Aufregung zwischen USA und Deutschland wegen umfangreichen KZ-Archivs

Wenn man ein Beispiel von Falschinformation durch Medien sucht, dann ist der hier folgende New Yorker Artikel in seiner Unverfrorenheit ein Muster dafür!

Ich bin überzeugt, daß manche von unseren eher wissenschaftlich orientierten Revisionisten über diese "Nachricht" etwas zu sagen haben; ich will Euch nach allem, was ich im Gespräch mit Ernst davon aufgegriffen habe, nur einen Geschmack davon vermitteln.

Zuerst, als ich mit Ernst bekannt wurde und etwas über den "Holocaust" genannten Betrug kennenlernte, fragte ich ihn: Hättest Du nur einen Wunsch frei, um diesen Stall auszumisten, was würde das sein?"  Und seine Antwort war: "Ich wollte, daß die Aufzeichnungen in Arolsen für die Öffentlichkeit freigegeben würden. Wir könnten dann die Sache ein für allemal klarlegen.  Mit Datenbanken wäre das eine Angelegenheit von ein paar Wochen!"

Wie ich später von anderen hörte, sind es die Revisionisten, welche die Dokumente aus Arolsen  verfügbar machen wollen.  Die Holocaust-Lobby andererseits ist es, die seit 1979 den Zugang versperrt - dem Jahr, als das den Holocaust entlarvende Institute for Historical Review gegründet wurde!

Warum schreien sie  JETZT so, es möge ihnen geöffnet werden?  Wollen sie die wesentlichen Statistiken darüber in die Hände bekommen, was tatsächlich geschehen ist und was nicht – und vielleicht dann ganz zufällig ein Feuerchen veranstalten? 

Meine Vermutung ist, daß entweder Ernst oder Germar Rudolf  die Auslöser sind, diese Archive zu öffnen!

Übrigens hat Biedermann [der Archivdirektor] in Ernsts Holocaustprozeß 1988 in Toronto ausgesagt, wovon ein Auszug auf der Zundelsite zu finden ist:   http://www.zundelsite.org/english/dsmrd/dsmrd10biedermann.html


Aufregung zwischen USA und Deutschland wegen umfangreichen KZ-Archivs

Es herrscht Erregung  wegen eines Ersuchens der Vereinigten Staaten, eine riesige Informationsquelle  über den Holocaust zu öffnen, die in den  Akten des Suchdienstes  in Arolsen  zu finden ist.

Teils auf Dokumenten beruhend, die von alliierten Streitkräften  gesammelt wurden, als sie Konzentrationslager der Nazis befreiten, erstrecken sich die  Akten  bei dieser Einrichtung  über etwa 25 km und enthalten Informationen über 17,5 Millionen Menschen. Es handelt sich um eins der größten Archive überhaupt.

Die Sammlung ist einzigartig in ihren sehr persönlichen Details der Katastrophe, was die Frage des offenen Zugangs  so heikel werden läßt.  Die Papiere dürften offen legen, wer in welchem Lager wegen Läusen behandelt wurde, welches teuflische medizinische Experiment  an welchem Häftling ausgeführt wurde und warum, wer von den Nazis wegen Homosexualität oder Mord oder Inzest oder Pädophilie beschuldigt wurde und welche Juden kollaborierten und wie sie dazu gebracht wurden, das zu tun.

Seit Ende des Zweiten Weltkriegs  hat der Suchdienst, der als Zweig des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz arbeitet, die Akten dazu benutzt, um Menschen dabei zu helfen, die Schicksale  von Verwandten zu klären, die in dem mörderischen  Strudel des Naziterrors verschwunden sind.  Jetzt, 60 Jahre nach Kriegsende, sagen die Vereinigten Staaten, daß die Aufgabe im Wesentlichen erfüllt sei und es Zeit ist, das Archiv zu öffnen und es zu kopieren, sodaß es auch in anderen Ländern aufgehoben werden kann und damit Historikern verfügbar wird.

"Die US Regierung begünstigt die Öffnung aller Dokumente zum Holocaust", sagte Edward O`Donnell, der Sonderbeauftragte für Angelegenheiten des Holocaust beim US Außenministerium. "Unser Ziel ist, das Archiv zu öffnen, und wir werden weiterhin darauf dringen."

Doch dieses Drängen stieß auf eine Mauer von rechtlichen und verfahrensmäßigen Einwänden – von Charles Biedermann, dem Funktionär des Roten Kreuzes, der zwanzig Jahre lang Direktor des Suchdienstes gewesen ist, und von den Regierungen Deutschlands und Italiens.  Die Atmosphäre innerhalb der internationalen aus 11 Nationen bestehenden Kommission , welche die Maßnahme leitet, ist giftig geworden.  Bei Sitzungen zur Besprechung  der Öffnung des Archivs  haben deutsche Beamte gefragt, ob es wirklich das Interesse von irgend jemand sei, in der Öffentlichkeit Anklagen zu sehen,  die sich um Juden als Mörder und Homosexuelle handeln.  Weil die deutschen Schutzgesetze viel strenger sind als diejenigen in den Vereinigten Staaten, sind deutsche Behörden besorgt, daß eine Öffnung zu Verfahren führen könnte, weil persönliche Information unrechtmäßig herausgegeben wird.

Ein breiter Zugang zu den Papieren könnte ebenfalls neue Ansprüche zur Wiedergutmachung hervorrufen.

"Dies ist ein Skandal und ein großer Makel auf dem Bild Deutschlands," sagte Sara Bloomfield, Direktorin des United States Holocaust Memorial Museum in Washington, das begierig gewesen ist, Kopien der Akten zu erhalten.

Paul Shapiro, Direktor für Fortgeschrittene Holocaust-Studien in dem Museum, beschuldigte Deutschland  "mißbräuchlicher Versuche, einen  Konsens zu erzielen" und "den Vorgang  abzuwürgen". Er setzte hinzu: "Diese Akten zu verstecken, ist eine Art von Holocaustleugnung."

Solch starke Worte stehen im Gegensatz zu dem allgemein positiven Tenor  in den deutsch-amerikanischen Beziehungen in Angelegenheiten des Holocaust, selbst im Verlauf von  so schwierigen Verhandlungen , die im Jahr 2000 zu Deutschlands Zusage führten, frühere Sklavenarbeiter der Nazis zu entschädigen.

Deutschland ist empört über die Zumutung, es verschleppe die Sache. "Ich erhebe Einspruch gegen  die Behauptung, wir hätten etwas zu verbergen oder seinen nicht kooperativ," sagte Wolfgang Ischinger, der deutsche Botschafter in den Vereinigten Staaten. "Der Vorwurf ist falsch."

Der Zusammenstoß hat einige seiner Wurzeln  in der komplexen Geschichte und  der verworrenen rechtlichen Struktur des Suchdienstes.  Gegen Ende des Krieges eingerichtet, ist er lange  gemäß den Bedingungen der Bonner Vereinbarungen von 1955 geführt worden, welche die deutsche Souveränität wieder herstellten.

Dieser Vertrag besagt, die Einrichtung müsse "alle angemessenen Schritte unternehmen, um eine Verbreitung von Information über eine Person oder Personen zu vermeiden, welche die Interessen der Person oder von interessierten Personen oder von Verwandten beeinträchtigen könnte."

Im Wesentlichen beschränkt  der Vertrag Zugang zu Informationen für die Verfolgten selbst, ihre  Verwandten oder gesetzlichen Vertreter.  Doch die Vereinbarung besagt auch, daß die Regierungen der 11 Nationen der Kommission das Recht haben, Dokumente zu prüfen.  Diese Staaten sind die USA, Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Italien, Belgien, die Niederlande, Griechenland, Israel, Polen und Luxemburg.

Deutschland und Herr Biedermann sagen, daß vor Öffnung der Archive der Vertrag aufgebessert werden muß.  Das erfordert Einstimmigkeit und darauf folgende Billigung nationaler Bestimmungen.  Der Vorgang würde Jahre in Anspruch nehmen, selbst wenn eine  schwer faßbare Einstimmigkeit  zu erreichen wäre.

"Als Direktor muß ich meine Aufträge ausführen,"  sage Herr Biedermann. "Mein Vorgesetzter ist das Internationale Komitee vom Roten Kreuz, mein Auftraggeber sind die 11 Staaten.  Wenn sie entscheiden, daß die Archive geöffnet und Kopien an andere Länder gegeben werden können, und wenn das Thema rechtlicher Verpflichtungen angesprochen wird,  werde ich selbstverständlich Folge leisten.  Aber derzeit gibt es kein Mandat für historische  Forschung."

Letzten Monat gab der Direktor auf der Webseite des Suchdienstes eine jetzt zurückgezogene Erklärung heraus, die besagte, daß Herausgabe von Kopien und Akten an Andere "gegenwärtig weder moralisch noch rechtlich zu rechtfertigen" sei.

Die Vereinigten Staaten, während sie bereit sind, für eine Verbesserung der Bonner Vereinbarungen zu arbeiten, sind ungeduldig.  Sie bringen vor,  sie hätten nie Eigentümerrechte  an den Papieren in Arolsen abgegeben, daß alle 11 Staaten das Recht haben, sie zu prüfen und daß es kein rechtliches Hindernis gibt, sie sofort zu kopieren und zu verlagern.

Doch die deutsche Regierung, die bereits 80 Milliarden Dollar an Reparationen gezahlt hat, ist daran interessiert, daß Fragen der rechtlichen Verpflichtung sorgfältig klargestellt werden, bevor  Arolsen aufgemacht und sonst wo verfügbar gemacht wird.

"Wir müssen die Frage ansprechen, wem gestattet sein wird, was mit den Daten zu tun und wer rechtlich  die Verantwortung trägt, wenn jemand Mißbrauch damit treibt," sagte Herr Ischinger.  "Es gibt da Zonen rechtlicher Schwierigkeiten."

Die rechtlichen  Fragen sind in der Tat vielschichtig.  Aber sechs Jahrzehnte nach dem Krieg scheint es klar, daß die Öffnung von Arolsen eine wesentliche Rolle  beim Auffüllen des häßlichen Gewebes der Naziverbrechen spielen würde.  "Wir müssen alle Punkte miteinander verbinden,"  sagt Ms. Bloomfield.

Nebenbei, der Suchdienst ist in Schwierigkeiten. Sein vom deutschen Staat vorgesehener Haushalt  ist im Rahmen der nationalen Sparmaßnahmen beschnitten worden.  Sein Personal ist  von mehr als 400 auf 360 vermindert worden.  Sein Rückstand unbeantworteter Suchanfrage  liegt bei über 400 000, teils, weil eine Welle von Anfragen im Zusammenhang mit Zahlungen an Zwangsarbeiter beantwortet werden mußten.  Menschen, die wissen wollen, was mit ihren  Angehörigen geworden ist,  brauchen oft Jahre, um Antwort zu erhalten.

Der Vorgang, digitalisierte Kopien von Papieren herzustellen, ist schmerzhaft  langsam gewesen, erst 55 Prozent der Dokumente sind elektronisch kopiert worden.  Dieses Kopieren, eine notwendige Voraussetzung zu jeder Weitergabe., wird mehr als 2 Jahre in Anspruch nehmen, sagt Herr Biedermann.  Das scheint mehr Zeit zu sein, als die Vereinigten Staaten bereit sind zu warten.  Im vergangenen Juni bei einer Konferenz der Kampfgruppe der 20 Länder  zur Internationalen Zusammenarbeit bei der Holocausterziehung, -erinnerung  und     -forschung wurde eine Erklärung abgegeben, die "das Unternehmen sofortiger Schritte , um das Archiv Arolsen für Gelehrte und andere Forscher zu öffnen"  [verlangte]  Sie besagte, daß die internationale Kommission der 11 Nationen  diese Angelegenheit in dringlicher Weise vortragen solle.

Doch keine Dringlichkeit ist erkennbar geworden trotz der Tatsache, daß alle 11 Länder in der Arolsen kontrollierenden Kommission Mitglieder der Kampfgruppe von 20 Nationen sind.  Eine Versammlung von Anwälten  aus der Kommission ist für später in diesem Monat in Luxemburg geplant.  Sie wird von einer Zusammenkunft von führenden Funktionären im Mai gefolgt sein, einschließlich Mr. O`Donnell, der klarmachte, daß er dann gern in der Auseinandersetzung eine Entscheidung sehen würde.