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"Everyone has the right to freedom of opinion and expression;
this right includes freedom to hold opinions without
interference and to seek, receive and impart information and ideas
through any media and regardless of frontiers."

 

April 21, 2010

»"Wir haben eine jüdische Diktatur. Sie dürfen sowieso nicht die Wahrheit schreiben."
Der Nationalsozialismus sei "die Alternative", ein "hervorragendes Wirtschaftssystem".
Der Holocaust hat nicht stattgefunden.
Derlei hört man am Donnerstag im Regensburger Amtsgericht in regelmäßigen Abständen aus den Zuschauerrängen und bei den zahlreichen Verhandlungspausen – mal leise und verstohlen, mal wird es einem Fernsehteam in die Kamera gesagt.«
(regensburg-digital.de, 17. Apr. 2010)

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Der Ketzer-Prozess gegen Bischof
Richard Williamson /

Von Günter Deckert

Das Amtsgericht befindet sich im gleichen Gebäude wie das Landgericht im Anschluß an das Untersuchungs-Gefängnis.

Die Eingangskontrolle wie bei den Mannheimer "Ketzerprozessen", d.h. elektrische Schranke (wie auf den Flughäfen), Kontrolle des Inhaltes aller Taschen. Nur zwei Beamte (ein Pärchen) im Einsatz; Kontrolle daher schleppend. Erneute Kontrolle beim Betreten des größten Saales, wiederum durch ein Pärchen. – Die Medienvertreter wurden nicht (!) kontrolliert!

Im Saal anfangs nur Platz für 19 Zuhörer = 1 Reihe und zwar die letzte. Die übrigen vier Reihen waren für die Medienvertreter reserviert. Da bis Beginn der Verhandlung einige Medienplätze frei blieben, konnten weitere Zuhörer nachrücken. Von den anfänglich rd. 90 Anwesenden zählten etwa 35 zu den Zuhörern, darunter auch Praktikanten wie Referendare.

Unter den Anwesenden befand sich Lady Michelle Renouf (London), Frau Ursula Haverbeck, Markus H., aus Berlin Andreas K. wie Gerd W. aus Zossen / Brandenburg, selbst §130-Opfer.

Sonstige "Prominenz" war nicht zu sehen. Ob jemand von der in München ansässigen NZ (National-Zeitung) da war, entzieht sich bislang meiner Kenntnis; die kommende Ausgabe wird dies zeigen.

Im Saal nur ein Gerichtsdiener, unbewaffnet. Schranke zwischen Zuhörer-/Medienbereich und Staatsanwaltschaft (rechts sitzend) sowie Verteidiger (links sitzend); der Zeugentisch befand sich dazwischen. Zwei gerichtlich vereidigte Dolmetscherinnen für Englisch und Schwedisch saßen in der Nähe der Schranke. Die Einzelrichterin, Ende 30, verheiratet, blondes Haar, der Sprache nach aus dem bajuwarisch-fränkischen Raum, saß erhöht.

Fast pünktlicher Beginn, also bereits kurz nach 9 Uhr. Obwohl bekannt war, daß Bischof Williamson nicht kommen würde, war das Medieninteresse sehr groß; sogar der Südwestrundfunk (Radio / Fernsehen) aus Mainz war vertreten.

Nach einigen Minuten des Filmens wie des Fotografierens leerte sich der Saal bis auf die Vertreter der schreibenden Zunft.

Richterin Karin Frahm * - kein bajuwarischer Zuname! – eröffnete und übergab einem weißhaarigen Oberstaatsanwalt, Bartträger, Mitte / Ende 50, das Wort. Dieser verlas die recht kurze Anklage. Er teilte auch mit, daß drei schwedische Journalisten, die mit dem Gespräch sowie der Ausstrahlung zu tun hatten, als Zeugen geladen worden seien, aber bislang nicht erschienen wären.

Der Williamson-Verteidiger, Matthias Loßmann, Coburg / Ooberfranken, erklärte, Bischof Williamson wäre gerne gekommen, aber die PIUS-Bruderschaft habe es ihm verboten.

Richterin Frahm erklärte, daß die Verhandlung auch in Abwesenheit des Angeklagten erfolgen könne. Rechtsanwalt Loßmann verlas eine Erklärung von Bischof Wiliamson, aus der hervorging, daß sich der Bischof vom schwedischen Fernsehen hereingelegt fühlte. ER habe deutlich zu verstehen gegeben, daß dieser Teil des Gespräches nicht auszustrahlen sei. Er sei sich der Strafbarkeit seiner Aussagen nach "deutschem Recht" bewusst gewesen. Das Gespräch von etwas über einer Stunde habe sich indes im Wesentlichen um religiöse und kirchliche Fragen (1) gedreht. Ganz zum Schluß, sozusagen aus heiterem Himmel, habe der Befrager, ein Ali (!) Fagan, also ein "Beute-Schwede", Ausführungen von Bischof Williamson in den Raum gestellt, die dieser vor über 20 Jahren in Kanada gegenüber einer Zeitung gemacht haben soll. Er muß zuvor ausführlichst nachgeforscht haben.

Daraufhin entwickelte sich das fragliche Frage-Antwort-Gespräch, auf Englisch, zum Thema "Holo...", "Gaskammern", "3. Reich" und "Adolf Hitler".

Außer der Williamson-Erklärung, so RA Loßmann, werde er RA M. Krah, Dresden, in den Zeugenstand rufen, der, da Vertrauensanwalt der PIUS-Brüder im deutschen Raum, im Fall Williamson zuerst tätig geworden sei. Die Richterin stellte mehrere Verständnisfragen.

Danach werden sowohl die Ausstrahlung im schwedischen Staatsfernsehen wie auch die Wiedergabe im deutschen Fernsehen in Augenschein genommen. "Lieferant" ist ein Kriminalbeamter, der im Auftrag der Staatsanwaltschaft Regensburg tätig geworden war. Die Zuhörer bekamen dies nur teilweise richtig mit; technische Probleme, kein Wandbildschirm. Der englische Text wurde dann von der Dolmetscherin mehr oder weniger Wort für Wort übersetzt.

Als Erster nimmt Verteidiger (?) Loßmann dazu Stellung. Er macht eingangs klar, daß er an die "geschichtliche Wirklichkeit des Holocaust" glaube und daß er den § 130 nicht nur für richtig hält, sondern daß er wegen des "Unsinns" auch beibehalten werden müsse. Seine Taktik (?): Aufgrund der besonderen (!) Umstände sei die Strafbarkeit nach deutschem Recht fraglich.

Die schwedischen Auslöser des Verfahrens lassen schriftlich wissen, daß es zwischen ihnen und Bischof Williamson keinerlei Vereinbarung in der Frage der Auswertung des Gesprächs gegeben habe, also hier Aussage gegen Aussage. Aufschlußreich hier, im Vorfeld teilweise auch durch die System-Medien berichtet, die Tatsache, daß sich die schwedische Regierung wie auch das schwedische Fernsehen gegen das Ersuchen um Amtshilfe der Regensburger Staatsanwaltschaft gewehrt haben, da dieses Verfahren schwedischen Vorstellungen von Rede- und Meinungsfreiheit widerspreche.
Es kam dann einige Zeit zu einem verfahrensrechtlichen Hin und Her zwischen Verteidiger sowie Gericht / StA inwieweit die schriftlichen Ausführungen ins Beweisverfahren eingeführt werden können. Die Richterin (Beschluss) hält das Material für verwertbar.

Nachdem es bereits bis 11 Uhr mehrere kleinere Unterbrechungen, meist von 5 – 10 Min. gegeben hatte, gibt es um 11.10 Uhr eine längere. Danach erfolgte der Auftritt des Zeugen der Verteidigung, RA Maximilian Krah (Zivilrechtler, kein Strafverteidiger), Dresden (aber kein Sachse). Er schildert sehr ausführlich, wie er nach Bekanntwerden im SPIEGEL (19.1.2009) noch am gleichen Abend im Auftrag des Leiters der deutschen PIUS-Brüder, Pater Franz Schmidtberger wie auch der Zentrale in der Schweiz , tätig geworden war und die Verbindung zu Bischof Williamson, damals noch in Argentinien, suchte und auch herstellen konnte. Dieser habe sofort gewußt, um was es ging und habe sinngemäß geäußert: "Journalisten sind nun mal so!"

Ihm, RA Krah, sei sofort klar gewesen, daß die Fernsehausstrahlung nicht mehr verhindert werden könne. Er habe sich daher auf die Verhinderung der Zweitverwertung (Internetseite des schwedischen Fernsehens) konzentriert und versucht, mit den Schweden eine entsprechende Vereinbarung zu erreichen. Dieser Versuch sei gescheitert. Er habe noch beim Landgericht Nürnberg / Fürth eine Unterlassungsklage eingereicht, mit der er Erfolg gehabt habe. Der Kernsatz aus dem Beschluß lautete sinngemäß: Wenn kein Vorsatz – hier keine Zustimmung! – vorliege, dann drohe keine Strafverfolgung, und eine Eilbedürftigkeit erübrige sich daher. Rechtsmittel dagegen habe er nicht eingelegt. - Da er sich überfordert fühlte, habe er RA Loßmann vorgeschlagen!

Richterin Frahm hatte eine Menge Fragen an den Zeugen! Wie hat der Bischof beim Anruf reagiert? War er überrascht? Was wollte er unternommen wissen?

Klar, so Zeuge Krah, sei gewesen, daß Bischof Williamson alles unternommen wissen wollte, um eine Ausstrahlung trotz seiner Bitte am Ende des Gesprächs zu verhindern.

Dann wurde es sehr interessant, als Richterin Frahm Fragen nach dem "Innenleben der Bruderschaft" stellte. Wie viele Priester es weltweit gäbe.

Antwort Krah: etwa 600; mit Priesterumfeld etwa 700. Wie viele in Deutschland?

Krah: etwa 25. Wie viele aktive Gläubige?

Krah: etwa 600.000. Der Schwerpunkt liege in Frankreich, der Schweiz (frz. Teil) sowie in den USA.

Welche Stellung bekleidete Bischof Williamson "zur Tatzeit"?

Krah: Leiter eines Priesterseminars in Argentinien.

Krah, in meinen Augen vor Gericht grundlos wie sinnlos (2), teilte mit, daß Bischof Williamson in der Bruderschaft als "Randständiger" galt, als angenehmer, kultivierter, aber exzentrischer Außenseiter mit großer persönlicher Ausstrahlung. Man – wohl die Oberen – sei ihm mit zwiespältigen Gefühlen begegnet.

Krah teilt weiter mit, daß es in der Bruderschaft vier Bischöfe gebe, deren Stellung aber nicht mit der eines Bischof in der Katholischen Kirche vergleichbar sei. Williamson sei auch nicht Mitglied des Generalrates. Er sei mehr ein "Reisender in Sachen Priesterweihe", eine Art Freiberufler gewesen.

Wie waren / sind seine finanziellen Verhältnisse, wollte die Richterin weiter wissen.
Krah: Er bekomme, wenn unterwegs, eine Kostenpauschale, die Erstattung der Reisekosten und ein Taschengeld von etwa 250 Euro / Monat. Zudem wären Unterkunft und Verpflegung frei. Williamson sei sicherlich kein reicher Mann, müsse aber auch nicht zum Betteln auf die Straße gehen.

Die Richterin: Hat er Zugriff auf das Vermögen der PIUS-Bruderschaft? Krah: Nein!
Richterin Frahm hat keine weiteren Fragen mehr.

RA Loßmann an seinen Zeugen:

Hat er Schwäche für Verschwörungstheorien? Laut "Wikipedia" soll das zutreffen.

Zeuge Krah: Ja. Er habe auch sonderliche Ansichten über die Holo-Geschichte, sage aber immer das, was er für richtig halte. Er sei sich seiner Meinung sicher. Das sei auch im Gespräch zu erkennen. Ihm gehe es um die Wahrheit. Sein Problem sei jedoch die Wahrheitserkenntnis, die er als gestörtes Erkenntnisproblem deute.

Nach einer fünfminütigen Unterbrechung geht es weiter. Gegenstand ist jetzt ein Bericht über jenen Ali Fagan in einer führenden schwedischen Zeitung. Dieser Bericht sei ausgelöst worden durch italienische Zeitungen, die in der ganzen Aktion ein "Komplott gegen den (deutschen) Papst gesehen hätten. Für RA Loßmann, der auf Übersetzung dieses Berichtes bestand, sei das Ganze mit der "Watergate-Affäre" vergleichbar. Zumindest habe der Vorgang Williamson diesen Fagan nicht nur bekannt, sondern auch reich gemacht.

Nach einer weiteren Pause von fünf Minuten kommt der Oberstaatsanwalt zu seinem Auftritt. Er hat keine Zweifel an dem Sachverhalt. Er hat keine Zweifel an der vollen Erfüllung des § 130, 3, also auch der Tatbestand der Öffentlichkeit ist erfüllt. Der "öffentliche Friede" in Deutschland sei gestört worden, und der Bischof habe zumindest mit "bedingtem Vorsatz" gehandelt, da er die Ausstrahlung billigend in Kauf genommen habe. Das Ziel des Bischofs sei es gewesen, "seine wirren Ansichten unter das Volk zu bringen". Dies sei bei Leuten dieser Art ein "fast pathologischer Drang".

Also in allen Punkten schuldig!

Auf Grund eines hochgerechneten (?) Einkommens in Höhe von monatlich 3000 Euro beantragt er 120 Tagessätze (entspricht vier Monaten Haft) zu 100 Euro. Diese Strafe sei in Anbetracht seiner Stellung in der Bruderschaft angemessen, auch wenn er Ersttäter sei.

RA Loßmann geht in seinem Schlusswort, in dem er Freispruch beantragen will, zuerst auf einige Ausführungen des Staatsanwalts ein. Thema Einkommen. Realistisch könne man im besten Fall 1000 Euro im Monat ansetzen. Die Anzahl der Tagesätze sei im Vergleich zu anderen Straftaten in einem Bereich zwischen 30 bis 60 anzusetzen, zumindest aber unter 90.

In Anbetracht der Umstände, die in der Beweisaufnahme deutlich geworden seien, beantrage er jedoch Freispruch. Sicherlich sei das Verhalten fahrlässig gewesen. Bischof Williamson habe blauäugig gehandelt. Er sei überrumpelt worden, habe aber alles versucht, den Schaden zu begrenzen. Von "billigender Inkaufnahme" könne indes keine Rede sei. Und ohne den Gesamtzusammenhang, hier Zusammenfall mit der Wiederaufnahme der PIUS-Brüder in die Katholische Kirche, wäre der Vorgang Williamson medial nicht hochgespielt worden. Er schließe sich der Meinung eines Lehrstuhlinhabers für Recht an, die dieser im SPIEGEL geäußert habe: "Wenn Bischof Williamson nichts angeordnet hat (Absicht), dann kann er nicht bestraft werden."

(sinngemäße Wiedergabe). Es liege also weder Vorsatz noch bedingter Vorsatz vor. Bischof Williamson habe den Braten erst zum Schluß gerochen. Daher Freispruch.
Kurz nach 13 Uhr ordnet die Richterin eine Pause von 30 Minuten an und zieht sich zur "Urteilsberatung" zurück. Es geht aber fast 45 Minuten später weiter. Stehend vernehmen die Anwesenden ihr Urteil "im Namen des Volkes" (?): 100 Tagessätze zu je 100 Euro. Sie bleibt also 20 Tagessätze unter dem Antrag des Oberstaatsanwalts.

Über 30 Minuten begründet sie ihr Urteil und stimmt dabei in fast allen rechtlichen Punkten mit dem Oberstaatsanwalt überein, wobei sie ausführt, daß das Problem "Holo..." eine "historisch anerkannte Tatsache" sei und daß "die Zahlen höchstrichterlich geklärt seien". Quellen / Verweise gibt sie (natürlich) nicht an. Vielleicht finden sich solche in der schriftlichen Urteilsbegründung.

Der Saal lehrt sich nach und nach. Umringt von den Medien wird fast ausschließlich RA Loßmann. Man will wissen, ob es eine Berufung gibt. Dieser antwortet, dies müsse er erst mit Bischof Williamson abklären. Angeblich will die Staatsanwaltschaft auch mögliche Rechtsmittel prüfen.

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Anmerkungen:

* Frahm! So auch der Geburtsname eines Willy Brandt, bekannt durch seinen Warschauer Kniefall wie die Verzichtspolitik, die er mit Hilfe der FDP eingeleitet und durchgesetzt hatte ("Ostverträge").

Dem SWR, Mainz, – ein gewisser Brösl hatte mich erkannt - beantwortete ich in einer Pause einige Fragen. Antworten zum "Thema" ließ ich mir nicht entlocken.

(1) Bischof Williamson kam nach Zaitzhofen, wo sich ein Priesterseminar der PIUS-Brüder befindet. Damals sollte ein schwedischer Konvertite (von der protestantischen Staatskirche) zum Priester geweiht werden. Aus diesem Grund hatte die Seminarleitung dem schwedischen Fernsehen auch eine Dreherlaubnis erteilt.

(2) Krahs Aufgabe vor Gericht, so mein Eindruck, war es, die Bruderschaft "schön zu reden" und Bischof Williamson "klein- bzw. niederzureden". Dies wird durch sein wiederholtes "That's not their case!" (Dieses Verfahren geht sie – die Bruderschaft – nichts an!") gegenüber Lady Renouf in einer Pause unterstrichen.

Die Richterin wie der Oberstaatsanwalt verhielten sich systemimmanent, d.h. angepaßt. Ob das bestehende Gesetz auch RECHT ist, wird nicht hinterfragt. Ob die Richterin auch an das glaubt, was sie verkündet hat, ist eine andere Frage. Um noch Karriere zu machen, um seine Ruhe zu haben, kann man sich wohl heutzutage nicht anders verhalten. Richterin wie Oberstaatsanwalt haben ihren "Auftrag erfüllt!" Das Ansehen wie die hiesige Demokratie wurden erneut gerettet. Und: Mut vor Königsthronen ist Wenigen nur gegeben!

Ob sich Bischof Williamson mit dem ihm "empfohlenen" Verteidiger einen Gefallen getan hat, wage ich zu bezweifeln. Ich werde beim langjährigen NE-Herausgeber, meinem "alten Mitstreiter" Peter Dehoust, Coburg, anfragen, welchen Ruf dieser RA in Coburg genießt, und wie er (politisch usw.) einzuordnen ist.

Eine Berufung in der Hoffnung, eine Abänderung des Urteils zu Gunsten von Bischof Williamson zu erreichen, ist unter den derzeitigen rechtlich-politischen Bedingungen der "brddr" Wunschdenken. Wenn der Anwalt dafür ist, dann wohl aus Kostengründen! Er bekommt mehr Geld! Sollte Bischof Williamson dafür sein, dann ist das aus meiner Sicht nur unter dem Gesichtspunkt zu sehen, das "Holo..."-Thema am Köcheln zu halten und aufzuzeigen, wie ur-demokratisch es heutzutage in Kleinst-Deutschland zugeht. Wir leben doch angeblich im "freiesten Staatswesen, das es je auf deutschem Boden gegeben haben soll."

Die Geldstrafe ist eine rein symbolische. Sie kann in England nicht vollstreckt werden. So lange Bischof Williamson England nicht verläßt, kann ihm nichts geschehen, auch wenn die brddr-Behörden einen internationalen Haftbefehl erlassen sollten.

 

 

 

 
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