Dresden - 13.-14. Februar 1945:

Verbrechen am deutschen Volk !


Sind Meinungen Verbrechen?

Anläßlich der epochemachenden Wende in der Behandlung von politischen Meinungsverbrechen durch die Justiz der BRD, wie sie in den Verfahren nach Gesinnungsstrafrecht von HORST MAHLER und KEVIN KÄTHER deutlich wurde:

"Am ehesten tyrannisch ist jene Herrschaft, die MEINUNGEN zu VERBRECHEN erklärt"
Baruch Spinoza, 1670

Der Vorsitzende Richter beim Landgericht i.R. Dr Günter Bertram äußerte in der Neuen Juristischen Wochenschrift Heft 2 1/2005, Seite 1476:

"§ 130 StGB enthält irreguläres Ausnahmestrafrecht und steht damit und insoweit zu Verfassung und Meinungsfreiheit im Widerspruch. Der Gesetzgeber muß sich hier zu einer Rechtsänderung durchringen ... um zu den normalen Maßstäben eines liberalen Rechtsstaates zurückzukehren."

Diese Auffassung teilt der ehemalige Vizepräsident des Bundes"verfassungs"gerichts,
Prof Dr. Winfried Hassemer, (SZ 14.07.2008):

„Ich bin kein Freund solcher Tatbestände, die falsche Meinungen unter Strafe stellen... Es wäre mir recht, wir hätten dieses Sonderproblem nicht mehr“

Sein Kollege Prof Dr Wolfgang Hoffmann-Riem, bis April 2008 Richter am Bundes"verfassungs"gericht, gibt im Tagesspiegel vom 10.07.2008 zu bedenken:

„Wäre ich Gesetzgeber würde ich die Leugnung des Holocaust nicht unter Strafe stellen.“

Die Cottbusser Oberstaatsanwältin Cecilia Cramer-Krahforst bemerkte in einem Gesinnungsstrafverfahren, „es sei dem Angeklagten Horst Mahler (72) ein gewisser Respekt dafür zu zollen, sich gewaltfrei für eine Sache einzusetzen, wenn auch negative Folgen drohten.“ Wegen dieser „unerträglichen Wortwahl“ (Thomas Melzer) verlor Frau Cramer-Krahforst ihr Amt.

2007 gab es in der Bundesrepublik 14.407 politische Verfolgungsfälle,
erheblich mehr (pro Kopf der Bevölkerung) als in der weiland DDR!

QUELLE: Dr. Franz Kretschmar, "Wortmeldungen 1983 2008", Selbstverlag, Leipzig 2008; p. 249

 

 

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