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     May 2, 2005 
    Sorge um Sachverständigen: Öffentlich spricht er Hitler
    von Urheberschaft an Holocaust frei! 
    Der gerichtlich beeidete österreichische Sachverständige
    Professor Gerhard Jagschitz hatte die Teilnehmer einer Diskussionsrunde des
    österreichischen TV bereits im Herbst vergangenen Jahres geschockt. Soeben
    meinte der Regisseur des Filmes "Der Untergang", O. Hirschbiegel,
    eine Binsenweisheit in den Raum gestellt zu haben, als er sagte, daß Hitler
    der Motor des Völkermordes an den Juden gewesen sei. 
    Blitzschnell konterte Jagschitz: "Nein, Hitler war
    nicht der Motor des Holocaust an den Juden..." 
    Regisseur Hirschbiegel erholte sich als erster von seinem
    Schrecken und fragte die naheliegende Gretchenfrage, die jetzt wohl jedem
    Deutschen, ja jedem menschlichen Wesen auf der Seele brannte: "Wer
    sonst?" 
    Eine gute, eine notwendige Frage, gerichtet an den
    bestinformierten Sachverständigen für Zeitgeschichte und Holocaust im
    deutschen Raum. Der aber schwieg. (Siehe Faksimile, entnommen der
    österreichischen Wochenzeitung "News", Nummer 39 aus 2004, S.
    137.) 
    Geistesgegenwärtig überging der Moderator den Amoklauf des
    Herrn Professors wider die durch das Strafgesetz geschützte,
    zeitgeschichtliche Darstellung. Weniger Geistesgegenwart allerdings legte
    wohlweislich die österreichische Staatsanwaltschaft an den Tag. Sie zog es
    vor, auf Tauchstation zu gehen. 
    Der Meinungsumschwung des Professors wirkte mit
    Zeitverzögerung: Von Politik und Medien unbeaufsichtigt, griff in der Folge
    eine große Verunsicherung und eine fatale Neugierde um sich, die inzwischen
    weite Kreise erfaßt hat. 
    Bundesrat Graf John Gudenus verlangt öffentlich
    Untersuchung des Holocaust-Vorwurfes. 
    Am Vorabend des 60. Geburtstages der Zweiten Republik
    Österreich krachte es nun erstmals in dem von Jagschitz gelegten Minenfeld:
    mitten in die vorsätzlichen und von langer Hand geplanten Befreiungsfeiern
    vom 8. Mai hinein wagte es der freiheitliche Bundesrat Graf John Gudenus als
    erster Politiker, offensichtlich unter dem Eindruck des Meinungsumschwungs
    des Gaskammern-Professors Jagschitz, öffentlich und maßvoll für eine
    Untersuchung des Gaskammernmordvorwurfes einzutreten. 
    Diese Anregung erschüttert nun die Republik. Seitdem der
    Bundeswehrgeneral Schultze-Rhonhof.kürzlich aufgedeckt hatte, daß sich
    Deutschland zuletzt 1990 (Zwei-Plus-Viervertrag) verpflichten mußte, die
    historischen Ergebnisse der alliierten Geschichtsschreibung für immer
    anzuerkennen, liegt der Verdacht nahe, daß es für Österreich eine
    ähnliche Vereinbarung gibt. 
    Geradezu unlösbar muß dieser Fall nun für die
    österreichische Justiz erscheinen: Handelt es sich doch bei Prof. Jagschitz
    um jenen gerichtlich beeideten Sachverständigen, der als erster und
    einziger Sachverständiger der Welt jemals den gerichtlichen Auftrag hatte,
    und zwar im Prozeß gegen Gerd Honsik, die Gaskammer von Auschwitz zu
    erforschen. 
    Fünf Jahre brauchte Jagschitz damals, um 30.000 Akten zu
    studieren. Hoch waren die Kosten und karg das Ergebnis: zwei Millionen
    Schilling an Honorar holte sich der Professor aus der Staatskasse, nur um zu
    folgendem Schluß zu kommen: Es gäbe zwar keine direkten Beweise für den
    Holocaust, jedoch sehr wohl "indirekte" Beweise. Im Prozeß gegen
    Gerd Honsik hatte Jagschitz als Gerichts-Gutachter bereitwillig den Wunsch
    der Staatsanwaltschaft erfüllt: der Angeklagte hätte es wissen müssen,
    daß seine Frage "Freispruch für Hitler?" von der historischen
    Faktenlage her nicht erlaubt sei. Im Klartext: einem Schuldspruch stünde
    nichts im Wege. So wurde denn diese Frage nach dem Gutachten von Jagschitz
    damals mit Kerker beantwortet. Wie kann der Schuldspruch von damals nun
    aufrecht bleiben, wenn der Gutachter von einst nun seinerseits selbst diese
    Frage im Sinne des Angeklagten beantwortet? 
    Denn nun, 13 Jahre danach, spricht Professor Jagschitz
    öffentlich eben jenen Hitler von eben der Urheberschaft an eben dem
    Völkermord frei, den Honsik vor 18 Jahren höflich zu hinterfragen gewagt
    hatte. 
    Die Anregung des österreichischen Bundesrates Graf John
    Gudenus, den Holocaust-Vorwurf nunmehr prüfen zu lassen, kann aus der Sicht
    des Demokraten glücklicher Weise keine rechtlichen Folgen haben: Immunität
    beschützt ihn. Sie bewahrt aber auch die Justiz vor dem wahnwitzigen
    Versuch, gegen den beliebten Politiker und ehemaligen Offizier Anklage zu
    erheben. 
    Bleibt die Sorge um Professor Jagschitz, den Paulus der
    Zeitgeschichte, der nun zum Saulus mutierte. Eine Option für die Justiz, so
    steht zu fürchten, könnte noch die politische Psychiatrie sein, wie sie
    gegen Ing. Emil Lachout zum Einsatz kam. Denn den angeblich bestinformierten
    Gaskammernexperten Österreichs, der nun Hitler öffentlich entlastet,
    anzuklagen, muß politisch riskant erscheinen. 
    Bleibt noch das Mittel der Rechtsbeugung: Der
    Gleichheitsgrundsatz müßte fahren gelassen werden. Was den anderen
    verboten ist und wofür andere jahrelang hinter Kerkermauern verschwanden,
    müßte dem Herrn Professor gestattet bleiben. 
    Über Jagschitz, dem Historiker und Zeugen mancher Anklagen,
    schwebt weiter das Damoklesschwert, selbst Opfer eben der Staatsanwaltschaft
    werden, der er in der Vergangenheit eifrig zugearbeitet hat. Frißt die
    Zeitgeschichte nun ihre Väter? 
    Prof. Guido Raimund 
      
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