Zündel ist wegen Verdachts der Volksverhetzung angeklagt.
Meinerzhagen sagte, der von Kanada nach Deutschland abgeschobene
Angeklagte bleibe in Untersuchungshaft. Es bestehe weiterhin
dringender Tatverdacht. Die Aussetzung der Hauptverhandlung sei
alleine auf das Verhalten der Verteidigung zurückzuführen. Zuvor
war ein Befangenheitsantrag gegen Meinerzhagen als unbegründet
abgelehnt worden.
Horst Mahler sollte
assistieren
Zum Auftakt des
Verfahrens in der vergangenen Woche war es zu einer
Auseinandersetzung zwischen der Pflichtverteidigerin des
Angeklagten und dem Gericht gekommen. Meinerzhagen hatte
daraufhin die Anwältin von ihrem Mandat entbunden, weil sie
unter anderem den Rechtsextremisten Horst Mahler als ihren
Assistenten durchsetzen wollte. Da gegen Mahler aber ein
vorläufiges Berufsverbot besteht, darf er laut Gericht nicht an
der Verteidigung Zündels mitwirken.
Richter Meinerzhagen
hatte erklärt: „Die als Assistenz bezeichnete Hilfstätigkeit
stellt sich als strafbare Berufsausübung dar.” Schon im Vorfeld
des Verfahrens sei Mahler tätig gewesen. Ein vom Gericht
abgelehnter Antrag, das Verfahren gegen Zündel einzustellen, sei
Mahlers Ansinnen gewesen.
Von der RAF zur NPD
Der Jurist saß zwischen
1970 und 1980 als Mitglied der terroristischen „Rote-Armee-Fraktion”
im Gefängnis. Nach seiner Freilassung wandte er sich der rechten
Szene zu. In der Debatte um ein Verbot der NPD trat Mahler in
die Partei ein und vertrat diese anwaltlich, inzwischen hat er
mit der NPD gebrochen. Im Januar wurde Mahler wegen
Volksverhetzung zu neun Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung
verurteilt.
Laut Anklageschrift hat
Zündel im Internet und mit der Verbreitung einschlägiger
Publikationen den im Nationalsozialismus begangenen Völkermord
an den Juden systematisch geleugnet und verharmlost. Ferner habe
er mit antisemitischer Hetze zum Haß gegen die jüdische
Bevölkerung aufgestachelt. Für jede im Internet verbreitete
Äußerung, die den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, ist
das deutsche Strafrecht anwendbar.
Weltweite
antisemitische Propaganda
Der 66 Jahre alte
Zündel sitzt seit März 2005 in Deutschland in Untersuchungshaft.
Die Anklage wirft ihm vor, als „der aktivste” Holocaust-Leugner
von Kanada und den Vereinigten Staaten aus über die von ihm
verantwortete Internet-Homepage „Zundelsite” sowie auch in von
ihm verfaßten und versandten „Germania-Rundbriefen” weltweit
seine antisemitische Propaganda betrieben zu haben.
Zündel lebte seit 1958
in Kanada. Er hatte sich dort mehrfach vergeblich um
Einbürgerung bemüht. 2003 hatte der Rechtsextremist versucht,
die amerikanische Staatsbürgerschaft zu erhalten, war aber von
den amerikanischen Behörden nach Kanada abgeschoben worden. Dort
war er vor seiner Ausweisung nach Deutschland auf Grundlage
eines neuen kanadischen Anti-Terror-Gesetzes inhaftiert worden.