Der Holocaust vor Gericht"  Der Prozeß gegen Ernst Zündel
 

 

April 13, 2005

Der Holocaust vor Gericht" Der Prozeß gegen Ernst Zündel

 

von Robert Lenski Samisdat Publishers 1993

 

Einleitung

Wer hätte nicht davon gehört, daß Adolf Hitlers nationalsozialistisches Regime während des 2.Weltkriegs sechs Millionen Juden umbrachte? Nicht so bekannt ist die Tatsache, daß seit einigen Jahren eine kleine, aber sehr hartnäckige Gruppe von Menschen, die sich "Revisionisten" nennen, das scheinbar Unbestreitbare bestreitet. Sie beharrt darauf, daß der Holocaust - die systematische Vernichtung von sechs Millionen Juden, der meisten davon in Gaskammern - ein Mythos ist. Diese Leute werden von den Medien nur wenig beachtet, und wenn doch, gewöhnlich als Spinner oder Antisemiten abgetan.

Kanadas bekanntester und leidenschaftlichster Revisionist ist Ernst Zündel, ein kontaktfreudiger, tatkräftiger Einwanderer aus dem deutschen Schwarzwald. Wegen der Veröffentlichung eines schmalen Büchleins mit dem Titel Did Six Million Really Die? [Starben wirklich sechs Millionen?] wurde Zündel unter dem Vorwurf der Verbreitung von "Falschmeldungen" vor Gericht gestellt. Was man auch von Zündel und seinen Ansichten halten mag - vieles von dem, was seine Zeugen und Verteidiger 1988 während des "Holocaust-Prozesses" in Toronto vorbrachten, kann nicht von der Hand gewiesen werden. Zweck dieses Buches ist es, dieser Aussage und der Diskussion um sie in einer fairen Weise Gehör zu verschaffen, so wie sie es verdienen.

Dieses Buch erzählt die Geschichte des Zündel-Prozesses 1988 - eines Ereignisses, das beunruhigende Fragen aufwirft in bezug auf unser Verständnis dessen, was vielleicht das emotionsgeladenste Kapitel der Geschichte ist, und es spricht außerdem darüber, inwieweit Redefreiheit in einer demokratischen Gesellschaft eingeschränkt werden darf.

Es ist wichtig zu erkennen, daß diejenigen, welche die Holocaustgeschichte zurückweisen, nicht die große Zahl der in die Konzentrationslager und Ghettos deportierten Juden bestreiten oder die Tatsache, daß viele Juden während des Zweiten Weltkriegs ums Leben kamen. Jeder ernsthafte Revisionist erkennt an, daß die europäischen Juden während der Hitlerjahre eine Katastrophe erlitten. Sie wurden rücksichtslos entwurzelt, aus ihren Wohnungen vertrieben und in schrecklich überfüllte Ghettos und Konzentrationslager gepfercht, wo viele von ihnen umkamen. Man nahm ihnen ihr Eigentum und ihre Rechte.

Während sie all dies einräumten, gaben die Männer und Frauen, die für Zündel aussagten, Gründe für die Zurückweisung der Vorstellung, daß es ein deutsches Programm zur Vernichtung der Juden gegeben hätte, und für ihre Zweifel an den Berichten über Massentötungen in Gaskammern.

Zum Beispiel sagte der Bostoner Techniker Fred Leuchter, als in Amerika führender Experte für Gaskammern, am 20. und 21. April 1988 über seine detaillierten Vor-Ort-Untersuchungen an den "Vergasungseinrichtungen" in Auschwitz I, Birkenau (Auschwitz II) und Maidanek (Lublin) aus - angeblich drei von Hitlers berüchtigtsten Vernichtungszentren. Leuchter sagte dem Gericht, daß die angeblichen "Gaskammern" in diesen Lagern unmöglich zur Tötung von Menschen benutzt worden sein könnten.

Leuchter und ein zweiter Zeuge, Ivan Lagacé, stellten auch fest, daß die Krematorien in Auschwitz, Birkenau und Maidanek niemals dazu hätten benutzt werden können, die Anzahl Leichen zu verbrennen, die in der Holocaust-Literatur behauptet wird. Lagacé leitet das modernste Krematorium in Calgary, Kanada.

Professor Robert Faurisson, der führende französische revisionistische Historiker, schrieb über Leuchters äußerst gewissenhafte Aussage: "Ich bin überzeugt, daß ich während dieser zwei Tage Augenzeuge des Todes des Gaskammer-Mythos wurde."(1)

Und der britische Erfolgsautor und Historiker David Irving nannte Leuchters technischen Bericht über seine Untersuchungen ein "niederschmetterndes" Argument, das ihn in seiner immer stärker werdenden Überzeugung bestätigte, daß Teile der orthodoxen Holocaust- Literatur schwerwiegenden Zweifeln unterliegen.(2)

Einige Beobachter der zwei Zündelprozesse interessieren sich mehr für ihre Bedeutung in bezug auf die freie Meinungsäußerung. Diese wurde in Kanada zu einem lebhaft diskutierten Thema, als 1970 das Parlament unter Mißachtung der Warnungen vieler führender Redakteure und Verleger einen neuen Paragraphen des Strafgesetzes verabschiedete, durch den "das Erzeugen von Haß gegen irgendeine erkennbare Gruppe" zum einklagbaren Tatbestand gemacht wurde. Erkennbare Gruppen, so stellte sich heraus, umfassen nicht solche angeblich "gesicherte" Gruppen wie Weiße, Christen, Angelsachsen und Deutsche. Das Ergebnis war von klügeren Köpfen als denen in Ottawa vorausgesehen worden: es war die Schaffung von zwei Klassen kanadischer Bürger mit voneinander weit abweichenden Rechten. Diese Entwicklung ähnelt derjenigen, die durch die "Affirmative Action" oder die Verordnungen rassischer Quoten durch amerikanische Gerichte zustandegebracht worden ist.

Tatsächlich wurde Zündel nie nach dem Gesetz "gegen Gruppenhaß" verfolgt, obwohl es gegen andere Kanadier angewendet worden ist. Die an

seiner Kaltstellung interessierten Kreise nahmen stattdessen Zuflucht zu einem obskuren anachronistischen Paragraphen des Strafgesetzbuches, der lautet: "Jeder, der vorsätzlich eine Äußerung, Darstellung oder Meldung veröffentlicht, von der er weiß, daß sie falsch ist, und die einem öffentlichen Interesse schadet oder wahrscheinlich schadet, ist eines strafbaren Vergehens schuldig und kann mit 2 Jahren Gefängnis bestraft werden."

Die "Falschmeldung", für die Zündel angeklagt wurde, war eine 28-seitige Broschüre mit dem Titel Did Six Million Really Die? [Starben wirklich sechs Millionen?]. Der Autor war ein Engländer, Richard Verrall; unter dem Pseudonym Richard E. Harwood erschien die Broschüre zunächst 1974 in England und erfuhr eine weite Verbreitung im Untergrund sowie zahlreiche Übersetzungen. Zündel fügte der kanadischen Ausgabe vier Seiten Einführung und ebenfalls eigene abschließende Bemerkungen hinzu.

Die Schrift von Harwood ist ein frühes, flüchtig geschriebenes revisionistisches Werk, das eine Anzahl ziemlich offensichtlicher Fehler enthält. Sabina Citron, einer Aktivistin der Canadian Holocaust Remembrance Association (Kanadische Vereinigung für das Gedenken an den Holocaust) erschien eine Privatklage wegen "Falschmeldung" als der sicherste Weg, über Zündel zu siegen. Klagen unter dem "Gruppenhaß"- Gesetz erfordern die Genehmigung des Oberstaatsanwalts der Provinz, welche nicht zu erhalten war, möglicherweise, weil Harwood nichts an "Haß" enthält.

Der Ursprung des "Falschmeldungs" -Gesetzes ist ein altes englisches Vergehen mit der Bezeichnung 'De Scandalis Magnatum', das zuerst im Jahre 1275 in den Gesetzbüchern erschien und von den englischen Gesetzgebern bis 1888 nicht gestrichen wurde. Im 13. Jahrhundert fühlten sich die vornehmen Leute von den Bauern verhöhnt, wenn diese umhergingen und unflätige Balladen und Verse vortrugen. Obgleich dies das einzige Ventil war, durch welches die einfachen Leute gegen ihr Schicksal protestieren konnten, fand die Oberschicht es unerträglich. Als Kanadas gegenwärtiges Strafgesetz 1892 erlassen wurde, schlüpfte das "Falschmeldungs" -Gesetz irgendwie mit in die Gesetzbücher hinein.(1) Anklagen aufgrund dieses Überbleibsels aus feudaler Zeit sind äußerst selten vorgekommen. Im Jahre 1907 wurde ein Kaufmann amerikanischer Abstammung in Alberta angeklagt, weil er in seiner Reklame behauptet hatte, Kanada sei unfreundlich seinen früheren Landsleuten, den

Amerikanern, gegenüber. Das war offenbar eine schlimme Lüge, befand das Gericht, und verurteilte ihn. 1951 und 1970 führten Anklagen unter Paragraph 177 (damals 166) zu Freisprüchen.(2)

Citron reichte ihre Privatklage gegen Zündel am 18. November 1983 ein. Später, unter ständiger Anstachelung durch jüdische Kreise, übernahm die Provinz Ontario den Fall.

Was dann Anfang 1985 folgte, wird weithin der Große Holocaust-Prozeß genannt. Obwohl Zündel schuldig gesprochen und zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt wurde, konnte er sich gewissermaßen als Sieger zeigen, was ihm die kanadischen Medien auch grollend zugestanden. Seinen 22 Verteidigungszeugen, zu denen ein halbes Dutzend führende Revisionisten gehörten, war es möglich, wissenschaftliche Kritik am Holocaust einem Millionenpublikum täglich zu Gehör zu bringen. Kanadas Reporter und ihre Redakteure und Herausgeber, beim Berichten über ein laufendes Verfahren an traditionelle Anstandsregeln und gesetzliche Beschränkungen gebunden, beschrieben die revisionistischen Aussagen jeden Tag verhältnismäßig unparteiisch. Als der Prozeß schließlich endete, gab es bei den kanadischen Juden Ausbrüche ganzer Salven von verletzenden Beschimpfungen gegen die kanadischen Medien. Sie hätten, so wurde behauptet, "einer Parade von Spinnern aus der ganzen Welt" ein ernsthaftes Forum geboten, das diese nicht verdienten.

Die gesamte Folgewirkung dieser abgekarteten Anschuldigung, aus der Ansprachen und "Workshops" erwuchsen, wurde erst im Januar1987 sichtbar, als ein Ausschuß von fünf Richtern des Berufungsgerichts Ontario (des Obersten Gerichts der Provinz) diesen Schuldspruch verwarf, wobei im ersten Zündelprozeß unterlaufene Rechtsirrtümer zitiert wurden. Da das Oberste Kanadische Gericht die Entscheidung des Ausschusses bestätigte, wurde durch den Generalstaatsanwalt von Ontario, Ian Scott, eine Wiederaufnahme angeordnet. An diesem Punkt begannen die meisten der großen jüdischen Organisationen in Kanada, die Medien an ihre angeblichen Sünden bei dem Prozeß von 1985 zu erinnern. Sie forderten, daß man den "Spinnern" und "Haßschürern" nicht noch einmal einen Auftritt bieten dürfte. Jüdische Überlebende des Holocaust sowie ihre Nachkommen könnten dieses "Trauma" nicht ertragen, wiederum Schlagzeilen zu sehen, die ihr Zeugnis und ihr Leiden teilweise in Frage stellten.

Der zweite Zündelprozeß Anfang 1988 erhielt wesentlich weniger Publizität als der erste. Jüdischen "Empfindlichkeiten" wurden weit mehr Gewicht zugesprochen als dem Recht anderer Bürger, informiert zu werden. Die Zensoren obsiegten.

Redakteure, die durch ärgerliche Briefe und Anrufe gedrängt wurden, ihre flüchtige Berichterstattung zu erklären, griffen auf das Standardargument zurück, daß der Fall Zündel "schon Schnee von gestern" sei. Doch die Dokumente beweisen etwas anderes. Die revisionistischen Aussagen im zweiten Verfahren, zumeist von neuen Zeugen vorgebracht, waren noch erschütternder als die im ersten. Außerdem konnten die früher gemachten eigenen Aussagen der Redakteure bezüglich des auf sie ausgeübten Druckes nicht rückgängig gemacht werden.

Die Anhänger einer selektiven Redefreiheit bekamen ihren Willen in doppelter Hinsicht. Zündel wurde auf ihre Anstiftung hin angeklagt, und die allgemeine Presse blieb fast still. Nur die Canadian Jewish News berichtete im Einzelnen über den Fall. Nur Juden konnten vermeiden, im Dunkeln gehalten zu werden. Ausgerechnet an dieser Stelle gab es offenbar weniger Rücksicht auf "traumatisierte jüdische Überlebende". Aufs Neue schuldig gesprochen und verurteilt, verkündete Zündel doch wiederum einen Sieg. Obwohl die Zensur viele Kanadier hinderte, über die oft verblüffenden Aussagen zu Zündels Gunsten zu erfahren, blieb doch das Protokoll des Verfahrens als bleibendes öffentliches Dokument erhalten.

Nach dem Prozeß traf Fred Leuchter zwei einfache Feststellungen, die klarmachen, daß es letztendlich Zündel war, der sich trotz des gegen ihn gerichteten Urteilsspruchs durchsetzte. Ein wichtiges Argument gegen die Anklage Zündels war die Frage, wie irgendjemand annehmen konnte, daß er bei der Veröffentlichung der Harwoodschrift "gewußt" haben sollte, daß diese falsch sei. Ist es denn für irgendjemanden, Richter oder Geschworene, möglich, in einen anderen hineinzuschauen? Die forensische Erforschung von Auschwitz, Birkenau und Maidanek durch eine Arbeitsgruppe von fünf Personen unter Anwendung geeigneter physikalischer, chemischer und biologischer Techniken wurde gänzlich auf Zündels Veranlassung und Kosten unternommen. Hätte Zündel tatsächlich seine eigene Behauptung bezweifelt, daß die Gaskammergeschichte falsch sei, wäre er dann auf den Gedanken verfallen, die Dienste Amerikas erster Autorität für Gaskammern - eines Mannes, der anfangs noch fest von der Gaskammer-

Story überzeugt war - in Anspruch zu nehmen, um die Realität der Vergasungen zu überprüfen? Leuchter war erstaunt über Zündels Aufrichtigkeit und Selbstsicherheit, ihn zu engagieren, und über das Mißtrauen des Richters und der Geschworenen, die bis zum Ende sich weigerten, Zündel ehrliche Motive zuzugestehen.

Leuchters zweiter Punkt war seine Antwort an einen Revisionisten, der ihn fragte: "Kann denn die andere Seite nicht ihren 'eigenen' Ingenieur engagieren, um die angeblichen Vergasungseinrichtungen zu studieren und die gegenteilige Erklärung unter Eid abzugeben?" Leuchters Antwort kam ohne Zögern: "Jeder Ingenieur, der so etwas tun würde, beginge beruflich Selbstmord."

Die Gesetze der Physik und Chemie sind für Deutsche nicht außer Kraft gesetzt - nicht einmal für Nazideutsche. Diese Tatsache ist schon früher von Revisionisten herausgestellt worden, insbesondere von Ingenieuren, die derartige Fabeln wie die "Fontänen von Blut", die laut Elie Wiesel über den jüdischen Massengräbern hochgestiegen sein sollen, widerlegen.(1) Dies wurde von Leuchter hinsichtlich der Gaskammern getan. Die Natur hat ihre Gesetze und Regeln, und die Gaskammern passen einfach nicht dazu.

Kanada ist heute eine Nation am Scheidewege. Mächtige Eliten haben angeordnet, daß eine wachsende Zahl von Büchern, Zeitschriften und Flugschriften zu einem ständig breiterwerdenden Spektrum politischer, literarischer, religiöser und historischer Gegenstände für den Normalbürger unzugänglich gemacht werden müssen. Diese Zensur kommt zu einer Zeit, da die Nation beispiellosen Entscheidungen bezüglich ihrer politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Zukunft gegenübersteht.

Die Kanadier stehen u.a. vor der Entscheidung, ob der Holocaust eine zentrale Rolle in ihrem öffentlichen Leben spielen soll. Wie in den Vereinigten Staaten, sind Holocaust-Studium und -Zeremonie und -Anbetung in phänomenalem Aufschwung begriffen mit halboffiziellen Gottesdienstordnungen, die von Regierungsagenturen und halbamtlichen Körperschaften gleichermaßen aktiv gefördert werden. In seinem Buch Propaganda warnt der französische Sozialphilosoph Jacques Ellul vor der Ansteckungskraft, die Handlungen auf Wissen und Glauben ausüben können:

Handlungen machen die Wirkung der Propaganda unumkehrbar. Wer gehorsam einer Propaganda gegenüber handelt, kann nie wieder zurück. Er muß wegen seines Handelns in der Vergangenheit jetzt an die Propaganda glauben. Er muß von ihr seine Rechtfertigung und seine Autorität beziehen, ohne die sein Handeln ihm absurd und unrecht erscheinen würde, was unerträglich wäre. Er muß in der von der Propaganda gewiesenen Richtung weitergehen, weil Handeln weiteres Handeln verlangt.(1)

Nachdenkliche Revisionisten haben die Frage gestellt: kann ein Gouverneur oder Bürgermeister oder hoher Beamter, der die "Vergasungen" neunmal in der Öffentlichkeit beweint hat, jemals wieder von seinem Bekenntnis abrücken? Ellul würde es bezweifeln. Handeln, sagt er, bis zu einem gewissen Punkt fortgeschritten, macht Glauben überflüssig. Kanada ist heute ein Land, in dem die meisten Ausdrucksformen von Holocaustrevisionismus unter Verbot stehen. Die Zensoren lehnen es ab, den Andersgläubigen in angemessenem Forum auf gleichberechtigter Ebene zu begegnen. Anstatt die von den Leuchters, Lagacés, Faurissons und Irvings aufgeworfenen Probleme anzusprechen, haben sie den Revisionismus in einen kostspieligen Rechtskampf um sein Überleben gezwungen. Der Torontoer Verleger Ernst Zündel war und bleibt der Brennpunkt dieses außergewöhnlichen kanadischen Kampfes, der ein Vorbote für die Vereinigten Staaten sein mag. Zündels zweite Berufung soll zwischen dem 18. und dem 20. September 1989 vor dem Obersten Gericht von Ontario gehört werden. Danach wird der Fall fast sicher beim Obersten Gerichtshof von Kanada weiterlaufen.(1) Eines ist sicher: Wie auch immer die Juristen und die Richter über den Fall Zündel und den Fall des Revisionismus entscheiden werden - die Ingenieure, die Techniker und die verbündeten Historiker werden nicht nachgeben, sondern ihren eigenen "Gerichtshof" einberufen.

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Dieses Buch beschreibt das zweite Holocaust Verfahren in 1988.

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Setting the Record Straight: Letters from Cell # 7
$10 - 180 Pages

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