November 30, 2005
Mehr über den Zundel-Ketzerprozeß
Zur Kenntnis und Weiterverbreitung
Mit volks- und reichstreuen Grüßen,
Klaus Kaping
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Liebe Freunde und Kameraden,
letzten Freitag hatte ich Gelegenheit, vor Führungskadern
in Berlin-Treptow einen Vortrag mit dem Thema “Der Ernst-Zündel-Prozeß
und seine geschichtlichen Hintergründe" zu halten. Die folgende
schriftliche Version wird hiermit einem weiteren Kreis zugänglich gemacht:
Wir hatten vernommen, daß Ernst Zündel eine bedeutende
Figur der Weltpolitik geworden ist. Die Politik ist komplex. Deshalb ist es
zur Einordnung des Zündelprozesses notwendig, sich ganz kurz mit der
Geschichte zu beschäftigen. Zunächst muß der Begriff “Geschichte"
geklärt werden. Was ist Geschichte? In der herkömmlichen, uns aus unseren
Schulbüchern bekannten Geschichtsschreibung wird die Entwicklung der Welt
vom Urknall bis heute nur von Krieg zu Krieg beschrieben. Was hinter den
Kriegen steckt, bleibt verborgen. Die Deutsche Idealistische Philosophie kam
über diese Betrachtung der Geschichte hinaus zu der Erkenntnis, daß nicht
Ideologien mit ihren Ismen wie Liberalismus, Kapitalismus oder Marxismus,
sondern Volksgeister im Streite stehen. Nicht Massen machen Geschichte,
sondern Völker. Geschichte ist Bewegung des Geistes als Fortschritt im
Bewußtsein der Freiheit. Die Bewegung des Geistes wird hier als etwas
Göttliches angesehen. Dabei ist der Begriff Gott nicht mit einem bestimmten
Gott, beispielsweise den der Christen oder Jahwe oder Mohammed
gleichzusetzen, sondern mit dem “Absoluten Geist". Hier kommt es
nicht darauf an, ob die Gestalt Jesus Christus tatsächlich gelebt hat oder
nicht, sondern darauf, welche Vorstellung in einem Volksgeist als
Denkprozeß vorhanden ist.
Es stehen sich also in der Welt Religionen gegenüber. In
unserer Hemisphäre war es in den letzten 2000 Jahren der Kampf zwischen dem
Judaismus und dem Christentum mit dem Sieg Jahwes über Jesus Christus. Das
Christentum ist tot. An seine Stelle steht nun die Religion des Holocaust.
Wie sich die Bilder doch gleichen, oder besser die nicht vorhandenen Bilder.
Es gibt kein Bild von Gott. Und es gibt kein Bild von einer Gaskammer.
Das brachte den Holocaustatheisten Ernst Zündel auf den
Plan.
Ernst Zündel wollte nicht glauben, sondern wissen und
begann nach seiner Auswanderung die antideutsche Greuelpropaganda kritisch
zu sichten und hat in einem jahrzehntelangen Kampf vor kanadischen Gerichten
sein Recht, über seine Sache nach der geschichtlichen Wahrheit öffentlich
zu berichten, erfolgreich und folgenreich durchgesetzt. In diesem Kampf
wurden die weltweiten Revisionismuskapazitäten wie der US-Gaskammerspezialist
Fred Leuchter, der Franzose Prof. Robert Faurisson, Jürgen Graf oder Germar
Rudolph geboren, die den Holocaust letztendlich zertrümmerten. Der Aufstand
für die Wahrheit erfolgte also nicht vom deklassierten Rand des Deutschen
Volkes, sondern aus der Mitte, von denjenigen, die einen geistigen Prozeß
zu verwalten haben. Die anderen werden aber am Tage X da sein. Ernst Zündel
hat keine Theorien verkündet, sondern einen “Willen". (Vgl. Motto
“Germania": EIN ZIEL, EIN WILLE, EIN SIEG).
Über Einzelheiten des Holocaust brauchen wir nicht mehr zu
diskutieren. Das ist erledigt. Er ist ein Schwindel. Es geht jetzt um die
Verwendung. Die Holocaustapollogeten haben jetzt Angst, von dem
Lügengebäude erschlagen zu werden. Ich habe schon persönlich
Staatsanwälte gesehen, die vor der ganzen gewaltigen Macht der Wahrheit
gezittert haben.
Es taucht immer wieder die Frage auf, was ist denn an “Auschwitz"
so wichtig. Neulich wurde ich beim Einkaufen in einem PC-Laden vom Sohn des
Verkäufers gefragt, was denn bei “Auschwitz" so wichtig sei.
Gegenfrage: Was tust Du, wenn ich behaupte, Dein Vater hätte sechs Frauen
vergewaltigt und getötet? Wäre es für Dein Seelenleben wichtig zu wissen,
ob Dein Vater ein Verbrecher übelster Sorte ist? Und was tust Du dann?
Der strafbewehrte Zwang, die Behauptung von den 6 Millionen
in Deutschen Konzentrationslagern getöteten Juden zu glauben bzw. nicht in
Frage zu stellen, ist ein Todesurteil über das Deutsche Volk, denn das
induzierte Schuldbewußtsein tötet dieses Volk. Niemals kann dieser “Zwang
mit Todesfolge" als allgemeiner Wille des Deutschen Volkes gelten -
gleichgültig, was sich in der Geschichte zugetragen haben mag.
Liebe Freunde, der Wurzelpunkt der Befreiung des Deutschen
Volkes 1933 war Versailles und ist jetzt Auschwitz. Daß Auschwitz
tatsächlich der Umschlagspunkt ist, bestätigte neulich auch die von der
Judenheit in Deutschland erwählte Angela Merkel.: “Šwir haben unsere
Demokratie Š aus den Lehren aus der Geschichte aufgebaut. Dazu gehört
unverrückbar die Anerkennung der Singularität des Holocaust". (Angela
Merkel. Rede anläßlich des 5. Europäisch-Israelischen Dialogs am 7.
Dezember 2003. Zitiert in “Die Welt", 11.12.2003, S. 9)
In der Praxis liest sich das dann bei einer meiner
Anklageschriften der Staatsanwaltschaft Berlin vom 2.Dezember 2004 so:
“Wenn Deckerts Auffassung (mein Staatsanwalt Fenner läßt
hier indirekt den heutigen Feuilleton-Chef der FAZ, Patrick Bahners, in
einem Kommentar zum Deckert-Prozeß 1994 für sich sprechen) zum Holocaust (gemeint
ist also meine Auffassung) richtig wäre, wäre die Bundesrepublik auf einer
Lüge gegründet. Jede Präsidentenrede, jede Schweigeminute, jedes
Geschichtsbuch wäre gelogen. Indem er den Judenmord leugnet, bestreitet er
der Bundesrepublik ihre Legitimität."
Wir sehen, Auschwitz ist der Umschlagspunkt. Wir haben die
Einbruchstelle gefunden. Die sogenannte “Bundesrepublik Deutschland"
sitzt auf einer Zeitbombe und wir sind am Drücker und finden den Zünder.
Die jüdisch-amerikanische Besatzungsmacht als Feind des
Deutschen Volkes hat diese Gefahr erkannt. Als sich Richter Dr. Ulrich
Meinerzhagen im Dienste der jüdisch-amerikanischen Besatzungsmacht jetzt in
Mannheim plötzlich mit unserer in der Person der mutigsten Rechtsanwältin
Deutschlands, Sylvia Stolz, personalisierten einheitlichen Prozeßstrategie
des Angriffs auf die Offenkundigkeit des Holocaust konfrontiert sah, zog
dieser die rote Karte: Er ließ die ganze Fassade des sogenannten
Rechtsstaates fallen. Sylvia Stolz wurde als Pflichtverteidigerin entbunden,
die anderen Anwälte des Vertrauens Ernst Zündels ohne Not von einer
möglichen Pflichtverteidigung ausgeschlossen, um einen Pflichtverteidiger
des Vertrauens des Gerichtes einzusetzen. Ein in der Rechtsgeschichte
einmaliger Vorgang. So etwas hat es selbst in Gulag-Prozessen in der
Sowjetunion nicht gegeben. Fehlt bloß noch, daß ein Rechtsanwalt wie jetzt
in Bagdad der Saddam-Anwalt ermordet wird.
Was fürchten die Holocaustjuristen wie der Teufel das
Weihwasser? Die forensische Erörterung des Fundamentes des § 130 (3) (BRD-)StGB,
die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Verbrechen als
Bezugstat zu benennen. Bisher verschanzten sie sich hinter dem juristischen
Begriff der Offenkundigkeit. Unsere seit Monaten erprobte Strategie gegen
diese Offenkundigkeit des Holocaust hat diese Verschanzung jedoch
aufgebrochen. Am Beispiel des Prozesses in Bernau sei das erläutert (vgl.
Pressemitteilung).
Im Jahre 2005 begann sich der Wind zu drehen. Bereits
eröffnete Holocaustverfahren geraten ins Stocken und werden “auf Eis
gelegt", wenn durch die neue Verteidigungsstrategie ein organisierender
Hintergrund wahrnehmbar wird. Dabei ist in einigen Fällen die Untätigkeit
des Gerichts schon nach Jahren zu messen.
Im Mai 2005 reagierten die Holocaustjuristen in der
Öffentlichkeit mit einem Aufsatz, der in der Neuen Juristischen
Wochenschrift (NJW Heft 21/2005 S. 1476 ff.) erschien. Er stammt aus der
Feder des Vorsitzenden Richters beim Landgericht (Hamburg) i.R., Dr. Günter
Bertram, selbst ein erfahrener Haudegen an der Holocaustfront. Dieser
eröffnet seine Darlegungen mit dem Eingeständnis: "§ 130 StGB
enthält irreguläres Ausnahmestrafrecht und steht damit und insoweit zu
Verfassung und Meinungsfreiheit im Widerspruch. Der Gesetzgeber muß sich
hier zu einer Richtungsänderung durchringen und - über 60 Jahre nach dem
Ende des 'Dritten Reiches' - einen weit vorangetriebenen deutschen Sonderweg
verlassen, um zu den normalen Maßstäben eines liberalen Rechtsstaates
zurückzukehren."
Bertram wirft dem Bundesverfassungsgericht vor, sich
ungeachtet "der inzwischen erhobenen und sich aufdrängenden Bedenken"
vor einer Stellungnahme zu § 130 Abs. 3 StGB-BRD zu drücken.
Letzteres ist besonders bemerkenswert, weil darin für
Juristen erkennbar die Aufforderung enthalten ist, die laufenden
Holocaustverfahren vorläufig einzustellen und per Vorlagebeschluß nach
Art. 100 GG den “Schwarzen Peter" dem
Bundes"verfassungs"gericht zuzuschieben.
Auf dieser Grundlage hatte Ernst Zündels Verteidigerin,
Rechtsanwältin Sylvia Stolz, am 18. Oktober 2005 beantragt,
das Verfahren einzustellen bzw. bis zur Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zur Frage, ob § 130 Abs. 3 und 4 StGB-BRD mit dem
Grundgesetz - insbesondere mit Artikel 5 GG - vereinbar ist, auszusetzen und
Ernst Zündel sofort aus der Haft zu entlassen.
Die Einstellung sei angezeigt, weil § 130 (BRD-) StGB keine
Rechtsnorm sei, sondern eine Anordnung einer dem Deutschen Reich feindlichen
Fremdmacht.
Der Antrag wurde vom Gericht abgelehnt. Statt dessen
suspendierte es Sylvia Stolz als Pflichtverteidigerin zur Verwunderung der
Presse aus Kanada, den USA, Mittelamerika und Österreich. Ein
amerikanischer Journalist merkte in einem Interview an, daß ein solcher
Vorgang, die Verteidigung in einem öffentlichen Gerichtsverfahren mundtot
zu machen, in Amerika unmöglich sei. Selbst deutsche
Gutmenschenjournalisten, Gerichtsdiener, Agenten des Staatsschutzes und
Polizisten, erzogen mit schönen süßen Worten wie “Freiheit", “Demokratie"
oder “Rechtsstaat" kamen ins Grübeln.
Liebe Aktivisten, Sie sehen, die Stimmung im Deutschen Volke
kippt zu unseren Gunsten.
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Ernst Zundel
JVA Mannheim
Justiz-Vollzugsanstalt
Herzogenried Strasse 111
D 68169 Mannheim
Germany
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