“Das hält keine Justiz aus." 
          Auszug von einem Brief von Horst 
          Mahler 
           
          Aus einem Dokument der Anklage gegen Ernst Zündel: .
           
          “Zündels Gegner haben öffentlich bekanntgegeben, daß sie nicht eher 
          aufhören werden, bis Zündel mundtot gemacht ist und von Kanada in 
          Handschellen in ein deutsches Gefängnis ausgeliefert sein würde." 
          Das war ein Befehl. Am 5. Februar 2003 wurde Ernst Zündel im Haus 
          seiner Ehefrau in Tennessee (USA) in Handschellen gelegt, in einer 
          Nacht- und Nebelaktion nach Kanada verschleppt und dort aufgrund eines 
          ministeriellen Haftbefehls 2 Jahre lang in einem vom Kanadischen 
          Sicherheitsdienst betriebenen Haftlager unter menschenunwürdigen 
          Bedingungen interniert und schließlich am 1. März 2005 in Handschellen 
          in die Bundesrepublik Deutschland verbracht, wo er seitdem in 
          “Untersuchungshaft" sitzt. Seine Auslieferung erfolgte in einem 
          Geheimverfahren nach Gesetzen, die infolge der Ereignisse in New York 
          und Washington vom 11. September 2001 zur “Terrorismusbekämpfung" 
          erlassen worden waren. Als Begründung für dieses Vorgehen wurde 
          angegeben, daß Ernst Zündel in Kanada zur “unerwünschten Person" 
          erklärt worden sei, weil er beabsichtige, “die legale und legitime 
          demokratische Regierung in Deutschland zu destabilisieren." Es lägen 
          Beweise für “eine klare Entschlossenheit (vor), Dokumente und 
          Informationen in großem Umfang von Kanada aus in Deutschland zu 
          verbreiten, um von kanadischem Boden aus sein Ziel der 
          Destabilisierung der deutschen Regierung zu verfolgen." 
          Die “hochverräterischen" Dokumente und Informationen beinhalten das, 
          was Ernst Zündel für die Wahrheit hält: daß der Holocaust eine 
          Erfindung der Juden sei, die gewaltigste Lüge der Weltgeschichte. Die 
          Verbreitung dieser Botschaft ist weder in den USA noch in Kanada eine 
          Straftat. 
          In der Bundesrepublik Deutschland hat Ernst Zündel wegen dieser 
          “Verbrechen" eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren zu gewärtigen. 
          Seine Gegner sind mächtig - und dumm zugleich. 
          Ernst Zündel hat längst alles gesagt, was zu sagen ist. Jetzt, da 
          er wegen Verkündung seiner Wahrheit zum Märtyrer geworden ist, werden 
          seine publizistischen Arbeiten - weltweit - noch mehr Beachtung finden. 
          Und erst jetzt ist er in der Lage, die Regierung der Bundesrepublik 
          Deutschland, die die “Organisationsform einer Modalität der 
          Fremdherrschaft" (Carlo Schmid) ist, zu “destabilisieren" - so 
          gründlich, daß darüber die OMF-BRD insgesamt zugrunde gehen wird. 
          
          Der vor dem Landgericht Mannheim gegen Ernst Zündel wegen “Leugnung 
          des Holocausts" inszenierte Scheinprozeß ist - wie immer er ausgehen 
          mag - der Anfang vom Ende der Fremdherrschaft über das Deutsche Volk.
          
          Der “Holocaust" ist der Gründungsmythos der OMF-BRD. Dieser ist von 
          den Argumenten und Beweisen der “Revisionisten" tödlich getroffen. Der 
          Ketzer-Prozeß in Mannheim gegen den “weltweit aktivsten Revisionisten" 
          (so die Anklage gegen Ernst Zündel) offenbart jetzt diesen Befund vor 
          aller Welt. 
          In mühevoller Kleinarbeit hatten in den zurückliegenden Jahrzehnten 
          Dutzende von Geschichtsforschern im In- und Ausland den Grund gelegt 
          für Germar Rudolfs [1] enzyklopädische “Vorlesungen über den 
          Holocaust" [2], die jetzt als gewaltiger Rammbock die zum Schutze der 
          Großen Lüge errichtete Mauer der “Offenkundigkeit des Holocausts" zum 
          Einsturz bringen. Schon die bloße Ankündigung von Zündels 
          Verteidigerin, Rechtsanwältin Sylvia Stolz, sie werde zwecks 
          Erschütterung der vermeintlichen Offenkundigkeit des Holocausts die 
          “Vorlesungen" in entsprechende Beweisanträge umsetzen, versetzte die 
          Holocaust-Profis der 6. großen Strafkammer des Landgerichts Mannheim 
          in Panik. Es komme - so befanden sie, ohne nachgedacht zu haben - auf 
          die Offenkundigkeit gar nicht an, weil der “Holocaust" in § 130 Abs. 3 
          StGB-BRD “tatbestandlich vorausgesetzt" sei. 
          Mit ihrer “sofortigen Beschwerde" gegen ihre Ausschließung von der 
          Verteidigung von Ernst Zündel durch das “Oberlandesgericht" Karlsruhe 
          zeigt Sylvia Stolz - auch für jeden juristischen Laien verständlich 
          und logisch zwingend - , daß sich die “Holocaustjustiz" der OMF-BRD 
          damit in eine Sackgasse manövriert hat, aus der es kein Entkommen mehr 
          gibt: Setzen die Holocaustjuristen ihre bisherige Spruchpraxis fort, 
          machen sie sich selbst im hellsten Tageslicht und vor aller Augen 
          kenntlich als gemeine Verbrecher. 
          Das hält keine Justiz aus: Verbrechen von Richtern widersprechen 
          dem Begriff der Rechtspflege und müssen, wenn die Justiz 
          “funktionieren" soll, auf extrem seltene Ausnahmefälle beschränkt 
          bleiben. Wiederholen sich die Verbrechen in rascher Folge und in 
          völlig identischen Tatbildern, vernichtet sich die Justiz selbst - und 
          das schon in kürzester Frist. 
          Sylvia Stolz hat in ihrer hier dokumentierten “sofortigen 
          Beschwerde" mit aller Schärfe das Tatbild gezeichnet, in dem sich die 
          Holocaustjuristen bewegen. Diese Schrift wird ihren Weg in die Hände 
          und Köpfe von Staatsanwälten, Richtern, Rechtsanwälten, Professoren 
          der Rechtswissenschaften, Jurastudenten und interessierten Bürgern 
          finden. Sie wird als das verstanden werden, was sie in Wahrheit ist: 
          als Verurteilung jener Richter, die weiterhin Reichsbürger wegen 
          “Holocaustleugnung" ihres Vermögens oder ihrer Freiheit berauben. Ihre 
          Namen werden weltweit bekannt - und am Tage der Abrechnung sicher 
          nicht vergessen werden. 
          Der Erfolg kann nicht ausbleiben. 
          Nicht alle Juristen in den Diensten der OMF-BRD sind Halunken. Etwa 
          ein Dutzend Richter spielt schon heute nicht mehr mit. Ihr Widerstand 
          äußert sich in der Weise, daß sie anhängige Holocaustverfahren nicht 
          fördern, einige sind schon jahrelang “auf die lange Bank geschoben." 
          Ist die Erwartung verwegen, daß sich bald ein paar Mutige unter den 
          Richtern finden werden, die der Holocaust-Inquisition demonstrativ ein 
          Ende setzen? Der Dammbruch steht kurz bevor. ( . . . ) 
          Auch wenn sich diese Mutigen nicht zeigen, wird die Katastrophe 
          über die Holocaustkirche hereinbrechen. Denn in dem Maße, wie das in 
          Richterroben verkleidete Verbrechertum als solches wahrgenommen wird, 
          schwindet das für den Machterhalt unverzichtbare Zutrauen der Bürger 
          zum “demokratischen Rechtsstaat". Der Verrat am Deutschen Volk wird 
          ohnehin ruchbar. In immer breiteren Kreisen würde deshalb der gesamten 
          Richterschaft Verachtung, Wut und glühender Haß entgegenschlagen. 
          Es ist die heilige Pflicht des richterlichen Berufsstandes, das 
          Treiben der Holocaustjuristen zu beenden. Hier ist jeder einzelne 
          Richter in der Pflicht. Das geringste, was zu tun jedem von ihnen 
          obliegt, ist das Bemühen, durch schriftliche Eingaben den Richterbund 
          zu veranlassen, sich öffentlich für die vollständige, ersatzlose 
          Streichung des § 130 StGB-BRD auszusprechen bzw. die Richterschaft zur 
          Verweigerung der ihr zugemuteten Vasallendienste aufzurufen. 
          Versagt die Richterschaft bei dieser Aufgabe, wird sie insgesamt 
          zum “Mittäter durch Unterlassen". Und es geht um nichts geringeres als 
          um den Seelenmord am Deutschen Volk, den unsere geschworenen Feinde 
          mit der Auschwitzkeule verüben. (. . .) 
          Es ist höchste Zeit zu bedenken, welche Folgen das nahe Ende der 
          Großen Lüge für die Völker, insbesondere für das Deutsche Volk haben 
          wird. Es ist zu bedenken, daß auch unser Feind das Ende der 
          Holocaustreligion sehr genau voraussieht und Vorkehrungen trifft, die 
          dann gegebene Lage wieder in den Griff zu bekommen. Wie es seine Art 
          ist, wird er damit beginnen, sich durch geschickte Manöver an die 
          Spitze derjenigen zu stellen, die “demokratisch" und “menschenrechts"-hörig 
          die Abschaffung des § 130 StGB-BRD fordern. Es könnte seine Taktik 
          sein, die Ansprüche der Holocaustkirche jetzt ins Maßlose zu steigern, 
          um der “Jüdischen Opposition" gegen die “Holocaustindustrie" (eine in 
          die Irre führende Fehlbezeichnung!!) bei den Gojim Kredit zu 
          verschaffen. 
          Der Feind muß aus den dargelegten Gründen darauf dringen, die 
          Justiz der OMF-BRD vom Zwang zur offenen Rechtsvernichtung zu erlösen. 
          Zum Ausgleich wird er im Vertrauen auf seine Medienmacht vermutlich 
          seine Anstrengungen vervielfachen, die “Holocaustleugner" mit 
          publizistischen Mitteln weiterhin in der “rechten Schmuddelecke" des 
          öffentlichen Bewußtseins zu halten. Auf diese Weise könnte er “Ketzer" 
          weiterhin durch seine Medien “öffentlich hinrichten". Der 
          “staatlichen" Holocaustjustiz - so mag es ihm dünken - bedürfte er gar 
          nicht. Die mediale Lynchjustiz könnte ihm als ausreichend erscheinen.
          
          Um in dieser Lage nicht wieder das Opfer eines Jüdischen Schwindels 
          zu werden, sollten wir standhaft die Bundesgenossenschaft mit den 
          “Menschenrechtlern" meiden, und unerbittlich zur Antwort auf die Frage 
          vorstoßen, welches das Hauptziel unserer Feinde ist, das sie mit der 
          Großen Lüge als Waffe dauerhaft zu erreichen versuchen: In der 
          Holocaustreligion ist der Jude der Gott, dagegen der Deutsche 
          Volksgeist - verkörpert in Adolf Hitler - der Teufel. 
          Was ist der tiefere Grund für die Erfindung dieser After-Religion?
          
          Den Juden war schon im Anfang des 20. Jahrhunderts von Nachum 
          Goldmann [3], einem ihrer großen Führer, bewußt gemacht worden, daß 
          dem Deutschen Volksgeist, der die Idee der Volksgemeinschaft in sich 
          trägt, im Kampf mit dem Individualismus der Sieg sicher ist. 
          Dazu muß man wissen, daß der Jüdische Geist das Ferment der 
          Individuation, also der individualistischen Zersetzung der Völker, ist. 
          Das ist überhaupt die heilsgeschichtliche Aufgabe der Juden: das 
          egoistische Individuum zur Erscheinung zu bringen. Erst in dessen 
          Überwindung, durch die Rückbindung (religio) des egoistischen 
          Individuums in das Gemeinwesen, in das Volk, erscheint die wahrhafte 
          Freiheit als die Freiheit der sittlichen Person. Erst die aus der 
          totalen Zersetzung wiederhergestellten Völker sind wirklich frei als 
          Genossenschaft der Freien, die sich der Verantwortung für das Ganze 
          des Volkes bewußt sind und danach leben. 
          Kleinmachnow am 8. Mai 2006 
          
          ===== 
          [1] Auch Germar Rudolf ist einige Monate nach Ernst Zündel von den 
          USA der Vasallenjustiz der Bundesrepublik Deutschland “in Handschellen" 
          zugeführt worden. Er ist in der Vollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim 
          interniert. 
          2] Germar Rudolf, Vorlesungen über den Holocaust - Strittige Fragen 
          im Kreuzverhör, Castle Hill Publishers PO Box 118, Hastings, TN34 3ZQ, 
          UK, Februar 2005 
          
          [3] vgl. dazu die Schrift von Nachum Goldmann “Der Geist des 
          Militarismus", Berlin 1915, in der Reihe “Der Deutsche Krieg. 
          Politische Flugschriften" herausgegeben von Prof. Ernst Jäckh, neu 
          erschienen als Faksimile-Dokumentation im Verlag Roland Faksimile, 
          Bremen, 2001, ISBN 3-9807552-3-1. N. Goldmann war später Präsident der 
          Zionistischen Weltorganisation und des Jüdischen Weltkongresses. Seine 
          zutreffenden Betrachtungen aus dem Jahre 1915/16 wirkten zweifellos 
          als Warnung für die Judenheit und als Aufforderung, eine Jüdische 
          Gegenstrategie zur Verhinderung des Deutschen Sieges zu entwerfen.