Ernst Zündel im Mannheimer Gericht

Quelle:  The Associated Press

Mannheim (AP) Wegen Verdachts der Volksverhetzung muss sich seit Donnerstag der Rechtsextremist und Holocaust-Leugner Ernst Zündel erneut vor Gericht verantworten. Staatsanwalt Andreas Grossmann bezeichnete Zündel vor dem Landgericht Mannheim als "aktivsten und führenden Revisionisten", der weltweit nationalsozialistische und antisemitische Propaganda betrieben habe. Ein erstes Verfahren gegen den 66-Jährigen, der Ende Februar 2005 aus Kanada abgeschoben wurde, war geplatzt.

Zündel äußerte sich zunächst nicht zu den Vorwürfen. Die Verteidigung bezeichnete die Anklage als rechtswidrig. Zündel, der nach seiner Abschiebung seit März 2005 in deutscher Untersuchungshaft sitzt, soll laut Anklage von Kanada und den USA aus über die von ihm verantwortete Internet-Homepage "Zundelsite" sowie in von ihm verfassten und versandten "Germania-Rundbriefen" weltweit seine antisemitische Propaganda betrieben haben.

Grossmann sagte, der Angeklagte habe den Holocaust an den Juden geleugnet. Zündel habe erklärt, in den Konzentrationslagern seien keine Gaskammern betrieben worden, um Menschen zu töten. Das für den Massenmord verwendete Gas Zyklon B habe er als "Entlausungsmittel" verharmlost. Außerdem habe er im Zusammenhang mit den nationalsozialistischen Verbrechen an den Juden von einer "Holocaust-Promotion-Lobby" gesprochen. Zündel habe den im Nationalsozialismus begangenen Völkermord an den Juden systematisch geleugnet und verharmlost, warf ihm der Staatsanwalt vor.

Zudem habe Zündel mit antisemitischer Hetze zum Hass gegen die jüdische Bevölkerung aufgestachelt. Für jede im Internet verbreitete Äußerung, die den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, ist das deutsche Strafrecht anwendbar.

Die Neuansetzung des im November 2005 geplatzten Prozesses war notwendig geworden, weil für den 66-Jährigen neue Pflichtverteidiger bestellt werden mussten. Zum Auftakt des ersten Verfahrens hatte das Gericht die damalige Pflichtverteidigerin Zündels von ihrem Mandat entbunden, weil sie unter anderem die Zulassung des rechtsradikalen Anwalts Horst Mahler als ihren Assistenten durchsetzen wollte. Da gegen Mahler aber ein vorläufiges Berufsverbot besteht, darf er laut Gericht nicht an der Verteidigung mitwirken.

Zum Auftakt des zweiten Verfahrens vor dem Landgericht in Mannheim hatten die Wahlverteidiger des Angeklagten mehrere Befangenheitsanträge gestellt. Unter anderem warfen sie dem Gericht Ungleichbehandlung bei der Akteneinsicht und Willkür vor. Über die Anträge wurde zunächst nicht entschieden. Das Landgericht hat insgesamt sechs Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil soll am 16.
März verkündet werden.