Dresden - 13.-14. Februar 1945:

Verbrechen am deutschen Volk !

 

Hélène Goudin,
http://www.europarl.europa.eu/members/public/geoSearch/view.do?country=SE&pa
rtNumber=1&language=DE&id=28146

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0536/09
von Hélène Goudin (IND/DEM)
an den Rat

Betrifft: Geschichtszensur auf EU-Ebene

Es gibt einen ein Vorschlag der EU, demgemäß das öffentliche Billigen,
Leugnen oder gröbliche Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die
Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu einer Straftat erklärt und mit
Freiheitsstrafen von bis drei Jahren bedroht werden soll (Rahmenbeschluss
2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008).

In den Mitgliedstaaten gibt es jedoch verschiedene Standpunkte dazu, welche Art von Aussagen oder Geschichtsdeutung zulässig sein sollte. In einer Reihe von Ländern gelten keine Rechtsvorschriften, die das Recht auf Deutung historischer Ereignisse
einschränken, während andere Länder weitreichende Gesetze haben, die extreme
Ansichten unter Strafe stellen.

Hält es der Rat für angebracht, mittels des EU-Rechts festzulegen, wie Historiker und die Öffentlichkeit historische Angaben und Tatsachen zu interpretieren haben?

Ist der Rat der Ansicht, daß nicht Historiker, sondern eher die Mitgliedstaaten historische Ereignisse deuten sollen?

Ist es nicht besser, extremen und verletzenden Ansichten und Interpretationen der Geschichte nicht mit dem gemeinsamen EU-Recht, sondern in einer freien und offenen Debatte entgegenzutreten?

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