Der Holocaust: Eine komplette, von Amerikanern und Zionisten initiierte Fälschung?

Wußten Sie eigentlich schon, daß man "die bekannte Geschichtsschreibung über den Zweiten Weltkrieg und den Holocaust als "eine komplette, von Amerikanern und Zionisten initiierte Fälschung"  bezeichnen darf, ohne der Volksverhetzung angeklagt zu werden? Diese Auffassung vertritt jedenfalls die Staatsanwaltschaft Bochum in einer Antwort auf die Anzeige von Günther Deckert gegen den jüdischen Klarinettenspieler Gilad Atzmon wegen Verstoß gegen § 130 StGB.

Wir wiederholen diese Auffassung ausdrücklich nicht, denn es könnte ja sein, daß in diesem Falle zweierlei Gesetz herrscht, nämlich daß man Jude sein muß, um so etwas ohne politgesetzliche Folgen sagen zu dürfen.

Der Sachverhalt:

In einer Netzpostsendung von Störtebeker-Netz mit dem treffenden Titel "Wenn zwei das gleiche tun - Neues im Fall Gilad Atzmon" (18.01.06), wird eine Veranstaltung Anfang Dezember letzten Jahres über im Langendreer Bahnhof von Bochum in Erinnerung gebracht. Bei der Tagungsstätte handelt es sich um eine typisch linke Szenelokalität, in der der jüdische Klarinettenspieler Gilad Atzmon auftrat. Bei Störtebeker heißt es dazu: "Allerdings brachte Atzmon nicht nur musikalische Darbietungen, sondern er äußerte sich vor seinem Publikum ausgesprochen anti-israelisch und stellte die gängige Meinung über den Holocaust in Frage.

So schrieben die BOCHUMER NACHRICHTEN am 29. November2005 u. a. in diesem Zusammenhang: 'Atzmon bezeichnete die uns bekannte Geschichtsschreibung über den Zweiten Weltkrieg und den Holocaust als eine komplette, von Amerikanern und Zionisten initiierte Fälschung. Der wahre Feind sei nicht Hitler, sondern Stalin gewesen. Die Deutschen sollten dies endlich erkennen und sich nicht länger schuldig und auch nicht verantwortlich fühlen.

"Ihr seid die Opfer", meinte Atzmon. Die Bombenangriffe auf deutsche Städte hätten stattgefunden, weil die Amerikaner diese Bomben besaßen und einsetzen wollten. Und genauso sei es auch in Vietnam und heute in Afghanistan und im Irak gewesen. Das wahre Böse unserer Zeit seien George W. Bush, Tony Blair und Ariel Sharon.

Dann wurde es still um Gilad Atzmon, was schon ein wenig verwundert, da dieses Geschehnis in einer Zeit auftritt, wo in Deutschland und Österreich international bekannte Revisionisten wegen des gleichen Deliktes in Haft befindlich sind und Schauprozessen entgegensehen müssen. Im Falle Atzmon freilich herrscht Schweigen im Walde.

Der frühere NPD-Funktionär Günter Deckert ließ diese Geschichte jedoch nicht auf sich beruhen und sorgte für die entsprechende Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, die darauf eher mit Unwillen reagierte, obwohl die "Holocaust"-Leugnung bereits Gegenstand öffentlicher Presseberichterstattung gewesen war.

Die Staatsanwaltschaft (StA) Bochum antwortete auf die Anzeige wie folgt:


Stellungnahme der StAnwaltschaft Bochum vom 9.1.06 zu Az. 33 Js 440/05 . - Frau StAnwältinWenzel (eingegangen bei Deckert am 13. Januar.) (In den Text sind von uns in Doppelklammern Zahlen eingefügt, auf die in der anschließenden kritischen Beurteilung bezuggenommen wird.)

Günter Deckert Ermittlungsverfahren gegen Gilad Atzmon wegen Verdachts der Volksverhetzung

Ihre Strafanzeige vom 10.12.2005

Sehr geehrter Herr Deckert,

bereits vor Eingang Ihrer vorbezeichneten Anzeige war hier bekannt, dass der Beschuldigte am 27.11.2005 in Bochum einen Vortrag gehalten hat, über den in der Zeitschrift "Ruhr Nachrichten" berichtet wurde. Deshalb wurde am 05.12.2005 von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren eingeleitetet.

(1) Allerdings ist der vollständige Wortlaut des Vortrages weder bekannt noch verlässlich zu ermitteln. Aus der Gesamtschau aller verfügbaren Informationsquellen - wie Berichterstattungen in der Presse, Stellungnahmen des Veranstalters und des Beschuldigten selbst - ergibt sich jedoch, dass der Beschuldigte den während der Zeit des Nationalsozialismus an dem jüdischen Volk begangenen Völkermord weder zu leugnen

(2) noch zu verharmlosen suchte; insoweit sind seine Äußerungen in dem vorgenannten Zeitungsartikel nur unvollständig bzw. aus dem Gesamtzusammenhang gerissen wiedergegeben worden. ((1)) Der Beschuldigte soll lediglich kritisiert haben, daß ein öffentliches Anzweifeln der Zahl von Millionen Todesopfern unter Strafe gestellt werde, obwohl selbst vom Holocaust-Museum Yad Vashem in verschiedenen Studien die Zahlen von 5, 1 bis 5, 5 Millionen beziffert würden. ((2)) Er habe lediglich zu verdeutlichen versucht, zu welchem Fetisch diese abstrakte Zahl geworden sei - als wenn der Holocaust gleich harmloser erscheine, wenn "nur" halb so viele Juden ermordet worden seien. Der Beschuldigte selbst hat ausdrücklich darauf hingewiesen, kein Holocaust-Leugner zu sein. Es seien nicht nur Juden gewesen, die in diesem blutigen Krieg gestorben seien und die Zahl der Toten mache nicht den Unterschied. ((3))

Soweit der Beschuldigte die Zahl der Opfer anzweifelt, erfüllt dies nicht den Tatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 III StGB in Form des Verharmlosens. Verharmlosen ist sowohl das Herunterspielen des fraglichen Geschehens in tatsächlicher Hinsicht als auch das Bagatellisieren oder Relativieren in seinem Unwertgehalt. Ein quantitatives Verharmlosen ist zum Beispiel die Behauptung, die Zahl der ermordeten Juden liege allenfalls bei einer Million oder es habe jedenfalls die massenhaften Gaskammermorde nicht gegeben (zu vgl. Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 130 Rdnr. 21 m.d.N). ((4)) Abgesehen davon, daß der Beschuldigte sich auf Studien, die Zahlen von ca. 5 Millionen zugrunde legen, bezieht, setzt der Tatbestand weiter voraus, dass das Verharmlosen in einer Weise erfolgt, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Dies ist aber unter Berücksichtigung der weiteren Ausführungen, der Holocaust erscheine durch eine Herabsetzung der Zahl nicht harmloser, ersichtlich nicht der Fall. Aus dem Gesamtzusammenhang seiner Äußerungen ergibt sich somit auch, dass der Beschuldigte mit der Behauptung, die bekannte Geschichtsschreibung über den Holocaust sei eine komplette, von Amerikanern und Zionisten initiierte Fälschung, offensichtlich nicht den Holocaust als solchen zu leugnen suchte. ((5)) Es wird nämlich weiter die Ansicht vertreten, der wahre Feind sei nicht Hitler, sondern Stalin gewesen. Dies läßt sich zwanglos dahingehend interpretieren, dass auf den Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Amerikaner von dem Mord an der jüdischen Bevölkerung unter Hitler abgestellt und die These vertreten wird, die Amerikaner hätten deutlich früher als von ihnen behauptet Bescheid gewußt, jedoch erst in den Krieg eingegriffen, als ein Vordringen des Kommunismus nach Westen zu befürchten gewesen sei. ((6)) Das Vertreten einer solchen Ansicht ist jedoch nicht von strafrechtlicher Relevanz, sondern von dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gemäß Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt. ((7))

Schließlich soll auch der Beschuldigte nicht behauptet haben, die Deutschen sollten sich nicht schuldig fühlen, sondern die jetzige Generation Deutscher. ((8)) Das Ermittlungsverfahren war daher gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt worden, da sich gegen den Beschuldigten ein hinreichender Tatverdacht der Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 3StGB nicht begründen ließ.

Hochachtungsvoll

(Wenzel)Staatsanwältin


Deckert merkt an, daß der vorstehende Text der Staatsanwaltschaft "grammatikalisch und sprachlich NICHT verändert wurde und daß er bereits Beschwerde bei der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft eingelegt habe.

Das ist ja wohl auch nötig, denn die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft ist ein juristischer Skandal, wenn man bedenkt, daß eine falsche Äußerung zu dieser Politgeschichtsfrage viele sonst unbescholtene Bürger bereits ins Gefängnis gebracht hat. Außerdem werden in der Begründung für die Nichtstrafbarkeit der Äußerungen Gilad Atzmons Dinge in einen Zusammenhang gesetzt, die nichts miteinander zu tun haben oder völlig falsch sind.

((1)) Hiermit wird ein Organ der normalen bundesdeutschen Presse beschuldigt, sie habe Äußerungen zum Holocaust aus dem Zusammenhang gerissen, so daß der Eindruck einer Strafbarkeit erweckt worden sei. Das hat man bei der Presse allerdings in anderen Fällen schon oft erlebt, aber sicher nicht zu dem Zweck, einen Juden in schlechtes Licht zu stellen. Und wo gibt es die Staatsanwaltschaft, die bei einem Deutschen bei diesem Thema sorgfältig nachprüfte, was er wirklich sagen wollte und die Worte nicht so nimmt, wie sie gesagt wurden? Im Spruchkammerverfahren gegen Mathilde Ludendorff wurde sogar die Rechtsauffassung vertreten, daß nicht die Wahrheit einer Aussage, sondern deren behauptete Wirkung auf den Durchschnittsleser für die Beurteilung einer Strafbarkeit von Bedeutung sei. Die auf diese Fehlbeurteilung aufgebaute Unrechtsjustiz ist bis heute nicht von offizieller Seite widerrufen worden.

((2)) Welchen inneren Zusammenhang soll die Kritik an der Strafbarkeit des Anzweifelns der Opferzahlen mit den Zahlenangaben des Holocaust-Museums Yad Vashem haben? Soll damit gesagt werden, daß es nicht unbedingt 6 Millionen gewesen sein zu brauchen, sondern nur 5,1 bis 5,5 Millionen? Die Tatsache, das es nicht genau 6 Millionen gewesen sind, ist doch allgemein bekannt.

((3)) Warum soll es ein Beweis für die Absicht, den Holocaust nicht leugnen zu wollen,  sein, wenn man erwähnt, daß es nicht nur jüdische Opfer gegeben habe?

((4)) Die Anzahl spielt also doch eine Rolle, jedenfalls dann, wenn sie unter 20 Prozent der symbolischen Zahl von 6 Millionen liegt. Warum wurde dann aber gegen Frithjof Meyer keine Anklage erhoben, der die Anzahl der Todesopfer in Auschwitz (ehemals mit 4 Millionen angegeben) auf um die 500.000 verringerte, ohne anzugeben, an welchen bisher unbekannten Stätten mindestens ein erheblicher Teil der restlichen 3,5 Millionen ermordet wurden?

((5)) Was macht "offensichtlich", daß der Holocaust nicht geleugnet werden soll, wenn - durch das Beiwort "komplett" besonders verstärkt - von einer "initiierten Fälschung" gesprochen wird? Und seit wann hat eine Staatsanwaltschaft Vermutungen anzustellen und nicht die Pflicht zu klären, was ein Beschuldigter wirklich gemeint hat? Hier hätte mindestens eine klare Aussage des Beschuldigten angeführt werden müssen, wobei diese allerdings auch falsch sein konnte, aber man hätte nicht mit einer Vermutung zu arbeiten brauchen!

((6)) Mit der Begründung für den Kriegseintritt der USA beweist die Staatsanwaltschaft eine kaum faßbare Geschichtsunkenntnis oder trägt bewußt Unsinn vor, um keine Anklage erheben zu müssen.

Die USA traten nicht in den Krieg ein, um den Kommunismus zurückzudrängen, denn sie kämpften mit den Bolschewisten gemeinsam gegen Deutschland. Ist das der Weg, ein Vordringen des Kommunismus nach Westen zu verhindern?

((7)) Ein Hinweis auf die Meinungsfreiheit zu Gunsten von Gilad Atzmon wirkt angesichts der Politgesetzgebung und ihrer willkürlichen Anwendung geradezu wie Hohn.

((8)) Für die Einschränkung des "Sich-nichtschuldig-Fühlens" auf die heutige Generation wird kein Beweis geliefert. Die Einschränkung widerspricht auch der Äußerung Gilad Atzmons, die in den Ruhr-Nachrichten wiedergegeben wurde "Die Bombenangriffe auf deutsche Städte hätten stattgefunden, weil die Amerikaner diese Bomben besaßen und einsetzen wollten", also nicht, weil eine Kriegsnotwendigkeit vorlag. Danach waren doch wohl die deutschen Bombentoten unschuldige Opfer und die bombardierenden Amerikaner die mit Massenmordschuld belasteten Täter.

Die Widersprüchlichkeit in den Wertungen und die teilweise Falschdarstellung der Lage wurde hier nicht um ihrer selbst willen so ausführlich unter die Lupe genommen, sondern nur,  um aufzuzeigen, zu welchen Fehlbehauptungen jemand sich versteigt, vielleicht sogar versteigen muß, der eine krasse Zweierlei-Maß-Beurteilung rechtfertigen will.

Auf ((1)) zurückkommend ist festzustellen, daß beim Vorwurf "Volksverhetzung" die Art wie eine Tatsache oder auch nur Behauptung vorgetragen wird, schon etwas mit zu berücksichtigen ist, natürlich nicht in der Übertreibung, daß es nicht auf die Wahrheit ankomme.

Für die Beurteilung, ob der Tatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB als gegeben angesehen werden muß, ist von der Voraussetzung auszugehen, daß die offizielle Holocaust Darstellung "offenkundig"
ist.

Dann gilt: Wenn jemand sagt, daß er die offizielle Geschichtsdarstellung für falsch hält, dann irrt er sich. Ob er leugnet, also wider besseres Wissen eine Falschaussage macht, müßte erst nachgewiesen werden, bevor dieser Vorwurf erhoben werden darf - man vergleiche damit die gängige Rechtspraxis! Verbindet der Zweifler mit seiner Zweifelsäußerung aber den Vorwurf der gezielten Fälschung der Geschichte durch gewisse Mächtegruppen, dann liegt aggressive Kritik vor, der man volksverhetzende Wirkung zuschreiben kann. Diese Kritik hat Gilad Atzmon aber eindeutig geübt.

Nur wenn die Offenkundigkeit in Frage gestellt wird, kann man zu einem anderen Schluß kommen. Ersteres will die Staatsanwaltschaft sicher nicht tun.

Es ist zu hoffen, daß die Generalstaatsanwaltschaft die falsche Beurteilung des Falles durch die Bochumer Staatsanwaltschaft nicht bestehen läßt.

Elke und Dr. Gundolf Fuchs, Telsekamp 11, 25770 Hemmingstedt, d. 23.01.2006


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