November 21, 2005
Der Zündel Prozeß -
Erster Verhandlungstag
Markus Haverkamp
Am Dienstagmorgen, den 8. November 2005, fanden sich etwa 80
Anhänger von Ernst Zündel und 35 Medien--vertreter beim Landgericht Mannheim
ein, das für seinen Eifer und seine Dreistigkeit bei der Verfolgung von
Revisionisten bekannt ist.
Es herrschte eine ganz besondere Atmosphäre. Sogar aus
Kanada, Großbritannien, Frankreich und der Schweiz waren Anhänger von Ernst
Zündel angereist.
Nachdem die Polizei die üblichen Sicherheits-prozeduren
vorgenommen hatte, begann die Verhandlung kurz nach 9 Uhr. Das Gericht
setzte sich zusammen aus dem Vorsitzenden Richter Dr. Ulrich Meinerzhagen,
der Richterin Petra Krebs-Dörr und dem Richter Holger Hamm sowie den
Schöffen Robert Bradneck und Günter Menz. Für die Staatsanwaltschaft war
Andreas Grossmann erschienen.
Ernst Zündel, in Jackett und Krawatte, machte einen gesunden
und zuversichtlichen Eindruck. Er wurde von Frau Sylvia Stolz vertreten, die
er als seine Pflicht-verteidigerin gewählt hatte, wie auch von seinen
Wahlverteidigern Jürgen Rieger und Dr. Herbert Schaller aus Österreich. Frau
Stolz hatte Horst Mahler als Assistenten. Damit war Ernst Zündel durch das
wohl erfahrenste und sachkundigste Verteidiger-Team vertreten, das sich in
Fragen der Holocaust-Verfolgung finden läßt.
Das Verfahren begann mit der Aufnahme der Personalien von
Ernst Zündel, dann fing Richter Dr. Meinerzhagen an, das Team der
Verteidiger anzugreifen. Zuerst verlas er laut das vorläufige Berufsverbot
für Horst Mahler, das durch das Amtsgericht Tiergarten verhängt worden ist.
Er zitierte dabei ausgiebig Horst Mahlers Bemerkungen zum Revisionismus, der
Jüdischen Frage und dem Rechtsstatus des Deutschen Reiches.
Dann forderte Dr. Meinerzhagen, Horst Mahler solle von
seiner Funktion als Assistent von Frau Stolz enthoben werden. Frau Stolz
wies darauf hin, daß es keinen Grund für eine Entlassung Horst Mahlers gebe,
da dieser nicht als Anwalt, sondern nur als ihr Assistent tätig sei.
Meinerzhagen erwiderte, daß Horst Mahlers Einfluß auf die Verteidigung
offenbar beträchtlich sei, worauf Frau Stolz entgegnete, daß es allein ihrer
Verantwortung unterliege, welche Schriftsätze sie für die Verteidigung
einreiche. Darauf drohte der Richter, Horst Mahler mit Gewalt zu entfernen
und einen Tag lang in Haft zu nehmen.
Das Publikum reagierte mit ungläubigem Kopf-schütteln.
Jürgen Rieger brachte vor, daß es solche Angriffe gegen die Verteidigung
nicht einmal im sowjetischen Gulag gab. Da Sylvia Stolz darauf beharrte,
Horst Mahler als ihren Assistenten zu haben, ordnete Meinerzhagen an, Mahler
durch die Polizei aus dem Gerichtssaal entfernen zu lassen. Die Wachtmeister
standen bereits hinter Horst Mahler, als Frau Stolz erklärte, daß diese
Entscheidung allein ihr zukomme und nicht dem Gericht, und daß sie sich
angesichts der Drohung mit Gewalt gezwungen sehe, Horst Mahler von seinen
Pflichten als ihrem Assistenten zu entlassen. Horst Mahler nahm daraufhin
bei den Zuhörern Platz.
Das Publikum zeigte seine Empörung, worauf der Richter
drohte, die Öffentlichkeit von der Verhandlung auszuschließen. Doch das war
erst der Anfang - Dr. Meinerzhagen war eben erst in Fahrt gekommen.
Der Richter verlas darauf den Beschluß des Gerichts vom
7.11.05, der den Antrag der Verteidigung ablehnte, das Verfahren auszusetzen
bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, ob § 130 StGB
(Holocaust-Maulkorb) mit § 5 Grundgesetz (Meinungsfreiheit) vereinbar sei
sowie Ernst Zündel bis dahin aus der Haft zu entlassen.
Dann machte der Richter deutlich, daß jegliche
“Volksverhetzung" durch die Verteidigung mit aller Schärfe gestoppt würde.
Er erklärte, daß die Verteidigung Begriffe benutze und Dinge nenne, mit
denen sie sich selbst der Gefahr aussetze, einer Verletzung von § 130 StGB
angeklagt zu werden. Er wolle nicht “pseudowissenschaftliche Ansichten
anhören, da der Holocaust eine historisch gesicherte Tatsache" sei. Dies
bewirkte nicht nur Gelächter beim Publikum, sondern zeigt auch die
Voreingenommenheit des Gerichts.
Gesetzgebung ist keine Rechtsfindung
Horst Mahler hat darauf hingewiesen, daß § 130 keine
Rechtsnorm ist. In einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat ist es
grundsätzlich die Aufgabe der Gerichte zu prüfen, ob eine gesetzliche
Bestimmung auch eine Rechtsnorm darstellt. Dies ist eine Konsequenz der
Gewaltenteilung gemäß Montes-quieu. Die vom Parlament erlassenen
Bestimmungen, die als Gesetze bezeichnet werden, sind nämlich a priori keine
Rechtsnormen, weil sie Ausdruck politischer Interessen (Gruppeninteressen
und persönlicher Interessen) sind. Nach den Grundsätzen der Prozeßordnung
müßten die politischen Entscheidungs-träger von einer Beteiligung an der
Gesetzgebung wegen Befangenheit ausge-schlossen werden. Es versteht sich von
selbst, daß Bestimmungen, die als Grundlagen der Rechtsfindung dienen, auch
selbst Rechtsnormen sein müssen.
Erste Aufgabe des Gerichts ist also zu prüfen, ob eine
politische Entscheidung auch eine Rechtsnorm darstellt. Diese Prüfung ist
eine ständige Prüfung, sie kann nicht durch eine einmalige Feststellung, (z.B.
eine sog. höchstrichterliche Rechtsprechung) ersetzt werden, denn keine
Entscheidungen der Gerichte sind in absolutem Sinne bindend. Sie dienen nur
als eine Richtlinie, der gefolgt werden kann oder eben nicht. Maßgebend
hierfür ist nur das Recht. Und das Recht im weitesten Sinne dieses Begriffes
ist nicht geschrieben, sondern ein allem anderen übergeordneter Grundsatz.
Hier kann auf eine nicht nur jahrhundertealte, sondern jahrtausendealte
Rechtstradition verwiesen werden.
Richter Meinerzhagen hat diese Prüfung nicht durchgeführt.
Er postuliert a priori, daß die zu erwarten-den Einwände der Verteidiger
rechtswidrig seien.
Dabei berücksichtigt er nicht, daß für einen neutralen
Richter auch das Gegenteil denkbar sein muß: daß der entgegengesetzte
Standpunkt - nämlich die landläufige Behauptung über den Holocaust -
rechts-widrig sein könnte.
Die Frage, ob § 130 StGB eine Rechtsnorm ist, gehört zu dem
Prozeßstoff, über die ein unvor-ein-genommener Richter noch gar keine
Meinung haben darf. Wenn er also der Verteidigung unterstellt, § 130 StGB zu
verletzen (oder dies zu wollen), so bringt er damit zum Ausdruck, daß er
nicht prüfen will, ob § 130 StGB überhaupt eine Rechtsnorm ist.
Die Wahrheitsfindung in diesem Zusammenhang fällt nicht in
den Kompetenzbereich der Gerichte, sondern nur in den der Wissenschaft, also
der Historiker. Es ist eine Pervertierung des Rechts, gerade die
Wissenschaftler vor Gericht zu stellen, deren Aussage für das Gericht bei
der rechtlichen Beurteilung bindend ist.
Richter Meinerzhagen kann nicht Ernst Zündel mit Hilfe des
Rechts vorschreiben, was dieser über den Holocaust denken und sagen soll.
Dagegen kann Ernst Zündel mit Ausgangspunkt in der Wissenschaft den Richtern
vorschreiben, was sie zu berücksichtigen haben.
Richter als Staatsanwalt
Dr. Meinerzhagen fuhr fort, es sei nicht sicher, ob Sylvia
Stolz als Pflichtverteidiger für Ernst Zündel geeignet sei, da es
wahrscheinlich sei, daß sie sich selbst einer Verletzung von § 130 StGB
schuldig machen würde. Da Ernst Zündel somit wahrscheinlich seinen
Pflichtverteidiger verlöre, würde sich das Verfahren verzögern. Daher sollte
die Bestellung von Frau Stolz als Pflichtverteidigerin widerrufen werden.
Nachdem Ernst Zündel klar gemacht hatte, daß er durch Frau
Stolz vertreten sein wollte, unterbrach die Kammer die Sitzung für eine
Beratung. Danach widerrief das Gericht die Berufung von Frau Stolz als
Pflichtverteidigerin für Ernst Zündel.
Dr. Meinerzhagen fuhr dann fort mit einer Erklärung, daß
auch Jürgen Rieger nicht als Pflichtanwalt für den Angeklagten geeignet sei,
weil es bekannt sei, daß Rieger selbst revisionistische Auffassungen
vertrete und zu befürchten sei, daß er in dieser Sache nicht objektiv sei.
Der Richter befaßte sich dann mit Jürgen Riegers Vergangenheit - wobei er
Dinge anführte, von denen er, - wie Jürgen Rieger anschließend feststellte -
unter Verletzung des Datenschutzgesetzes Kenntnis erlangt hatte. Als
nächstes kam Dr. Schaller an die Reihe. Auch er war in den Augen des
Richters nicht als Pflichtverteidiger für Ernst Zündel geeignet: Aufgrund
seines hohen Alters sei nicht gewährleistet, daß er diese Aufgabe
durchführen könne.
Jürgen Rieger wies in seiner überzeugend und brillant
formulierten Erwiderung darauf hin, daß Konrad Adenauer bis weit in seine
Siebzigerjahre wohlauf war, nachdem er Kanzler der Bundesrepublik geworden
war. Dieser und andere Einwände veranlaßten das Publikum, seine Zustimmung
zu bekunden. Kichern und Lachen ertönte im Saal.
Die Absicht des Richters war leicht durchschaubar: Ernst
Zündels brillantes Verteidigerteam sollte eliminiert werden, so daß das
Gericht einen Pflichtverteidiger eigener Wahl bestellen könnte, einen
Pflichtverteidiger, der keine Anträge stellt und keine Zeugen befragt und
der das Verfahren in Übereinstimmung mit dem Gericht durchführt. Aber die
Verteidigung ließ sich nicht einschüchtern.
Nachdem er die Möglichkeit ausgeschlossen hatte, daß Zündel
einen Pflichtverteidiger eigener Wahl bekäme, fragte der Richter, wie weiter
verfahren werden solle. Der Angeklagte erklärte, er wolle Dr. Schaller als
Pflichtverteidiger und Sylvia Stolz und Jürgen Rieger als Wahlverteidiger
nehmen. (Bei Verfahren vor dem Landgericht ist es erforderlich, daß der
Angeklagte einen Pflichtverteidiger hat. Er kann auch bis zu drei
Wahlverteidiger nehmen.) RA Rieger führte aus, daß bei einer solchen
Regelung das Verfahren nicht unterbrochen werden müsse, falls das Gericht -
was unnötig sei - einen Pflichtverteidiger bestellen wolle. Frau Stolz
erklärte, daß, wenn das Gericht einen Pflichtanwalt wolle, der das Vertrauen
von Ernst Zündel genieße, die Kammer auch entsprechend verfahren müsse, - es
sei denn, das Gericht habe andere Absichten.
Es folgte eine Unterbrechung der Verhandlung für eine
Mittagspause von 90 Minuten.
Während dieser Mittagspause gaben die Verteidiger wie auch
der Staatsanwalt - der zugleich auch Pressesprecher ist - Erklärungen für
die Presse ab. Während einem Interview mit dem Staatsanwalt fragte diesen
ein Anhänger von Zündel vor laufender Kamera: “Wie können Sie nachts noch
schlafen?" Die Polizei führte ihn sofort weg.
Nach dem Mittagessen und den erneuten Sicherheits-kontrollen,
bei denen die Polizei zunehmend freundlicher wurde, kehrten wir in den
Gerichtssaal zurück. Jürgen Rieger stellte einen Befangenheitsantrag gegen
den Vorsitzenden Richter und verlas ihn. Jürgen Riegers Redekunst und
Argumentationskraft können leider nicht wiedergegeben werden. Nach Jürgen
Riegers Antrag erklärte Sylvia Stolz, daß die Verteidigung öffentlich
bedroht worden sei, nichts zu sagen, was das Gericht nicht hören wolle, daß
dies ein Übergriff sei und daß solche Gedanken nur das Ergebnis kranker
Gehirne sein könne.
Frau Stolz beantragte dann, die Öffentlichkeit vom weiteren
Verfahren auszuschließen, da die Verteidigung vom Gericht wegen Verletzung
von § 130 StGB. mit Verfolgung bedroht werde (Dieser Tatbestand kann nur
erfüllt werden, wenn das “Verbrechen" öffentlich erfolgt). Wenn die
Öffentlichkeit ausgeschlossen sei, wäre die Verteidigung in der Lage,
“verbotene Gedanken" zu äußert, ohne sich strafbar zu machen. Sylvia Stolz
wies darauf hin, daß, wenn das Gericht ein öffentliches Verfahren wolle, die
Verteidigung Gefahr laufe, verfolgt zu werden.
Das Gericht beschloß hierauf, sich bis Dienstag den 15. 11.
05 um 10 Uhr zu vertagen.
Beim Verlassen des Gerichtssaales war die Sym-pathie der
Polizisten, die während des ganzen Verfahrens anwesend gewesen war, sehr
deutlich: zustimmende Bekundungen, Auf-die-Schulter-Klopfen usw.
Die Bilanz dieses Tages ist Folgendes: Dr. Meinerz-hagen
zeigte deutlich seine Voreingenommenheit und seinen Willen, die Verteidigung
von Ernst Zündel unmöglich zu machen, wie auch seine Absicht, keine Beweise
zuzulassen, die die Anwälte zur Verteidigung des Angeklagten fordern oder
führen würden.
Außerdem verstieß der Richter gegen grundlegende
Rechtsnormen
ß indem er öffentlich die Verteidigung bedrohte, bevor diese
überhaupt mit der Verteidigung des Angeklagten begonnen hatte,
ß
ß indem er Horst Mahler zwang, die Verteidigerbank zu
verlassen und
ß
ß indem er die Bestellung von Sylvia Stolz als
Pflichtverteidiger widerrief.
Es war deutlich, daß dies ein Schauprozeß war.
Das Verteidigerteam führte den Kampf hervorragend, Jürgen
Rieger mit seinen handfesten und geistreichen Kommentaren und Sylvia Stolz
mit ihrem ruhigen, gemessenen und entschiedenen Auftreten.
===== ===== =====
|
Setting the Record Straight: Letters from Cell # 7
$10 - 180 Pages
Find out who this "premier thought criminal" really is -
how he thinks, how he writes, what he's really saying! You will
be astonished to learn why this man is so feared by the world's
manipulators of your thoughts!
Order form: HTML
format | PDF
Format |
Reminder:
Help free Ernst Zundel, Prisoner of Conscience. His
prison sketches - now on-line and highly popular - help pay for his defence.
Take a look - and tell a friend.
http://www.zundelsite.org/gallery/donations/index.html
Please write to Ernst Zündel, let him know that he is not
alone:
Ernst Zundel
JVA Mannheim
Justiz-Vollzugsanstalt
Herzogenried Strasse 111
D 68169 Mannheim
Germany
|
|