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     November 27, 2005 
    Die Holocaustjustiz verläßt das sinkende Schiff "Offenkundigkeit"
    Von Horst Mahler - Dritter Teil 
    Den Mannheimer Richtern ist bewußt, daß im weiteren
    Verlauf des Prozesses gegen Ernst Zündel die Offenkundigkeit des Holocausts
    von der Verteidigung öffentlich "geschreddert" werden wird. In
    einem Anfall von Rechtsblindheit haben sie - schriftlich - angekündigt, das
    mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln verhindern zu wollen. Es
    bekümmert sie offensichtlich wenig, daß sie sich damit offen dem
    Petitionsausschuß des Bundestages entgegenstellen. 
    Aber welche Mittel stehen ihnen denn zur Verfügung? 
    Die Verteidiger sind als "selbständiges Organ der
    Rechtspflege" nicht der Jurisdiktion des Gerichts unterworfen sondern
    diesem gleichgeordnet. Das Recht, Beweisanträge zu stellen, ist die Seele
    der Verteidigung. Dieses Recht, das zugleich eine Pflicht ist, kann den
    Verteidigern nicht genommen werden - auch nicht unter dem Vorwand, daß das
    Gericht diese Tätigkeit für strafbar hält. 
    Man darf gespannt sein, ob das Gericht sich zur Ausübung
    körperlichen Zwanges gegen die Wahlverteidiger hinreißen lassen und diese
    von Gerichtsdienern aus dem Verhandlungssaal tragen lassen wird. 
    Die Verteidiger unterstehen nicht der Ordnungsstrafgewalt
    des Gerichtsvorsitzenden. Das Gericht ist nicht einmal befugt, die
    prozessualen Handlungen der Verteidiger zu beurteilen oder gar zu
    kritisieren. 
    Sollte sich die Mannheimer Justiz dazu versteigen, gegen die
    Wahlverteidiger mit vorläufigen Berufsverboten vorzugehen, müßte sie wohl
    mit einem Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts rechnen, das im Wege der
    einstweiligen Anordnung eine solche Maßnahme suspendieren könnte. Dabei
    könnte von Karlsruhe auf geschickte Weise eine breite Diskussion über die
    Vereinbarkeit von § 130 Abs. 3 StGB mit Artikel 5 GG angestoßen werden. 
    3. Es wird schließlich unter Bezugnahme auf einen dem
    Gericht vorgelegten, 540 Seiten umfassenden Sammelbeweisantrag zur
    Judenfrage die Erhellung des heilsgeschichtlichen Hintergrundes der
    Holocaustreligion angekündigt. Diese wird dadurch als das ideologische
    Fundament der Jüdischen Weltherrschaft kenntlich gemacht werden. 
    Ausgangspunkt ist dabei die Beobachtung, daß im Raum der
    öffentlich geäußerten Meinungen "Antisemitismus" stets nur als
    eine vorhandene Geisteshaltung behauptet und als das absolute Verbrechen
    denunziert wird. Wie und warum das Vorhandene entstanden sei? - ist eine
    verbotene Frage. (Š) 
    Die Völker haben allen Grund, dem Zündel-Prozeß mit
    Aufmerksamkeit zu folgen. Der Jüdische Volksgeist arbeitet daran, die
    Inquisition auferstehen zu machen und die Welt erneut einem Glaubenszwang zu
    unterwerfen. 
    Jetzt werden die Grundlagen der politischen Freiheit, also
    auch des Rechtswesens, von unseren Feinden zertrümmert. Indem das deutlich
    und mit Händen greifbar wird, läuten dem "System" die
    Totenglocken, die auf breiter Front den Geist der Freiheit aus seinem
    Narkoseschlaf wecken, in den er durch die Niederlage des Deutschen Reiches
    gefallen war. 
    Das alles ist nicht verwunderlich. Man muß sich nur
    gegenwärtig halten, daß wir es hier nicht mit Justizgewährung, d.h. mit
    Rechtsanwendung auf den Einzelfall, zu tun haben, sondern mit Ausübung von
    feindlicher Willkür durch die Vasallen einer Fremdmacht. Es ist das Wesen
    der Feindschaft, so und nicht anders zu handeln. 
    Erstaunlich ist nur, daß die Deutschen, die es noch sein
    wollen, auch noch 60 Jahre nach der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht das
    mit sich machen lassen; daß sie so gänzlich die nationale Ehre
    preisgegeben haben und seelenruhig den Mord an ihrem Volk geschehen lassen.
    (Š) 
    Der Ketzerprozeß gegen Ernst Zündel wird zum Meilenstein
    auf dem Wege zur Befreiung Deutschlands. 
    Die bereits beschlossene Verurteilung Ernst Zündels zu
    einer mehrjährigen Freiheitsstrafe muß der Welt als das Verbrechen bewußt
    werden, das sie ist: als Absicherung des Jüdischen Seelenmordes am
    Deutschen Volk und damit zugleich als Beitrag zur Vernichtung aller
    nichtjüdischen Volker, die als geschichtliche Völker eine Bedeutung haben. 
    Es ist eine notwendige Bedingung für die Begründung,
    Festigung und Erhaltung der talmudische Weltherrschaft, daß der Seelenmord
    am Deutschen Volk diesem nicht als Seelenmord bewußt wird. Es liegt in
    unserer Hand, der Judenheit diese Bedingung ihrer Herrschaft zu nehmen. 
    Das ist der tiefere Grund, warum das Mannheimer Gericht vor
    Sylvia Stolz die Flucht ergriffen hat. Diese hat angekündigt, daß sie
    ungeachtet der gegen sie persönlich gerichteten Drohungen des Gerichts in
    der Hauptverhandlung die entsprechenden Beweisanträge verlesen werde. Sie
    sei entschlossen - wenn es sein muß - um der Wahrheit willen den Gang in
    die Gefängnisse der Fremdherrschaft anzutreten. 
    Kleinmachnow am 17. November 2005 
      
       
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    Please write to Ernst Zündel, let him know that he is not 
    alone:  
    
      Ernst Zundel 
    
    
      JVA Mannheim 
    
    
      Justiz-Vollzugsanstalt 
    
    
      Herzogenried Strasse 111 
    
    
      D 68169 Mannheim 
    
    
      Germany 
    
          
          
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