| 
	
     November 21, 2005 
    Der Zündel Prozeß -  
    Erster Verhandlungstag  
    Markus Haverkamp  
    Am Dienstagmorgen, den 8. November 2005, fanden sich etwa 80 
    Anhänger von Ernst Zündel und 35 Medien--vertreter beim Landgericht Mannheim 
    ein, das für seinen Eifer und seine Dreistigkeit bei der Verfolgung von 
    Revisionisten bekannt ist.  
    Es herrschte eine ganz besondere Atmosphäre. Sogar aus 
    Kanada, Großbritannien, Frankreich und der Schweiz waren Anhänger von Ernst 
    Zündel angereist.  
    
    Nachdem die Polizei die üblichen Sicherheits-prozeduren 
    vorgenommen hatte, begann die Verhandlung kurz nach 9 Uhr. Das Gericht 
    setzte sich zusammen aus dem Vorsitzenden Richter Dr. Ulrich Meinerzhagen, 
    der Richterin Petra Krebs-Dörr und dem Richter Holger Hamm sowie den 
    Schöffen Robert Bradneck und Günter Menz. Für die Staatsanwaltschaft war 
    Andreas Grossmann erschienen.  
    Ernst Zündel, in Jackett und Krawatte, machte einen gesunden 
    und zuversichtlichen Eindruck. Er wurde von Frau Sylvia Stolz vertreten, die 
    er als seine Pflicht-verteidigerin gewählt hatte, wie auch von seinen 
    Wahlverteidigern Jürgen Rieger und Dr. Herbert Schaller aus Österreich. Frau 
    Stolz hatte Horst Mahler als Assistenten. Damit war Ernst Zündel durch das 
    wohl erfahrenste und sachkundigste Verteidiger-Team vertreten, das sich in 
    Fragen der Holocaust-Verfolgung finden läßt.  
    Das Verfahren begann mit der Aufnahme der Personalien von 
    Ernst Zündel, dann fing Richter Dr. Meinerzhagen an, das Team der 
    Verteidiger anzugreifen. Zuerst verlas er laut das vorläufige Berufsverbot 
    für Horst Mahler, das durch das Amtsgericht Tiergarten verhängt worden ist. 
    Er zitierte dabei ausgiebig Horst Mahlers Bemerkungen zum Revisionismus, der 
    Jüdischen Frage und dem Rechtsstatus des Deutschen Reiches.  
    Dann forderte Dr. Meinerzhagen, Horst Mahler solle von 
    seiner Funktion als Assistent von Frau Stolz enthoben werden. Frau Stolz 
    wies darauf hin, daß es keinen Grund für eine Entlassung Horst Mahlers gebe, 
    da dieser nicht als Anwalt, sondern nur als ihr Assistent tätig sei. 
    Meinerzhagen erwiderte, daß Horst Mahlers Einfluß auf die Verteidigung 
    offenbar beträchtlich sei, worauf Frau Stolz entgegnete, daß es allein ihrer 
    Verantwortung unterliege, welche Schriftsätze sie für die Verteidigung 
    einreiche. Darauf drohte der Richter, Horst Mahler mit Gewalt zu entfernen 
    und einen Tag lang in Haft zu nehmen.  
    Das Publikum reagierte mit ungläubigem Kopf-schütteln. 
    Jürgen Rieger brachte vor, daß es solche Angriffe gegen die Verteidigung 
    nicht einmal im sowjetischen Gulag gab. Da Sylvia Stolz darauf beharrte, 
    Horst Mahler als ihren Assistenten zu haben, ordnete Meinerzhagen an, Mahler 
    durch die Polizei aus dem Gerichtssaal entfernen zu lassen. Die Wachtmeister 
    standen bereits hinter Horst Mahler, als Frau Stolz erklärte, daß diese 
    Entscheidung allein ihr zukomme und nicht dem Gericht, und daß sie sich 
    angesichts der Drohung mit Gewalt gezwungen sehe, Horst Mahler von seinen 
    Pflichten als ihrem Assistenten zu entlassen. Horst Mahler nahm daraufhin 
    bei den Zuhörern Platz.  
    Das Publikum zeigte seine Empörung, worauf der Richter 
    drohte, die Öffentlichkeit von der Verhandlung auszuschließen. Doch das war 
    erst der Anfang - Dr. Meinerzhagen war eben erst in Fahrt gekommen.  
    Der Richter verlas darauf den Beschluß des Gerichts vom 
    7.11.05, der den Antrag der Verteidigung ablehnte, das Verfahren auszusetzen 
    bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, ob § 130 StGB 
    (Holocaust-Maulkorb) mit § 5 Grundgesetz (Meinungsfreiheit) vereinbar sei 
    sowie Ernst Zündel bis dahin aus der Haft zu entlassen.  
    Dann machte der Richter deutlich, daß jegliche 
    “Volksverhetzung" durch die Verteidigung mit aller Schärfe gestoppt würde. 
    Er erklärte, daß die Verteidigung Begriffe benutze und Dinge nenne, mit 
    denen sie sich selbst der Gefahr aussetze, einer Verletzung von § 130 StGB 
    angeklagt zu werden. Er wolle nicht “pseudowissenschaftliche Ansichten 
    anhören, da der Holocaust eine historisch gesicherte Tatsache" sei. Dies 
    bewirkte nicht nur Gelächter beim Publikum, sondern zeigt auch die 
    Voreingenommenheit des Gerichts.  
    Gesetzgebung ist keine Rechtsfindung  
    Horst Mahler hat darauf hingewiesen, daß § 130 keine 
    Rechtsnorm ist. In einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat ist es 
    grundsätzlich die Aufgabe der Gerichte zu prüfen, ob eine gesetzliche 
    Bestimmung auch eine Rechtsnorm darstellt. Dies ist eine Konsequenz der 
    Gewaltenteilung gemäß Montes-quieu. Die vom Parlament erlassenen 
    Bestimmungen, die als Gesetze bezeichnet werden, sind nämlich a priori keine 
    Rechtsnormen, weil sie Ausdruck politischer Interessen (Gruppeninteressen 
    und persönlicher Interessen) sind. Nach den Grundsätzen der Prozeßordnung 
    müßten die politischen Entscheidungs-träger von einer Beteiligung an der 
    Gesetzgebung wegen Befangenheit ausge-schlossen werden. Es versteht sich von 
    selbst, daß Bestimmungen, die als Grundlagen der Rechtsfindung dienen, auch 
    selbst Rechtsnormen sein müssen.  
    Erste Aufgabe des Gerichts ist also zu prüfen, ob eine 
    politische Entscheidung auch eine Rechtsnorm darstellt. Diese Prüfung ist 
    eine ständige Prüfung, sie kann nicht durch eine einmalige Feststellung, (z.B. 
    eine sog. höchstrichterliche Rechtsprechung) ersetzt werden, denn keine 
    Entscheidungen der Gerichte sind in absolutem Sinne bindend. Sie dienen nur 
    als eine Richtlinie, der gefolgt werden kann oder eben nicht. Maßgebend 
    hierfür ist nur das Recht. Und das Recht im weitesten Sinne dieses Begriffes 
    ist nicht geschrieben, sondern ein allem anderen übergeordneter Grundsatz. 
    Hier kann auf eine nicht nur jahrhundertealte, sondern jahrtausendealte 
    Rechtstradition verwiesen werden.  
    Richter Meinerzhagen hat diese Prüfung nicht durchgeführt. 
    Er postuliert a priori, daß die zu erwarten-den Einwände der Verteidiger 
    rechtswidrig seien.  
    Dabei berücksichtigt er nicht, daß für einen neutralen 
    Richter auch das Gegenteil denkbar sein muß: daß der entgegengesetzte 
    Standpunkt - nämlich die landläufige Behauptung über den Holocaust - 
    rechts-widrig sein könnte.  
    Die Frage, ob § 130 StGB eine Rechtsnorm ist, gehört zu dem 
    Prozeßstoff, über die ein unvor-ein-genommener Richter noch gar keine 
    Meinung haben darf. Wenn er also der Verteidigung unterstellt, § 130 StGB zu 
    verletzen (oder dies zu wollen), so bringt er damit zum Ausdruck, daß er 
    nicht prüfen will, ob § 130 StGB überhaupt eine Rechtsnorm ist.  
    Die Wahrheitsfindung in diesem Zusammenhang fällt nicht in 
    den Kompetenzbereich der Gerichte, sondern nur in den der Wissenschaft, also 
    der Historiker. Es ist eine Pervertierung des Rechts, gerade die 
    Wissenschaftler vor Gericht zu stellen, deren Aussage für das Gericht bei 
    der rechtlichen Beurteilung bindend ist.  
    Richter Meinerzhagen kann nicht Ernst Zündel mit Hilfe des 
    Rechts vorschreiben, was dieser über den Holocaust denken und sagen soll. 
    Dagegen kann Ernst Zündel mit Ausgangspunkt in der Wissenschaft den Richtern 
    vorschreiben, was sie zu berücksichtigen haben.  
    Richter als Staatsanwalt  
    Dr. Meinerzhagen fuhr fort, es sei nicht sicher, ob Sylvia 
    Stolz als Pflichtverteidiger für Ernst Zündel geeignet sei, da es 
    wahrscheinlich sei, daß sie sich selbst einer Verletzung von § 130 StGB 
    schuldig machen würde. Da Ernst Zündel somit wahrscheinlich seinen 
    Pflichtverteidiger verlöre, würde sich das Verfahren verzögern. Daher sollte 
    die Bestellung von Frau Stolz als Pflichtverteidigerin widerrufen werden.
     
    Nachdem Ernst Zündel klar gemacht hatte, daß er durch Frau 
    Stolz vertreten sein wollte, unterbrach die Kammer die Sitzung für eine 
    Beratung. Danach widerrief das Gericht die Berufung von Frau Stolz als 
    Pflichtverteidigerin für Ernst Zündel.  
    Dr. Meinerzhagen fuhr dann fort mit einer Erklärung, daß 
    auch Jürgen Rieger nicht als Pflichtanwalt für den Angeklagten geeignet sei, 
    weil es bekannt sei, daß Rieger selbst revisionistische Auffassungen 
    vertrete und zu befürchten sei, daß er in dieser Sache nicht objektiv sei. 
    Der Richter befaßte sich dann mit Jürgen Riegers Vergangenheit - wobei er 
    Dinge anführte, von denen er, - wie Jürgen Rieger anschließend feststellte - 
    unter Verletzung des Datenschutzgesetzes Kenntnis erlangt hatte. Als 
    nächstes kam Dr. Schaller an die Reihe. Auch er war in den Augen des 
    Richters nicht als Pflichtverteidiger für Ernst Zündel geeignet: Aufgrund 
    seines hohen Alters sei nicht gewährleistet, daß er diese Aufgabe 
    durchführen könne.  
    Jürgen Rieger wies in seiner überzeugend und brillant 
    formulierten Erwiderung darauf hin, daß Konrad Adenauer bis weit in seine 
    Siebzigerjahre wohlauf war, nachdem er Kanzler der Bundesrepublik geworden 
    war. Dieser und andere Einwände veranlaßten das Publikum, seine Zustimmung 
    zu bekunden. Kichern und Lachen ertönte im Saal.  
    Die Absicht des Richters war leicht durchschaubar: Ernst 
    Zündels brillantes Verteidigerteam sollte eliminiert werden, so daß das 
    Gericht einen Pflichtverteidiger eigener Wahl bestellen könnte, einen 
    Pflichtverteidiger, der keine Anträge stellt und keine Zeugen befragt und 
    der das Verfahren in Übereinstimmung mit dem Gericht durchführt. Aber die 
    Verteidigung ließ sich nicht einschüchtern.  
    Nachdem er die Möglichkeit ausgeschlossen hatte, daß Zündel 
    einen Pflichtverteidiger eigener Wahl bekäme, fragte der Richter, wie weiter 
    verfahren werden solle. Der Angeklagte erklärte, er wolle Dr. Schaller als 
    Pflichtverteidiger und Sylvia Stolz und Jürgen Rieger als Wahlverteidiger 
    nehmen. (Bei Verfahren vor dem Landgericht ist es erforderlich, daß der 
    Angeklagte einen Pflichtverteidiger hat. Er kann auch bis zu drei 
    Wahlverteidiger nehmen.) RA Rieger führte aus, daß bei einer solchen 
    Regelung das Verfahren nicht unterbrochen werden müsse, falls das Gericht - 
    was unnötig sei - einen Pflichtverteidiger bestellen wolle. Frau Stolz 
    erklärte, daß, wenn das Gericht einen Pflichtanwalt wolle, der das Vertrauen 
    von Ernst Zündel genieße, die Kammer auch entsprechend verfahren müsse, - es 
    sei denn, das Gericht habe andere Absichten.  
    Es folgte eine Unterbrechung der Verhandlung für eine 
    Mittagspause von 90 Minuten.  
    Während dieser Mittagspause gaben die Verteidiger wie auch 
    der Staatsanwalt - der zugleich auch Pressesprecher ist - Erklärungen für 
    die Presse ab. Während einem Interview mit dem Staatsanwalt fragte diesen 
    ein Anhänger von Zündel vor laufender Kamera: “Wie können Sie nachts noch 
    schlafen?" Die Polizei führte ihn sofort weg.  
    Nach dem Mittagessen und den erneuten Sicherheits-kontrollen, 
    bei denen die Polizei zunehmend freundlicher wurde, kehrten wir in den 
    Gerichtssaal zurück. Jürgen Rieger stellte einen Befangenheitsantrag gegen 
    den Vorsitzenden Richter und verlas ihn. Jürgen Riegers Redekunst und 
    Argumentationskraft können leider nicht wiedergegeben werden. Nach Jürgen 
    Riegers Antrag erklärte Sylvia Stolz, daß die Verteidigung öffentlich 
    bedroht worden sei, nichts zu sagen, was das Gericht nicht hören wolle, daß 
    dies ein Übergriff sei und daß solche Gedanken nur das Ergebnis kranker 
    Gehirne sein könne.  
    Frau Stolz beantragte dann, die Öffentlichkeit vom weiteren 
    Verfahren auszuschließen, da die Verteidigung vom Gericht wegen Verletzung 
    von § 130 StGB. mit Verfolgung bedroht werde (Dieser Tatbestand kann nur 
    erfüllt werden, wenn das “Verbrechen" öffentlich erfolgt). Wenn die 
    Öffentlichkeit ausgeschlossen sei, wäre die Verteidigung in der Lage, 
    “verbotene Gedanken" zu äußert, ohne sich strafbar zu machen. Sylvia Stolz 
    wies darauf hin, daß, wenn das Gericht ein öffentliches Verfahren wolle, die 
    Verteidigung Gefahr laufe, verfolgt zu werden.  
    Das Gericht beschloß hierauf, sich bis Dienstag den 15. 11. 
    05 um 10 Uhr zu vertagen.  
    Beim Verlassen des Gerichtssaales war die Sym-pathie der 
    Polizisten, die während des ganzen Verfahrens anwesend gewesen war, sehr 
    deutlich: zustimmende Bekundungen, Auf-die-Schulter-Klopfen usw.  
    Die Bilanz dieses Tages ist Folgendes: Dr. Meinerz-hagen 
    zeigte deutlich seine Voreingenommenheit und seinen Willen, die Verteidigung 
    von Ernst Zündel unmöglich zu machen, wie auch seine Absicht, keine Beweise 
    zuzulassen, die die Anwälte zur Verteidigung des Angeklagten fordern oder 
    führen würden.  
    Außerdem verstieß der Richter gegen grundlegende 
    Rechtsnormen  
    ß indem er öffentlich die Verteidigung bedrohte, bevor diese 
    überhaupt mit der Verteidigung des Angeklagten begonnen hatte,  
    ß  
    ß indem er Horst Mahler zwang, die Verteidigerbank zu 
    verlassen und  
    ß  
    ß indem er die Bestellung von Sylvia Stolz als 
    Pflichtverteidiger widerrief.  
    Es war deutlich, daß dies ein Schauprozeß war.  
    Das Verteidigerteam führte den Kampf hervorragend, Jürgen 
    Rieger mit seinen handfesten und geistreichen Kommentaren und Sylvia Stolz 
    mit ihrem ruhigen, gemessenen und entschiedenen Auftreten.  
      
      
       
    ===== ===== ===== 
    
      
        | 
            
  | 
        
           
             
            Setting the Record Straight: Letters from Cell # 7
            
          
          
             
            $10 - 180 Pages
            
          
          Find out who this "premier thought criminal" really is -
          how he thinks, how he writes, what he's really saying! You will
          be astonished to learn why this man is so feared by the world's
          manipulators of your thoughts! 
          Order form:  HTML
          format | PDF
          Format  | 
       
     
            
    
    
      
    
    
    Reminder: 
    Help free Ernst Zundel, Prisoner of Conscience. His
    prison sketches - now on-line and highly popular - help pay for his defence.
    Take a look - and tell a friend. 
    http://www.zundelsite.org/gallery/donations/index.html 
      
     
     
    
      
        | 
           
            
    Please write to Ernst Zündel, let him know that he is not 
    alone:  
    
      Ernst Zundel 
    
    
      JVA Mannheim 
    
    
      Justiz-Vollzugsanstalt 
    
    
      Herzogenried Strasse 111 
    
    
      D 68169 Mannheim 
    
    
      Germany 
    
          
          
         | 
       
     
      
	 |