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     April 13, 2005 
    Der Holocaust vor Gericht" Der Prozeß gegen Ernst
    Zündel 
      
    von Robert Lenski Samisdat Publishers 1993 
      
    
      Einleitung 
     
    Wer hätte nicht davon gehört, daß Adolf Hitlers
    nationalsozialistisches Regime während des 2.Weltkriegs sechs Millionen
    Juden umbrachte? Nicht so bekannt ist die Tatsache, daß seit einigen Jahren
    eine kleine, aber sehr hartnäckige Gruppe von Menschen, die sich "Revisionisten"
    nennen, das scheinbar Unbestreitbare bestreitet. Sie beharrt darauf, daß
    der Holocaust - die systematische Vernichtung von sechs Millionen Juden, der
    meisten davon in Gaskammern - ein Mythos ist. Diese Leute werden von den
    Medien nur wenig beachtet, und wenn doch, gewöhnlich als Spinner oder
    Antisemiten abgetan. 
    Kanadas bekanntester und leidenschaftlichster Revisionist
    ist Ernst Zündel, ein kontaktfreudiger, tatkräftiger Einwanderer aus dem
    deutschen Schwarzwald. Wegen der Veröffentlichung eines schmalen Büchleins
    mit dem Titel Did Six Million Really Die? [Starben wirklich sechs Millionen?]
    wurde Zündel unter dem Vorwurf der Verbreitung von "Falschmeldungen"
    vor Gericht gestellt. Was man auch von Zündel und seinen Ansichten halten
    mag - vieles von dem, was seine Zeugen und Verteidiger 1988 während des
    "Holocaust-Prozesses" in Toronto vorbrachten, kann nicht von der
    Hand gewiesen werden. Zweck dieses Buches ist es, dieser Aussage und der
    Diskussion um sie in einer fairen Weise Gehör zu verschaffen, so wie sie es
    verdienen. 
    Dieses Buch erzählt die Geschichte des Zündel-Prozesses
    1988 - eines Ereignisses, das beunruhigende Fragen aufwirft in bezug auf
    unser Verständnis dessen, was vielleicht das emotionsgeladenste Kapitel der
    Geschichte ist, und es spricht außerdem darüber, inwieweit Redefreiheit in
    einer demokratischen Gesellschaft eingeschränkt werden darf. 
    Es ist wichtig zu erkennen, daß diejenigen, welche die
    Holocaustgeschichte zurückweisen, nicht die große Zahl der in die
    Konzentrationslager und Ghettos deportierten Juden bestreiten oder die
    Tatsache, daß viele Juden während des Zweiten Weltkriegs ums Leben kamen.
    Jeder ernsthafte Revisionist erkennt an, daß die europäischen Juden
    während der Hitlerjahre eine Katastrophe erlitten. Sie wurden
    rücksichtslos entwurzelt, aus ihren Wohnungen vertrieben und in schrecklich
    überfüllte Ghettos und Konzentrationslager gepfercht, wo viele von ihnen
    umkamen. Man nahm ihnen ihr Eigentum und ihre Rechte. 
    Während sie all dies einräumten, gaben die Männer und
    Frauen, die für Zündel aussagten, Gründe für die Zurückweisung der
    Vorstellung, daß es ein deutsches Programm zur Vernichtung der Juden
    gegeben hätte, und für ihre Zweifel an den Berichten über Massentötungen
    in Gaskammern. 
    Zum Beispiel sagte der Bostoner Techniker Fred Leuchter, als
    in Amerika führender Experte für Gaskammern, am 20. und 21. April 1988
    über seine detaillierten Vor-Ort-Untersuchungen an den "Vergasungseinrichtungen"
    in Auschwitz I, Birkenau (Auschwitz II) und Maidanek (Lublin) aus -
    angeblich drei von Hitlers berüchtigtsten Vernichtungszentren. Leuchter
    sagte dem Gericht, daß die angeblichen "Gaskammern" in diesen
    Lagern unmöglich zur Tötung von Menschen benutzt worden sein könnten. 
    Leuchter und ein zweiter Zeuge, Ivan Lagacé, stellten auch
    fest, daß die Krematorien in Auschwitz, Birkenau und Maidanek niemals dazu
    hätten benutzt werden können, die Anzahl Leichen zu verbrennen, die in der
    Holocaust-Literatur behauptet wird. Lagacé leitet das modernste Krematorium
    in Calgary, Kanada. 
    Professor Robert Faurisson, der führende französische
    revisionistische Historiker, schrieb über Leuchters äußerst gewissenhafte
    Aussage: "Ich bin überzeugt, daß ich während dieser zwei Tage
    Augenzeuge des Todes des Gaskammer-Mythos wurde."(1) 
    Und der britische Erfolgsautor und Historiker David Irving
    nannte Leuchters technischen Bericht über seine Untersuchungen ein "niederschmetterndes"
    Argument, das ihn in seiner immer stärker werdenden Überzeugung
    bestätigte, daß Teile der orthodoxen Holocaust- Literatur schwerwiegenden
    Zweifeln unterliegen.(2) 
    Einige Beobachter der zwei Zündelprozesse interessieren
    sich mehr für ihre Bedeutung in bezug auf die freie Meinungsäußerung.
    Diese wurde in Kanada zu einem lebhaft diskutierten Thema, als 1970 das
    Parlament unter Mißachtung der Warnungen vieler führender Redakteure und
    Verleger einen neuen Paragraphen des Strafgesetzes verabschiedete, durch den
    "das Erzeugen von Haß gegen irgendeine erkennbare Gruppe" zum
    einklagbaren Tatbestand gemacht wurde. Erkennbare Gruppen, so stellte sich
    heraus, umfassen nicht solche angeblich "gesicherte" Gruppen wie
    Weiße, Christen, Angelsachsen und Deutsche. Das Ergebnis war von klügeren
    Köpfen als denen in Ottawa vorausgesehen worden: es war die Schaffung von
    zwei Klassen kanadischer Bürger mit voneinander weit abweichenden Rechten.
    Diese Entwicklung ähnelt derjenigen, die durch die "Affirmative
    Action" oder die Verordnungen rassischer Quoten durch amerikanische
    Gerichte zustandegebracht worden ist. 
    Tatsächlich wurde Zündel nie nach dem Gesetz "gegen
    Gruppenhaß" verfolgt, obwohl es gegen andere Kanadier angewendet
    worden ist. Die an 
    seiner Kaltstellung interessierten Kreise nahmen stattdessen
    Zuflucht zu einem obskuren anachronistischen Paragraphen des
    Strafgesetzbuches, der lautet: "Jeder, der vorsätzlich eine Äußerung,
    Darstellung oder Meldung veröffentlicht, von der er weiß, daß sie falsch
    ist, und die einem öffentlichen Interesse schadet oder wahrscheinlich
    schadet, ist eines strafbaren Vergehens schuldig und kann mit 2 Jahren
    Gefängnis bestraft werden." 
    Die "Falschmeldung", für die Zündel angeklagt
    wurde, war eine 28-seitige Broschüre mit dem Titel Did Six Million Really
    Die? [Starben wirklich sechs Millionen?]. Der Autor war ein Engländer,
    Richard Verrall; unter dem Pseudonym Richard E. Harwood erschien die
    Broschüre zunächst 1974 in England und erfuhr eine weite Verbreitung im
    Untergrund sowie zahlreiche Übersetzungen. Zündel fügte der kanadischen
    Ausgabe vier Seiten Einführung und ebenfalls eigene abschließende
    Bemerkungen hinzu. 
    Die Schrift von Harwood ist ein frühes, flüchtig
    geschriebenes revisionistisches Werk, das eine Anzahl ziemlich
    offensichtlicher Fehler enthält. Sabina Citron, einer Aktivistin der
    Canadian Holocaust Remembrance Association (Kanadische Vereinigung für das
    Gedenken an den Holocaust) erschien eine Privatklage wegen "Falschmeldung"
    als der sicherste Weg, über Zündel zu siegen. Klagen unter dem "Gruppenhaß"-
    Gesetz erfordern die Genehmigung des Oberstaatsanwalts der Provinz, welche
    nicht zu erhalten war, möglicherweise, weil Harwood nichts an "Haß"
    enthält. 
    Der Ursprung des "Falschmeldungs" -Gesetzes ist
    ein altes englisches Vergehen mit der Bezeichnung 'De Scandalis Magnatum',
    das zuerst im Jahre 1275 in den Gesetzbüchern erschien und von den
    englischen Gesetzgebern bis 1888 nicht gestrichen wurde. Im 13. Jahrhundert
    fühlten sich die vornehmen Leute von den Bauern verhöhnt, wenn diese
    umhergingen und unflätige Balladen und Verse vortrugen. Obgleich dies das
    einzige Ventil war, durch welches die einfachen Leute gegen ihr Schicksal
    protestieren konnten, fand die Oberschicht es unerträglich. Als Kanadas
    gegenwärtiges Strafgesetz 1892 erlassen wurde, schlüpfte das "Falschmeldungs"
    -Gesetz irgendwie mit in die Gesetzbücher hinein.(1) Anklagen aufgrund
    dieses Überbleibsels aus feudaler Zeit sind äußerst selten vorgekommen.
    Im Jahre 1907 wurde ein Kaufmann amerikanischer Abstammung in Alberta
    angeklagt, weil er in seiner Reklame behauptet hatte, Kanada sei
    unfreundlich seinen früheren Landsleuten, den 
    Amerikanern, gegenüber. Das war offenbar eine schlimme
    Lüge, befand das Gericht, und verurteilte ihn. 1951 und 1970 führten
    Anklagen unter Paragraph 177 (damals 166) zu Freisprüchen.(2) 
    Citron reichte ihre Privatklage gegen Zündel am 18.
    November 1983 ein. Später, unter ständiger Anstachelung durch jüdische
    Kreise, übernahm die Provinz Ontario den Fall. 
    Was dann Anfang 1985 folgte, wird weithin der Große
    Holocaust-Prozeß genannt. Obwohl Zündel schuldig gesprochen und zu 15
    Monaten Gefängnis verurteilt wurde, konnte er sich gewissermaßen als
    Sieger zeigen, was ihm die kanadischen Medien auch grollend zugestanden.
    Seinen 22 Verteidigungszeugen, zu denen ein halbes Dutzend führende
    Revisionisten gehörten, war es möglich, wissenschaftliche Kritik am
    Holocaust einem Millionenpublikum täglich zu Gehör zu bringen. Kanadas
    Reporter und ihre Redakteure und Herausgeber, beim Berichten über ein
    laufendes Verfahren an traditionelle Anstandsregeln und gesetzliche
    Beschränkungen gebunden, beschrieben die revisionistischen Aussagen jeden
    Tag verhältnismäßig unparteiisch. Als der Prozeß schließlich endete,
    gab es bei den kanadischen Juden Ausbrüche ganzer Salven von verletzenden
    Beschimpfungen gegen die kanadischen Medien. Sie hätten, so wurde behauptet,
    "einer Parade von Spinnern aus der ganzen Welt" ein ernsthaftes
    Forum geboten, das diese nicht verdienten. 
    Die gesamte Folgewirkung dieser abgekarteten Anschuldigung,
    aus der Ansprachen und "Workshops" erwuchsen, wurde erst im
    Januar1987 sichtbar, als ein Ausschuß von fünf Richtern des
    Berufungsgerichts Ontario (des Obersten Gerichts der Provinz) diesen
    Schuldspruch verwarf, wobei im ersten Zündelprozeß unterlaufene
    Rechtsirrtümer zitiert wurden. Da das Oberste Kanadische Gericht die
    Entscheidung des Ausschusses bestätigte, wurde durch den
    Generalstaatsanwalt von Ontario, Ian Scott, eine Wiederaufnahme angeordnet.
    An diesem Punkt begannen die meisten der großen jüdischen Organisationen
    in Kanada, die Medien an ihre angeblichen Sünden bei dem Prozeß von 1985
    zu erinnern. Sie forderten, daß man den "Spinnern" und "Haßschürern"
    nicht noch einmal einen Auftritt bieten dürfte. Jüdische Überlebende des
    Holocaust sowie ihre Nachkommen könnten dieses "Trauma" nicht
    ertragen, wiederum Schlagzeilen zu sehen, die ihr Zeugnis und ihr Leiden
    teilweise in Frage stellten. 
    Der zweite Zündelprozeß Anfang 1988 erhielt wesentlich
    weniger Publizität als der erste. Jüdischen "Empfindlichkeiten"
    wurden weit mehr Gewicht zugesprochen als dem Recht anderer Bürger,
    informiert zu werden. Die Zensoren obsiegten. 
    Redakteure, die durch ärgerliche Briefe und Anrufe
    gedrängt wurden, ihre flüchtige Berichterstattung zu erklären, griffen
    auf das Standardargument zurück, daß der Fall Zündel "schon Schnee
    von gestern" sei. Doch die Dokumente beweisen etwas anderes. Die
    revisionistischen Aussagen im zweiten Verfahren, zumeist von neuen Zeugen
    vorgebracht, waren noch erschütternder als die im ersten. Außerdem konnten
    die früher gemachten eigenen Aussagen der Redakteure bezüglich des auf sie
    ausgeübten Druckes nicht rückgängig gemacht werden. 
    Die Anhänger einer selektiven Redefreiheit bekamen ihren
    Willen in doppelter Hinsicht. Zündel wurde auf ihre Anstiftung hin
    angeklagt, und die allgemeine Presse blieb fast still. Nur die Canadian
    Jewish News berichtete im Einzelnen über den Fall. Nur Juden konnten
    vermeiden, im Dunkeln gehalten zu werden. Ausgerechnet an dieser Stelle gab
    es offenbar weniger Rücksicht auf "traumatisierte jüdische
    Überlebende". Aufs Neue schuldig gesprochen und verurteilt,
    verkündete Zündel doch wiederum einen Sieg. Obwohl die Zensur viele
    Kanadier hinderte, über die oft verblüffenden Aussagen zu Zündels Gunsten
    zu erfahren, blieb doch das Protokoll des Verfahrens als bleibendes
    öffentliches Dokument erhalten. 
    Nach dem Prozeß traf Fred Leuchter zwei einfache
    Feststellungen, die klarmachen, daß es letztendlich Zündel war, der sich
    trotz des gegen ihn gerichteten Urteilsspruchs durchsetzte. Ein wichtiges
    Argument gegen die Anklage Zündels war die Frage, wie irgendjemand annehmen
    konnte, daß er bei der Veröffentlichung der Harwoodschrift "gewußt"
    haben sollte, daß diese falsch sei. Ist es denn für irgendjemanden,
    Richter oder Geschworene, möglich, in einen anderen hineinzuschauen? Die
    forensische Erforschung von Auschwitz, Birkenau und Maidanek durch eine
    Arbeitsgruppe von fünf Personen unter Anwendung geeigneter physikalischer,
    chemischer und biologischer Techniken wurde gänzlich auf Zündels
    Veranlassung und Kosten unternommen. Hätte Zündel tatsächlich seine
    eigene Behauptung bezweifelt, daß die Gaskammergeschichte falsch sei, wäre
    er dann auf den Gedanken verfallen, die Dienste Amerikas erster Autorität
    für Gaskammern - eines Mannes, der anfangs noch fest von der Gaskammer- 
    Story überzeugt war - in Anspruch zu nehmen, um die
    Realität der Vergasungen zu überprüfen? Leuchter war erstaunt über
    Zündels Aufrichtigkeit und Selbstsicherheit, ihn zu engagieren, und über
    das Mißtrauen des Richters und der Geschworenen, die bis zum Ende sich
    weigerten, Zündel ehrliche Motive zuzugestehen. 
    Leuchters zweiter Punkt war seine Antwort an einen
    Revisionisten, der ihn fragte: "Kann denn die andere Seite nicht ihren
    'eigenen' Ingenieur engagieren, um die angeblichen Vergasungseinrichtungen
    zu studieren und die gegenteilige Erklärung unter Eid abzugeben?"
    Leuchters Antwort kam ohne Zögern: "Jeder Ingenieur, der so etwas tun
    würde, beginge beruflich Selbstmord." 
    Die Gesetze der Physik und Chemie sind für Deutsche nicht
    außer Kraft gesetzt - nicht einmal für Nazideutsche. Diese Tatsache ist
    schon früher von Revisionisten herausgestellt worden, insbesondere von
    Ingenieuren, die derartige Fabeln wie die "Fontänen von Blut",
    die laut Elie Wiesel über den jüdischen Massengräbern hochgestiegen sein
    sollen, widerlegen.(1) Dies wurde von Leuchter hinsichtlich der Gaskammern
    getan. Die Natur hat ihre Gesetze und Regeln, und die Gaskammern passen
    einfach nicht dazu. 
    Kanada ist heute eine Nation am Scheidewege. Mächtige
    Eliten haben angeordnet, daß eine wachsende Zahl von Büchern,
    Zeitschriften und Flugschriften zu einem ständig breiterwerdenden Spektrum
    politischer, literarischer, religiöser und historischer Gegenstände für
    den Normalbürger unzugänglich gemacht werden müssen. Diese Zensur kommt
    zu einer Zeit, da die Nation beispiellosen Entscheidungen bezüglich ihrer
    politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Zukunft gegenübersteht. 
    Die Kanadier stehen u.a. vor der Entscheidung, ob der
    Holocaust eine zentrale Rolle in ihrem öffentlichen Leben spielen soll. Wie
    in den Vereinigten Staaten, sind Holocaust-Studium und -Zeremonie und -Anbetung
    in phänomenalem Aufschwung begriffen mit halboffiziellen
    Gottesdienstordnungen, die von Regierungsagenturen und halbamtlichen
    Körperschaften gleichermaßen aktiv gefördert werden. In seinem Buch
    Propaganda warnt der französische Sozialphilosoph Jacques Ellul vor der
    Ansteckungskraft, die Handlungen auf Wissen und Glauben ausüben können: 
    Handlungen machen die Wirkung der Propaganda unumkehrbar.
    Wer gehorsam einer Propaganda gegenüber handelt, kann nie wieder zurück.
    Er muß wegen seines Handelns in der Vergangenheit jetzt an die Propaganda
    glauben. Er muß von ihr seine Rechtfertigung und seine Autorität beziehen,
    ohne die sein Handeln ihm absurd und unrecht erscheinen würde, was
    unerträglich wäre. Er muß in der von der Propaganda gewiesenen Richtung
    weitergehen, weil Handeln weiteres Handeln verlangt.(1) 
    Nachdenkliche Revisionisten haben die Frage gestellt: kann
    ein Gouverneur oder Bürgermeister oder hoher Beamter, der die "Vergasungen"
    neunmal in der Öffentlichkeit beweint hat, jemals wieder von seinem
    Bekenntnis abrücken? Ellul würde es bezweifeln. Handeln, sagt er, bis zu
    einem gewissen Punkt fortgeschritten, macht Glauben überflüssig. Kanada
    ist heute ein Land, in dem die meisten Ausdrucksformen von
    Holocaustrevisionismus unter Verbot stehen. Die Zensoren lehnen es ab, den
    Andersgläubigen in angemessenem Forum auf gleichberechtigter Ebene zu
    begegnen. Anstatt die von den Leuchters, Lagacés, Faurissons und Irvings
    aufgeworfenen Probleme anzusprechen, haben sie den Revisionismus in einen
    kostspieligen Rechtskampf um sein Überleben gezwungen. Der Torontoer
    Verleger Ernst Zündel war und bleibt der Brennpunkt dieses
    außergewöhnlichen kanadischen Kampfes, der ein Vorbote für die
    Vereinigten Staaten sein mag. Zündels zweite Berufung soll zwischen dem 18.
    und dem 20. September 1989 vor dem Obersten Gericht von Ontario gehört
    werden. Danach wird der Fall fast sicher beim Obersten Gerichtshof von
    Kanada weiterlaufen.(1) Eines ist sicher: Wie auch immer die Juristen und
    die Richter über den Fall Zündel und den Fall des Revisionismus
    entscheiden werden - die Ingenieure, die Techniker und die verbündeten
    Historiker werden nicht nachgeben, sondern ihren eigenen "Gerichtshof"
    einberufen. 
    ===== 
    Dieses Buch beschreibt das zweite Holocaust Verfahren in
    1988.
     
     
    ===== ===== ===== 
    
      
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            Setting the Record Straight: Letters from Cell # 7
            
          
          
             
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    prison sketches - now on-line and highly popular - help pay for his defence.
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