| 
	
     November 23, 2005 
    Die Holocaustjustiz verläßt das sinkende Schiff "Offenkundigkeit" 
     
    Kommentar von Horst Mahler  
    Der Prozeß gegen Ernst Zündel wegen Leugnung des Holocausts 
    ist schon im Ansatz gescheitert. Die 6. große Strafkammer des Landgerichts 
    Mannheim hat die Flucht ergriffen: die am 8. November 2005 begonnene 
    Hauptverhandlung wurde am zweiten Verhandlungstag, am 15. November 2005, auf 
    unbestimmte Zeit vertagt.  
    Unter dem Druck der auf Germar Rudolfs "Vorlesungen über den 
    Holocaust" gestützten, schriftsätzlich angekündigten Beweisanträge ist der 
    von den Holocaustjuristen aufgeschüttete Damm der "Offenkundigkeit des 
    Holocausts"gebrochen. Vor der hereinbrechenden Flut überzeugend belegter 
    Gegenbeweise haben sich die Mannheimer Richter auf einen hohlen Baum 
    gerettet, der schon bald entwurzelt und fortgespült werden wird. Das ist der 
    Sieg des Revisionismus. Die Wunde, die er der Lüge geschlagen hat, ist 
    brandig geworden.  
    Was ist geschehen?  
    Am ersten Tag der Hauptverhandlung gegen Ernst Zündel 
    verkündete die 6. gr. Strafkammer des Landgerichts Mannheim ihren Beschluß 
    vom 7. November 2005. Darin heißt es:  
    "Dieser Völkermord (der 'Holocaust') wird in § 130 III StGB 
    tatbestandlich vorausgesetzt (BGHSt 47, 278), so daß sich jede diesen 
    Umstand leugnende Beweiserhebung verbietet."  
    Gegen den Wortlaut soll künftig § 130 Absatz 3 StGB-BRD wie 
    folgt gelesen werden:  
    "Zu bestrafen ist, wer öffentlich bekennt, daß er nicht an 
    den Holocaust glaube."  
    Aber auch diese Lesart erübrigt nur scheinbar alle Debatten 
    zu der Frage, ob der Holocaust wirklich stattgefunden hat oder nicht, ob er 
    "offenkundig" ist oder noch des Beweises bedarf. Zwar braucht der Tatrichter 
    - um verurteilen zu können - jetzt nicht mehr überzeugt zu sein, daß es ihn 
    gegeben habe. Ja, er kann sogar vom Gegenteil, daß es ihn nicht gegeben habe, 
    überzeugt sein und muß dennoch wegen Leugnung verurteilen. Der Kunstgriff, 
    mit der Behauptung der "Offenkundigkeit" den Holocaust als festgestellte 
    Tatsache in das Urteil zu schmuggeln, ist entbehrlich geworden.  
    Anträge der Verteidigung, die die Offenkundigkeit in Frage 
    stellen, wären aber dennoch nicht völlig ungeeignet, zur Entlastung eines 
    angeklagten Holocaustleugners beizutragen. Für die Strafzumessung müßte es 
    weiterhin von Bedeutung sein, ob die Absage an die Holocaustreligion aus 
    einem "reinen Herzen" aufsteigt, oder wahrheitsfeindlicher Gesinnung 
    entspringt.  
    Die neue Lesart macht entsprechende Beweisanträge mithin 
    nicht zu verteidigungsfremdem Verhalten.  
    Die Argumentation der Mannheimer Richter und des 
    Bundesgerichtshofes hat zudem einen Haken: Jene Anordnung ist strukturgleich 
    mit dem Befehl der Inquisition:  
    "Als Ketzer dem Feuertod ist zu überantworten, wer bekennt, 
    daß er nicht an die Lehren der alleinseligmachenden Katholischen Kirche 
    glaube."  
    Die europäische Menschheit hat schon vor Jahrhunderten 
    erkannt, daß derlei Befehle kein Recht sind. (Š) Recht ist das Dasein der 
    Freiheit selbst. Es kann dem Begriffe nach niemals gegen die Freiheit 
    gekehrt sein.  
    Wer die im Bekennen einer Überzeugung erscheinende Freiheit 
    mit strafbewehrten Befehlen zu reglementieren versucht, wird selbst so enden, 
    wie nach gesundem Volksempfinden Gewaltherrscher zu enden haben, an deren 
    Händen das Blut der Völker klebt.  
    Ja, genau darum geht es: nicht um Rechtsbeugung in einem 
    einzelnen Fall, nicht um Nötigung im Amt, nicht um Freiheitsberaubung geht 
    es. Es geht um Völkermord, um den Seelenmord am Deutschen Volk. Die 
    Mannheimer Richter machen sich zu Gehilfen dieses Verbrechens.  
    Es wird hier die Rolle kenntlich, die die von der Fremdmacht 
    eingesetzten Richter der Revisionsgerichte zu spielen haben: diese haben 
    durch entsprechende Judikate für das "gute Gewissen" der in den 
    Tatsacheninstanzen richtenden Juristen zu sorgen, die längst das eigene 
    Rechtsdenken verlernt haben und nur noch blind nachvollziehen, was ihnen 
    sogenannte Oberrichter vorkauen.  
    Die Behauptung des Bundesgerichtshofes, der Holocaust in der 
    Lesart der Feindpropaganda sei "tatbestandlich" dem § 130 Abs. 3 StGB-BRD "vorausgesetzt", 
    erweist sich schon bei erstem Hinsehen als eine freche Lüge.  
    Im Tatbestand des Holocaustmaulkorbs (§ 130 Abs. 3 StGB-BRD) 
    ist von "Leugnen" die Rede. "Leugnen" bedeutet, "die Wahrheit von etwas für 
    falsch zu erklären" (vgl. Etymologisches Wörterbuch des Deutschen, Akademie 
    Verlag, Berlin 1993). Die Wahrheit dessen, was geleugnet worden sein könnte, 
    ist dadurch unmittelbar ein Tatbestandsmerkmal, das genau aus diesem Grunde 
    dem Tatbestand nicht vorausgesetzt sein kann. Es muß also, wenn wegen 
    Leugnens verurteilt werden soll, die Wahrheit dessen, was im Leugnen für 
    falsch erklärt wäre, festgestellt sein.  
    Den "Bundesrichtern" darf keines falls das Maß an Dummheit 
    zugestanden werden, das die Einsicht in einen so einfachen Gedanken 
    verhindern könnte.  
    Sie haben also - das liegt auf der Hand - bewußt die 
    Unwahrheit gesagt.  
    Was heißt das?  
    Die Holocaustrichter halten sich nicht mehr an das, was sie 
    als Gesetz ansehen. Sie setzten vielmehr ein von der Fremdmacht gewünschtes 
    Ergebnis voraus und machen dieses begründbar, indem sie den Wortlaut der 
    erhaltenen Befehle so biegen, daß er jenes Ergebnis deckt. Sie mißachten 
    offen die mit Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetzt begründete Selbstbindung der 
    Fremdmacht.  
    Diese hat in diesem Grundgesetzartikel zugesagt, die 
    Rechtsprechung "an Recht und Gesetz" zu binden.  
    Die Verteidigung von Ernst Zündel wird den Mannheimer 
    Richtern jetzt wohl genau das in aller Öffentlichkeit vorbuchstabieren. 
    Danach werden die Deutschen, die noch Deutsche sein wollen, wissen, daß der 
    Zündelprozeß ein Scheinprozeß ist und in Deutschland der Rechtsstaat, die 
    Blüte der politischen Freiheit, verendet ist; daß statt dessen hier Unrecht, 
    Lüge und Gewalt herrschen.  
      
      
       
    ===== ===== ===== 
    
      
        | 
            
  | 
        
           
             
            Setting the Record Straight: Letters from Cell # 7
            
          
          
             
            $10 - 180 Pages
            
          
          Find out who this "premier thought criminal" really is -
          how he thinks, how he writes, what he's really saying! You will
          be astonished to learn why this man is so feared by the world's
          manipulators of your thoughts! 
          Order form:  HTML
          format | PDF
          Format  | 
       
     
            
    
    
      
    
    
    Reminder: 
    Help free Ernst Zundel, Prisoner of Conscience. His
    prison sketches - now on-line and highly popular - help pay for his defence.
    Take a look - and tell a friend. 
    http://www.zundelsite.org/gallery/donations/index.html 
      
     
     
    
      
        | 
           
            
    Please write to Ernst Zündel, let him know that he is not 
    alone:  
    
      Ernst Zundel 
    
    
      JVA Mannheim 
    
    
      Justiz-Vollzugsanstalt 
    
    
      Herzogenried Strasse 111 
    
    
      D 68169 Mannheim 
    
    
      Germany 
    
          
          
         | 
       
     
      
	 |