Günter Deckerts neues Buch über politische Verfahren im Selbstverlag

Vorwort

Der Volksverhetzungsparagraph 130 Strafgesetzbuch (StGB) bedroht das Billigen, Leugnen oder Verharmlosen von Untaten im Nationalsozialismus (u.a.) mit bis zu fünf Jahren Haft und schuf so den Straftäter „Holocaust-Leugner“. – Der § 130 ist sozusagen der Schutz- und Trutzwall für die neue, staatlich aufgezwungen Zivilreligion des „Holocaust....“, der neuerdings immer häufiger mit dem hebräischen (= jüdischen) Begriff. „Shoa“ bezeichnet wird. (1)

Verweist die Katholische Weltkirche auf die „Unfehlbarkeit“, so berufen sich Richter im deutschen Kultur- und Sprachraum, also auch in Österreich und in der Schweiz, auf die Offenkundigkeit, die in der Rechtsprechung zu einer „Heiligen Kuh“ geworden ist. Mit dem Schlagwort „Auschwitz- oder Holocaust-Leugner“ belegen Politik und Medien gleichermaßen Abweichler von der „offiziellen Meinung“ über geschichtliche Fragen, hier die Judenpolitik im Dritten Reich.

In anderen Ländern verwendet(e) man für Abweichler den Ausdruck „Dissident“ (2) - siehe auch das Soziologen- und SPIEGEL-Deutsch „Dissens“ (= abweichende Meinung) und „Konsens“ (= zustimmende Meinung; die Ausdrücke gehen auf lateinische Begriffe zurück). Die Fragesteller und Zweifler selbst bezeichnen sich als REVISIONISTEN und weisen darauf hin, daß REVISIONISMUS, d.h. die ständige Infragestellung von wissenschaftlichen Ergebnissen und Lehrsätzen, zu den ureigensten Aufgaben wissenschaftlichen Arbeitens gehört.

Durch einen übereifrigen Mannheimer Staatsanwalt, dem das „System“ politische Narrenfreiheit gewährte, wurde das Landgericht Mannheim seit den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts so etwas wie das Nachkriegs-Nürnberg bei der weltweiten Verfolgung von REVISIONISTEN – am brddr-deutschen Rechtswesen soll wohl die ganze Welt „genesen“.

Es begann 1992 – 1995 mit den Verfahren gegen Fred Leuchter / Günter Deckert. (3) Dann kam das erste Weltnetzverfahren gegen Dr. Frederick Töben, Direktor des von ihm gegründeten Adelaide Institute, Australien. Dr. Töben ist in Stuttgart geboren und als Junge mit seinen Eltern ausgewandert. Danach die Verfahren gegen Ernst Zündel, den man mit miesen Tricks (4) aus den USA, wo er und seine Frau lebten, über Kanada nach hier verfrachtete. – Im November 2005 wurde der Dipl.-Chemiker Germar Rudolf, der in 2. Ehe eine US-Amerikanerin geheiratet und in den USA auch politisches Asyl beantragt hatte, wegen „Holo....“-Leugnung“ an die „brddr“ (4) ausgeliefert – Dann folgte das Verfahren gegen Rechtsanwältin Sylvia Stolz aufgrund ihres Verteidigerverhaltens vor allem im Zündel-Prozeß. –

Dies wäre indes nicht das letzte Verfahren gegen einen Verteidiger in „Holo….“.-Verfahren gewesen. (5) Beim Zündel-Prozeß war das Medieninteresse, einmal wegen seines weltweiten Wirkens von Kanada aus, aber auch aufgrund des Verteidigerverhaltens von Frau Stolz, verhältnismäßig groß. Die Berichterstattung, von Ausnahmen abgesehen (FAZ / V. Zastrow), bewegte sich durchweg auf der Hetzebene von BILD.

Beim Zündel-Prozeß fing ich verhältnismäßig spät an, von jeder Verhandlung einen eigenen Bericht zu verfassen. Die „Lücke“ kann daher nur durch einen Pressespiegel mit Anmerkungen geschlossen werden, der sich zum Auftakt der Berichte über den Zündel-Prozeß findet. –

Bereits im Rudolf-Prozeß, wohl auch wegen des wenig spektakulären Endes, ließ das Medieninteresse nach und war im Verfahren gegen Frau Stolz nur noch mäßig. Es berichtete fast nur noch die örtliche Presse (Mannheimer Morgen mit Nebenausgaben).

Da ich selbst Mannheim-Geschädigter bin (3) und Mannheim vor der Haustür liegt (Weinheim 20km östlich von Mannheim) wollte ich an jedem Verhandlungstag anwesend sein, was ich auch bis auf wenige Ausnahmen geschafft habe. Anfangs hatte ich nur die Absicht, die offiziellen Medienberichte aus meiner persönlich erlebten Sicht zurecht zu rücken. Ich erhob nie den Anspruch auf a) Vollständigkeit und / oder b) 100%ige Genauigkeit. Das war nicht möglich.

Es handelt sich also bei den Berichten um keine Mitschrift. Was ich mitgeschrieben habe, dann auch durch Fußnoten ergänzt bzw. erläutert habe, hätte auch jeder normale Journalist oder Prozeßbesucher schreiben können. Doch die angebliche „Verfassungsgarantie“ auf Meinungs- und Informationsfreiheit (6) ist keine wirkliche! Sie ist reine Theorie!

Nach und nach waren dann meine Berichte die einzige Quelle für eine ständig wachsende Leserschaft, die dank des modernen Mediums Weltnetz (National Journal / Globalfire, Adelaide Institute, zeitweise IHR, The First Freedom und Smith Report (alle USA), Bocage, Frankreich, und der Übersetzung in andere Sprachen (Englisch / James M. Damon, USA, Französisch / Claude Virieu, Spanisch / Pedro Varela) einem größeren Kreis an Interessierten zugänglich gemacht werden konnten. –

Aus Rückmeldungen erfuhr ich, daß meine Berichte nicht nur mit Ungeduld erwartet, sondern auch geschätzt wurden. Und sie wurden auch von den „System-Medien“ gelesen!

Nachdem ich angesprochen wurde, doch alle Berichte in einem Buch zusammen zu fassen, habe ich mich ab Ostern 2009 stärker mit der technischen Umsetzung wie auch den Kosten befaßt und mich nach Rücksprache mit Dritten entschlossen, den Sprung ins kalte Wasser zu wagen und die Berichte im Eigenverlag herauszubringen. Der Anregung, auch Berichte von anderen „Holo...“-Prozessen aufzunehmen, bin ich deswegen nicht gefolgt, weil ich dann die Verantwortung für etwas hätte übernehmen müssen, was nicht von mir stammt.

Bis zum heutigen Tag, Mitte Dezember 2009, habe ich wegen meiner Berichte noch keine einzige „Heimsuchung“ (7) und nicht ein einziges Ermittlungsverfahren gehabt, geschweige denn eine einzige Anklage. Daraus folgere ich wohl nicht ganz zu Unrecht, daß sich meine Berichte, auch nach den strengen Maßstäben der „brddr“-„Holo...“-Inquisition, noch immer im Rahmen der derzeit möglichen Meinungsäußerung befinden, sozusagen „brddr-koscher“ sind.

Ich sehe meine Berichte auch als Beitrag zur Zeitgeschichte im weitesten Sinn an, ohne daß ich so vermessen wäre zu behaupten, es läge hier eine wissenschaftliche Arbeit vor. Was ich vorlege, ist ein sicherlich außergewöhnlicher Lesestoff in einer Zeit, in der nicht nur in deutschen Landen zwar ständig von Meinungsvielfalt geschwafelt, diese aber immer mehr mit Füßen getreten und vergewaltigt wird.

Wir nähern uns Zuständen bzw. haben sie bereits erreicht, welche die „brddr“-deutschen Systempolitiker gerne in anderen Ländern kritisieren, wenn sie keine Nachteile erwarten. Scheinheiligkeit und Doppelmoral sind hier durchgängig die Regel.

In diesem Sinne hoffe ich auf eine wohlwollende Aufnahme bei zeitgeschichtlich interessierten Menschen, die der deutschen Sprache mächtig sind. Übersetzungen in andere Sprachen wären zweifelsohne wünschenswert. Wenn es dazu käme, würde mich das sehr freuen.

[END]

Bitte Ihre Korrespondenz an guenter.deckert@gmx.de schicken!

 

 


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