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"Everyone has the right to freedom of opinion and expression;
this right includes freedom to hold opinions without
interference and to seek, receive and impart information and ideas
through any media and regardless of frontiers."

 

Neues über den Zündel-Fall

In  den letzten paar Tagen haben viele Webseiten neue Nachrichten über
das Ergehen Ernst Zündels im Gefängnis gebracht. In solchen Berichten wird die
Behauptung aufgestellt, er sei todkrank, im Krankenhaus, ans Bett gefesselt und
müsse ständig  auf der linken Seite liegen – um  ihn an der Flucht zu hindern!

DIESE BEHAUPTUNGEN SIND RUNDWEG  FALSCH !

Praktisch jeden Tag kann ich Ernst kurz telefonisch sprechen, und ich kann
Euch versichern, daß er noch immer der alte ist – selbstsicher, klar und entschlossen.
In Wahrheit ist es so, daß er am linken Arm einen schmerzhaften Anfall von
Gürtelrose hatte, die vor einigen Wochen ambulant behandelt worden ist.  Weiter nichts!  Er war nicht einen Tag im Krankenhaus!

Hier als Erinnerung für Euch zwei schon etwas ältere Texte, die in verschiedenen europäischen  Blättern und auf  vielen Webseiten erschienen sind, die zusammenfassen, worum es im Zündel-Fall geht:

Politische Justiz: Rückfall ins Mittelalter - Ernst Zündel wurde  die vorzeitige Freilassung
 wegen guter Führung verweigert.  Er versprach, nicht mehr zum Holocaust-Thema zu publizieren,  lehnte es aber ab,  seine Aussagen zu diesem Thema zu widerrufen oder zu bereuen.

Die Aussetzung der Reststrafe wegen guter Führung wurde abgelehnt, weil Herr Zündel „eine selbstkritische Auseinandersetzung" vermissen lasse und er auch nicht behauptet, eine solche durchgeführt zu haben. 

Herr Zündel hat gegen den Bescheid Beschwerde eingelegt, und seine Rechtsanwältin hat besonders darauf hingewiesen, daß die Begründung zur Ablehnung der vorzeitigen Freilassung klar gegen die Artikel 9 und 10 der Europäischen Konvention der Menschenrechte verstößt." 

(Quelle:  PHI vom 25.9.2009)

=====

Mannheim / Ba-Wü: Anfang März endet die Haftstrafe von Ernst Zündel, der bekanntlich zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden war, weil er sich erlaubt hatte, bestimmte geschichtliche Details der Zeitgeschichte anders zu sehen als die offizielle staatlich verordnete Geschichtsschreibung. Zwar äußerte er diese Ansichten keineswegs in der Bundesrepublik, sondern auf dem amerikanischen Kontinent, wo derlei keineswegs strafbar ist, doch rettete ihn das nicht vor Auslieferung und Inhaftierung.

So sitzt Zündel, die kanadische Auslieferungshaft mit eingeschlossen, die ihm keineswegs als Untersuchungshaft von der Gesamtstrafe abgezogen wurde, wie es für gewöhnlich üblich ist, seit dem 5. Februar 2003 in Haft, weil er es gewagt hat, eine andere Meinung zu äußern, als sie in den bestimmenden politisch korrekten Kreisen vorherrscht  und für opportun gehalten wird..

Wenn er also im März freigelassen wird, hat er insgesamt sieben Jahre Haft verbüßt. In kanadischer Haft befand sich Zündel in einer Einzelzelle, in  der rund um die Uhr das Licht brannte und alle 20 Minuten lautstark  kontrolliert wurde, ob er noch am Leben sei. Die Zelle besaß kein Fenster, und es gab weder Tisch noch Stuhl. Bücher, Zeitschriften, garnicht zu reden von einem Fernseher, waren verboten.

Die Inhaftierung in Kanada beruhte auf ein Sondergesetz, das speziell nach dem 11. September 2001 geschaffen worden war, bei dem der Angeklagte keine Verteidigungsmöglichkeit besaß und nicht einmal wußte, welche Straftat man ihm eigentlich vorwarf. Dieses Sondergesetz, durch das insgesamt überhaupt nur sieben (7) Personen verurteilt wurden, wovon sechs [angeblich] islamistische Terroristen, und der siebte eben Ernst Zündel, wurde nach der Ausweisung von Zündel vom obersten Verfassungsgericht Kanadas als verfassungswidrig erklärt.

 (Altermedia 22.12.2009)

Ernst sieht  seiner Freilassung am 1. März mit Zuversicht entgegen -  wobei er durchaus
mit zusätzlichen Verstößen gegen seine Menschenrechte  rechnet – wie z.B. juristischen und behördlichen Schikanen, um ihn an der Rückkehr zu seiner Familie in den  Vereinigten Staaten zu hindern.  Es werden auf beiden Seiten  des Atlantiks bereits Schritte unternommen, derartige Verletzungen der Menschenrechte  vorzubeugen und, wenn nötig, zu dokumentieren und an die Öffentlichkeit zu bringen.  Ernsts politische Feinde  haben sich selber nie völlig klargemacht, daß jeder Verstoß  gegen seine Menschenrechte auch eine kraftsprotzende Saat  zur Verbreitung der geschichtlichen Wahrheit in sich trägt!

Ich bin an Verbindungen zu Mitarbeitern alternativer Medien aus möglichst vielen  Ländern  interessiert,  die bereit sind, in Mannheim vor Ort zu sein, um Ernsts Freilassung und möglicherweise ein Interview zu filmen.

Da die BRD nun einmal ein Polizeistaat mit einer Zensurgesetzgebung ist,   welche die ehemalige Sowjetunion rotwerden  lassen würde ,  mag dies möglich sein oder  vielleicht auch nicht. Immerhin, ein Versuch kann nicht schaden.

Medienkontakte und weitere Information bitte an irimland@bellsouth.net

 

 

 

 
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