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http://morgenpost.berlin1.de/desk/804055.html
Prozeß gegen Holocaust-Leugner Zündel
geplatzt
Der 66jährige muß in Untersuchungshaft bleiben. Das
Gericht hat die Anwältin des Rechtsextremisten abgelehnt. Sie stachele
selbst zum Rassenhaß auf
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Der Rechtsextremist Ernst Zündel begrüßt seinen
weiteren Anwalt, Michael Rieger (r.). Dahinter (l.) steht der
rechtsextreme Jurist Horst Mahler
Foto: AP
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Mannheim - Der Prozeß gegen den
Rechtsextremisten und Holocaust-Leugner Ernst Zündel ist geplatzt. Das
Verfahren muß neu aufgerollt werden. Das Landgericht Mannheim setzte den
Prozeß aus, bis ein neuer Pflichtverteidiger für den 66jährigen gefunden
wird.
Seine Anwältin war zum Prozeßauftakt am 8. November abgelehnt worden. Als
Grund hatte das Landgericht angeführt, in dem Antrag auf Einstellung des
Verfahrens stachele die Rechtsanwältin selber zum Haß gegen Juden auf. Sie
mache sich möglicherweise der Volksverhetzung strafbar.
Die Anwältin hatte versucht, den verurteilten Rechtsextremisten und
Anwalt Horst Mahler vor Gericht als Assistenten durchzusetzen. Da gegen
Mahler aber ein vorläufiges Berufsverbot besteht, darf er nach Aussage des
Gerichts nicht an der Verteidigung Zündels mitwirken.
Richter: Rechtsextremist Mahler eingespannt
Richter Meinerzhagen hatte erklärt, daß Mahler bereits im Vorfeld des
Verfahrens tätig gewesen sei. Mahlers Ansinnen sei der vom Gericht
abgelehnte Antrag gewesen, das Verfahren gegen Zündel einzustellen.
Mahler saß zwischen 1970 und 1980 als Mitglied der terroristischen „Rote-Armee-Fraktion“
im Gefängnis. Nach seiner Freilassung wandte er sich der rechtsextremen
Szene zu. Im Januar 2005 wurde Mahler wegen Volksverhetzung zu neun Monaten
Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.
Zündel wiederum wird vorgeworfen, im Internet und in anderen
Publikationen den Völkermord der Nationalsozialisten an den Juden
systematisch geleugnet und verharmlost zu haben. Zur Verlesung der Anklage
war es am ersten Verhandlungstag in der vergangenen Woche nicht erst
gekommen.
Zündels neuer Prozeß für 2006 geplant
Der Haftbefehl gegen Zündel bleibt nach dem Beschluß des Gerichts in
Vollzug. Der Rechtsextremist muß weiter in Untersuchungshaft sitzen. Ein
neuer Termin für die Verhandlung steht noch nicht fest. Der Staatsanwalt
geht davon aus, daß Zündel in diesem Jahr nicht mehr vor Gericht erscheinen
wird.
Die Verteidigung war zuvor mit einem Befangenheitsantrag gegen den
Vorsitzenden Richter Ulrich Meinerzhagen gescheitert. Das Landgericht teilte
mit, es gebe keinen Grund an der Unparteilichkeit Meinerzhagens zu zweifeln.
Ebenso wurde ein Antrag der Verteidigung abgelehnt, die Öffentlichkeit von
dem Verfahren auszuschließen.
Der angeklagte Ernst Zündel war 1958 nach Kanada ausgewandert. Er wurde
im Frühjahr nach Deutschland abgeschoben, nachdem ein kanadisches Gericht
seine Internet-Homepage für verfassungswidrig erklärt hatte.
morgenpost.de
Stand: Dienstag, 15. November 2005, 15:08 Uhr
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