March 4, 2005

Horst Mahler - Bericht Nr. 001 zum Fall Ernst Zündel

 

Der Haftbefehl liegt mir vor. Er ist am 17. Februar 2003 vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen 10 Gs 451/03 ausgestellt. Unterzeichnet hat ihn die Richterin am Amtsgericht Böttmann (?). Bei der Staatsanwaltschaft Mannheim wird der Vorgang unter der Aktennummer 503 Js 4/96 bearbeitet.

Gegenstand des Ermittlungsverfahrens sind Handlungsweisen, die von den Besatzungsbehörden hierzulande als Volksverhetzung  (§ 130 StGB) bezeichnet werden. Schon die ersten Zeilen machen deutlich, um was es dabei geht. Ernst Zündel wird „als der aktivste bzw. führende sog. Revisionist“ vorgestellt. Er wird beschuldigt, von seinem Wohnsitz in den USA aus über das Internet (http://www.zundelsite.org) „zuletzt im Januar und Februar 2003“ sowie durch Versendung des von ihm verfaßten „durchgängig antisemitischen Germania-Rundbriefe“ sowie sonstige Kampfschriften gegen § 130 StGB verstoßen zu haben.

Der Haftbefehl umfaßt 39 Seiten.

Die Beschuldigung ist in folgender Wertung Zusammengefaßt:

„In seinen ‚Botschaften’ und Schriften führe er – häufig unter zusätzlichen Hinweisen auf im Internet abrufbare ’weiterführende’ revisionistische Literatur – jeweils bewußt der historischen Wahrheit zuwider unter Identifizierung mit den nazistischen Verfolgungsmaßnahmen, in pseudowissenschaftlicher Art, getragen von den Tendenzen, den Nationalsozialismus von dem Makel des Judenmordes zu entlasten, gesteigert und intensiv auf die Sinne und Leidenschaften der Leser einzuwirken, unter Leugnung des von den nationalsozialistischen Machthabern geplanten Vernichtungsschicksals der Juden, der Leugnung der Existenz von Gaskammern zur Massentötung von Juden, unter der Verunglimpfung der Überlebenden des Völermordes und des Andenkens während der Massenvernichtung ermordeten Juden, unter der Behauptung, die Massenvernichtung stelle eine Erfindung der Juden dar und diene der Unterdrückung des deutschen Volkes, u.a. beispielsweise folgendes aus: ....“

 

Es folgen in der Begründung des Haftbefehls Auszüge aus Schriften, die Ernst Zündel zugeschrieben werden. Die Titel seien hier aufgelistet.

 

1. „Holocaust Myth 101“

http://www.zundelsite.org/german/101german1.html)

http://www.zundelsite.org/german/101german2.html

http://www.zundelsite.org/german/101german3.html

http://www.zundelsite.org/german/101german4.html

http://www.zundelsite.org/german/101german5.html

http://www.zundelsite.org/german/101german6.html

http://www.zundelsite.org/german/101german7.html

http://www.zundelsite.org/german/101german8.html

 

2. „Ernst Zündel: Sein  Kampf für Deutschland“ S. 14, 17-18,27,28

 

3. Germania-Rundbrief Nr. 286 sub 2.

4. Verweise auf weiterführende Literatur:

1.    Menschenrechte auch für Deutsche

2.    Der Leuchtereport: Ende eines Mythos

3.    Der Holocaust – Laßt uns beide Seiten hören

4.    Die große Lüge

5.    „Die Befreiung“ der Lager: Fakten gegen Lügen

6.    Auschwitz: Mythen und Fakten

7.    Die Holocaust-Religion

8.    Im Innern der Auschwitz-„Gaskammern“

9.    Ein prominenter falscher Zeuge: Elie Wiesel

  1. Das US-Holocaust Memorial Museum: Ein kostspieliger und gefährlicher Fehler

  2. Amtliche Todeszahlen von Auschwitz

  3. Der mittelalterliche Hexenprozeß und seine Parallelen in unserer Zeit

  4. Augenzeuge Pressac bricht zusammen

  5. Appell der 1000 – Die Meinungsfreiheit ist in Gefahr!

  6. Hexen-Verfolgung in Deutschland – Wie im tiefsten Mittelalter

  7. Nicht „Offenkundigkeit“ sondern Gerechtigkeit!

  8. Oliver Bode: Weltweite Repression gegen Nationale

  9. Mehr über den Fall Günter Deckert

  10. Thies Christophersen und seine Freunde

  11. Was ist Holocaust-Leugnung

  12. Rudolf-Hess-Gedenkmarsch 1995

  13. Mein ‚Invasion’ des Computernetzes

  14. Mit bedacht ‚vergessen’ wurden ...

  15. Naturwissenschaft und Technik im Nationalsozialismus

  16. Auferlegung eines Schuldkomplexes: Die sozialen und politischen Auswirkungen des Holocausts

  17. Historiker: Keine Gaskammern

  18. Simon Wiesenthal – Falsche Nazi-Jäger

  19. Neueste Nachrichten von Udo Walendy

  20. Nürnberg: Über Gräber wächst kein Gras!

  21. Der programmierte Mensche-  die Allmacht der Medien

  22. Eine revisionistische  Herausforderung an das US-Holocaust Memorial Museum

  23. Der west-deutsche Bundespräsident Herzog wird als Vaterlandsverräter beschimpft

  24. Die Kastration der deutschen Seele

  25. Was der Kampf von uns verlangt

  26. 29 Monate Haft für kranken Autor Walendy!

  27. Europäischer Nationalismus

  28. Ist es Nacht, oder ist es der Nebel?

  29. Der Fluch der anglo-amerikanischen Machtpolitik

  30. Schafft befreite Zonen!

  31. Die politische Tat

  32. Zentrale Thesen des dritten Weges

  33. Wie hoch ist die Zahl der jüdischen Opfer? – Schon damals angezweifelt!

  34. Auch heute noch: Uns ziemt der Stolz der Wahrheit

  35. Eine Botschaft an alle Deutschen der Welt

  36. Über den deutschen Michel

  37. Kenntnismängel der Alliierten

  38. Heute vor fünfzig Jahren – Nürnberg und Purimfeste

  39. Hätte Hitler den Zusammenstoß mit Juden vermeiden können?

  40. Murray Rothbard, 1926 – 1995

  41. Der Holocaust als Entschuldigung

  42. Treffen internationaler Historiker spiegelt „politisch korrekte“ akademische Agenda wieder

  43. Von der Wichtigkeit des Revisionismus in unserer Zeit

  44. Das Undebattierbare debattieren: Die Weber-Shermer Auseinandersetzung

  45. Die Weber-Shermer Debatte: Ein Schritt vorwärts

  46. Zweifel an der „Geschichte“

  47. Bester Zeuge: Die Mel Mermelstein Affaire und der Triumph des historischen Revisionismus

  48. Die Deutschenhetze muß aufhören

  49. Drei Jüdische Ansichten

  50. Meine Konfrontation mit Deborah Lipstadt

  51. Der Endplan für den wilden Stamm

  52. Weltregierung: Fluch oder Segen der Menschheit

  53. Eine neue Sprache?

  54. Holocaust? Welcher Holocaust?

  55. Zionismus gegen Bolschewismus

  56. Vom Werden eines Holocaust-Revisionisten

  57. Ist der Endkampf ausgebrochen?

  58. Nachruf auf Reinhold Elstner

  59. Wie ein Jude sich zur Präsidentenwahl entschied

  60. Der Prophet des „Schwarzen Lochs“ – Elie Wiesel in autobiographischen Selbstzeugnissen

  61. „Wir sind das Volk!“ – Aufschrei der Leipziger Bevölkerung am 9. November 1989

  62. Die Holocaust-Religion

  63. Vom Untergang der schweizerischen Freiheit

  64. Das Rudolf-Gutachten – Germar Rudolf

  65. Der Holocaust auf dem Prüfstand – Jürgen Graf

  66. Todesursache Zeitgeschichtsforschung – Jürgen Graf

  67. Der Holocaust vor Gericht – Robert Lenski

  68. Starben wirklich 6 Millionen – Richard Harwood

  69. Schreckliche Ernte – Ralph Franklin Keeling

Für jeden Bemühten wird es möglich sein, sich diese Texte aus dem Internet herunterzuladen, um sich einen Eindruck von der Verfolgungswut unserer Feinde machen zu können.

 

Aus der Presse von heute:

                ... Mannheim - Der von Kanada nach Deutschland abgeschobene Rechtsextremist und Holocaust-Leugner Ernst Zündel ist am Mittwoch in Untersuchungshaft genommen worden. Ein Richter am Amtsgericht Mannheim eröffnete dem 65-jährigen Deutschen einen seit 2003 bestehenden Haftbefehl. ... Wann Zündel der Prozess vor dem Landgericht Mannheim gemacht wird, ist noch offen. ... Als Tatort in Deutschland gilt nach Angaben der Staatsanwaltschaft jeder Ort, an dem die Inhalte herunter geladen werden.          

                http://kurier.at/ausland/910475.php

                Rechtsextremist Zündel in Untersuchungshaft              

                Der aus Kanada abgeschobene Holocaust-Leugner Ernst Zündel ist in Mannheim in Untersuchungshaft genommen worden. Der 65-jährige habe sich nicht zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen geäußert, erklärte das Amtsgericht. Er war am Dienstagabend nach seiner Auslieferung aus Kanada festgenommen worden. ... Dies ist nach deutschem Recht auch dann strafbar, wenn der Computer-Server im Ausland steht. Als Tatort in Deutschland gelte jeder Ort, an dem die Inhalte herunter geladen würden, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. ...           

                http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID4117476,00...

           

                Antifaschistische Nachrichten - Staatsanwaltschaft fordert rasche Verhandlung

                9/1998 / Staatsanwaltschaft fordert rasche Verhandlung / Mannheim. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen das dortige Landgericht eine Untätigkeitsbeschwerde erhoben, weil vier Verfahren gegen NPD-Deckert seit 1995 und 1996 von den Amtsgerichten Mannheim und Weinheim zur Berufung anstehen. In diesen Verfahren geht es um Beleidigung, Bedrohung und üble Nachrede. Das OLG Karlsruhe muß nun über die Untätigkeitsbeschwerde entscheiden. Im November sollen zumindest drei Verfahren verhandelt werden. ...

                http://www.antifaschistische-nachrichten.de/1998/09/004.htm  

*****

Kommentar:

Mit der Verlegung von Ernst Zündel in ein Kriegsgefangenenlager auf dem Boden des Deutschen Reiches ist zum ersten Male nach der militärischen Kapitulation eine Lage geschaffen, die es den reichstreuen Kräften ermöglicht, mit der öffentlichen Verteidigung Ernst Zündels die Feinde des  Deutschen Reiches  wieder als solche kenntlich zu machen.

 

Oberstes Gebot ist jetzt eine klare Lageeinschätzung. Sie beginnt mit der Erkenntnis,

 

*  daß die Bundesrepublik Deutschland kein Staat, sondern die „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“ (Carlo Schmid) ist;

*  daß das Kriegsziel der fremden Herren  die Vernichtung des Deutschen Reiches und des Deutschen Volkes als unverzichtbare Voraussetzung der dauerhaften Unterjochung Europas ist;

 *  daß die jetzt galloppierende Überfremdung unseres Volkes das Resultat der bis auf den heutigen Tag -   mit psychologischen und monetären Waffen  - fortgesetzten Kriegsführung gegen das Deutsche Reich ist;

*  daß „unsere Politiker“ und „unsere Gerichte“ im Dienste der Fremdherrschaft stehen und unsere geschworenen Feinde sind;

*  daß wir von den Verrätern am Deutschen Volk immer nur neuen Verrat, aber keine Rettung erwarten können.

 

Müssen wir nicht endlich begreifen, daß wir mit der gebetsmühlenartigen Beschwörung der  „Grundrechte“ und der „Menschenrechte“ uns selbst „zum Affen machen“? Reichen  60 Jahre der Untertänigkeit immer noch nicht aus, uns die Fruchtlosigkeit unserer Gehorsamshaltung gegenüber unseren Feinden bewußt zu machen? Sind wir wirklich – wie die Talmudisten von uns sagen -  „dumm wie die Tiere“?

Der von Helmut Kohl als Nachfolger im Kanzleramt favorisierte Wolfgang Schäuble hat es in einem Gespräch mit dem damaligen Vorsitzenden des Zentralrates der Juden in Deutschland, Ignaz Bubis, offen ausgesprochen: Wenn es um die „Auschwitzlüge“ sowie um das Verbot nationalsozialistischer Symbole gehe, höre der „Spaß“ (so bezeichnete  er das „Grundrecht“ der Meinungsäußerungsfreiheit) auf. (Frankfurter Allgemeinen Zeitung, 24.4.1996, S. 41)

Angebliche “geschichtliche Erfahrungen” müssen dafür herhalten, damit eine offene Debatte über eben diese geschichtlichen Erfahrungen verboten werden kann (G. Rudolf). Man könnte diese Erscheinung mit Fug und Recht „zirkuläres Irresein“ nennen, wäre dieser Ausdruck in der Psychiatrie nicht schon  anderweitig besetzt.

Aber die so reden und handeln, sind keine  Irren. Sie wissen was sie tun. Sie sind – wenn sie Deutsche im Sinne des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes sind -  Verbrecher. Und als solche werden sie – wenn das Deutsche Reich wieder hergestellt ist - zur Verantwortung gezogen werden.

Stefan Huster – vermutlich ein Jüdischer Jurist -  hat in der Neuen Juristischen Wochenschrift Heft 8/1996 S. 487 ff. überzeugend dargelegt, daß § 130 Abs. 3 mit Artikel 5 Abs. I S. 1 GG unvereinbar sei. Er scheut sich keineswegs, deutlich hervorzuheben, daß § 130 Abs. 3 StGB „ersichtlich geradezu den Musterfall einer Norm (darstellt), die auf diese (vom Bundesverfassungsgericht näher bestimmten) Weise gegen eine bestimmte inhaltliche Meinung gerichtet ist“ (a.a.O. S. 489, linke Spalte ).

Statt daraus die Konsequenz zu ziehen, daß dieses Gesetz vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden müsse, arbeitet er ein Programm der Rechtsbeugung aus, „um § 130 III StGB das gewünschte Anwendungsfeld zu eröffnen.“

Dabei ist seine Dreistigkeit kaum zu überbieten. Zum Täter der Rechtsbeugung hat er das Bundesverfassungsgericht auserkoren. Dieses müsse seine Rechtsprechung zu Artikel 5 GG entsprechend ändern.

Mit anderen Worten: Die Strafbarkeit der sogenannten Auschwitzlüge wird unbeirrt vorausgesetzt und in der Tradition der Midrasch (Jüdische Logik-Tradition, die folgerichtigem Denken nur soweit Raum gibt, wie dieses zum Vorteil für die Juden ausschlägt)   nach einer Rechtfertigung dieses Ergebnisses gesucht. (Näheres zur „Midrasch“ bei Karl Georg Kuhn, „Die Entstehung des talmudischen Denkens“ in „Forschungen über das Judentum“ Band 1, Verlag für ganzheitliche Forschung, Viöl 1996 – ISBN 3-927933-84-8, S. 64 ff., 72 f.)

Huster untersucht alle bisher bekannt gewordenen Versuche, § 130 Abs. 3 StGB mit dem Grundgesetz zu versöhnen. Er prüft dabei auch – ohne daß er von ihr Kenntnis haben konnte – die Münsteraner Linie, die darin besteht, den Grundrechten eine „immanente Schranke“ zu verpassen, so daß sie ihre Funktion, die Deutschen gegen bestimmte Zumutungen ihrer Feinde zu schützen, verlieren. (Rechtsprechung des OVG Münster zur Grundrechts“entwährung“ für deutschwillige Deutsche) Er weist nach, daß die bekannten Strategien ausnahmslos zum Scheitern verurteilt sind, weil sie – statt das Problem zu lösen – nur neue und noch komplexere Probleme nach sich ziehen.

Huster  faßt sich wie folgt zusammen:

„Vor allem jedoch stellt sich die Frage, ob diese grundrechts­freundliche(!)Rechtsprechung nicht an anderer Stelle mit größe­ren Gefährdungen der Meinungsfreiheit erkauft werden muß. Das Verbot der Leugnung einer historischen Tatsache in § 130 111 StGB ist gewiß ein Sonderfall, sogar ein Fremdkör­per in einem freiheitlichen Gemeinwesen; soll die Meinungsfreiheit keinen Schaden nehmen, muß es so einmalig bleiben, wie die Verbrechen singulär sind, deren Leugnung es sanktio­niert.

Den  Behörden und „Gerichten“ der OMF-BRD so zu begegnen, als seien diese Organe eines Deutschen Staates, ist – objektiv – Landesverrat.

„Recht“ ist der Wille eines selbstherrlichen Gemeinwesens und als allgemeiner Wille das Dasein der Freiheit.

Ein selbstherrliches Gemeinwesen ist Leben, das an sich selbst festhält. Selbsterhaltung und Selbstentfaltung sind seine höchsten Werte. Nur eine überlegene fremde Macht kann ein Volk dazu zwingen,  durch  endlose Wiederholung von Greuelgeschichten sich Schuldkomplexe einimpfen und durch ewig wiederholte Schuldbekenntnisse seine Seele zersetzen zu lassen.

Die in § 130 StGB (Volksverhetzung durch „Holocaustleugnung“) in Gesetzesform gegossene Siegerwillkür als gesetztes Recht anzuerkennen, ist völkischer Selbstmord. Dieses „Gesetz“ sichert die Vollendung des am Deutschen Volk  mit der Auschwitzkeule (Martin Walser) begangenen Seelenmordes.

Die Zerstörung der Holocaustreligion ist denkbar nur als Erlösung der Judenheit von dem Übel des Jahwistischen Satanismus, des Jüdischen Auserwähltheitswahns. Diese Tat ist dem Deutschen Volksgeist aufgegeben. Der geistesgeschichtliche Zusammenhang ist von mir im Berliner Judaismus-Prozeß aufgezeigt worden. Als Übersicht und Zusammenfassung mag die hier als MS-WORD-Datei angefügte „Einlassung zur Judenfrage“ vorerst genügen.

Fortan sind die strafgerichtlichen Hauptverhandlungen gegen sogenannte Revisionisten von den Angeklagten sinnvoll nicht mehr in wohlwollenheischender Verteidigungs- und Rechtfertigungshaltung zu führen, sondern als Frontalangriff auf den Judaismus. Den Hintermännern unserer Verfolger ist der angemaßte Heiligenschein des „Opfervolkes“ vom Kopfe zu reißen.  Danach werden sie allen Grund haben, das Deutsche Volk um Verzeihung zu bitten für den Versuch, mit der Auschwitzlüge den Deutschen Volksgeist  und damit das Deutsche Volk zu morden.

Kleinmachnow am 3. März 2005

 

 

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