Kevin Käther erneut zu 20 Monaten Gefängnis verurteilt

Quelle: NJ-Autoren und Käther-Bericht /  01/01/2010 –

Kevin Käther kämpfte wie ein "Deutscher" vor den Ketzer-Tribunalen für sein Volk!

Am 9. Juni 2009 wurde Kevin Käther in der Berufungsverhandlung vom Landgericht Tiergarten (Berlin) erstmals zu einer achtmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt


Was ging der Verurteilung voraus? Er schickte das Buch von Germar Rudolf "Vorlesungen über den Holocaust" an drei Richter in Berlin und erstattete Selbstanzeige, um in einem Prozeß zu klären, ob die wissenschaftlichen Sachdarstellungen des Buches richtig oder falsch seien.


Wenn die Beweiserhebung ergeben würde, daß der Inhalt des Buches falsch sei, würde er demütig eine Bestrafung auf sich nehmen. Sein Begleitschreiben an die drei Richter beinhaltete folgende Passagen:


"Die Verbreitung dieses Buches wird in der Bundesrepublik Deutschland als Leugnung des Holocausts strafrechtlich verfolgt. Der Autor Germar Rudolf ist wegen dieser verdienstvollen Tat (...) zu einer Freiheitsstrafe (...) verurteilt worden.  (...). Als Deutscher fühle ich mich aufgerufen, die Vorlesungen in unserem Volke bekannt zu machen. Ich weiß - und nehme in Kauf -, dass ich eventuell wegen dieser Anstrengung vor Gericht gestellt und zu einer Strafe verurteilt werde. In dem zu erwartenden Strafverfahren werden Sie als Zeuge aussagen müssen. Daher sollten Sie vom Inhalt der Daten-CD mit deutscher Gründlichkeit Kenntnis nehmen".


Daraufhin erfolgte die erste Anklage. Kevin brachte über 4000 Seiten Beweisanträge in das Verfahren ein, um im Rahmen der Beweiserhebung das Buch entweder zu widerlegen oder es zu bestätigen. Das Buch beinhaltet u. a. das Gutachten von Germar Rudolf über die "Gaskammern von Auschwitz".

Der Direktor der jüdischen Anne-Frank-Stiftung Amsterdam, Hans Westra, erklärte 1994 im belgischen Fernsehen (Panorama): "Die wissenschaftlichen Analysen des Gutachtens sind perfekt." Das Gutachten wurde überdies 1993 mehr als 300 Professoren für anorganische Chemie zugeschickt. Nicht ein einziger wollte oder konnte einen Fehler in der gutachterlichen Anaylse feststellen. Auch ein Schweizer Gerichtsgutachter mußte Rudolfs Gutachten wissenschaftliche Güte attestieren.


Das Rudolf-Gutachten war natürlich einer der wichtigsten Bestandteile von Kevins Beweisanträgen. Aber auch, dass z.B. die Wochenzeitung DIE ZEIT veröffentlichte, daß der Holocaust in Auschwitz in Gruben (wahrscheinlich Erschießungen) stattgefunden hätte und nicht in Gaskammern. Darüber hinaus lud der Angeklagte die jüdische Holocaust-Autorin Gitta Sereny als Zeugin, weil sie in einem Times-Interview erklärte: "Auschwitz war kein Vernichtungslager." Auch wollte er von den Richtern wissen, welche der offiziell schon genannten Opferzahlen von Auschwitz, die zwischen 9.000.000 und 66.000 pendeln, richtig sei. Zudem sollte ihm das Gericht verbindlich bestätigen, welches der beiden rechtsgültigen Maidanek-Urteile zutreffend sei. Denn das Landgericht Berlin urteilte 1950, dass das Konzentrationslager Maidanek keine Gaskammern besaß, während das Landgericht Düsseldorf 1981 feststelle, dass dort massenhaft vergast wurde.
Er wollte mit entsprechenden Beweisanträgen von den Richtern auch geklärt haben, ob in Treblinka "vergast" oder "verdampft" wurde. Das Nürnberger Tribunal stellte noch "Verdampfung" fest. Die BRD-Urteile hingegen ermittelten "Vergasung".


Kevin wollte mit über 4000 Seiten Beweisanträgen auf dokumentarischer und forensischer Ebene feststellen lassen, ob er subjektiv, also durch die ihm vorliegenden Dokumente, der Überzeugung sein dürfe, daß es in Auschwitz und andernorts keine Vergasungen gegeben habe.


Aber alle seine Beweisanträge wurden abgebügelt, verboten, ihm wurde obendrein wegen der Vorbringung derselben ein Strafverfahren angedroht. Der junge Mann, der im Zuge der Beweisbehandlung wirklich herausfinden wollte, ob er sich im Recht oder im Unrecht befinde, wurde in eine tiefe schwarze Gruft der Rechtlosigkeit gestoßen. Er durfte vor den Gerichten nicht feststellen lassen, ob diese offiziellen Dokumente, die sich maßgeblich widersprechen, seine subjektive Sicht bestätigen würden. Auch in der Berufungsverhandlung, wo er noch einmal weitere 2500 Seiten Beweisanträge stellte, wurde das Ersturteil von acht Monaten Gefängnis unter dem Verbot der Beweiserhebung bestätigt.


Kevin legte dann Revision ein. Am 16. September 2009 stellte sich eine Sensation ein. Der 4. Strafsenat des Kammergerichts in Berlin hob das Urteil des Berufungsgerichts auf. Und zwar in einer Form, die nur noch Freispruch zuließ. Das Gericht argumentierte, dass durch die Verschickung der Buch-CD an drei Richter keine Öffentlichkeit hergestellt wurde, die zu einer Verurteilung wegen "Holocaust-Leugnung" aber unabdingbar sei. Im Beschluss steht:


"Die Weitergabe an eine oder einige wenige bestimmte Personen erfüllt das Merkmal des Verbreitens nicht, wenn nicht feststeht, daß diese die Schrift weiteren Personen überlassen werden … Das angefochtene Urteil stellt ein solches Verbreiten nicht fest. Eine Mengenverbreitung scheidet aus, weil lediglich drei für bestimmte Empfänger hergestellte und diesen übersandte Exemplare der Schrift vorliegen. Damit liegt der 'kritische Wert' einer mindestens erforderlichen Zahl von Empfängern zweifellos nicht vor."


Nach diesem Revisionsbeschluß sah sich das Erstgericht in Zugzwang versetzt. Da jetzt nur noch Freispruch im Erstverfahren erfolgen konnte, erging eine erneute Anklage, diesmal wegen der im Gerichtssaal gestellten Beweisanträge. Das Stellen von Beweisanträgen zur Ermittlung der Unschuld eines Angeklagten ist im übrigen ein international verbrieftes Menschenrecht, auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgehalten. Doch dieses Menschenrecht wird in der BRD bei Holo-Ketzerprozessen jedes Mal außer Kraft gesetzt bzw. mit Füßen getreten. Tatsächlich wird den Angeklagten in Holo-Prozessen durch die Verweigerung, Beweisanträge zu stellen, eine sachgerechte menschenrechtsgerechte Verteidigung verwehrt. In der BRD geht die Menschenrechtsverwahrlosung sogar noch einen Schritt weiter. Nicht nur ist es einem Angeklagten untersagt, sich zu verteidigen, vielmehr werden Angeklagte für den Versuch, sich mit dem Vorbringen von Beweisen zu verteidigen, erneut angeklagt. Noch nicht einmal in China sind derartige Praktiken vor Gericht möglich.


Und so wurde Kevin am 10. Dezember 2009 wegen des Vorlesens seiner Beweisanträge im Erstprozess "wegen vierfacher Volksverhetzung" zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Diesmal, obwohl das Delikt weitaus "schlimmer" war als im ersten Prozess, setzte das Gericht seltsamerweise die höhere Strafe zur Bewährung aus. Rest Gewissen im Spiel?


Aber auch bei dieser Verurteilung fehlt dem Gericht jede Rechtsgrundlage. Denn Kevin hatte seinerzeit das Gericht aufgefordert, für das Vorlesen seiner Beweisanträge die Sitzung "nicht öffentlich" zu machen. Somit wurde auch hier keine "Öffentlichkeit", die zu einer Verurteilung nach Paragraph 130 StGB, wie vom Kammergericht geurteilt wurde, hergestellt, obwohl sie zwingend ist.


Der Familienvater, ein tadelloser junger Mann, ein ehrenhafter und überragender Deutscher, soll also mundtot gemacht werden. Das System will ihn offenbar mit der Bewährungsstrafe in Geiselhaft nehmen, damit er künftig "das Maul hält".


Kevin Käther hat Heldenmut bewiesen. Er hat eine Familie und ein kleine Tochter, deshalb kann er getrost auf weitere Betätigung in dieser Sache unter diesem System verzichten. Er hat genug getan, genug riskiert. Er hat einen beispielhaften Kampf geliefert. Jetzt sollte er sich seiner Familie widmen. Das System der Rechtlosigkeit wird sich sein Ende selbst bereiten. Das war schon immer so.

 

 

 

 

 
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