanada zwei Jahre in Einzelhaft zubrachte. Er wurde in einer kalten Zelle ohne Schuhe und Socken festgehalten, wo das Licht niemals ausgeschaltet wurde. Man gab ihm zwei Jahre lang niemals warmes Essen. Dies scheint mir eine grobe Verletzung der Menschenrechte zu sein.

Ferner wurde Herrn Zündel und seiner Ehefrau Ingrid Rimland bei der Verhaftung niemals ein Dokument gezeigt, das deren Rechtmäßigkeit belegt. Der Zündel verhaftende Beamte legte keinen Gerichtsbeschluß oder Haftbefehl vor. Ist dies nach Ansicht der Deutschen Botschaft nicht ein Verstoß gegen Zündels Rechte?

Welche Maßnahmen hat die Deutsche Botschaft ergriffen, die Menschen- und Bürgerrechte Zündels als deutschem Staatsbürger zu schützen?

Warum gab man Herrn Zündel keinen deutschen Paß? Eine Dokumentation des Bundeskriminalamts Meckenheim vom Februar 2003 zeigen klar, daß die deutschen Behörden eine Verschwörung zu dem Zweck betrieben, wie sie Herrn Zündel die Erteilung eines neuen Passes verweigern könnten.

Warum sollten deutsche Behörden gegen einen deutschen Staatsbürger konspirieren, der einen neuen Paß benötigte?

Ich sehe Ihrem baldigen Bescheid in dieser Angelegenheit entgegen.Ich beschäftige mich mit der Untersuchung, wie Zündel verhaftet und aus den Vereinigten Staaten abgeschoben wurde.

Nachdem ich einige der Dokumente im Zusammenhang mit diesem Vorgang gesehen habe, bin ich der Ansicht, daß diese Festnahme unrechtmäßig, mit den deutschen Behörden abgesprochen und offenbar eine außergerichtliche Maßnahme war.

Beste Wünsche,
Christopher Bollyn
American Free Press
Washington, D.C.


Von: Christopher Bollyn, American Free Press, Washington, D.C.

An John Tackaberry, Medienkontakte, Amnesty International, Ottawa, Ontario, Canada

An Elizabeth Berton-Hunter, Medienkontakte, Amnesty International, Toronto, Ontario

Betr.: Außergerichtliche Maßnahme gegen Ernst Zündel

Dear Amnesty International of Canada,

Ich bin Journalist bei American Free Press in Washington, D.C. Meine Fragen betreffen Ernst Zündel, 40 Jahre lang anerkannter Einwanderer in Kanada, und beziehen sich darauf, wie er von kanadischen Behörden in Kanada vor und während von zwei Jahren Einzelhaft in Haftanstalten in Toronto behandelt worden ist.

Zunächst interessieren mich alle Papiere und alle Maßnahmen, die durch Amnesty International bezüglich der Haft und der Abschiebung von Ernst Zündel aus den Vereinigten Staaten im Februar 2003 ergriffen worden sind.

Da ich am Zündelprozeß in Mannheim als Besucher teilgenommen habe, bin ich über die grob unfaire juristische Behandlung im Bilde, die er dortzulande erfährt. Was mich nun interessiert, ist, wie er durch Behörden der USA und Kanadas vor seiner Abschiebung nach Deutschland behandelt wurde.

Nach einer Zusammenkunft mit seiner Ehefrau Ingrid Rimland in Tennesee bin ich überzeugt, daß seine Festnahme am 5. Februar 2003 ungesetzlich war. Es wurden ihnen keine Haftbefehle oder Gerichtspapiere vorgewiesen, und sie wurden damals gehindert, Verbindung mit ihrem Anwalt aufzunehmen. Alles, was ich über die Abschiebung von Herrn Zündel gesehen und gehört habe, weist darauf hin, daß es sich dabei um eine außergerichtliche Maßnahme gehandelt hat.

Ferner, als Zündel nach Toronto gebracht wurde, wurde er unter Bedingungen in Einzelhaft gehalten, die nur als eine Art von Folter zu bezeichnen sind. Er wurde in einer Zelle verwahrt, in der das Licht nie ausgemacht wurde und in der die Temperatur stets niedrig war. Während dieses Zeitraums von zwei Jahren war es ihm nicht erlaubt, Schuhe und Socken zu tragen, und er erhielt kein warmes Essen. Auch wurde ihm weder Stuhl noch Tisch zur Verfügung gestellt.

Diese Haftbedigungen in Kanada klingen gelinde gesagt extrem und hören sich wie diejenigen an, die man im US-Gefängnis in Guatanamo, Kuba, vorgefunden hat.

Herr Zündel wurde in Kanada als "Bedrohung der nationalen Sicherheit" festgehalten. Hat Amnesty International während der zwei Jahre, als er ohne Anklage wegen irgendwelcher Straftat festgehalten wurde, etwas für Herrn Zündel getan? Wenn nicht, warum nicht?

Ich sehe Ihrem Bescheid erwartungsvoll entgegen.

Hochachtungsvoll
Christopher Bollyn
American Free Press