|
April 13, 2005
Der Holocaust vor Gericht" Der Prozeß gegen Ernst
Zündel
von Robert Lenski Samisdat Publishers 1993
Einleitung
Wer hätte nicht davon gehört, daß Adolf Hitlers
nationalsozialistisches Regime während des 2.Weltkriegs sechs Millionen
Juden umbrachte? Nicht so bekannt ist die Tatsache, daß seit einigen Jahren
eine kleine, aber sehr hartnäckige Gruppe von Menschen, die sich "Revisionisten"
nennen, das scheinbar Unbestreitbare bestreitet. Sie beharrt darauf, daß
der Holocaust - die systematische Vernichtung von sechs Millionen Juden, der
meisten davon in Gaskammern - ein Mythos ist. Diese Leute werden von den
Medien nur wenig beachtet, und wenn doch, gewöhnlich als Spinner oder
Antisemiten abgetan.
Kanadas bekanntester und leidenschaftlichster Revisionist
ist Ernst Zündel, ein kontaktfreudiger, tatkräftiger Einwanderer aus dem
deutschen Schwarzwald. Wegen der Veröffentlichung eines schmalen Büchleins
mit dem Titel Did Six Million Really Die? [Starben wirklich sechs Millionen?]
wurde Zündel unter dem Vorwurf der Verbreitung von "Falschmeldungen"
vor Gericht gestellt. Was man auch von Zündel und seinen Ansichten halten
mag - vieles von dem, was seine Zeugen und Verteidiger 1988 während des
"Holocaust-Prozesses" in Toronto vorbrachten, kann nicht von der
Hand gewiesen werden. Zweck dieses Buches ist es, dieser Aussage und der
Diskussion um sie in einer fairen Weise Gehör zu verschaffen, so wie sie es
verdienen.
Dieses Buch erzählt die Geschichte des Zündel-Prozesses
1988 - eines Ereignisses, das beunruhigende Fragen aufwirft in bezug auf
unser Verständnis dessen, was vielleicht das emotionsgeladenste Kapitel der
Geschichte ist, und es spricht außerdem darüber, inwieweit Redefreiheit in
einer demokratischen Gesellschaft eingeschränkt werden darf.
Es ist wichtig zu erkennen, daß diejenigen, welche die
Holocaustgeschichte zurückweisen, nicht die große Zahl der in die
Konzentrationslager und Ghettos deportierten Juden bestreiten oder die
Tatsache, daß viele Juden während des Zweiten Weltkriegs ums Leben kamen.
Jeder ernsthafte Revisionist erkennt an, daß die europäischen Juden
während der Hitlerjahre eine Katastrophe erlitten. Sie wurden
rücksichtslos entwurzelt, aus ihren Wohnungen vertrieben und in schrecklich
überfüllte Ghettos und Konzentrationslager gepfercht, wo viele von ihnen
umkamen. Man nahm ihnen ihr Eigentum und ihre Rechte.
Während sie all dies einräumten, gaben die Männer und
Frauen, die für Zündel aussagten, Gründe für die Zurückweisung der
Vorstellung, daß es ein deutsches Programm zur Vernichtung der Juden
gegeben hätte, und für ihre Zweifel an den Berichten über Massentötungen
in Gaskammern.
Zum Beispiel sagte der Bostoner Techniker Fred Leuchter, als
in Amerika führender Experte für Gaskammern, am 20. und 21. April 1988
über seine detaillierten Vor-Ort-Untersuchungen an den "Vergasungseinrichtungen"
in Auschwitz I, Birkenau (Auschwitz II) und Maidanek (Lublin) aus -
angeblich drei von Hitlers berüchtigtsten Vernichtungszentren. Leuchter
sagte dem Gericht, daß die angeblichen "Gaskammern" in diesen
Lagern unmöglich zur Tötung von Menschen benutzt worden sein könnten.
Leuchter und ein zweiter Zeuge, Ivan Lagacé, stellten auch
fest, daß die Krematorien in Auschwitz, Birkenau und Maidanek niemals dazu
hätten benutzt werden können, die Anzahl Leichen zu verbrennen, die in der
Holocaust-Literatur behauptet wird. Lagacé leitet das modernste Krematorium
in Calgary, Kanada.
Professor Robert Faurisson, der führende französische
revisionistische Historiker, schrieb über Leuchters äußerst gewissenhafte
Aussage: "Ich bin überzeugt, daß ich während dieser zwei Tage
Augenzeuge des Todes des Gaskammer-Mythos wurde."(1)
Und der britische Erfolgsautor und Historiker David Irving
nannte Leuchters technischen Bericht über seine Untersuchungen ein "niederschmetterndes"
Argument, das ihn in seiner immer stärker werdenden Überzeugung
bestätigte, daß Teile der orthodoxen Holocaust- Literatur schwerwiegenden
Zweifeln unterliegen.(2)
Einige Beobachter der zwei Zündelprozesse interessieren
sich mehr für ihre Bedeutung in bezug auf die freie Meinungsäußerung.
Diese wurde in Kanada zu einem lebhaft diskutierten Thema, als 1970 das
Parlament unter Mißachtung der Warnungen vieler führender Redakteure und
Verleger einen neuen Paragraphen des Strafgesetzes verabschiedete, durch den
"das Erzeugen von Haß gegen irgendeine erkennbare Gruppe" zum
einklagbaren Tatbestand gemacht wurde. Erkennbare Gruppen, so stellte sich
heraus, umfassen nicht solche angeblich "gesicherte" Gruppen wie
Weiße, Christen, Angelsachsen und Deutsche. Das Ergebnis war von klügeren
Köpfen als denen in Ottawa vorausgesehen worden: es war die Schaffung von
zwei Klassen kanadischer Bürger mit voneinander weit abweichenden Rechten.
Diese Entwicklung ähnelt derjenigen, die durch die "Affirmative
Action" oder die Verordnungen rassischer Quoten durch amerikanische
Gerichte zustandegebracht worden ist.
Tatsächlich wurde Zündel nie nach dem Gesetz "gegen
Gruppenhaß" verfolgt, obwohl es gegen andere Kanadier angewendet
worden ist. Die an
seiner Kaltstellung interessierten Kreise nahmen stattdessen
Zuflucht zu einem obskuren anachronistischen Paragraphen des
Strafgesetzbuches, der lautet: "Jeder, der vorsätzlich eine Äußerung,
Darstellung oder Meldung veröffentlicht, von der er weiß, daß sie falsch
ist, und die einem öffentlichen Interesse schadet oder wahrscheinlich
schadet, ist eines strafbaren Vergehens schuldig und kann mit 2 Jahren
Gefängnis bestraft werden."
Die "Falschmeldung", für die Zündel angeklagt
wurde, war eine 28-seitige Broschüre mit dem Titel Did Six Million Really
Die? [Starben wirklich sechs Millionen?]. Der Autor war ein Engländer,
Richard Verrall; unter dem Pseudonym Richard E. Harwood erschien die
Broschüre zunächst 1974 in England und erfuhr eine weite Verbreitung im
Untergrund sowie zahlreiche Übersetzungen. Zündel fügte der kanadischen
Ausgabe vier Seiten Einführung und ebenfalls eigene abschließende
Bemerkungen hinzu.
Die Schrift von Harwood ist ein frühes, flüchtig
geschriebenes revisionistisches Werk, das eine Anzahl ziemlich
offensichtlicher Fehler enthält. Sabina Citron, einer Aktivistin der
Canadian Holocaust Remembrance Association (Kanadische Vereinigung für das
Gedenken an den Holocaust) erschien eine Privatklage wegen "Falschmeldung"
als der sicherste Weg, über Zündel zu siegen. Klagen unter dem "Gruppenhaß"-
Gesetz erfordern die Genehmigung des Oberstaatsanwalts der Provinz, welche
nicht zu erhalten war, möglicherweise, weil Harwood nichts an "Haß"
enthält.
Der Ursprung des "Falschmeldungs" -Gesetzes ist
ein altes englisches Vergehen mit der Bezeichnung 'De Scandalis Magnatum',
das zuerst im Jahre 1275 in den Gesetzbüchern erschien und von den
englischen Gesetzgebern bis 1888 nicht gestrichen wurde. Im 13. Jahrhundert
fühlten sich die vornehmen Leute von den Bauern verhöhnt, wenn diese
umhergingen und unflätige Balladen und Verse vortrugen. Obgleich dies das
einzige Ventil war, durch welches die einfachen Leute gegen ihr Schicksal
protestieren konnten, fand die Oberschicht es unerträglich. Als Kanadas
gegenwärtiges Strafgesetz 1892 erlassen wurde, schlüpfte das "Falschmeldungs"
-Gesetz irgendwie mit in die Gesetzbücher hinein.(1) Anklagen aufgrund
dieses Überbleibsels aus feudaler Zeit sind äußerst selten vorgekommen.
Im Jahre 1907 wurde ein Kaufmann amerikanischer Abstammung in Alberta
angeklagt, weil er in seiner Reklame behauptet hatte, Kanada sei
unfreundlich seinen früheren Landsleuten, den
Amerikanern, gegenüber. Das war offenbar eine schlimme
Lüge, befand das Gericht, und verurteilte ihn. 1951 und 1970 führten
Anklagen unter Paragraph 177 (damals 166) zu Freisprüchen.(2)
Citron reichte ihre Privatklage gegen Zündel am 18.
November 1983 ein. Später, unter ständiger Anstachelung durch jüdische
Kreise, übernahm die Provinz Ontario den Fall.
Was dann Anfang 1985 folgte, wird weithin der Große
Holocaust-Prozeß genannt. Obwohl Zündel schuldig gesprochen und zu 15
Monaten Gefängnis verurteilt wurde, konnte er sich gewissermaßen als
Sieger zeigen, was ihm die kanadischen Medien auch grollend zugestanden.
Seinen 22 Verteidigungszeugen, zu denen ein halbes Dutzend führende
Revisionisten gehörten, war es möglich, wissenschaftliche Kritik am
Holocaust einem Millionenpublikum täglich zu Gehör zu bringen. Kanadas
Reporter und ihre Redakteure und Herausgeber, beim Berichten über ein
laufendes Verfahren an traditionelle Anstandsregeln und gesetzliche
Beschränkungen gebunden, beschrieben die revisionistischen Aussagen jeden
Tag verhältnismäßig unparteiisch. Als der Prozeß schließlich endete,
gab es bei den kanadischen Juden Ausbrüche ganzer Salven von verletzenden
Beschimpfungen gegen die kanadischen Medien. Sie hätten, so wurde behauptet,
"einer Parade von Spinnern aus der ganzen Welt" ein ernsthaftes
Forum geboten, das diese nicht verdienten.
Die gesamte Folgewirkung dieser abgekarteten Anschuldigung,
aus der Ansprachen und "Workshops" erwuchsen, wurde erst im
Januar1987 sichtbar, als ein Ausschuß von fünf Richtern des
Berufungsgerichts Ontario (des Obersten Gerichts der Provinz) diesen
Schuldspruch verwarf, wobei im ersten Zündelprozeß unterlaufene
Rechtsirrtümer zitiert wurden. Da das Oberste Kanadische Gericht die
Entscheidung des Ausschusses bestätigte, wurde durch den
Generalstaatsanwalt von Ontario, Ian Scott, eine Wiederaufnahme angeordnet.
An diesem Punkt begannen die meisten der großen jüdischen Organisationen
in Kanada, die Medien an ihre angeblichen Sünden bei dem Prozeß von 1985
zu erinnern. Sie forderten, daß man den "Spinnern" und "Haßschürern"
nicht noch einmal einen Auftritt bieten dürfte. Jüdische Überlebende des
Holocaust sowie ihre Nachkommen könnten dieses "Trauma" nicht
ertragen, wiederum Schlagzeilen zu sehen, die ihr Zeugnis und ihr Leiden
teilweise in Frage stellten.
Der zweite Zündelprozeß Anfang 1988 erhielt wesentlich
weniger Publizität als der erste. Jüdischen "Empfindlichkeiten"
wurden weit mehr Gewicht zugesprochen als dem Recht anderer Bürger,
informiert zu werden. Die Zensoren obsiegten.
Redakteure, die durch ärgerliche Briefe und Anrufe
gedrängt wurden, ihre flüchtige Berichterstattung zu erklären, griffen
auf das Standardargument zurück, daß der Fall Zündel "schon Schnee
von gestern" sei. Doch die Dokumente beweisen etwas anderes. Die
revisionistischen Aussagen im zweiten Verfahren, zumeist von neuen Zeugen
vorgebracht, waren noch erschütternder als die im ersten. Außerdem konnten
die früher gemachten eigenen Aussagen der Redakteure bezüglich des auf sie
ausgeübten Druckes nicht rückgängig gemacht werden.
Die Anhänger einer selektiven Redefreiheit bekamen ihren
Willen in doppelter Hinsicht. Zündel wurde auf ihre Anstiftung hin
angeklagt, und die allgemeine Presse blieb fast still. Nur die Canadian
Jewish News berichtete im Einzelnen über den Fall. Nur Juden konnten
vermeiden, im Dunkeln gehalten zu werden. Ausgerechnet an dieser Stelle gab
es offenbar weniger Rücksicht auf "traumatisierte jüdische
Überlebende". Aufs Neue schuldig gesprochen und verurteilt,
verkündete Zündel doch wiederum einen Sieg. Obwohl die Zensur viele
Kanadier hinderte, über die oft verblüffenden Aussagen zu Zündels Gunsten
zu erfahren, blieb doch das Protokoll des Verfahrens als bleibendes
öffentliches Dokument erhalten.
Nach dem Prozeß traf Fred Leuchter zwei einfache
Feststellungen, die klarmachen, daß es letztendlich Zündel war, der sich
trotz des gegen ihn gerichteten Urteilsspruchs durchsetzte. Ein wichtiges
Argument gegen die Anklage Zündels war die Frage, wie irgendjemand annehmen
konnte, daß er bei der Veröffentlichung der Harwoodschrift "gewußt"
haben sollte, daß diese falsch sei. Ist es denn für irgendjemanden,
Richter oder Geschworene, möglich, in einen anderen hineinzuschauen? Die
forensische Erforschung von Auschwitz, Birkenau und Maidanek durch eine
Arbeitsgruppe von fünf Personen unter Anwendung geeigneter physikalischer,
chemischer und biologischer Techniken wurde gänzlich auf Zündels
Veranlassung und Kosten unternommen. Hätte Zündel tatsächlich seine
eigene Behauptung bezweifelt, daß die Gaskammergeschichte falsch sei, wäre
er dann auf den Gedanken verfallen, die Dienste Amerikas erster Autorität
für Gaskammern - eines Mannes, der anfangs noch fest von der Gaskammer-
Story überzeugt war - in Anspruch zu nehmen, um die
Realität der Vergasungen zu überprüfen? Leuchter war erstaunt über
Zündels Aufrichtigkeit und Selbstsicherheit, ihn zu engagieren, und über
das Mißtrauen des Richters und der Geschworenen, die bis zum Ende sich
weigerten, Zündel ehrliche Motive zuzugestehen.
Leuchters zweiter Punkt war seine Antwort an einen
Revisionisten, der ihn fragte: "Kann denn die andere Seite nicht ihren
'eigenen' Ingenieur engagieren, um die angeblichen Vergasungseinrichtungen
zu studieren und die gegenteilige Erklärung unter Eid abzugeben?"
Leuchters Antwort kam ohne Zögern: "Jeder Ingenieur, der so etwas tun
würde, beginge beruflich Selbstmord."
Die Gesetze der Physik und Chemie sind für Deutsche nicht
außer Kraft gesetzt - nicht einmal für Nazideutsche. Diese Tatsache ist
schon früher von Revisionisten herausgestellt worden, insbesondere von
Ingenieuren, die derartige Fabeln wie die "Fontänen von Blut",
die laut Elie Wiesel über den jüdischen Massengräbern hochgestiegen sein
sollen, widerlegen.(1) Dies wurde von Leuchter hinsichtlich der Gaskammern
getan. Die Natur hat ihre Gesetze und Regeln, und die Gaskammern passen
einfach nicht dazu.
Kanada ist heute eine Nation am Scheidewege. Mächtige
Eliten haben angeordnet, daß eine wachsende Zahl von Büchern,
Zeitschriften und Flugschriften zu einem ständig breiterwerdenden Spektrum
politischer, literarischer, religiöser und historischer Gegenstände für
den Normalbürger unzugänglich gemacht werden müssen. Diese Zensur kommt
zu einer Zeit, da die Nation beispiellosen Entscheidungen bezüglich ihrer
politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Zukunft gegenübersteht.
Die Kanadier stehen u.a. vor der Entscheidung, ob der
Holocaust eine zentrale Rolle in ihrem öffentlichen Leben spielen soll. Wie
in den Vereinigten Staaten, sind Holocaust-Studium und -Zeremonie und -Anbetung
in phänomenalem Aufschwung begriffen mit halboffiziellen
Gottesdienstordnungen, die von Regierungsagenturen und halbamtlichen
Körperschaften gleichermaßen aktiv gefördert werden. In seinem Buch
Propaganda warnt der französische Sozialphilosoph Jacques Ellul vor der
Ansteckungskraft, die Handlungen auf Wissen und Glauben ausüben können:
Handlungen machen die Wirkung der Propaganda unumkehrbar.
Wer gehorsam einer Propaganda gegenüber handelt, kann nie wieder zurück.
Er muß wegen seines Handelns in der Vergangenheit jetzt an die Propaganda
glauben. Er muß von ihr seine Rechtfertigung und seine Autorität beziehen,
ohne die sein Handeln ihm absurd und unrecht erscheinen würde, was
unerträglich wäre. Er muß in der von der Propaganda gewiesenen Richtung
weitergehen, weil Handeln weiteres Handeln verlangt.(1)
Nachdenkliche Revisionisten haben die Frage gestellt: kann
ein Gouverneur oder Bürgermeister oder hoher Beamter, der die "Vergasungen"
neunmal in der Öffentlichkeit beweint hat, jemals wieder von seinem
Bekenntnis abrücken? Ellul würde es bezweifeln. Handeln, sagt er, bis zu
einem gewissen Punkt fortgeschritten, macht Glauben überflüssig. Kanada
ist heute ein Land, in dem die meisten Ausdrucksformen von
Holocaustrevisionismus unter Verbot stehen. Die Zensoren lehnen es ab, den
Andersgläubigen in angemessenem Forum auf gleichberechtigter Ebene zu
begegnen. Anstatt die von den Leuchters, Lagacés, Faurissons und Irvings
aufgeworfenen Probleme anzusprechen, haben sie den Revisionismus in einen
kostspieligen Rechtskampf um sein Überleben gezwungen. Der Torontoer
Verleger Ernst Zündel war und bleibt der Brennpunkt dieses
außergewöhnlichen kanadischen Kampfes, der ein Vorbote für die
Vereinigten Staaten sein mag. Zündels zweite Berufung soll zwischen dem 18.
und dem 20. September 1989 vor dem Obersten Gericht von Ontario gehört
werden. Danach wird der Fall fast sicher beim Obersten Gerichtshof von
Kanada weiterlaufen.(1) Eines ist sicher: Wie auch immer die Juristen und
die Richter über den Fall Zündel und den Fall des Revisionismus
entscheiden werden - die Ingenieure, die Techniker und die verbündeten
Historiker werden nicht nachgeben, sondern ihren eigenen "Gerichtshof"
einberufen.
=====
Dieses Buch beschreibt das zweite Holocaust Verfahren in
1988.
===== ===== =====
|
Setting the Record Straight: Letters from Cell # 7
$10 - 180 Pages
Find out who this "premier thought criminal" really is -
how he thinks, how he writes, what he's really saying! You will
be astonished to learn why this man is so feared by the world's
manipulators of your thoughts!
Order form: HTML
format | PDF
Format |
Reminder:
Help free Ernst Zundel, Prisoner of Conscience. His
prison sketches - now on-line and highly popular - help pay for his defence.
Take a look - and tell a friend.
http://www.zundelsite.org/gallery/donations/index.html
Please write to Ernst Zündel, let him know that he is not
alone:
Ernst Zundel
JVA Mannheim
Justiz-Vollzugsanstalt
Herzogenried Strasse 111
D 68169 Mannheim
Germany
|
|
|