May 2, 2005
Sorge um Sachverständigen: Öffentlich spricht er Hitler
von Urheberschaft an Holocaust frei!
Der gerichtlich beeidete österreichische Sachverständige
Professor Gerhard Jagschitz hatte die Teilnehmer einer Diskussionsrunde des
österreichischen TV bereits im Herbst vergangenen Jahres geschockt. Soeben
meinte der Regisseur des Filmes "Der Untergang", O. Hirschbiegel,
eine Binsenweisheit in den Raum gestellt zu haben, als er sagte, daß Hitler
der Motor des Völkermordes an den Juden gewesen sei.
Blitzschnell konterte Jagschitz: "Nein, Hitler war
nicht der Motor des Holocaust an den Juden..."
Regisseur Hirschbiegel erholte sich als erster von seinem
Schrecken und fragte die naheliegende Gretchenfrage, die jetzt wohl jedem
Deutschen, ja jedem menschlichen Wesen auf der Seele brannte: "Wer
sonst?"
Eine gute, eine notwendige Frage, gerichtet an den
bestinformierten Sachverständigen für Zeitgeschichte und Holocaust im
deutschen Raum. Der aber schwieg. (Siehe Faksimile, entnommen der
österreichischen Wochenzeitung "News", Nummer 39 aus 2004, S.
137.)
Geistesgegenwärtig überging der Moderator den Amoklauf des
Herrn Professors wider die durch das Strafgesetz geschützte,
zeitgeschichtliche Darstellung. Weniger Geistesgegenwart allerdings legte
wohlweislich die österreichische Staatsanwaltschaft an den Tag. Sie zog es
vor, auf Tauchstation zu gehen.
Der Meinungsumschwung des Professors wirkte mit
Zeitverzögerung: Von Politik und Medien unbeaufsichtigt, griff in der Folge
eine große Verunsicherung und eine fatale Neugierde um sich, die inzwischen
weite Kreise erfaßt hat.
Bundesrat Graf John Gudenus verlangt öffentlich
Untersuchung des Holocaust-Vorwurfes.
Am Vorabend des 60. Geburtstages der Zweiten Republik
Österreich krachte es nun erstmals in dem von Jagschitz gelegten Minenfeld:
mitten in die vorsätzlichen und von langer Hand geplanten Befreiungsfeiern
vom 8. Mai hinein wagte es der freiheitliche Bundesrat Graf John Gudenus als
erster Politiker, offensichtlich unter dem Eindruck des Meinungsumschwungs
des Gaskammern-Professors Jagschitz, öffentlich und maßvoll für eine
Untersuchung des Gaskammernmordvorwurfes einzutreten.
Diese Anregung erschüttert nun die Republik. Seitdem der
Bundeswehrgeneral Schultze-Rhonhof.kürzlich aufgedeckt hatte, daß sich
Deutschland zuletzt 1990 (Zwei-Plus-Viervertrag) verpflichten mußte, die
historischen Ergebnisse der alliierten Geschichtsschreibung für immer
anzuerkennen, liegt der Verdacht nahe, daß es für Österreich eine
ähnliche Vereinbarung gibt.
Geradezu unlösbar muß dieser Fall nun für die
österreichische Justiz erscheinen: Handelt es sich doch bei Prof. Jagschitz
um jenen gerichtlich beeideten Sachverständigen, der als erster und
einziger Sachverständiger der Welt jemals den gerichtlichen Auftrag hatte,
und zwar im Prozeß gegen Gerd Honsik, die Gaskammer von Auschwitz zu
erforschen.
Fünf Jahre brauchte Jagschitz damals, um 30.000 Akten zu
studieren. Hoch waren die Kosten und karg das Ergebnis: zwei Millionen
Schilling an Honorar holte sich der Professor aus der Staatskasse, nur um zu
folgendem Schluß zu kommen: Es gäbe zwar keine direkten Beweise für den
Holocaust, jedoch sehr wohl "indirekte" Beweise. Im Prozeß gegen
Gerd Honsik hatte Jagschitz als Gerichts-Gutachter bereitwillig den Wunsch
der Staatsanwaltschaft erfüllt: der Angeklagte hätte es wissen müssen,
daß seine Frage "Freispruch für Hitler?" von der historischen
Faktenlage her nicht erlaubt sei. Im Klartext: einem Schuldspruch stünde
nichts im Wege. So wurde denn diese Frage nach dem Gutachten von Jagschitz
damals mit Kerker beantwortet. Wie kann der Schuldspruch von damals nun
aufrecht bleiben, wenn der Gutachter von einst nun seinerseits selbst diese
Frage im Sinne des Angeklagten beantwortet?
Denn nun, 13 Jahre danach, spricht Professor Jagschitz
öffentlich eben jenen Hitler von eben der Urheberschaft an eben dem
Völkermord frei, den Honsik vor 18 Jahren höflich zu hinterfragen gewagt
hatte.
Die Anregung des österreichischen Bundesrates Graf John
Gudenus, den Holocaust-Vorwurf nunmehr prüfen zu lassen, kann aus der Sicht
des Demokraten glücklicher Weise keine rechtlichen Folgen haben: Immunität
beschützt ihn. Sie bewahrt aber auch die Justiz vor dem wahnwitzigen
Versuch, gegen den beliebten Politiker und ehemaligen Offizier Anklage zu
erheben.
Bleibt die Sorge um Professor Jagschitz, den Paulus der
Zeitgeschichte, der nun zum Saulus mutierte. Eine Option für die Justiz, so
steht zu fürchten, könnte noch die politische Psychiatrie sein, wie sie
gegen Ing. Emil Lachout zum Einsatz kam. Denn den angeblich bestinformierten
Gaskammernexperten Österreichs, der nun Hitler öffentlich entlastet,
anzuklagen, muß politisch riskant erscheinen.
Bleibt noch das Mittel der Rechtsbeugung: Der
Gleichheitsgrundsatz müßte fahren gelassen werden. Was den anderen
verboten ist und wofür andere jahrelang hinter Kerkermauern verschwanden,
müßte dem Herrn Professor gestattet bleiben.
Über Jagschitz, dem Historiker und Zeugen mancher Anklagen,
schwebt weiter das Damoklesschwert, selbst Opfer eben der Staatsanwaltschaft
werden, der er in der Vergangenheit eifrig zugearbeitet hat. Frißt die
Zeitgeschichte nun ihre Väter?
Prof. Guido Raimund
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