November 27, 2005
Die Holocaustjustiz verläßt das sinkende Schiff "Offenkundigkeit"
Von Horst Mahler - Dritter Teil
Den Mannheimer Richtern ist bewußt, daß im weiteren
Verlauf des Prozesses gegen Ernst Zündel die Offenkundigkeit des Holocausts
von der Verteidigung öffentlich "geschreddert" werden wird. In
einem Anfall von Rechtsblindheit haben sie - schriftlich - angekündigt, das
mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln verhindern zu wollen. Es
bekümmert sie offensichtlich wenig, daß sie sich damit offen dem
Petitionsausschuß des Bundestages entgegenstellen.
Aber welche Mittel stehen ihnen denn zur Verfügung?
Die Verteidiger sind als "selbständiges Organ der
Rechtspflege" nicht der Jurisdiktion des Gerichts unterworfen sondern
diesem gleichgeordnet. Das Recht, Beweisanträge zu stellen, ist die Seele
der Verteidigung. Dieses Recht, das zugleich eine Pflicht ist, kann den
Verteidigern nicht genommen werden - auch nicht unter dem Vorwand, daß das
Gericht diese Tätigkeit für strafbar hält.
Man darf gespannt sein, ob das Gericht sich zur Ausübung
körperlichen Zwanges gegen die Wahlverteidiger hinreißen lassen und diese
von Gerichtsdienern aus dem Verhandlungssaal tragen lassen wird.
Die Verteidiger unterstehen nicht der Ordnungsstrafgewalt
des Gerichtsvorsitzenden. Das Gericht ist nicht einmal befugt, die
prozessualen Handlungen der Verteidiger zu beurteilen oder gar zu
kritisieren.
Sollte sich die Mannheimer Justiz dazu versteigen, gegen die
Wahlverteidiger mit vorläufigen Berufsverboten vorzugehen, müßte sie wohl
mit einem Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts rechnen, das im Wege der
einstweiligen Anordnung eine solche Maßnahme suspendieren könnte. Dabei
könnte von Karlsruhe auf geschickte Weise eine breite Diskussion über die
Vereinbarkeit von § 130 Abs. 3 StGB mit Artikel 5 GG angestoßen werden.
3. Es wird schließlich unter Bezugnahme auf einen dem
Gericht vorgelegten, 540 Seiten umfassenden Sammelbeweisantrag zur
Judenfrage die Erhellung des heilsgeschichtlichen Hintergrundes der
Holocaustreligion angekündigt. Diese wird dadurch als das ideologische
Fundament der Jüdischen Weltherrschaft kenntlich gemacht werden.
Ausgangspunkt ist dabei die Beobachtung, daß im Raum der
öffentlich geäußerten Meinungen "Antisemitismus" stets nur als
eine vorhandene Geisteshaltung behauptet und als das absolute Verbrechen
denunziert wird. Wie und warum das Vorhandene entstanden sei? - ist eine
verbotene Frage. (Š)
Die Völker haben allen Grund, dem Zündel-Prozeß mit
Aufmerksamkeit zu folgen. Der Jüdische Volksgeist arbeitet daran, die
Inquisition auferstehen zu machen und die Welt erneut einem Glaubenszwang zu
unterwerfen.
Jetzt werden die Grundlagen der politischen Freiheit, also
auch des Rechtswesens, von unseren Feinden zertrümmert. Indem das deutlich
und mit Händen greifbar wird, läuten dem "System" die
Totenglocken, die auf breiter Front den Geist der Freiheit aus seinem
Narkoseschlaf wecken, in den er durch die Niederlage des Deutschen Reiches
gefallen war.
Das alles ist nicht verwunderlich. Man muß sich nur
gegenwärtig halten, daß wir es hier nicht mit Justizgewährung, d.h. mit
Rechtsanwendung auf den Einzelfall, zu tun haben, sondern mit Ausübung von
feindlicher Willkür durch die Vasallen einer Fremdmacht. Es ist das Wesen
der Feindschaft, so und nicht anders zu handeln.
Erstaunlich ist nur, daß die Deutschen, die es noch sein
wollen, auch noch 60 Jahre nach der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht das
mit sich machen lassen; daß sie so gänzlich die nationale Ehre
preisgegeben haben und seelenruhig den Mord an ihrem Volk geschehen lassen.
(Š)
Der Ketzerprozeß gegen Ernst Zündel wird zum Meilenstein
auf dem Wege zur Befreiung Deutschlands.
Die bereits beschlossene Verurteilung Ernst Zündels zu
einer mehrjährigen Freiheitsstrafe muß der Welt als das Verbrechen bewußt
werden, das sie ist: als Absicherung des Jüdischen Seelenmordes am
Deutschen Volk und damit zugleich als Beitrag zur Vernichtung aller
nichtjüdischen Volker, die als geschichtliche Völker eine Bedeutung haben.
Es ist eine notwendige Bedingung für die Begründung,
Festigung und Erhaltung der talmudische Weltherrschaft, daß der Seelenmord
am Deutschen Volk diesem nicht als Seelenmord bewußt wird. Es liegt in
unserer Hand, der Judenheit diese Bedingung ihrer Herrschaft zu nehmen.
Das ist der tiefere Grund, warum das Mannheimer Gericht vor
Sylvia Stolz die Flucht ergriffen hat. Diese hat angekündigt, daß sie
ungeachtet der gegen sie persönlich gerichteten Drohungen des Gerichts in
der Hauptverhandlung die entsprechenden Beweisanträge verlesen werde. Sie
sei entschlossen - wenn es sein muß - um der Wahrheit willen den Gang in
die Gefängnisse der Fremdherrschaft anzutreten.
Kleinmachnow am 17. November 2005
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