Dresden - 13.-14. Februar 1945:

Verbrechen am deutschen Volk !



Kommentar zum Teilsieg Sylvias

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes im Falle Sylvia Stolz enthält einen Freispruch vom Vorwurf der Beihilfe zum Verstoß gegen ein Berufsverbot, die Einstellung in einem gleichgelagerten Fall und eine substantielle Korrektur bezüglich der Anzahl vermeintlich selbständiger Taten. Insoferne hat sich SYLVIA STOLZ gegenüber dem System durchgesetzt und dies darf als Erfolg gewertet werden, ein Erfolg der mutigen und klaren Haltung von SYLVIA STOLZ.

Der Inhalt des „Urteils“ allerdings ist ein Skandal!

Jemanden wegen Holocaustleugnung anzuklagen, ist das Eine. Schlimm genug, wenn ein „Gericht“ der OMF-BRD 60 Jahre nach dem Verbrecher-Tribunal von Nürnberg dessen Aussagen dazu verwendet, die Meinungsfreiheit anständiger Deutscher zu kriminalisieren, die sogar vom GG garantiert wird. In Japan, immerhin auch ein tributpflichtiger Vasall der USA, wäre dergleichen nicht möglich!

Seinen Verteidiger zu belangen, weil er den vermeintlichen Leugner, also den Bestreiter einer historischen These, anwaltlich verteidigt mit dem Argument, sein Mandant habe nicht gelogen, sondern die Wahrheit gesagt, ist das Andere. Hier hätte der BGH, wenn er der Vernunft hätte Vorschub leisten wollen, die Möglichkeit gehabt, korrigierend einzugreifen.

Das hat er nicht getan, also auch nicht gewollt!

Ob das System gegenüber den völlig unrechtmäßigen Positionen des Erstgerichts zurückrudert, in der Erkenntnis ernsthafter Juristen, so ginge es ja nun wirklich nicht, unterstützt von der unermüdlichen Argumentation von SYLVIA STOLZ und HORST MAHLER, das muß man abwarten. Der Fall ist an die Tatsacheninstanz zurückverwiesen: eine neue Runde des Kampfes jener Deutschen, die es noch sein wollen, gegen das System der „tributpflichtigen Vasallen“ (Brzezinsky).

\