In Sachen Verstoß gegen das Gesetz gegen Verleumdung und Verunglimpfung R.S.O. 1990, c.L. 12

 

An Ernst Zündel
206 Carlton Street
Toronto, Ontario
M5A 2L1
und an
Samisdat Publishers Ltd.
206 Carlton Street
Toronto, Ontario
M5A 2L1

ANZEIGE WEGEN VERLEUMDUNG

NEHMEN SIE KENNTNIS DAVON, daß Sabina Citron wegen der folgenden Artikel Klage erhebt, die auf der "Zundelsite" der Internet Website veröffentlicht wurden und von ihr am 15. Mai 1996 zur Kenntnis genommen wurden. Sie klagt, daß diese für sie verleumderisch sind. In jedem Fall erklärt Mrs. Citron, daß die Artikel falsche und verleumderische Angaben über sie enthalten und daß die Artikel in bösartiger Absicht veröffentlicht wurden.


1. "Dringender Appell an Eure Mithilfe: An meine Freunde innerhalb des Kreises der Intelligenz, der Akademerschaft und des Revisionismus:"



Eine Kopie dieses Artikels ist als Anklage "A" dieser Anzeige beigefügt. Mrs. Citron klagte gegen die Teile dieses Artikels, welche durch eine senkrechte Linie am linken Rand in der Anlage "A" markiert sind.

Ohne die natürlichen und gewöhnlichen Bedeutungen und Unterstellungen dieses Artikels zu beschränken, klagt Mrs. Citron dagegen, daß das Vorhaben des Artikels bösartig und daß es seine Absicht und sein Sinngehalt ist zu vermitteln, daß

(a) Mrs. Citron verantwortlich sei für das Vorbringen von falschen Tatsachen im Zusammenhang mit dem Holocaust;

(b) Mrs. Citron für das Hervorbringen der "nicht zumutbaren Folgen des Holocaust" einschließlich des weiter unten beschriebenen Verhaltens verantwortlich sei;

(c) Mrs. Citron sich erpresserisch betätige;

(d) Mrs. Citron in Verbrechen, dunkle Geschäfte, Erpressung von Kriegsverbrechen gegen Deutsche und andere verwickelt sei; und

(e) Mrs. Citron leichtfertiges und rachsüchtiges Verhalten an den Tag gelegt habe.


2. "Hintergrund und ins Einzelne gehender Ablauf der Verfolgung von Ernst Zündel":

Eine Kopie dieses Artikels ist als Anklage "B" dieser Anzeige beigefügt. Mrs. Citron klagte gegen die Teile dieses Artikels, die auf der Anlage "B" markiert sind.

Ohne die natürlichen und gewöhnlichen Bedeutungen und Unterstellungen dieses Artikels zu beschränken, klagt Mrs. Citron dagegen, daß das Vorhaben des Artikels bösartig und daß es seine Absicht und sein Sinngehalt ist zu vermitteln, daß

(a) Mrs. Citron Mitglied terroristischer Organisationen sei oder mit solchen zusammengearbeitet habe;

(b) Mrs. Citron an einer terroristischen Telefonkampagne rechtswidrig teilgenommen habe, um Zündel zu schikanieren;

(c) Mrs. Citron unberechtigten Zugang zum Gerichtssaal und zum Staatsanwalt während des Prozesses gegen Zündel im Jahr 1985 erlangt habe;

(d) Mrs. Citron unrechtmäßig an einer Kampagne teilgenommen habe, um Zündel nach Deutschland ausweisen zu lassen;

(e) Mrs. Citron aus der jüdischen Gemeinde ausgestoßen worden sei;

(f) Mrs. Citron eine Lüge aufrechterhalte, in dem Bemühen, die Erinnerung an den Holocaust am Leben zu erhalten;

(g) Mrs. Citron Personen unrechtmäßig bedrängt habe, sich an der Schikanierung von Politikern zu beteiligen;

(h) Mrs. Citron eine äußerst strenge, diktatorische Regierungsform befürworte;

(i) Mrs. Citron einer rachsüchtigen und militanten Organisation angehöre; und

(j) Mrs. Citron "Vigilantin" sei.


3. "Power Letter - Januar 1996"

Eine Kopie dieses Artikels ist als Anklage "C" dieser Anzeige beigefügt. Mrs. Citron klagte gegen die Teile dieses Artikels, die auf der Anlage "C" markiert sind.
Ohne die natürlichen und gewöhnlichen Bedeutungen und Unterstellungen dieses Artikels zu beschränken, klagt Mrs. Citron dagegen, daß das Vorhaben des Artikels bösartig und daß es seine Absicht und sein Sinngehalt ist zu vermitteln, daß


(a) Mrs. Citron sich terroristisch betätige und wahre Patrioten tyrannisiere und verfolge;


(b) Mrs. Citron sich in einem parasitären Erpressungsspektakel betätige;


(c) Mrs. Citron ein Feind der Freiheit in Kanada und der Welt sei;


(d) Mrs. Citron falsche historische Tatsachen geltend mache;


(e) Mrs. Citron sich an einer gesetzwidrigen Verschwörung mit einem Friedensrichter beteiligt habe, entweder um von einem Gerichtsverfahren keine Aufzeichnungen zu erstellen oder Gerichtsaufzeichnungen zu vernichten;


(f) Mrs. Citron befürchte die Enthüllung der Gespräche, die sie mit dem Friedensrichter zu der Zeit gehabt habe, als sie eine Aussage gegen Zündel beschwor.


4. "Power Letter - March 1996"

Eine Kopie dieses Artikels ist als Anklage "D" dieser Anzeige beigefügt. Mrs. Citron klagte gegen die Teile dieses Artikels, die auf der Anlage "D" markiert sind.
Ohne die natürlichen und gewöhnlichen Bedeutungen und Unterstellungen dieses Artikels zu beschränken, klagt Mrs. Citron dagegen, daß das Vorhaben des Artikels bösartig und daß es seine Absicht und sein Sinngehalt ist zu vermitteln, daß

(a) die durch Mrs. Citron gegen Zündel vorgebrachten Klagen lächerlich seien;


(b) Mrs. Citron sich damit beschäftige, fürchterliche Verunglimpfungen zu befördern;


(c) Mrs. Citrons Bestätigungen, den Holocaust am Leben zu erhalten, pervers seien;


(d) Mrs. Citron sich mit anderen verchworen habe, um kanadische und deutsche Behörden zu unrechtmäßigem Handeln zu eranlassen.


5. "Power Letter - April 1996"

Eine Kopie dieses Artikels ist als Anklage "E" dieser Anzeige beigefügt. Mrs. Citron klagte gegen die Teile dieses Artikels, die auf der Anlage "E" markiert sind.
Ohne die natürlichen und gewöhnlichen Bedeutungen und Unterstellungen dieses Artikels zu beschränken, klagt Mrs. Citron dagegen, daß das Vorhaben des Artikels bösartig und daß es seine Absicht und sein Sinngehalt ist zu vermitteln, daß

(a) Mrs. Citron sich in Zensur, Unterdrückung und Mißbrauch gerichtlicher Maßnahmen betätige;


(b) Mrs. Citron sich eines Verhaltens befleißige, das gleichbedeutend sei mit Massenmord;


(c) Mrs. Citron über den Holocaust gelogen habe;


(d) Mrs. Citron gerichtliche Maßnahmen mißbraucht habe, indem sie "Institutionen und Richter denunziert habe";


(e) Mrs. Citron lüge, betrüge und fälsche Informationen in Verbindung mit ihren Bemühungen, die Erinnerung an den Holocaust am Leben zu erhalten; und


(f) Mrs. Citron habe sich mit der deutschen Regierung in ungesetzlicher Verschwörung gegen Zündel betätigt.


6. "Power Letter - Mai 1996"

Eine Kopie dieses Artikels ist als Anklage "F" dieser Anzeige beigefügt. Mrs. Citron klagte gegen die Teile dieses Artikels, die auf der Anlage "F" markiert sind.
Ohne die natürlichen und gewöhnlichen Bedeutungen und Unterstellungen dieses Artikels zu beschränken, klagt Mrs. Citron dagegen, daß das Vorhaben des Artikels bösartig und daß es seine Absicht und sein Sinngehalt ist zu vermitteln, daß

(a) die Anklagen von Mrs. Citron gegen Zündel seien verrückt, gefälscht und leichtfertig und daher ein Mißbrauch der gerichtlichen Tätigkeit.


7. "Power Letter - Dezember 1995"

Eine Kopie dieses Artikels ist als Anklage "G" dieser Anzeige beigefügt. Mrs. Citron klagte gegen die Teile dieses Artikels, die auf der Anlage "G" markiert sind.
Ohne die natürlichen und gewöhnlichen Bedeutungen und Unterstellungen dieses Artikels zu beschränken, klagt Mrs. Citron dagegen, daß das Vorhaben des Artikels bösartig und daß es seine Absicht und sein Sinngehalt ist zu vermitteln, daß

(a) Mrs. Citrons Aktionen den kanadischen Steuerzahler ungerechtfertigerweise 6 Millionen Dollar gekostet haben.


8. "Hintergrundinformation! Vormerken! Pressemitteilung! Betrifft: Möglicherweise neuer Holocaustprozeß gegen Zündel!"

Eine Kopie dieses Artikels ist als Anklage "H" dieser Anzeige beigefügt. Mrs. Citron klagte gegen die Teile dieses Artikels, die auf der Anlage "H" markiert sind.
Ohne die natürlichen und gewöhnlichen Bedeutungen und Unterstellungen dieses Artikels zu beschränken, klagt Mrs. Citron dagegen, daß das Vorhaben des Artikels bösartig und daß es seine Absicht und sein Sinngehalt ist zu vermitteln, daß

(a) Mrs. Citron sich auf eine ungesetzliche Verschwörung mit einem Friedensrichter eingelassen habe, um entweder Aufzeichnungen über ein Gerichtsverfahren oder die Aufzeichnungen davon zu erstellen oder Aufzeichnungen des Gerichts zu vernichten;


(b) Mrs. Citron sich im Verlauf von gerichtlichen Verfahren ungebührlich verhalten habe;


(c) Mrs. Citron sich in einer ungesetzlichen Verschwörung mit Regierungsbeamten gegen Zündel betätigt habe.


9. "15. Dezember 1995 - Betrifft: Der Welt berühmtester "Holocaustleugner" vor neuen "Strafanzeigen" in Kanada!"

Eine Kopie dieses Artikels ist als Anklage "I" dieser Anzeige beigefügt. Mrs. Citron klagte gegen die Teile dieses Artikels, die auf der Anlage "I" markiert sind.
Ohne die natürlichen und gewöhnlichen Bedeutungen und Unterstellungen dieses Artikels zu beschränken, klagt Mrs. Citron dagegen, daß das Vorhaben des Artikels bösartig und daß es seine Absicht und sein Sinngehalt ist zu vermitteln, daß

(a) Mrs. Citron die Tätigkeit des Gerichts mißbraucht habe; und


(b) Mrs. Citron sich auf eine ungesetzliche Verschwörung mit einem Friedensrichter eingelassen habe, entweder, um zu verhindern, daß Aufzeichnungen eines Gerichtsverfahrens angefertigt wurden oder Gerichtsaufzeichnungen zu vernichten.


10. "Bericht über den Auftritt vor dem Gericht in Toronto am 19. Dezember 1995 um 9 Uhr 40"

Eine Kopie dieses Artikels ist als Anklage "J" dieser Anzeige beigefügt. Mrs. Citron klagte gegen die Teile dieses Artikels, die auf der Anlage "J" markiert sind.
Ohne die natürlichen und gewöhnlichen Bedeutungen und Unterstellungen dieses Artikels zu beschränken, klagt Mrs. Citron dagegen, daß das Vorhaben des Artikels bösartig und daß es seine Absicht und sein Sinngehalt ist zu vermitteln, daß

(a) Mrs. Citron sich auf eine gesetzwidrige Verschwörung mit der Regierung von Ontario eingelassen hat, um Gelder der Regierung ungerechtfertigter Weise zur Verfolgung von Zündel zu verwenden.

Datum: 24. Mai 1996 zu Toronto, Ontario.
Die Klägerin durch ihre Anwälte
Tory Tory DesLauriers ßBinnington
Suite 300, Aetna Tower
P.O. Box 270
Toronto-Dominion Centre
Toronto, Ontario
M5K 1N2
Robert P. Armstrong
Tel: (416) 865-7311
FaxL (416) 865-7380