November 12, 2005
Viele aufrechte Menschen hatten sich im Landgericht Mannheim
gesammelt, mehr als der Saal fassen konnte, einige wenige Juden, deutlich
erkennbar an ihrem Kippas, nicht wenig Presse, vor allem aber viele
Revisionisten aus dem In- und Ausland, so daß sich fließend in Deutsch,
Englisch und Französisch unterhalten wurde. Zu nennen sei hier nur Günter
Deckert, Horst Mahler und Bernhard Schaub aus der Schweiz.
Das Gericht, drei Berufsrichter, besonders der vorsitzende
Richter Dr. Meinertshagen, und zwei Schöffen, davon einer negrid, und
Staatsanwalt Großmann blickten feindselig auf ihre Gegner:
Ernst Zündel, 66, (Š) wurde aufgrund seiner starken
Arthritis genehmigt, die Hände nicht gefesselt zu bekommen, das war
allerdings auch die einzige Vergünstigung, aber mit ihm selbst wurde sich
an diesem Tag nicht weiter beschäftigt.
Nun ging es systematisch gegen seine Anwälte:
Als erstes wurde Horst Mahler aufgrund seines vorläufigen
Berufsverbotes als Rechtsanwalt auch nur eine Gehilfen-Tätigkeit bei Frau
Rechtsanwältin Stolz untersagt und er kam nur durch Freiwilligkeit seiner
gewaltsamen Entfernung von der Verteidigerbank durch den Gerichtsdiener
zuvor, wobei sich der ganze Haß des Richters offen zeigte.
Unmutsäußerungen des Publikums unterdrückte dieser durch wiederholte
Drohung, den Saal räumen zu lassen!
Danach ging es gleich weiter gegen die Rechtsanwältin Stolz,
eine noch junge, sehr überlegt sprechende, ausgezeichnete Rechtsanwältin,
der ihr Status als Pflichtverteidigerin entzogen wurde, unter anderem mit
der Begründung, daß sie eine zu geringe Distanz zum Angeklagten pflege und
dadurch einen reibungslosen Prozeßverlauf gefährde. Überhaupt wurden der
Verteidigung Strafmaßnahmen für Beweisanträge angedroht, die gegen die
Offenkundigkeit [des Holocausts] verstoßen.
Erst jetzt wurde der vor Prozeßeröffnung durch die
Verteidigung gestellte Antrag auf Haftverschonung bzw. Einstellung des
Verfahrens aufgrund der weiterhin anhängigen Grundsatzentscheidung des BGH
zum § 130 StGB - natürlich, wie könnte es auch anders sein, als angeblich
unbegründet abgelehnt und bei dieser Gelegenheit der Verteidigung bereits
unterstellt, sie habe sich damit einer sogenannten qualifizierten Auschwitz-Lüge
strafbar gemacht.
Danach wurde gleich Rechtsanwalt Jürgen Rieger aus Hamburg
wegen seiner drei Vorstrafen in gleichgelagerten Meinungsdelikten für eine
Plichtverteidigerschaft als ungeeignet erklärt, obwohl eine Neubestellung
eines Pflichtverteidigers weder nötig noch durch Zündel beantragt war! Das
gleiche Urteil traf Rechtsanwalt Dr. Schaller aus der Ostmark, weil er
dafür zu alt sei - lächerlich!
Der Sinn dieser Maßnahmen gegen die vier Rechtsanwälte
besteht darin, Zündel jeden qualifizierten Verteidiger zu nehmen und ihn
dann durch einen dem Gericht hörigen Pflichtverteidiger zu ersetzen, auf
daß es schnell zu einer Verurteilung kommt, die ab fünf Jahren aufwärts
beträgt, wobei Alter und Krankheit des Angeklagten genausowenig
berücksichtigt werden wie auch die bisherige zweijährige Haft in Kanada
nicht angerechnet werden soll! (Š)
Nach der Mittagspause stellte deswegen RA Rieger einen
umfassenden Befangenheitsantrag gegen den Richter Dr. Meinertshagen, über
den bis nächste Woche Di, 10.00 Uhr entschieden wird, dem Zeitpunkt, wo der
Prozeß dann fortgesetzt wird. Außerdem rügte Rechtsanwältin Stolz ihre
Entpflichtung als Pflichtverteidigerin und beantragte für die Stellung von
Beweisanträgen den Ausschluß der Öffentlichkeit, weil sich dann die
Verteidigung nicht strafbar mache. Lehnt man dies ab, so muß man gleich
drei Anwälte verurteilen, stimmt man dem zu, so gibt das Gericht zu, daß
in Deutschland über relevante Themen nur hinter geschlossenen Türen
verhandelt werden darf.
Zusammenfassend zu diesem ersten Verhandlungstag ist zu
sagen, daß es so etwas in der Rechtsgeschichte noch nicht gegeben hat, daß
die Verteidiger eines Angeklagten systematisch einer nach dem anderen
demontiert werden sollen!
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