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Article 19 of the UN Human Rights Charter explicitly states:

"Everyone has the right to freedom of opinion and expression;
this right includes freedom to hold opinions without
interference and to seek, receive and impart information and ideas
through any media and regardless of frontiers."

 

Den 11. Juni 2010

Was ist der deutsche Staat?

Nach der klassischen Staatsrechtslehre besteht ein Staat aus drei Elementen: einem Staatsvolk, einem Staatsgebiet und einer Staatsgewalt.

Das deutsche Staatsvolk ist leicht zu bestimmen. Es setzt sich aus all denen zusammen, die im Mai 1945 nach dem geltenden Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 15. September 1935 die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. Reichsbürgerschaft besaßen, sowie deren Abkömmlingen. Genau so, wie alle Verträge und Abkommen, die die Bundesrepublik je geschlossen hat, im Hinblick auf das Reich nichtig sind, genau so sind auch alle „Einbürgerungen“, die sie vorgenommen hat, nichtig. Es gibt keine bundesrepublikanischen Staatsangehörigen, noch viel weniger eingebürgerte Einwanderer.

Was das Staatsgebiet des Deutschen Reiches betrifft, von dem auszugehen sei, so gibt es drei Ansichten, von denen die erste allerdings zum vornherein zu verwerfen ist. Bundesrepublikanische Staatsrechtler neigen nämlich naturgemäß dazu – „wes Brot ich ess, des Lied ich sing“ –, die Grenzen von 1937 zu Grunde zu legen. Das ist aber nur ein Zugeständnis an die Alliierten, denn die Grenzen von 1937 sind die Grenzen von Versailles, die von den Alliierten nochmals in der „Berliner Erklärung“ vom 5. Juni 1945 festgehalten wurden. Über die Rechtmäßigkeit des Versailler Diktats zu diskutieren, ist zwar vom Internationalen Militärtribunal in Nürnberg verboten worden, und BRD-Beamte, die es bleiben wollen, sind gut beraten, nicht zu widersprechen. Aber eine ernsthafte Auseinandersetzung auf dem Boden des Völkerrechts muss zu anderen Schlüssen kommen.

Den Überlegungen und Ausarbeitungen des niederländischen Völkerrechtlers Dr. F.H.E.W. du Buy (Mozartlaan 107, 7522 HL Enschede NL) folgend, können wir festhalten:

Nach den allgemeinen Regeln des geltenden zwischenstaatlichen Rechts (Völkerrecht) ist für den Gebietsstand eines Staates der Stand am Tage vor dem Ausbruch eines Krieges maßgebend.

Nach geltendem Völkerrecht sind für das Deutsche Reich folglich jene Grenzen zu betrachten, wie diese am 31. Juli 1914 oder am 31. August 1939 bestanden. Ob man dieses oder jenes Datum setzt, hängt davon ab, wie man den Versailler „Vertrag“ vom 28. Juni 1919 bewertet.

Aber auch wenn man vom Datum des 31. August 1939 ausgeht, bedeutet dies noch keineswegs eine Anerkennung des Versailler Diktates als eines gültigen Vertrages. Die Grenzziehungen dieses Vertrages wurden – was die Ostgrenze betrifft – von keiner Reichsregierung je anerkannt.

Nun gibt es in der Rechtswissenschaft die Frage, ob ein Diktat als Vertrag betrachtet werden kann und somit bindende Wirkung zeitigt. Was das Privatrecht betrifft, ist die Meinung allgemein, dass ein unter Zwang zustande gekommener Vertrag nichtig ist. Was das Völkerrecht betrifft, gehen die Meinungen auseinander. Entscheidendes Kriterium ist hier meistens, wer diktiert, und wer hinzunehmen hat. Der Versailler „Vertrag“ war nach Auffassung der Siegermächte ein gültiger und damit für die unterzeichnenden Staaten ein bindender Vertrag. Dass die USA den „Vertrag“ nicht unterschrieben, hatte zur Folge, dass er in der Beziehung USA – Deutsches Reich nie wirksam geworden ist.

Geht man von der Rechtsverbindlichkeit des Versailler „Vertrages“ aus, dann gilt folgendes:

Das Gebiet des Deutschen Reiches wurde vor dem Krieg durch den Anschluss Österreichs und die Eingliederung der sudetendeutschen Gebiete sowie des Memellandes vergrößert. Das Reich erhielt dadurch jene Grenzen, wie sie vor Kriegsausbruch, also am 31. August 1939, bestanden. Bei Verhandlungen über einen Friedensvertrag mit dem Deutschen Reiche müsste dann von diesen Grenzen ausgegangen werden. Dabei ist zu beachten, dass Österreich schon 1919 anschlusswillig war und der Anschluss damals von den Siegermächten – entgegen dem Selbstbestimmungsrecht der Völker – verboten wurde. Im März 1938 schlossen sich die Österreicher mit überwältigendem Mehr dem Deutschen Reiche an.

Geht man aber davon aus, dass der Versailler „Vertrag“ ein Diktat ist, da er unter Zwang zustande kam und von deutscher Seite ausdrücklich „unter Protest“ unterschrieben wurde, er folglich kein völkerrechtlich gültiger Vertrag ist, so gelten für das Deutsche Reich eindeutig die Grenzen vom 31. Juli 1914.

Die Formel „Deutschland in den Grenzen vom 31. 12. 1937“ ist – aus völkerrechtlicher Sicht – jedenfalls grundsätzlich falsch und unannehmbar.

 

Das schwierigste Thema beim Aufrichten der Handlungsfähigkeit des Reiches ist die Wiedereinsetzung der Staatsgewalt, also der Regierung und der sonstigen Organe und Institutionen des Staates. Mit der Verhaftung der Regierung Dönitz und der lebenslänglichen Haft sowie Ermordung von Rudolf Hess ist das Reich seiner Regierung beraubt worden. Was aber nicht verhaftet, abgeschafft oder aufgelöst werden kann, das ist das Reich selbst in Form seiner Verfassung und seiner Gesetze, die die Grundlagen für die Ausübung der Staatsgewalt bilden.

Um zu verstehen, was 1945 eigentlich vor sich ging, muss man einen Vergleich zu Hilfe nehmen. Das völkerrechtswidrige Ausschalten der Reichsregierung ist einem Überfall zu vergleichen, bei dem eine Horde von Barbaren in einen Konzertsaal eindringt und mitten in der Aufführung einer Beethoven-Symphonie das Orchester und den Dirigenten abführt. Die Musik verstummt, die Zuhörer (das Volk) sind betäubt und gelähmt. Auf der Bühne machen sich nun Jazz- und Rockmusiker breit. Das Publikum lässt es sich aus Angst und Ratlosigkeit zunächst einmal gefallen.

Das geht so zwei Generationen lang. Aber auf einmal fällt einigen auf, dass da auf der Bühne ja noch die alten Notenpulte mit den Partituren stehen. Sie gehen hin und fangen an, die Noten zu lesen. Aus den Noten klingt ihnen nun die Musik entgegen, die man hier ursprünglich spielte, für die dieses Haus gebaut wurde und wegen der die Menschen eigentlich herkamen. Sie sammeln die Noten und schauen sich nach Musikern um. Aber sie werden inne, dass sie selber spielen müssen. Es gibt keinen mehr, der das für sie tut. Es sind vielleicht keine Berufsmusiker. Aber sie spielen dafür mit einer Hingabe und einem Ernst, der die kleinen technischen Mängel wettmacht. Das Publikum horcht auf, die Lärmbrüder verstummen, packen ihre Sachen und verschwinden durch die Hintertür. Der Geist Beethovens ist wieder da.

Das Gleichnis will sagen: Aus der Verfassung und den Gesetzen ist das Reich wieder herstellbar, wenn sich Leute finden, die sich die Mühe nehmen, diese Gesetze zu sammeln, zu sichten und sich bei der Organschaffung des Reiches ihnen gemäß und gemäß dem geltenden Völkerrecht zu verhalten.

Es gab und gibt allerdings Gruppierungen, die für sich in Anspruch nahmen oder nehmen, das Reich zu vertreten, ohne auf die bestehenden Gesetze Rücksicht zu nehmen, und die deswegen dazu nicht legitimiert sind, auch wenn keineswegs bestritten werden soll, dass manche unter ihnen in guter Absicht handelten. Es wurden Phantasiepässe ausgestellt und Phantasietitel vergeben, es wurden Phantasiestaaten gegründet und Phantasieverfassungen entworfen.

Das geht nicht. Das Deutsche Reich ist keine Sache des Gutdünkens oder des Geschmackes. Es mag wohl sein, dass manche Reichsbürger eine Sehnsucht gegenüber Bismarck oder Kaiser Wilhelm empfinden und die Monarchie wieder einführen möchten. Es mag auch sein, dass der eine oder andere der Weimarer Republik zugeneigt ist. Ebenso ist es denkbar, dass jemand die Hitlerjugend vermisst oder die Gaueinteilung der NSDAP praktischer findet als die politische Einteilung nach Ländern. Das alles ist aber in Bezug auf die Gesetzeslage vorerst unerheblich und dem persönlichen Ermessen anheim gestellt. Was zunächst allein zählt, sind Verfassung und Gesetze des Deutschen Reiches, Stand 23. Mai 1945.

Wer mit dieser Verfassung und diesen Gesetzen allenfalls nicht einverstanden ist, möge bedenken, dass sie sich, wie alle Gesetze, ändern lassen – aber erst, nachdem das Reich wieder handlungsfähig geworden ist! Erst werden Verfassung und Gesetze so gelten, wie sie sind. Daran kann niemand rütteln. Danach ist alles diskutierbar, und Änderungen lassen sich im Rahmen der Reichsgesetze vornehmen.

Ein Übergang von der BRD ins Deutsche Reich könnte sich bei gutem Willen aller Seiten so friedlich vollziehen wie die Auflösung der DDR. Zur Vermeidung von Anarchie und Chaos müssten die Gesetze der BRD faktisch in Kraft bleiben bis zur tatsächlichen Übernahme der Staatsgewalt durch die Organe des Reiches. Das ist durchaus möglich, denn das deutsche Volk ist seinem Wesen nach nicht revolutionssüchtig und auch nicht rachgierig. Es ist ein Volk, das Recht und Ordnung will. Es ist das Reichsvolk. Das ist sein Wille zum Staat. –

Wie kommt das Reich nun aber zu seinen Organen? Und das heißt vordringlich: Wie kommt es zu einer Regierung?

Die Lage ist ja völlig einmalig. Dass ein großes Kulturvolk nach einer Niederlage, ohne es so richtig zu wissen, mehr als sechzig Jahre lang in einer Behelfsunterkunft leben muss und den Siegern ausgeliefert bleibt – das hat die Weltgeschichte noch nicht gesehen. Das Erste ist also, dass man die Sache durchschaut. Das ist der Sinn der ersten zehn Kapitel der vorliegenden Arbeit. Das Zweite ist der Entschluss, etwas zu tun. Aber was?

Großadmiral Dönitz, das letzte deutsche Staatsoberhaupt, hat im hohen Alter und nach langem Gefängnisaufenthalt mit Brief vom 2. Juli 1975 gegenüber Rechtsanwalt Manfred Roeder deutlich gemacht, dass er keine Ansprüche mehr auf die Reichspräsidentschaft erhebe. Er hat aber auch keinen Nachfolger ernannt und es Roeder schon im Brief vom 6. Februar 1975 überlassen, daraus die rechtlichen Folgerungen zu ziehen. Nach einer mündlichen Überlieferung soll er vor seinem Tod gesagt haben, er nehme das Schwert mit ins Grab. Im Gegensatz zu dieser Überlieferung veröffentlichte Hans Neusel, Staatssekretär a.D., am 2. Juni 2005 einen Leserbrief in der FAZ, in dem er „eine Art Testament“ von Dönitz zitiert. Dieses Dokument sei vom Anwalt des letzten Reichspräsidenten nach dessen Tod am 24. Dezember 1980 an Bundespräsident Carl Carstens übermittelt worden. Darin heißt es:

„Nach dem Inkrafttreten der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht, heute vor dreißig Jahren, verblieb ich in dem von mir übernommenen und von den Alliierten Hautmächten anerkannten Amt als Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches. Über den Bestand dieses Amtes und der Reichsregierung hatte ich keine Illusionen. Ich wollte aber von mir aus nichts tun, was als eine freiwillige Aufgabe der deutschen Souveränität und damit als Verzicht auf den politischen Bestand des Deutschen Reiches ausgelegt werden könnte. Die Gefangennahme am 23.Mai 1945 setzte der Ausübung der Regierungsgewalt faktisch ein Ende. Als ich am 1. Oktober 1956 aus dem Spandauer Gefängnis entlassen wurde, in das mich das Internationale Militärtribunal unter ausdrücklicher Bestätigung meines Amtes als Staatsoberhaupt geworfen hatte, fand ich auf dem nicht annektierten Boden des Reiches zwei deutsche Staaten vor, die sich nach ihren Verfassungen beide die Wiedervereinigung der Deutschen in einem Staat zum Ziel gesetzt hatten. Dieses Ziel hat die Deutsche Demokratische Republik durch die Änderung ihrer Verfassung am 7. Oktober 1974 ausdrücklich aufgegeben. Damit ist heute nur noch die Bundesrepublik Deutschland Träger des Reichsgedankens, dessen Wahrung mir anvertraut war. Im Bewusstsein nicht endender Verantwortung gegenüber dem Deutschen Volk übertrage ich Inhalt und Aufgabe meines Amtes als letztes Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches auf den Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland. Karl Dönitz.“

Auch dieses Dokument – vorausgesetzt, es ist überhaupt echt – besagt nochmals, dass sich Dönitz bis zu seinem Tode als legales Staatsoberhaupt ansah. Eine „Amtsübergabe“ an den Bundespräsidenten der BRD war aber nicht möglich und konnte höchstens eine moralische Bedeutung haben, dergestalt, dass den Amtsträgern der BRD die deutsche Einheit und Freiheit und die Wiedererrichtung des Reiches ans Herz gelegt wurde. Es wäre lohnend, den Beratern auf die Spur zu kommen, die den alten, gebrochenen und politisch im Grunde unerfahrenen Großadmiral zu einem solchen Text beredeten. Eine förmliche Translatio Imperii, die Übertragung der Reichsgewalt auf einen Kollaborateur und Vasallen der Feindmächte ist ausgeschlossen und müsste streng genommen als Hoch- und Landesverrat bezeichnet werden. Das ist Dönitz nicht zuzutrauen. Er hat „das Schwert“ tatsächlich mit ins Grab genommen. Es ruht, mythisch ausgedrückt, bei Kaiser Friedrich im Kyffhäuser. Philosophisch gesprochen, ist es aus der Sphäre der physischen Wirklichkeit in die Unwahrnehmbarkeit der geistigen Welt entrückt. Es muss von den Trägern der Reichsidee in Zukunft erst wieder irdisch verkörpert werden. –

Eine rechtskräftige Amtsübertragung auf neue Reichsorgane hat also nicht stattgefunden. Die Feindmächte selbst, also die Alliierten, werden das Deutsche Reich erst recht nicht wieder ins Leben rufen. Sie könnten das auch gar nicht, selbst wenn sie wollten. Wie sollten sie den bundesrepublikanischen Behörden klarmachen, dass sie eigentlich alle illegal sind? Und woher sollte eine unabhängige Reichsregierung kommen? Jede Regierung, die von den Alliierten eingesetzt würde, wäre eben von ihnen eingesetzt.

Die bundesrepublikanischen Behörden selbst werden ebenfalls nichts in dieser Richtung unternehmen. Sie gehören zu den Nutznießern des Systems. Niemand sägt gern am Ast, auf dem er sitzt. Außerdem sind sie Befehlsempfänger. Man kann von der heutigen Regierung und dem Bundestag nicht erwarten, dass sie sich selbst abschaffen. Und im Staatsapparat gibt es mit Sicherheit viele Beamte, die das, was sie tun, ganz arglos und nach bestem Wissen und Gewissen tun. Den Beamtenapparat wird man deswegen im Großen und Ganzen in ein neu entstehendes Deutsches Reich übernehmen können. Die Beamten werden sich nur mit den neuen (bzw. alten) Gesetzen vertraut machen müssen. In Regierung, Parlament und Bundesverfassungsgericht allerdings gibt es eine ganze Anzahl solcher, die wissen, was sie tun. Es wird nicht ausbleiben, dass das Volk ihre Bestrafung verlangt. Dann nehme die Gerechtigkeit ihren Lauf. –

Ergebnis: Solange die amerikanisch-zionistische Weltherrschaft andauert, kann das Deutsche Reich nicht wieder erstehen. So viel ist klar. Das Reich wurde in zwei Weltkriegen niedergerungen, weil es sich dem Machtanspruch des Westens nicht beugen wollte. Also muss sich die weltpolitische Großwetterlage erst einmal zu Ungunsten der USA und Israels verändern, ehe wir in Mitteleuropa wieder Herr im eigenen Hause werden können. Das bedeutet für den praktischen politischen Kampf:

Wir müssen alles tun und unterstützen, was Licht verbreitet über die Lügen und hinterhältigen Machenschaften des Feindes. Er arbeitet mit Hilfe der Medien seit über hundert Jahren mit einer Flut von Lügen und Verdrehungen und er tut es noch täglich. Dieser Gehirnwäsche entschlossen entgegenzutreten und die unbedingte Forderung nach der historischen Wahrheit aufzustellen, ist oberstes Gebot und erste Bedingung. Die Maulkorb-Paragraphen, die in der Bundesrepublik, in Österreich, in der Schweiz, in Frankreich, Belgien und manchen anderen Ländern das Denken verbieten und die Menschen zu Duckmäusern erziehen, müssen fallen.

Wir müssen die Mitbürger, auch die bundesdeutschen Behörden und Politiker aufklären, zum Beispiel mit Hilfe der vorliegenden Broschüre. Das Volk soll das Unrechtmäßige der jetzigen Lage erkennen und sich darüber klar werden, dass alle bisherigen „Wahlen“ ungültig waren. Die Lösung liegt ausschließlich darin, auf deutschem Boden nach den gültigen Reichsgesetzen Reichstagswahlen durchzuführen, die zur Bildung einer Regierung führen.

Wir müssen ausländische Behörden und politische Gruppierungen darauf aufmerksam machen, dass es in Deutschland eine Bewegung zur Wiedererrichtung des Reiches gibt und dass von diesem Reich – entgegen der bisherigen Feindpropaganda – keine Gefahr für die Selbständigkeit der Völker ausgeht, sondern dass im Gegenteil die Freiheit Europas steht und fällt mit der Freiheit des Reiches. Wer sich bewusst für das Reich entscheidet, darf wissen: Er steht auf dem Boden des Rechtes. Er arbeitet mit Gleichgesinnten daran, das Reich wieder in seine Rechte einzusetzen. Diese Gesinnungsgemeinschaft von Deutschen innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik bildet die Reichsbewegung. Ihre Träger wissen, dass ihr Handeln ein Teil der gesamteuropäischen Reconquista ist.

(Quelle: E-mail an die Zundelsite)

 
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