Erste Presseerklärung

(Ernst Zündel)

Hier ist die weltweit versandte Presserklärung wegen der versuchten Zensur meiner Internet Website:

"Der deutschkanadische Menschenrechtsaktivist Ernst Zündel hat beim Föderalen Gericht Kanadas eine gerichtliche Prüfung betreffs der Entscheidung der kanadischen Menschenrechtskommission beantragt, zwei Klagen, die unter Abschnitt 13 des kanadischen Menschenrechtsgesetzes gegen ihn gebracht wurden, weiterzuverfolgen. Die Klagen wurden von Zündels langjähriger Gegnerin Sabina Citron und dem Komitee des Torontoer Bürgermeisters für Gemeinde- und Rassenverhältnisse vorgebracht und behaupten, Zündel diskriminiere gegen Juden, indem er seine Ansichten auf der "Zündelsite" veröffentlicht, der World Wide Web Internet-Site, die Lesern eine deutsche Meinung über den Zweiten Weltkrieg bietet. Die Website befindet sich in Kalifornien, in den USA, also außerhalb der Reichweite kanadischer Gesetze!

Zündels Gerichtsantrag behauptet, daß die Beschwerden Citrons und des Komitees des Bürgermeisters ein Mißbrauch des Gerichtswesens und überdies schikanös sind, da sie sich um dieselben Meinungen und Ansichten handeln, wegen deren 16 Jahre lang gegen ihn ermittelt und erfolglos gerichtlich vorgegangen wurde. 1992 wurde Zündel von der 1983 von Citron vorgebrachten Klage freigesprochen, er habe falsche Nachrichten verbreitet. Das Oberste Gericht Kanadas stellte fest, daß der betreffende Paragraph des kanadischen Strafgesetzbuches gegen Kanadas konstitutionelle Garantien der Redefreiheit verstieß. Die von jüdischen Gruppen über die Jahre oft wiederholten Forderungen, daß Zündel unter Kanadas Haßgesetzen unter Anklage gestellt werden sollte, wurden von mehreren Generalstaatsanwälten Ontarios, einschließlich Roy McMurtry, Marion Boyd und selbst dem jüdischen Charles Harnick, zurückgewiesen.

Der Antrag für die gerichtliche Prüfung stellt auch die Zuständigkeit der kanadischen Menschenrechtskommission für das Internet in Frage. Zündel hat darauf hingewiesen, daß das Internet ein revolutionäres und vollkommen anderes Medium ist als die telefonischen Tonbandmitteilungen, die durch den Paragraphen 13 reguliert werden, der 1977 eingeführt wurde.

"Die Kommission versucht, ein altes Gesetz, das für Telephone gedacht war, zu verwenden, um das neueste, revolutionärste und interaktivste Medium zu kontrollieren, das je erfunden wurde," sagte Zündel. "Falls meine Ansichten falsch sind, sind Leser auf dem Internet nur einen Knopfdruck entfernt von buchstäblich tausenden von Seiten von Zurückweisungen meiner Ansichten auf Websites wie Nizkor." Die jüdisch finanzierte Nizkor-Website hat den Zweck, Zündels Ansichten zu widerlegen.

Die "Zündelsite" steht seit einem Jahr mit Nizkor und neuerdings auch mit der Website des Simon Wiesenthal Zentrums in elektronischer Verbindung, durck direkte "Links".

Der Antrag Zündels vor dem Föderalen Gericht behauptet auch, daß die kanadische Menschenrechtskommission gegen das kanadische Multikulturgesetz verstoßen hat. "Deutsche haben das Recht, über ihre eigene Geschichte zu sprechen und zu diskutieren," sagte Zündel. "Mit diesem Antrag fordere ich die Kommission heraus mit der Begründung, daß sie es versäumt hat, die Bestimmungen des kanadischen Multikulturgesetzes zu wahren und zu achten. Deutsche sind Teil des Mosaiks dieses Landes. Wir sind keine Bürger zweiter Klasse, die immer und ewig still zu sein haben, wenn unsere eigene Geschichte in den Medien verzerrt und falsch dargestellt wird." Zündel wies darauf hin, daß das auf Gegenseitigkeit gegründete kanadische Rechtssystem annimmt, daß der Konflikt und das Verfechten entgegengesetzter Ansichten zur Wahrheit führen wird. "Das stimmt auch bei historischen Debatten," sagte Zündel. "Es ist der Wahrheit nicht dienlich, wenn eine Seite in der historischen Diskussion gefesselt und geknebelt wird."