5. Die Nürnberger Prozesse
Der Geschichte von den 'Sechs Millionen' Juden wurde zwischen den Jahren 1945 und 1949 bei den Nürnberger Prozessen der deutschen Führer juristisches Ansehen verliehen, Verfahren, die sich als die schändlichste Rechtskomödie der Geschichte erwiesen. Für ein genaues Studium der Niederträchtigkeiten dieser Prozesse, von denen Feldmarschall Montgomery sagte, dass es jetzt ein Verbrechen sei, den Krieg zu verlieren, weisen wir den Leser auf die nachstehend angeführten Werke hin, und besonders auf das des bedeutenden englischen Juristen F.J.P. Veale Advance to Barbarism (Der Barbarei entgegen), (Marienburg-Verlag, Würzburg) hin.
Von Beginn an wurde der Prozess auf der Grundlage von grossen statistischen Irrtümern geführt. In seiner Anklage vom 20. November 1945 erklärte Mr. Sidney Alderman, dass in dem von Deutschland besetzten Europa 9.600.000 Juden gewesen seien. Unsere früheren Untersuchungen haben aber gezeigt, dass diese Zahl raffinierterweise ungenau ist. Diese Zahl wird erreicht durch
1. völliges Ausserachtlassen aller jüdischen Auswanderungen von 1933 bis 1945 und
2. Hinzuzählen aller Juden Russlands, einschliesslich der 2.000.000 oder mehr, die niemals im deutschen Einflussgebiet waren.
Dieselbe aufgeblähte Zahl, noch ein bisschen vergrössert auf 9.800.000, wurde durch Professor Shalom Baron beim Eichmann-Prozess produziert.
Die angeblichen Sechs Millionen Opfer erschienen zuerst als Grundlage für die Anklage in Nürnberg und nach einiger Zahlenspielerei mit 10.000.000 oder mehr durch die damalige Presse, erlangte sie schliesslich internationale Volkstümlichkeit und Anerkennung. Es ist jedoch bemerkenswert, dass, obwohl diese übertriebene Zahl in der Zeit der Gegenklagen im Jahre 1945 Glauben fand, sie im Jahre 1961 beim Eichmann-Prozess nicht mehr aufrechtzuerhalten war. Der Jerusalemer Gerichtshof bemühte sich sorgfältigt, die Zahl von Sechs Millionen nicht zu erwähnen, und die Anklage des Gideon Hausner sprach einfach von 'einigen Millionen.'
Die Rechtsgrundsätze nicht beachtet
Sollte jemand dazu verleitet werden zu glauben, dass die Ermordung der Juden in Nürnberg durch 'Beweise' bestätigt wurde, sollte er die Art der Prozesse selbst beachten, denn diese gründeten sich auf einer völligen Missachtung jeglicher Rechtsgrundsätze. Die Kläger handelten als Ankläger, Richter und Henker; 'schuldig' war von Anbeginn vorgesehen. (Unter den Richtern waren selbstverständlich auch die Russen, deren unzählige Verbrechen auch den Mord an 15.000 polnischen Offizieren einschloss, deren Leichen von den Deutschen im Wald von Katyn, nahe Smolensk, entdeckt wurden. Der sowjetische Ankläger versuchte, dieses Gemetzel den deutschen Angeklagten in die Schuhe zu schieben). In Nürnberg wurde die Rechtsprechung ex post facto - nachträglich - Verurteilung ohne vorher bestehendes Gesetz - begründet. Dabei wurden Männer verurteilt für 'Verbrechen', die erst zu Verbrechen erklärt wurden, nachdem sie angeblich begangen worden waren. Bis dahin war es oberster Rechtsgrundsatz gewesen, dass eine Person nur für die Verletzung eines Gesetzes, das zur Zeit der Tat in Kraft war, angeklagt werden konnte. 'Nulla Poena Sine Lege'.
Die Regeln der Beweise, entwickelt durch die britische Rechtslehre über Jahrhunderte, um mit der grösstmöglichen Gewissheit an die Wahrheit und Echtheit einer Anklage zu kommen, wurden in Nürnberg überhaupt nicht beachtet! Es wurde befohlen, dass das Gericht 'für Beweise nicht an technische Regeln gebunden sein sollte', aber 'es konnte jeden Beweis zulassen, der irgendwie nützlich war', d.h. der versprach, eine Verurteilung zu unterstützen. In der Praxis bedeutete das die Zulassung von 'Hörensagen'-Beweisen und -Dokumenten, was bei normalen Gerichtsverfahren immer als unglaubwürdig zurückgewiesen wird. Dass derartige Beweise zugelassen wurden, ist von ausserordentlicher Wichtigkeit, denn es war eine der Hauptmethoden, durch die das Vernichtungs-Märchen fabriziert werden konnte, nämlich durch fragwürdige 'schriftliche Erklärungen'.
Obwohl im Verlauf der Prozesse nur 240 Zeugen aufgerufen wurden, wurden durch den Gerichtshof zur Unterstützung der Anklage nicht weniger als 300.000 dieser 'schriftlichen Erklärungen' angenommen. Selbstverständlich wurden diese 'Beweise' nicht unter Eid gestellt. Unter diesen Umständen konnte jeder jüdische Umsiedler oder Lagerinsasse jede rachsüchtige Behauptung aufstellen, gerade wie es ihm beliebte. Das Unglaublichste von allem aber war vielleicht die Tatsache, dass den Verteidigern der Angeklagten in Nürnberg ein Kreuzverhör mit den Zeugen der Anklage nicht erlaubt war. Eine ähnliche Situation herrschte auch bei dem Prozess von Eichmann, als bekanntgegeben wurde, dass Eichmanns Verteidiger jederzeit abberufen werden könne, 'wenn eine nicht zumutbare Situation entstehe', was heissen sollte, wenn es seinem Verteidiger gelingen sollte, seine Unschuld zu beweisen.
Der wahre Hintergrund der Nürnberger Prozesse wurde durch den amerikanischen Juristen, Richter Wenersturm, Präsident eines der Gerichte, offengelegt. Er war von dem Verfahren so angewidert, dass er sein Amt niederlegte und nach Amerika zurückflog. Er hinterliess der Chicago Tribune eine Erklärung, die Punkt für Punkt seine Beanstandungen gegenüber diesem Prozess darlegte. (cf. Mark Lautern, Das letzte Wort über Nürnberg, Seite 56). Die Punkte 3-8 sind wie folgt:
3. Die Mitglieder der Abteilung des Öffentlichen Anklägers, anstatt zu versuchen, ein neues richtungweisendes Rechtssystem zu formulieren und zu erreichen, sind nur von ihrem persönlichen Vorteil und ihren Rachegefühlen geleitet.
4. Die Anklage tat ihr Äusserstes, um die Verteidigung an der Vorbereitung ihres Falles zu hindern und es ihr unmöglich zu machen, Beweise zu beschaffen.
5. Die Anklage, geführt von General Taylor, tat alles in ihrer Macht stehende, um eine einstimmige Entscheidung des Militärgerichts zu verhindern, wie z.B. die Regierung in Washington zu bitten, dem Gericht weitere Dokumente, die im Besitz der amerikanischen Regierung waren, zur Verfügung zu stellen
6. 90 Prozent des Personals des Nürnberger Gerichtshofes bestand aus voreingenommenen Leuten, die entweder aus politischen oder rassischen Gründen die Sache der Anklage unterstützten.
7. Die Anklage wusste genau, weshalb sie alle Verwaltungsposten des Militärgerichts mit 'Amerikanern' besetzte, deren Einwanderungs-Bescheinigungen tatsächlich sehr neu waren und die dann entweder im Verwaltungsdienst oder durch ihre Übersetzungen eine feindliche Atmosphäre gegenüber den angeklagten Personen schufen.
8. Das wirkliche Ziel der Nürnberger Prozesse war, den Deutschen die Verbrechen ihres Führers vor Augen zu führen, und dieses Ziel war gleichzeitig der Vorwand, unter dem die Prozesse angeordnet worden waren. ... Hätte ich vor sieben Monaten gewusst, was in Nürnberg passierte, wäre ich nie hingegangen.
Punkt 6 betreffend, dass 90% des Nürnberger Gerichtshofes aus Leuten bestand, die aus politischen und rassischen Gründen voreingenommen waren, wurde dies auch von anderen, dort Anwesenden bestätigt. Nach Earl Carrol, einem amerikanischen Rechtsanwalt, waren 60% des Personals des Büros des Anklägers deutsche Juden, die Deutschland nach dem Inkrafttreten von Hitlers Rassegesetzen verlassen hatten. Er beobachtete weiter, dass nicht einmal 10% des amerikanischen Personals des Nürnberger Gerichts tatsächlich Amerikaner durch Geburt waren. Der Chef des Büros des Anklägers, der im Hintergrund von General Taylor agierte, war Robert M. Kempner, ein deutsch-jüdischer Auswanderer. Sein Helfershelfer war Morris Amchan. Mark Lautern, der die Prozesse beobachtete, schreibt in seinem Buch: Sie sind alle gekommen, die Solomons, die Schlossbergers und die Rabinowitchs, Mitglieder des Personals des Anklägers..." (ibid, Seite 68). Von diesen Tatsachen ausgehend, liegt es klar auf der Hand, dass der fundamentale Rechtsgrundsatz: Niemand darf als Richter in seiner eigenen Sache tätig werden, völlig missachtet wurde. Doch noch schlimmer, die Mehrzahl der Zeugen waren auch Juden. Professor Maurice Bardèche, der auch Beaobachter der Prozesse war, schrieb, dass die einzige Sorge dieser Zeugen darin bestand, ihren Hass nicht zu offen zu zeigen und zu versuchen, einen objektiven Eindruck zu machen Nuremberg ou la Terre Promise, (Nürnberg oder das Gelobte Land) Paris, 1948, Seite 149.
Geständnisse unter Folter
Jedoch am erschütterndsten waren die Methoden, die in Nürnberg angewandt wurden, um Erklärungen und 'Schuldgeständnisse' vor allem von den SS-Führern herauszuholen, die dazu benutzt wurden, die Anklage der Vernichtung zu untermauern. Der amerikanische Senator Joseph McCarthy hatte in einer Erklärung, die er der amerikanischen Presse am 20. Mai 1949 übergab, die Aufmerksamkeit auf folgende Fälle von Folter gelenkt, bei denen derarige Erklärungen herausgeprügelt wurden. Er stellte fest, dass in den Gefängnissen in Schwäbisch-Hall Offiziere der Leibstandarte -Adolf Hitler- geschlagen wurden, bis sie blutüberströmt waren. Wenn sie dann hilflos am Boden lagen, hat man ihnen ihre Geschlechtsorgane zertrampelt. Wie in dem berüchtigten Malmedy-Prozess der einfachen Soldaten, wo diese an der Decke aufgehängt und dann geschlagen wurden bis sie ihre Geständnisse, die von ihnen gefordert wurden, unterschrieben. Auf der Grundlage derartiger erpresster 'Schuldbekenntnisse', wie die von SS-General Sepp Dietrich und Jochen Peiper, wurde dann die Leibstandarte als eine 'verbrecherische Organisation' eingestuft. SS-General Oswald Pohl, dem wirtschaftlichen Verwaltungsleiter des Konzentrationslager-Systems, wurde sein eigener Kot ins Gesicht geschmiert und dann geschlagen, bis er seine 'Schuld' bekannte. Zu diesen Fällen teilte Senator McCarthy der Presse mit: "Ich habe Beweise gehört und dokumentarische Bestätigungen gelesen, die besagen, dass die angeklagten Personen geschlagen, schlecht behandelt und körperlichen Foltern ausgesetzt wurden, die sich nur kranke Gehirne ausgedacht haben konnten. Sie wurden Scheingerichten unterworfen und Scheinerschiessungen unterzogen. Ihnen wurde erzählt, dass ihren Familien die Zuteilungskarten für die Verpflegung entzogen werden würde. Alle diese schrecklichen Dinge wurden mit Zustimmung des Öffentlichen Anklägers durchgeführt, nur um die psychologische Atmosphäre zur Erpressung der benötigten Geständnisse zu schaffen. Falls die Vereinigten Staaten solche Schandtaten, ausgeführt von einigen wenigen Leuten, ungestraft durchgehen lassen, kann uns die ganze Welt mit Recht kritisieren und für immer die Ordnungsmässigkeit unserer Motive und unserer moralischen Sauberkeit bezweifeln."
Diese Zwangsmethoden wurden während der Prozesse in Frankfurt und Dachau wiederholt, und viele Deutsche wurden für Verbrechen aufgrund ihrer 'Geständnisse' verurteilt. Der amerikanische Richter Edward L. Van Roden, einer der drei Mitglieder der Simpson Armee-Kommission, die extra deshalb gebildet wurde, um die Prozessführung im Dachau-Prozess zu untersuchen, deckte die Methode, mit denen die Geständnisse erpresst wurden am 9. Januar 1949 in der Washingtoner Zeitung Daily News, auf. Sein Bericht erschien auch in der britischen Zeitung Sunday Pictorial am 23. Januar 1949.
Er beschreibt darin folgende Methoden: 'Als Priester verkleidet, um die Beichte abzunehmen und Absolution zu erteilen; Quälereien mit unter die Fingernägel getriebenen Streichhölzern; Ausschlagen der Zähne und Brechen von Kinnladen; Einzelhaft und Hungerration.' Van Roden erklärt: 'Die Erklärungen, die als Beweis vorgelegt wurden, hatte man von Männern erhalten, die man vorher 3, 4 oder 5 Monate in Einzel- und Dunkelhaft gehalten hatte... Die Befrager stülpten schwarze Säcke über die Köpfe der Angeklagten und schlugen dann mit Messingstangen in die Gesichter, traten sie und schlugen mit Gummiknüppeln auf sie ein...Allen, ausser zweien von 139 Deutschen, deren Fälle untersucht wurden, waren die Hodensäcke so zerschlagen worden, dass sie nicht mehr zu heilen waren. Das war die ständige Behandlungsart unserer amerikanischen Untersucher."
Die 'amerikanischen' Untersuchungsbeamten, die dafür verantwortlich waren, sind: Oberstleutnant Burton F. Ellis (Chef des Kriegsverbrecher-Komitees) und sein Helfershelfer, Hauptmann Raphael Shumacker, Oberstleutnant Robert E. Byrne, Leutnant William R. Perl, Morris Ellowitz, Harry Zhon und Kirschbaum. Der Rechtsberater des Gerichts war Oberst A.H. Rosenfeld. Der Leser wird sofort aus ihren Namen entnehmen können, dass die Mehrzahl dieser Leute 'voreingenommen aus rassischen Gründen' waren, in den Worten des Richters Wenersturm, d.h., sie waren Juden, und deshalb hätten diese niemals mit der Untersuchung beauftragt werden dürfen.
Trotz der Tatsache, dass 'Geständnisse', welche die Ermordung der Juden beinhalten, auf eine solche Weise aus den Angeklagten herausgeholt wurden, werden die Nürnberger Erklärungen als schlüssige Beweise für die Sechs Millionen durch Schreiber wie Reitlinger und andere angesehen, und ferner wird die Illusion aufrechterhalten, dass die Prozesse gerecht und ausgesprochen fair waren. Als General Taylor, der Chef-Ankläger, gefragt wurde, woher er die Zahl von Sechs Millionen habe, antwortete er, dass diese Zahl auf den Geständnissen von SS-General Otto Ohlendorf basiere. Dieser wurde ebenfalls gefoltert, und sein Fall wird nachstehend durchleuchtet. Aber was derartige 'Geständnisse' im allgemeinen betrifft, können wir nichts anderes tun, als die britische Zeitung Sunday Pictorial anzuführen, wenn wir uns noch einmal den Bericht des Richters Van Roden ins Gedächtnis zurückrufen, der schrieb: "Starke Männer wurden in zerbrochene Wracks verwandelt. Bereit, jedes Geständnis zu murmeln, das von den Anklägern gefordert wurde."
Die Wisliceny-Erklärung
An diesem Punkt müssen wir uns einigen Nürnberger Dokumenten selbst zuwenden. Das am meisten angeführte Dokument zur Unterstützung des Märchens von den Sechs Millionen und das zum grössten Teil in Poliakovs und Wulfs Das Dritte Reich und die Juden: Dokumente und Aufsätze auftaucht, ist die Erklärung des SS-Hauptmanns Dieter Wisliceny, einem Assistenten in Eichmanns Büro und später Leiter der Gestapo in der Slowakei. Er wurde unter noch grausameren Umständen, wie oben beschrieben, erpresst, denn Wisliceny fiel in die Händer der tschechichen Kommunisten und wurde in einem Gefängnis in Bratislawa 'verhört', das von den Sowjets kontrolliert wurde. Wisliceny war ein nervöses Wrack, und bis zu seiner Hinrichtung bekam er stundenlange Weinkrämpfe. Obwohl die Umstände, unter denen man diese Erklärung erhalten hatte, ihr jede Glaubwürdigkeit nahm, zieht Poliakov es vor, dies nicht zu beachten und schreibt einfach: 'Im Gefängnis schrieb er einige Memoiren, die Informationen von grossem Interesse haben: (Harvest of Hate [Ernte des Hasses], Seite 3). Diese Memoiren schliessen einige Erklärungen über Tatsachen ein, um Glaubwürdigkeit zu erzeugen, wie: Himmler war ein begeisterter Befürworter der jüdischen Auswanderung und dass die Auswanderung der Juden auch während des Krieges fortgesetzt wurde. Ansonsten sind die Memoiren ein typisches kommunistisches 'Geständnis', wie wir es von den sowjetischen Schauprozessen her kennen. Oft wird auf Morde an Juden Bezug genommen, und vor allem werden so viele SS-Führer wie möglich belastet. Fehlerhafte Darstellungen von Tatsachen sind darin allgemein, wie vor allem auch die berüchtigte Feststellung, dass durch den Polen-Feldzug mehr als 3.000.000 Juden unter deutschen Einfluss kamen, was wir oben schon als falsch bewiesen haben.
Die Einsatzgruppen
Die Erklärung von Wisliceny geht ausführlich auf die Handlungen der Einsatzgruppen während des Russland-Feldzuges ein. Hiermit muss man sich genauer beschäftigen, denn in Nürnberg wurde über sie ein Bild gemacht, das eine Art von Sechs Millionen im Kleinformat darstellt. Es ist aber seitdem bewiesen worden, dass es sich um ungeheure Übertreibungen und Fälschungen handelt.
Die Einsatzgruppen bestanden aus vier Sondereinheiten, herausgezogen aus der Gestapo und dem SS-Sicherheitsdienst, deren Aufgabe es war, Partisanen und kommunistische Kommissare im Verlauf des Vormarsches der deutschen Armeen zu vernichten. Schon 1939 waren der Roten Armee 34.000 politische Kommisssare zugeteilt. Die Aktivitäten der Einsatzgruppen waren die besondere Aufgabe des sowjetischen Anklägers Rudenko beim Nürnberger Prozess. Im Schuldspruch von 1947 für die vier Einsatzgruppen wurde behauptet, dass sie im Verlauf ihrer Einsätze nicht weniger als 1.000.000 Juden in Russland getötet hätten, weil sie Juden waren.
Die Behauptungen sind seitdem etwas abgeschwächt worden. Jetzt wird behauptet, dass die Ermordung sowjetischer Juden durch die Einsatzgruppen der erste Teil in dem Plan war, alle Juden zu ermorden. Teil zwei war der Transport der europäischen Juden nach Polen. Reitlinger gibt zu, dass die Bezeichnung 'Endlösung der Judenfrage' sich auf die Auswanderung bezog und nichts mit der Ermordung von Juden zu tun hatte, aber dann behauptet er, dass die 'Ermordungs-Politik' zur Zeit des Russlandfeldzuges 1941 begann. Er führt Hitlers Befehl vom Juli 1941 zur Liquidierung der kommunistischen Kommissare an und schliesst daraus, dass dieser durch einen mündlichen Befehl Hitlers begleitet war, wonach die Einsatzgruppen alle Sowjet-Juden vernichten sollten. (Die Endlösung, Seite 91). Wenn diese Behauptung überhaupt auf etwas basiert, ist es wahrscheinlich die wertlose Wisliceny Erklärung, die besagt, dass die Einsatzgruppen bald Befehl erhalten hätten, ihre Aufgabe, die Kommunisten und Partisanen zu zerbrechen, auf ein 'allgemeines Massaker der russischen Juden auszudehnen.'
Es ist dabei besonders zu beachten, dass hier noch einmal angeführt wird, dass angeblich ein 'mündlicher Befehl' Hitlers schriftlichen Befehl begleitet haben soll. Es bleibt jedoch nur eine andere nebelhafte und unbewiesene Behauptung von seiten Reitlingers. Ein früherer Befehl Hitlers, datiert vom März 1941 und gegengezeichnet von Feldmarschall Keitel, macht ganz deutlich, dass der Reichsführer-SS Himmler, 'mit der Aufgabe betraut ist, die Vorbereitungen für die politische Verwaltung zu treffen, eine Aufgabe, die aus dem Kampf zwischen den beiden politischen Systemem herrührt.' (Manvell und Fraenkel, ibid, Seite 115). Dies bezieht sich nur darauf, den Kommunismus zu vernichten, besonders aber die politischen Kommissare, deren Aufgabe es war, die kommunistische Indoktrinierung durchzuführen.
Der Ohlendorf Prozess
Der aufschlussreichste Prozess in dem 'Einsatzgruppen-Fall' in Nürnberg war der des SS-Generals Otto Ohlendorf, Leiter des SD, der die Einsatzgruppe D in der Ukraine leitete, und Feldmarschall von Mansteins 11. Armee zugeteilt war. Während des letzten Teiles des Krieges, war er als Experte für Aussenhandel im Reichswirtschaftsministerium beschäftigt. Ohlendorf wurde auch allen Foltern und Misshandlungen ausgesetzt, die wir vorher beschrieben haben, und in seiner eidesstattlichen Erklärung vom 5. November 1945 war er 'veranlasst worden', zuzugeben, dass allein unter seinem Kommando 90.000 Juden getötet worden seien.
Ohlendorf kam nicht bis 1948 vor Gericht, lange nach den Nürnberger Prozessen, und zu der Zeit bestand er darauf, dass seine früheren Geständnisse unter Folter aus ihm herausgeholt worden seien. In seiner Verteidigungsrede vor dem Gericht, nahm Ohlendorf die Gelegenheit wahr, die Schandtaten des Philipp Auerbach zur Sprache zu bringen, dem jüdischen Staatssekretär für Wiedergutmachung bei der bayerischen Staatsregierung, der zu der damaligen Zeit Wiedergutmachungen für '11.000.000 Juden' forderte, die angeblich in deutschen Konzentrationslagern gelitten haben sollten. Ohlendorf widerlegte diesen Anspruch als lächerliche Forderung und erklärte, dass von denen, für die er jetzt Wiedergutmachung fordere ' auch nicht der kleinste Teil' je ein Konzentrationslager gesehen hätten. Ohlendorf lebte lange genug vor seiner eigenen Hinrichtung im Jahre 1951, um zu erleben, dass Auerbach wegen Betruges und Fälschung (Fälschung von Dokumenten, um Zahlungen für Leute zu erlangen, die niemals gelebt hatten) verurteilt wurde.
Ohlendorf erklärte dem Gericht, dass seine Einheiten oftmals Massaker an Juden verhindern mussten, welche aufgebrachte Ukrainer an den Juden durchführen wollten, und die Einsatzgruppen alle zusammen nicht einmal ein Viertel der angegebenen Zahl ausgeschaltet hätten, die vor dem Gericht angegeben wurde. Er betonte, dass der rechtswidrige Partisanenkrieg in Russland, den er zu bekämpfen hatte, einen wesentlich höheren Blutzoll vom regulären Deutschen Heer gefordert habe - eine Feststellung, die auch von der sowjetischen Regierung bestätigt wurde, die sich damit brüstete, 500.000 deutsche Soldaten durch Partisanen getötet zu haben. Auch Franz Stahlecker, Leiter der Einsatzgruppe A im Baltikum, wurde 1942 durch Partisanen getötet. Der englische Jurist, F.J.P. Veale, erklärte im Zusammenhang mit den Einsatzgruppen, dass bei dem Kampf in Russland kein Unterschied festzustellen war, wer zu den Partisanen und wer zur Bevölkerung gehörte, denn jeder Russe, der in Ruhe und Frieden leben wollte, wurde von den Partisanen als Verräter getötet, wenn er nicht als Terrorist mitmachen wollte. Veale sagt von den Einsatzgruppen: 'Es ist keine Frage, dass der Befehl für die Einsatzgruppen lautete, Terror durch Terror zu brechen', und er findet es sehr sonderbar, dass unmenschliche Verbrechen der Partisanen, nur weil sie von Seiten der Sieger verübt worden waren, in dem Kampf gute Taten waren. (ibid, Seite 223). Ohlendorf war derselben Ansicht, und in einem erbitterten Schreiben vor seiner Hinrichtung (Ermordnung), klagte er die Alliierten des Schwindels und der Heuchelei an, weil sie die Deutschen nach den konventionellen Gesetzen der Kriegführung zur Rechenschaft zogen, während sie einen brutalen sowjetischen Feind bekämpften, der diese Gesetze missachtete.
Fortsetzung