„Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin der Antifaschismus!“.
Ignazio Silone

Prozeßbeginn gegen Gerd Honsik

am 20. April in Wien


Wien: Am 20. April um 9 Uhr beginnt vor dem Landesgericht Wien (3. Stock, Zimmer 303) ein neuer Prozeß gegen den Dissidenten Gerd Honsik. Honsik gehört zu den bekanntesten Revisionisten, außerdem ist er auch Verfasser zahlreicher Balladen, die sich mit deutsch-österreichischer Geschichte befassen. Bekannt wurde er vornehmlich durch sein Buch „Freispruch für Hitler?“, in dem er zahlreiche Zeugen zum Thema „Holocaust“ zu Worte kommen ließ und anhand von deren Zitaten zu Schlüssen kam, die im Widerspruch zur offiziellen Geschichtsdoktrin in Deutschland und Österreich stehen.



Während das Buch in Deutschland sofort indiziert wurde, begnügte man sich in Österreich nicht mit dem bloßen Verbot des Buches. So verurteilte man Honsik 1992 zu 18 Monaten Haft. Dieser entzog sich jedoch seiner Verhaftung durch die Flucht nach Spanien, wo er bis 2007 im Exil lebte und seine publizistische Arbeit fortsetzte. Die Teheraner Holocaust-Konferenz im Dezember 2006 kam nicht zuletzt durch seine Initiative zustande. Es ist davon auszugehen, daß dieser bis dahin beispiellose Affront gegen die weltweite zionistische Meinungsmafia mit Hauptgrund dazu ist, um nunmehr an Honsik ein besonderes Exempel zu statuieren. So ist das bevorstehende Verfahren gegen Honsik in Wien nichts weiter als ein gewöhnlicher juristischer Racheakt, bei dem es keiner sonderlichen Phantasie bedarf, um zu erraten, zu wessen willigem Erfüllungsgehilfen sich die österreichische Justiz da macht.



Nachdem Spanien zweimal österreichische Auslieferungsforderungen abgelehnt hatte, wurde Honsik am 23. August 2007 von der spanischen Polizei nach einem dritten Auslieferungsersuchen in Malaga letztlich doch festgenommen. Anlaß dafür war der sogenannte Europäische Haftbefehl, der es inzwischen ermöglicht, politische Dissidenten in ihren Exilländern verhaften zu lassen, auch wenn sie dort nicht gegen geltendes Recht verstoßen. So ist das sogenannte „Leugnen“ des „Holocaustes“ in Spanien straffrei.


In Österreich folgte zunächst eine Berufungsverhandlung wegen Honsiks Verurteilung im Jahre 1992, bei der die Haftstrafe von 18 Monaten noch einmal nachträglich bestätigt wurde. Gerd Honsik ist seitdem im Gefängnis.

 

Doch mit 18 Monaten Haft will sich die österreichische Justiz keineswegs zufrieden geben, so soll Honsik jetzt auch für seine publizistische Arbeit belangt werden, die er im spanischen Exil getan hat, obwohl die darin vorkommenden Äußerungen in Spanien keineswegs strafbar waren und es heute noch nicht sind. Die entsprechende Anklage wegen angeblicher Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinne wurde von der Wiener Staatsanwaltschaft im Mai vergangenen Jahres eingereicht. Bei einem Schuldspruch drohen Honsik bis zu 20 Jahre Haft. Man denke in diesem Zusammenhang auch an Horst Mahler, der in Deutschland für ähnliche Äußerungen in verschiedenen Prozessen insgesamt zu fast 12 Jahren Haft verurteilt wurde. Im gleichen Atemzug dürfen kriminelle Gewalttäter mit Bewährung oder Bagatellstrafen rechnen.


Ein Verfahren, das nicht nur die Anhänger, sondern auch politische Gegner Honsiks beachten sollten, bedeutet diese Anklage doch im Grunde, dass niemand mehr in Europa wegen seiner Äußerungen sicher ist, da es faktisch nicht mehr darauf ankommt, ob man sich an geltendes Recht hält oder nicht, genügt es doch, dass ein anderer Staat bestimmte Äußerungen als strafbar ansieht. Ein Beispiel, dass, wenn es erst einmal Schule gemacht hat, mit Sicherheit nicht nur an Rassisten und Holocaust-Leugnern statuiert werden wird, auch wenn die politische und juristische Lobby ihrer Gegner derzeit die Oberhand hat.

Was ab dem 20. April in Wien vor Gericht steht, ist nicht allein Gerd Honsik, sondern das Prinzip der freien Meinungsäußerung in Europa überhaupt.


Weitere Verhandlungstermine sind der 24. und 27.April, gleichfalls von 9 – 15 Uhr im Landesgericht Wien, 3. Stock,Zimmer 303.

Wer Gerd Honsik schreiben möchte, kann dies tun unter:

Gerd Honsik;
JVA-Josefsstadt/Wickenburggasse 18-22;
A-1082 Wien; Österreich

 



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