In den New York Times vom 27. S. 1943 hiess es über Auschwitz:
Im Lager Oswiecim (Auschwitz) sind die Lebensbedingungen besonders hart.
Schätzungen zufolge sind dort 58.000 Menschen umgekommen.
Das Erstaunliche ist, daß die genannte Opferzahl realistisch war,
und der Hinweis auf die harten Arbeitsbedingungen stimmte weiss Gott auch.
Aus den bereits früher erwähnten Gründen war es nun ein
Ding der Unmöglichkeit, daß die Alliierten zwei Jahre lang nicht
erfuhren, was im grössten deutschen KZ vor sich ging. Erst im zweitletzten
Kriegsjahr erhielt die Legende eine konkrete Gestalt.
Wie die Auschwitz - Propaganda im Frühsommer 1944 mit Berichten über
die Vergasung von 400.000 ungarischen Juden in Birkenau einsetzte, und
wie jener Massenmord später durch getürkte Dokumente "bewiesen"
wurde, hat Arthur Butz in seinem The hoax of the twentieth century meisterhaft
dargelegt.
Daß die Urheber des Gaskammer - Schwindels Auschwitz ins Zentrum
ihrer Propaganda rückten, war logisch. Es war das bedeutendste Lager,
wies zeitweise wegen der Flecktyphusepidemien enorm hohe Todesraten auf
und war mit Krematorien ausgestattet. Zudem hatte Birkenau die Rolle eines
Transitlagers für nach Osten umgesiedelte Juden erhalten. Ein mächtiger
KZ - Komplex, hohe Todesraten, ein in rauhen Mengen verbrauchtes blausäurehaltiges
Gift (das Zyklon B wurde auch an die rund 40 Aussenstationen geliefert),
Tausende von jüdischen Deportierten, die in Birkenau eintrafen und
einige Zeit darauf scheinbar spurlos verschwunden waren, ferner Selektionen
zur Trennung der Arbeitsfähigen von den nicht Arbeitsfähigen
- idealere Voraussetzungen konnten sich die Holocaust - Mythologen gar
nicht wünschen.
Am 27. Januar 1945 wurde Auschwitz befreit. Schon am 2. Februar erschien
in der Prawda ein langer Bericht über die dort verübten viehischen
Greuel, in dem es unter anderem hiess:
Die stationären Gaskammern in östlichen Teil des Lagers waren
umgebaut worden. Man hatte an ihnen sogar Türmchen und architektonische
Ornamente angebracht, so daß sie aussahen wie harmlose Garagen...
Sie (die Deutschen) ebneten die mit Hügeln versehenen sogenannten
"alten Gräber" im östlichen Teil des Lagers ein, entfernten
und vernichteten die Spuren des Fliessbandsystems, wo Hunderte von Leuten
gleichzeitig mit elektrischem Strom getötet worden sind... (zitiert
nach Nr. 31 der Historischen Tatsachen. Auf den Prawda - Artikel ist als
erster Robert Faurisson aufmerksam geworden.)
Daß es im Ostteil des Lagers (also in Monowitz) Gaskammern gab, hat
kein Historiker je behauptet, und von dem Fliessbandsystem zur Ermordung
von Menschen mit Strom hat man seither nie wieder etwas gehört. Von
den Gaskammern von Birkenau im Westteil des Auschwitz - Komplexes stand
in der Prowda kein Wort zu lesen! Dies beweist, daß der Schwindel
damals noch nicht hinreichend koordiniert war; die Sowjets wussten von
den Westmächten, daß sie in Auschwitz Beweise für einen
millionenfachen Massenmord zu finden hatten, doch die Details hatten ihnen
die Westmächte nicht geliefert. Nach der Befreiung wurde das Lager
abgesperrt; zunächst wurden nur einige wenige auserwählte westliche
Beobachter zugelassen. Dies lag daran, daß die polnischen und sowjetischen
Kommunisten Zeit benötigten, um ihr Horrormuseum einzurichten. Was
dabei herauskam, entspricht etwa jenem Standard, der den weltgeschichtlich
einmaligen Erfolg des Kommunismus kennzeichnet: Gaskammern, die nie und
nimmer hätten funktionieren können; Verbrennungsgräben,
die ganze 60 cm tief sind und trotzdem ständig unter Wasser stehen:
riesige Stösse von Frauenhaar, das durchwegs von einheitlicher Farbe
ist und bei dem es sich offenkundig um Hanf handelt.
Nach Kriegsende fahndeten die Briten fieberhaft nach Rudolf Höss,
der zum Kronzeugen des grössten Verbrechens aller Zeiten werden sollte.
Doch Höss war untergetaucht und lebte unter dem Namen Franz Lang auf
einem Bauernhof in Schleswig - Holstein. Im März 1946 machte ein britischer
Trupp ihn schliesslich ausfindig. In seinem Buch Legions of Death (Arrow
Books Limited, 1983, S. 235 ff.) schildert der englische Schriftsteller
Rupert Butler, wie das Höss-Geständnis zustande kam.
Butler stützt sich auf die Aussagen des britisch - jüdischen
Sergeanten Bernard Clarke, der die Verhaftung und das Verhör des ersten
Auschwitz - Kommandanten leitete:
Höss schrie vor Entsetzen, als er die britischen Uniformen sah. Clarke
brüllte: "Wie heissen Sie? " Jedesmal, wenn die Antwort
"Franz Lang" lautete, prallte Clarkes Faust ins Gesicht seines
Gefangenen. Beim vierten Mal gab Höss klein bei und verriet, wer er
war... Der Gefangene wurde von der obersten Schlafpritsche heruntergezerrt,
und man riss sein Pyjama herab. Er wurde dann nackt zu einer der Schlachtbänke
geschleppt, wo es Clarke so vorkam, als wollten die Hiebe und Schreie kein
Ende mehr nehmen... Man warf eine Decke über Höss, und er wurde
zu Clarkes Wagen geschleift, wo ihm der Sergeant einen grossen Schlack
Whisky die Kehle heruntergoss. Dann versuchte Höss zu schlafen: Clarke
stiess ihm seinen Stock unter die Lider und befahl auf Deutsch: "Halte
deine Schweinsaugen offen, du Schwein!"... Es brauchte drei Tage,
ehe er eine zusammenhängende Aussage machte.
Seit nun bald einem halben Jahrhundert steht das deutsche Volk unter der
ungeheuerlichen Anklage, die Juden kollektiv zum Tode verurteilt und, soweit
es ihrer habhaft werden konnte, durch kaltblütigen Massenmord vernichtet
zu haben. Grundlage für diese Anklage bildet ein durch Folter erzwungenes
Geständnis.
Allerdings unterliefen den Folterknechten einige peinliche Schnitzer. Sie
erfanden ein Vernichtungslager "Wolzek" oder liessen zu, daß
Höss eines erfand, und zwangen Höss zu gestehen, daß er
bereits im Juni 1941 das dreizehn Monate später errichtete Lager Treblinka
besuchte.
Nach seiner Zeugenaussage in Nürnberg wurde Höss an Polen ausgeliefert.
Im Krakauer Gefängnis verfasste er seine Autobiographie, die grossenteils
stimmen dürfte, sowie seine Aufzeichnungen über die Judenvernichtung
in Auschwitz. Ob der hanebüchene Unfug, den Höss bei der Schilderung
des Vergasungs - und Verbrennungsvorgangs von sich gab, der Phantasie seiner
Aufseher entsprang, oder ob er in kluger Berechnung technische Unmöglichkeiten
beschrieb, die dereinst jemandem auffallen mussten, werden wir wohl nie
erfahren.
Obgleich Auschwitz bereits in Nürnberg als Zentrum der Judenausrottung
bezeichnet wurde, war bis ca. 1960 wohl mehr von Dachau und dessen Gaskammer(n)
die Rede. Doch liess sich der Schwindel von den reichsdeutschen Gaskammern
auf Dauer nicht halten, da die Beweise dagegen zu erdrückend waren.
Deshalb beschlossen die Geschichtsfälschercliquen, die Gaskammern
hinter den Eisernen Vorhang zu verpflanzen, und verstärkten als Ersatz
für die flötengegangenen Gaskammern von Dachau, Buchenwald etc.
die Auschwitz - Propaganda massiv.
Bis 1990 behauptete das Auschwitz - Museum, im Lager seien 4 Millionen
Menschen ermordet worden. Ohne Angabe von Gründen reduzierte es die
Zahl dann plötzlich auf "etwas über eine Million" und
gab damit zu, fast ein halbes Jahrhundert lang gelogen zu haben. Natürlich
existieren für die neue Zahl so wenig Beweise wie für die alte;
man hat lediglich einen Unsinn durch einen anderen, in diesem Fall weniger
krassen, ersetzt.
In Ermangelung anderer Beweise für den millionenfachen Judenmord
führen die Exterministen Zitate von Hitler und anderen Nazigrössen
an, die den Juden mit Vernichtung drohen. Im letzten Kapitel des 2. Bandes
von Mein Kampf heisst es etwa:
Hätte man zu Kriegsbeginn und während des Krieges einmal zwölf
oder fünfzehntausend dieser hebräischen Volksverderber so unter
Giftgas gehalten, wie Hunderttausende unserer allerbesten deutschen Arbeiter
aus allen Schichten und Berufen es im Felde erdulden mussten, dann wäre
das Millionenopfer der Front nicht vergeblich gewesen.
Fürwahr eine ominöse Drohung! Doch zeigt der Zusammenhang, in
dem die Passage steht, ebenso wie die Zahl von zwölf - bis fünfzehntausend
zu Beseitigenden, daß Hitler hier nicht die Ausrottung der Juden
in ihrer Gesamtheit als wünschenswert darstellte, sondern bloss die
Liquidierung der (in der Tat oft jüdischen) marxistischen Führer,
die seiner Auffassung nach die Niederlage Deutschlands im 1. Weltkrieg
verschuldet hatten (Dolchstoss - Legende).
In kaum einem Geschichtsbuch fehlt wohl der Hinweis auf die Hitler - Rede
vom 30. Januar 1939, wo der Diktator erklärte:
Wenn es dem internationalen Finanzjudentum innerhalb und ausserhalb Europas
gelingen sollte, die Völker noch einmal in einen Weltkrieg zu stürzen,
dann würde das Ergebnis nicht die Bolschewisierung der Erde und damit
der Sieg des Judentums sein, sondern die Vernichtung der jüdischen
Rasse in Europa.
Es ist dies zweifellos eine klare Vernichtungsdrohung. Doch muss man sich
vor Augen halten, daß eine kriegerische Sprache für die Nazibewegung,
die sich von Anfang an in Saal - und Strassenschlachten gegen die äusserste
Linke behaupten musste, seit jeher typisch gewesen war; Worte wie "Zerstören"
und "Vernichten" gingen den Nationalsozialisten stets flott über
die Lippen. Entsprechende Zitate gibt es auch massenweise seitens der Alliierten;
so sagte Churchill am Tag der britischen Kriegserklärung, das Ziel
des Kriegs sei "die Vernichtung Deutschlands". Niemandem fiele
ein, Churchill eine Absicht zur physischen Ausrottung des deutschen Volkes
unterstellen zu wollen. Im Krieg sind solche blutrünstigen Sprüche
eben üblich.
Indem die Exterministen solcherlei Zitate als Beweis für den Holocaust
auffassen, verstricken sie sich in einen absolut unlösbaren Widerspruch.
Fragt man sie, weswegen es keine Dokumente über den Völkermord
und keine Massengräber mit Holocaust - Opfern gibt, so antworten sie,
die Deutschen hätten das Verbrechen vor der Welt verbergen wollen
und darum einerseits keine Dokumente angefertigt, andererseits die Leichen
der Opfer alle beseitigt. Denselben Exterministen zufolge sollen die Naziführer
ihre Völkermordpläne ungeniert in die Welt hinausposaunt haben!
Da es für den Holocaust keine Beweise gibt - keine Dokumente, keine
Leichen, keine Tatwaffen, gar nichts - und Hitlersprüche allein für
eine derart schwerwiegende Anklage eine gar zu magere Grundlage wären,
wurden nach dem Krieg von den Siegern, und später von ihren deutschen
Marionetten, die Gerichte damit beauftragt, Beweise für die Fata Morgana
eines millionenfachen Völkermordes in Gaskammern herbeizuzaubern,
von dem nicht die geringsten Spuren übriggeblieben sind.
Zweck des Nürnberger Prozesses war es, die angeblich von den Deutschen
begangenen weltgeschichtlichen einmaligen Verbrechen als geschichtliche
Tatsache festzulegen.
Wohl schreckten auch die Westmächte gelegentlich nicht vor physischen
Folterungen zurück (man denke an Rudolf Höss und die Dachauer
Wachtmannschaften), doch meist kam eine subtilere Taktik zur Anwendung.
Während der Holocaust als unverrückbare Tatsache betrachtet wurde,
liessen die Ankläger über die individuelle Schuld dieses und
jenes Angeklagten durchaus mit sich reden; nur wenige der Männer auf
der Anklagebank waren von Anfang an chancenlos.
So konnte eine dermassen wichtige Gestalt wie Rüstungsminister Albert
Speer dem Galgen entrinnen, indem er den Holocaust zugab und seine moralische
Mitschuld eingestand. Bei den Nachfolgeprozessen gegen Nazis der zweiten
Garnitur verwendeten die Angeklagten oft mit Erfolg die Taktik, die ganze
Schuld auf tote oder verschwundene Vorgesetzte zu schieben.
Laut Paragraph 19 des Londoner Statuts, das die Alliierten im August 1945
geschaffen hatten und das als Grundlage für den Nürnberger Prozess
diente, war der Gerichtshof nicht an Beweisregeln gebunden; jedes Beweismaterial,
das dem Gericht Beweiskraft zu haben schien, war zugelassen. Das Tribunal
durfte belastendes Material akzeptieren, ohne es auf seine Zuverlässigkeit
hin zu prüfen, und entlastendes Material ohne Begründung zurückweisen.
Im Klartext: Man durfte Belastungsmaterial nach Gutdünken fälschen
und Entlastungsmaterial nach Belieben unterdrücken.
Ferner besagte Artikel 21 des Statuts, daß der Gerichtshof für
"allgemein bekannte Tatsachen" keine Beweise fordern, sondern
diese von Amts wegen zur Kenntnis nehmen solle. Was eine "allgemein
bekannte Tatsache" war, entschied das Gericht selbst. Somit stand
die Schuld der Angeklagten von Anfang an fest, da ja der Holocaust und
die übrigen ihnen zur Last gelegten Verbrechen allgemein bekannte
Tatsachen waren. Unter diesen Umständen konnte man sich die mühselige
Beweisführung sparen. Die Urteile standen von Beginn an fest.
Wer die Nürnberger Dokumente nicht selbst gelesen hat, hält es
nicht für menschenmöglich, was für haarsträubende Verrücktheiten
die Sieger gegen die Besiegten vorbrachten. Hier nur zwei Beispiele für
die erstaunlichen Dinge, die den Deutschen in Nürnberg vorgeworfen
wurden. Das erste stammt von amerikanischer, das zweite von sowjetischer
Seite.
Im Gegensatz zur landläufigen Meinung verfügten die Deutschen
unter Hitler durchaus über die Atombombe, nutzten diese aber nicht
etwa zur Bekämpfung der Alliierten, sondern lediglich zur Ermordung
von Juden, wie dem folgenden Dialog zwischen US - Ankläger Jackson
und Albert Speer zu entnehmen ist:
Jackson: Und gewisse Experimente und Forschungen wurden auch inder Atomenergie
durchgeführt, nicht wahr?
Speer: Wir waren leider nicht so weit, denn dadurch, daß die besten
Kräfte, die wir in der Atomforschung hatten, nach Amerika auswanderten,
wurden wir in der Atomforschung sehr stark zurückgeworfen, und wir
waren an sich noch ein bis zwei Jahre davon entfernt, um vielleicht eine
Atomzertrümmerung bekommen zu können.
Jackson: Man hat mir einen gewissen Bericht über ein Experiment, das
in der Nähe von Auschwitz durchgeführt wurde, ausgehändigt,
und ich machte gerne wissen, ob Sie davon gehört haben oder etwas
davon wussten. Der Zweck dieses Experiments war, ein schnelles und wirksames
Mittel zu entdecken, mit dem man Menschen, ohne sich - wie man es bisher
getan hatte - mit Erschiessen, Vergasen und Verbrennen anstrengen zu müssen,
auf dem schnellsten Wege vernichten konnte. Wie man mir mitgeteilt hat,
wurde das Experiment in folgender Form durchgeführt: In einem kleinen
provisorischen Dorf, das für diesen Zweck vorübergehend aufgebaut
wurde, brachte man 20.000 Juden unter. Mit Hilfe des neu erfundenen Zerstörungsstoffes
wurden diese 20.000 Menschen fast augenblicklich vernichtet, und zwar derartig,
daß auch nicht das geringste von ihnen übrig blieb. Die Explosion
erregte eine Temperatur von 400 bis 500 Grad Celsius und zerstörte
die Leute derartig, das sie überhaupt keine Spuren hinterliessen.
(Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof,
Nürnberg, 14. November 1945 - 1. Oktober 1946, Band XVI, Verhandlung
vom 21. Juni 1946).
Laut den sowjetischen Anklägern ermordeten die Deutschen im KZ Sachsenhausen
nicht weniger als 840.000 russische Kriegsgefangene auf folgende Weise:
In dem kleinen Raum gab es einen 50 cm grossen Ausschnitt. Der Kriegsgefangene
stellte sich mit dem Hinterkopf ans Loch, und ein Schütze, der sich
hinter dem Loch befand, schoss auf ihn. Diese Einrichtung genügte
aber praktisch nicht, denn oft traf der Schütze den Gefangenen nicht.
Nach acht Tagen schuf man eine neue Vorrichtung. Der Kriegsgefangene wurde
ebenso wie vorher an die Wand gestellt; dann liess man eine Eisenplatte
langsam auf seinen Kopf heruntergleiten. Der Kriegsgefangene hatte den
Eindruck, als wolle man seinen Wuchs messen. In der Eisenplatte war ein
Bolzen, der sich löste und auf den Hinterkopf des Gefangenen einschlug
Dieser stürzte tot zu Boden. Die Eisenplatte wurde mittels eines Fusshebels
gehandhabt, der sich in der Ecke dieses Raumes befand (oben zitiertes Werk,
Band VII, Sitzung vom 13. Februar 1946).
Die Leichen der 840.000 auf diese Weise ermordeten Kriegsgefangenen wurden
laut der Anklage in vier mobilen Krematorien verbrannt, welche auf einem
Lastwagenanhänger montiert waren. Leider wurden weder die pedalbetriebenen
Hinterkopfzertrümmerungsmaschinen noch die mobilen Krematorien, von
denen jedes binnen kürzester Zeit 210.000 Leichen verbrennen konnte,
noch die unzähligen anderen in Nürnberg beschriebenen Wunderwerke
der faschistischen Technik vor dem Tribunal als Corpus delicti vorgeführt,
doch dafür gab es schriftliche Erklärungen vereidigter Zeugen
in Hülle und Fülle. Zur Herstellung dieser Zeugenaussagen brauchte
es einige Schreibmaschinen und viel, viel Papier.
Daß die deutsche Regierung bis heute Prozesse gegen "Naziverbrecher"
führt, scheint zunächst schwer verständlich. Die Gründe
sind folgende:
So wie die politischen Strukturen der DDR von der sowjetischen Besatzungsmacht
geschaffen wurden, entstanden jene der BRD unter Aufsicht der westlichen
Besatzer, vorab der USA. Natürlich achteten die Amerikaner darauf,
daß in dem von ihnen aus der Taufe gehobenen deutschen Teilstaat
niemand eine führende Position einnahm, der in wichtigen Punkten von
ihrer Linie abwich. Später hat sich das politische Establishment selbst
reproduziert. Es ist dies eine hierarchischen Strukturen allgemein innewohnende
Tendenz - kein erklärter Atheist oder Freidenker wird Kardinal der
römischen Kirche.
Wir gehen davon aus, daß die westdeutschen Kanzler von Adenauer bis
Schmidt zumindest in grossen Zügen an den Holocaust geglaubt haben,
und selbst wenn dies nicht der Fall war, hätten sie sich gehütet,
ihre Zweifel zu offenbaren. Während des kalten Krieges war die BRD
auf den Schutz der USA gegen die sowjetische Bedrohung angewiesen. Hätten
die Regierenden in Bonn den Holocaust angezweifelt oder auf die Durchführung
von "Kriegsverbrecherprozessen" verzichtet, so hätte die
grossenteils zionistisch kontrollierte US - Presse mit einem pausenlosen
antideutschen Trommelfeuer reagiert und die Beziehungen zwischen Bonn und
Washington vergiftet. (Man erinnert sich daran, wie die Zionisten Kurt
Waldheim wegen frei erfundener Kriegsverbrechen jahrelang verunglimpften.
Aus lauter Furcht, des "Antisemitismus" geziehen zu werden, wagte
kein westlicher Staatsmann mehr, sich mit Waldheim zu treffen, bis der
Tscheche Vaclav Havel - als mutiger und anständiger Mensch eine Ausnahme
unter den Politikern - den Bann brach.)
Einerseits wollte sich die BRD mit der Durchführung dieser Prozesse
also gegenüber den USA als Musterverbündete profilieren und ihre
demokratische Läuterung unter Beweis stellen, andererseits erfüllten
die Prozesse auch eine wichtige innenpolitische Aufgabe. Indem man die
einmalige Brutalität des Naziregimes immer wieder nachwies, legitimierte
man zugleich das parlamentarisch - demokratische System, dem ja der Schönheitsfehler
anhaftete, daß es nur durch den Sieg der Alliierten eingeführt
werden konnte. Und indem man bei jedem Prozess zahllose Schulklassen durch
den Gerichtssaal schleuste, beabsichtigte man, bei der jungen Generation
jede Spur von Nationalgefühl und Selbstachtung auszulöschen und
damit Akzeptanz für die Bonner Politik zu schaffen, welche eine völlige
Unterordnung unter die Interessen der USA vorsah. Somit spielten die Prozesse
bei der "Umerziehung" des deutschen Volkes eine wesentliche Rolle;
sie trugen zur Festigung der auch von Bonn verteidigten Nachkriegsordnung
bei, welche auf zwei Dogmen beruhte: Der Alleinschuld Deutschlands am Krieg
und der weltgeschichtlich beispiellosen Grausamkeit des Naziregimes, die
ihren klarsten Ausdruck im Holocaust fand.
Dies alles weist darauf hin, daß der Zweck der Prozesse nicht in
der Klärung individueller Schuld lag, sondern rein politischer Art
war. Damit sei natürlich nicht behauptet, alle Angeklagten seien unschuldig
gewesen; zweifellos gab es unter ihnen Mörder und Folterknechte. Doch
war die Frage, welcher Angeklagte nun schuldig war und welcher nicht, völlig
nebensächlich. Für die Figuren auf der Anklagebank interessierte
sich im Grunde genommen kein Mensch; sie waren austauschbar.
Daß die Prozesse nicht nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geführt
wurden, ist schon daraus ersichtlich, daß nicht bei einem einzigen
ein Gutachten über die Tatwaffe, die Gaskammern, angefordert wurde.
Ein solches Gutachten hätte eben die technische Unmöglichkeit
der Massenvergasungen erwiesen, und der ganze Holocaust wäre wie ein
Kartenhaus zusammengekracht.
Einziges Beweismittel waren Zeugenaussagen. Die Zeugen empfanden als ehemalige
KZ - Häftlinge natürlich Hass auf die Angeklagten, denn die Zustände
im KZ waren auch ohne Gaskammern und ohne systematische Massenmorde oft
übel genug. Unter diesen Umständen war die Versuchung für
die Zeugen unwiderstehlich, den Angeklagten neben möglicherweise tatsächlich
begangenen Missetaten noch andere, ungleich schlimmere vorzuwerfen. Zu
befürchten hatten sie nicht das Geringste, denn kein Zeuge bei einem
NS-Prozess wurde je wegen Meineids angeklagt - auch nicht Filip Müller,
der beim Frankfurter Auschwitz - Prozess aussagte, ein SS - Mann habe ein
Kind in das beim Einäschern der Vergasten abfliessende siedende Menschenfett
geschleudert, oder jener andere Zeuge, der erzählte, die Kapos hätten
während der Exekutionspausen in der Gaskammer Radrennen durchgeführt;
für dererlei sportliche Anlässe habe sich der Raum gut geeignet,
denn er sei abschüssig gewesen, damit das Blut der Vergasten abfliessen
konnte. Weshalb haben die meisten Angeklagten die Existenz der Gaskammern
zugegeben oder zumindest nicht bestritten?
Wie beim Nürnberger Prozess galt der Holocaust bei den westdeutschen
NS - Prozessen als geschichtlich erwiesene Tatsache, über die nicht
diskutiert wurde. Diskutiert wurde lediglich über die individuelle
Beteiligung der Angeklagten an Mordtaten. Wer als Angeklagter die Existenz
der Gaskammern und die Judenvernichtung bestritt, brachte sich damit in
eine vollkommen hoffnungslose Situation und riskierte ob seiner "Verstocktheit"
eine besonders harte Strafe. So wählten fast alle Angeklagten nach
Absprache mit ihren Anwälten die Taktik, nicht das Vorhandensein der
Gaskammern, sondern bloss ihre eigene Beteiligung an Vergasungen abzustreiten
oder sich, wenn die Zeugenaussagen allzu erdrückend waren, darauf
zu berufen, daß sie auf Befehl gehandelt hätten.
Kooperative Angeklagte durften auf milde Strafen hoffen, mochten die ihnen
zur Last gelegten Verbrechen noch so scheusslich sein. Beim Belzec - Prozess
von 1965 wurde der einzige Angeklagte Josef Oberhauser wegen Beteiligung
an 300.000 Morden verurteilt, kam aber mit einer lachhaft niedrigen Strafe
von vier Jahren und sechs Monaten Zuchthaus davon, die er kaum ganz absitzen
musste. Grund für diese Milde: Oberhauser hatte bei der Verhandlung
jede Aussage verweigert. Dies hiess, daß er die Anklage nicht bestritt,
und somit konnte die westdeutsche Justiz wieder einmal triumphierend feststellen,
die Täter hätten die Massenmorde ja gar nicht geleugnet (Rückerl,
S. 83/84). Beim Frankfurter Auschwitz - Prozess erhielt der Angeklagte
Robert Mulka, dem besonders bestialische Schandtaten "nachgewiesen"
worden waren, eine Strafe von 14 Jahren, die als zu mild kritisiert wurde.
Bereits nach vier Monaten wurde Mulka aus "Gesundheitsgründen"
auf freien Fuss gesetzt - er hatte das Spiel der Anklage mitgespielt und
die Existenz der Gaskammern zugeben. Wer dies nicht tat, konnte nicht mit
Milde rechnen. Kurt Franz, Angeklagter im Treblinka - Prozess, hat bis
zu seiner im August 1993 erfolgten Begnadigung 35 Jahre hinter Gittern
verbracht, denn er hat das offizielle Treblinka - Bild stets hartnäckig
bestritten. Sein Mitangeklagter Suchomel, dem zufolge die Juden "nackt
und geordnet in die Gaskammer marschierten", sass nur vier Jahre ab.
So wurde, und wird, im "freiesten deutschen Staat der Geschichte"
Recht gesprochen. Ein Richter oder Staatsanwalt, der unter diesen Umständen
Zweifel am Holocaust und den Gaskammern laut werden liesse, wüsste
ganz genau, daß seine Karriere unwiderruflich ruiniert wäre.
Deshalb gaben sich anständige Juristen gar nie für die Rolle
von Richtern und Staatsanwälten bei solchen Prozessen her, sondern
überliessen diese Aufgabe anderen. Auch die Anwälte stellten
nie die Existenz der Gaskammern, sondern stets nur die Beteiligung ihrer
Mandanten an den Morden in Frage.
Eine brillante Darstellung des Themas NS - Prozesse findet sich im 4. Kapitel
des Auschwitz - Mythos von Wilhelm Stäglich; es ist dies der stärkste
Teil eines ohnehin hervorragenden Buchs. Am Schluss seines Werkes kommentiert
Stäglich die Ergebnisse des Auschwitz-Prozesses mit den folgenden
Worten:
Diese Art der Urteilsfindung erinnert in peinlichster Weise an das in mittelalterlichen
Hexenprozessen angewandte Verfahren. Auch damals wurde bekanntlich das
eigentliche Verbrechen nur "vermutet", weil es im Grunde nicht
beweisbar war. Selbst die angesehensten Juristen jener Zeit... vertraten
die Ansicht, es könne bei "schwer nachweisbaren Verbrechen"
von der Erhebung des objektiven Tatbestands abgesehen werden, wenn für
das Vorliegen dieses Tatbestandes die "Vermutung" spreche. Die
mittelalterlichen Richter befanden sich eben hinsichtlich der Beweisbarkeit
von Teufelsbuhlschaft, Hexentanzplatz und ähnlichem Unsinn genau in
der gleichen Lage wie unsere "aufgeklärte" Richterschaft
des 20. Jahrhunderts hinsichtlich der Gaskammern. Sie mussten daran glauben,
sonst wären sie selbst auf dem Scheiterhaufen gelandet - wie im übertragenen
Sinne auch die Richter des Auschwitz - Gerichts.
1974 fand Simon Wiesenthal heraus, daß der polnischstämmige
US - Bürger Frank Walus während des Krieges als Henkersknecht
der Deutschen himmelschreiende Schandtaten an Juden begangen hatte. So
wurde Walus vor Gericht gestellt. Nicht weniger als elf jüdische Zeugen
sagten unter Eid aus, daß Walus eine Greisin, eine junge Frau, mehrere
Kinder sowie einen Krüppel auf viehische Weise ermordet hatte. Walus,
ein pensionierter Fabrikarbeiter, machte 60.000 Dollar Schulden, um seine
Verteidigung zu finanzieren. Es gelang ihm schliesslich, sich aus Deutschland
Dokumente kommen zu lassen, die bewiesen, daß er während des
ganzen Krieges gar nie in Polen war, sondern auf einem bayrischen Landgut
arbeitete, wo man ihn als "Franzl" in Erinnerung hatte. So brach
die Anklage zusammen. Walus war dank Wiesenthal finanziell ruiniert, blieb
aber ein freier Mann. (Quelle: Hans Peter Rullmann, Der Fall Demjanjuk,
Verlag für ganzheitliche Forschung und Kultur, 1987, sowie Mark Weber,
Simon Wiesenthal: Bogus Nazi Hunter, im Journal of Historical Review, Volume
Nine, No 4, Winter 1989/90)
Iwan Demjanjuk, ein US - Bürger ukrainischer Herkunft, wurde von den
amerikanischen Behörden unter Verletzung so gut wie aller rechtsstaatlichen
Prinzipien an Israel ausgeliefert, wo man ihn als "Monster von Treblinka"
vor Gericht stellte. Heerschaaren von vereidigten Zeugen schilderten, wie
"Iwan der Schreckliche" in Treblinka gehaust hatte. Er ermordete
eigenhändig 800.000 Juden mit den Abgasen eines schrottreifen russischen
Panzers. Er schnitt Juden die Ohren ab, gab sie ihnen allerdings in der
Gaskammer zurück. Er schnitt ihnen mit seinem Bajonett Fleischstücke
aus dem Leib. Er schlitzte Schwangeren vor der Vergasung mit seinem Säbel
die Bäuche auf. Er hackte jüdischen Frauen vor dem Gang in die
Gaskammer mit seinem Schwert die Brüste ab. Er erschoss, erschlug,
erstach, erwürgte, peitschte die Juden tot oder liess sie langsam
verhungern. So wurde Demjanjuk zum Tode verurteilt.
Inzwischen geben die israelischen Justizbehörden zu, daß der
Ukrainer wahrscheinlich gar nie in Treblinka war. Sie erwägen nun,
ihn wegen Massenmorden im Lager Sobibor anzuklagen (einziges Beweisstück
gegen Demjanjuk ist ein vom KGB gefälschter Dienstausweis für
Sobibor; das Papier weist, wie eine in den USA vorgenommene Analyse ergab,
als Bestandteil einen erst seit den t sechziger Jahre als Photochemikalie
verwendeten Stoff auf). Der Haken ist nur, das Demjanjuk von Kohorten vereidigter
Zeugen , | als Ungeheuer von Treblinka identifiziert wurde und sich somit
an seinem Fall eindrücklich erwies, was von Zeugenaussagen bei | solchen
Prozessen zu halten ist (Quelle: Rullmann, Der Fall Demjanjuk).