Aus Journal of Historical Review Ausgabe November/Dezember 1995

(Übersetzung)


Französisches Gericht verurteilt Faurisson

Roques für 'Holocaust-Leugnung' Buch

Augenzeuge Pressac bricht unter Fragen in dramatischem Prozeß zusammen

Als Abschluß zu einem dramatischen Prozeß, der atemberaubende Aussagen eines führenden Holocaust-Forschers einschloß, verurteilte ein Pariser Gericht im Juni zwei französische Revisionisten für das Schreiben und Verteilen eines Buches, das Behauptungen über Massentötungen in deutschen Gaskammern während des Zweiten Weltkrieges bestreitet, zu Geldstrafen von je $ 3.000. (Ein kurzer Bericht über diesen Fall erschien im Sept.-Okt. 1995 Journal, S.14.)

Die Anstoß erregende Veröffentlichung, 'Antwort an Jean-Claude Pressac über das Problem der Gaskammern' (Réponse à Jean-Claude Pressac sur le problèm des chambres à gaz) war von Robert Faurisson, einem Professor an der Universität von Lyon und Europas führendem Holocaust Revisionisten, geschrieben. Es kann bei B.P. 122, 92704 Colombes, France, bestellt werden.) Henri Roques, selbst Autor einer revisionistischen Studie über das Kurt Gerstein "Geständnis", war für die Verteilung des 90seitigen Werkes verantwortlich.

Aufgrund von Beschuldigungen seitens des öffentlichen Anklägers in Paris und zwei Verbänden von während des Krieges Deportierten, wurden Faurisson und Roques angeklagt, Frankreichs anti-revisionistisches "Fabius-Gayssot"-Gesetz verletzt zu haben, wonach es eine Straftat ist, "Verbrechen gegen die Menschlichkeit", wie durch das Internationale Militär-Tribunal 1946 in Nürnberg festgelegt, "zu bestreiten". Insbesondere wurden die Angeklagten beschuldigt, die Nürnberger Anklage, daß die Deutschen eine Kriegspolitik verfolgt hatten, die europäischen Juden, vor allem in Gaskammern in Auschwitz zu vernichten, "zu bestreiten".

Der Fall kam am 9. Mai vor der 17. Section des Pariser tribunal correctionel vor Gericht. Der Staatsankläger verlangte eine nicht auf Bewährung auszusetzende Verurteilung von drei Monaten Gefängnis. Die jüdischen Rechtsanwälte, die die beiden Deportierten Verbände vertraten, verlangten eine nicht auf Bewährung auszusetzende Gefängnisstrafe und finanziellen Schadenersatz sowie zusätzlich, daß der Verteidigungsanwalt Eric Delcroix dafür bestraft werden solle, daß er Faurissons abstoßende und kriminelle Ansichten in seinem schriftlichen Plädoyer teilte und dafür Partei ergriff.

Faurisson, der die vom Ankläger verlangte Strafe vorausgesehen hatte, erklärte zu Beginn des Prozesses:

Ich bin bereit, ins Gefängnis zu gehen. Es würde eine Ehre für mich und eine Schande für die sein, die mich ins Gefängnis schicken. Wenn ich die Segel streichen und aufgeben würde, würden meine Zeitgenossen mir wegen der herrschenden Atmosphäre intellektuellen Terrors, in der wir uns befinden, verzeihen. Zukünftige Generationen jedoch würden nur feststellen, daß ich aufgegeben habe - und das will ich nicht.

Ein überraschendes Urteil

Als die Richter am 13. Juni zusammenkamen, um das Urteil zu verkünden, erklärten sie Faurisson und Roques, wie zu erwarten, schuldig. Jedoch anstelle der von der Anklage verlangten Strafe, verurteilten sie die Angeklagten zu einer Geldstrafe in Höhe von 30.200 Francs (ca. $ 6.000). Die beiden Verbände erhielten symbolische Bezahlung von je einem Franc. Es wurde angeordnet, das Urteil nicht zu veröffentlichen. (Wie bei solchen Prozessen üblich, mußten Faurisson und Roques an die jüdischen Rechtsanwälte, die die Organisationen vertraten, 4.000 Francs zahlen.)

Faurisson war mit dieser überraschend milden Strafe zufrieden. Unsere Gegner scheinen "genug zu haben und wütend" zu sein, war sein Kommentar. "Sie stellen fest, daß sie unseren Argumenten nichts entgegenzusetzen haben, und den Richtern scheint dies ebenfalls klarzuwerden."

Manchmal fragte der Rechtsanwalt für die Anklage den Richter um Erlaubnis, den Gerichtssaal zu verlassen, wenn Faurissons Verteidiger an der Reihe war, seine Argumente vorzutragen. Die Gegner des Professors waren wütend über das, was er vor Gericht zu sagen hatte. (Anstatt sich einfach von seinem Rechtsanwalt vertreten zu lassen, erschien er bei jeder Sitzung persönlich.) Seine Gegner konnten es nicht ertragen, ihm zuzuhören, wenn er seine Argumente im Gerichtssaal vortrug.

In Anbetracht der relativen Milde, beschlossen Faurisson und Roque, das Urteil nicht anzufechten. Anscheinend frustriert, beschlossen die Rechtsanwälte für die Anklage ebenfalls, das Urteil nicht anzufechten.

Pressacs Beweisgründe

Die relativ milde Strafe war unzweifelhaft zum großen Teil auf die bemerkenswerte Aussage eines antirevisionistischen "Stars" im Gerichtssaal zurückzuführen. Auf Faurissons Veranlassung hatte sein Anwalt den französischen Holocaust-Forscher Jean-Claude Pressac vorladen lassen, um auszusagen. Während mehrerer Jahre haben führende Zeitungen und Magazine rund um die Welt über diesen Apotheker von La Ville-du-Bois (Essonne) wegen seiner angeblich vernichtenden Widerlegung der revisionistischen Kritik an der Gaskammergeschichte Lob ausgeschüttet. Zum Beispiel lobte ihn das Newsweek Magazin (20. Dez. 1993) für eine "dramatische Zurückweisung" revisionistischer Argumente.

Pressac ist der Autor des Buches aus dem Jahre 1989 'Auschwitz: Technik und Funktion der Gaskammern' (Auschwitz: Technique et Operation des Chambres à gaz) und einem Werk von 1993 'Die Krematorien von Auchwitz' (Les Crématoires d'Auschwitz). (Mehr über Pressac, s. den detaillierten Essay des französischen Wissenschaftlers Serge Thion im Juli-August Journal SS. 28-39. S. auch den zweiseitigen Artikel von Prof. Faurisson im Jan.-Febr. 1994 Journal, SS. 23-24.)

Bevor er in den Zeugenstand trat, hatte Faurisson dem Gericht bereits gesagt, daß, wenn auch Pressac tatsächlich die Existenz von Krematorien in Auschwitz bewiesen habe (nie Gegenstand einer Kontroverse), er vollkommen daran gescheitert sei, das Vorhandensein von Gaskammern zu beweisen. Faurisson wies darauf hin, daß keine der 60 Fotografien oder Dokumente, die von Pressac in Die Krematorien von Auschwitz präsentiert wurden, auch nur eine Idee zeige, wie diese "chemischen Schlachthäuser" angeblich funktioniert hatten. Er fügte hinzu, daß Pressac weder ein Foto der angeblichen Gaskammer im Auschwitz Hauptlager - das Millionen von Touristen besuchten - noch von den Ruinen einer angeblichen Gaskammer in Auschwitz-Birkenau habe vorlegen können. Die einzige vernünftige Erklärung für eine solche Unterlassung in einem Werk dieser Art, sagte Faurisson, ist, daß durch Zurverfügungstellung eines solchen Fotos ein wacher Leser wahrscheinlich in die Lage versetzt werden könnte, den Betrug zu erkennen.

Nirgendwo in seinem Buch, führte der Professor weiter aus, beschreibt Pressac den Vorgang der angeblichen Vergasung. Er gibt weder einen Beweis für das Verbrechen noch für die Waffe, mit der das Verbrechen begangen wurde, noch irgendeinen Expertenbericht. Bei der Behandlung des Gegenstandes, stützt er sich ausschließlich auf geschriebene oder mündliche Aussagen, obwohl er in der Einführung zu seinem Werk verspricht, dem Leser "eine historische Rekonstruktion, endlich frei von mündlichen oder geschriebenen Aussagen, die immer fehlbar sind," vorzulegen.

Katastrophale, aufschlußreiche Aussage

Faurisson sagt, der Zeuge Pressac hatte von Anfang an den Boden unter den Füßen verloren. Seine Aussage am 9. Mai war eine "größere Katastrophe". In der ersten Frage, die Pressac gestellt wurde, fragte Faurissons Anwalt:

Auf Seite zwei Ihres Buches Die Krematorien von Auschwitz (Les Crématoires d'Auschwitz) versprechen Sie Ihren Lesern "eine geschichtliche Rekonstruktion, endlich frei von mündlichen oder schriftlichen Aussagen, die immer fehlbar sind und mit der Zeit noch mehr so werden." Dann, auf Seite 34, wenn Sie "die erste Vergasung, die im Lager von Auschwitz durchgeführt wurde" erwähnen, verweisen Sie, mit vielen Worten, nur auf "Aussagen". Wie erklären Sie diesen Widerspruch?

Pressac versuchte, dieser Frage, wie auch allen folgenden durch Abschweifungen auszuweichen. Wegen seiner Unfähigkeit, auf Delcroix's Fragen zu antworten, versuchte der vorsitzende Richter selbst, ihm einige Erklärungen zu entlocken. Aber das stellte sich auch als Zeitverschwendung heraus. Pressac schien außerordentlich verwirrt zu sein.

Nervös, erregt und seine Selbstkontrolle verlierend, warf der Zeuge die Arme in die Luft, erklärte, daß zuviel von ihm verlangt werde, daß er nur ein Leben habe und daß er in seinem Kampf allein sei. Nicht in der Lage, an seinem Platz im Zeugenstand zu bleiben, ermahnte der vorsitzende Richter Pressac mehrere Male, seinen Platz am Mikrophon einzunehmen. Wenn er zum Beispiel aufgefordert wurde, in seinem Buch über die deutschen Hinrichtungs-Gaskammern eine einzige physikalische Darstellung aufzuweisen, zitierte er ein deutsches technisches Diagramm vom 10. März 1942 mit dem Titel "Anordnung der Ventilations- und Abzugsrohre."

Der vorsitzende Richter verlangte Beweise. Delcroix verlangte Beweise. Faurisson, wieder im Zeugenstand, verlangte Beweise (eingeschlossen solche, die Pressac selbst als solche ansieht). Nicht ein einziger Beweis konnte vorgelegt werden.

Pressac wurde vom vorsitzenden Richter über die aufeinander folgenden Nachkriegs-"Geständnisse" von Rudolf Höss, der während des Krieges Lagerkommandant von Auschwitz war, zunächst zu seinen britischen Wächtern und dann zu seinen polnischen Wächtern befragt. "Wurde Höss gefoltert?," fragte der Richter. Ohne Frage, erwiderte Pressac, war Höss gefoltert worden, hinzufügend, daß die Absurditäten, die die Briten "ihm in den Kopf gesetzt hatten", sich unglücklicherweise so in seinem Kopf festgesetzt hatten, daß er diese Absurditäten, anstatt sie abzuschwächen, den polnischen Wärtern gegenüber wiederholte

Über SS-Chef Heinrich Himmler hatte Pressac geschrieben (S.44), daß er während einer Vergasung von Juden aus den Niederlanden im "Bunker 2" in Birkenau anwesend gewesen sei. Aber Pressacs Fußnote verweist den Leser auf 30 Fotos, die Himmler in einem Satelliten Industriezentrum zeigen, das mehrere Kilometer entfernt war. Faurissons Anwalt fragte den Zeugen nach den Beweisen, die er vielleicht darüber habe, daß Himmler überhaupt jemals bei einer "Auswahl" oder einer "Vergasung" anwesend gewesen sei. Pressacs einzige Antwort war eine Abschweifung auf Himmlers Inspektion der Monowitz Baustelle. Der Zeuge wurde auch nach Beweisen für seine Erklärung gefragt (S.93), nach der "Ende November auf Himmlers mündlichen Befehl Tötungs-Vergasungen aufhörten." Auch darauf kam keine klare Antwort.

Über die drastisch verminderte Revision der geschätzten Zahl der Auschwitz-Toten befragt, wich Pressac wiederum in Abweichungen aus und gab keine klare Antwort. (Bis 1990 war die "offizielle" Zahl vier Millionen. Kürzlich wurde sie "offiziell" auf 1.5 Million reduziert. 1993 behauptete Pressac, daß die richtige Zahl 775.000 sei, und 1994 reduzierte er sie abermals auf zwischen 630.000 und 710.000.)

Ein Zeuge für Phantasie

Pressacs Verlegenheit wurde noch größer, als er nach einem Mann gefragt wurde, den er einmal in einer beeideten Erklärung als einen Zeugen "von absoluter Wahrhaftigkeit" bezeichnet hatte, den Künstler David Olère. Rechtsanwalt Delcroix befragte Pressac über Zeichnungen von Olère, die in seinem Buch aus dem Jahre 1989 enthalten sind, besonders einer (S.258), die sterbende Menschen in einer Gaskammer in Birkenau mit einer offenen Büchse Zyklon B auf dem Boden zeigt, aus der giftiges Gas in den Raum strömt. Pressac wurde gefragt, wie er diese Zeichnung mit seiner These in Einklang bringe, derzufolge ein SS-Mann den Inhalt von Zyklon B Büchsen durch die Decke in vier durchlöcherte Metallsäulen goß. Ratlos erklärte Pressac: "Ich bin schließlich zu der Überzeugung gelangt, daß Olère Vergasungen nicht wirklich gesehen hat."

Es muß gesagt werden, daß Pressac in seinem Werk von 1989 (SS. 258-259, 359, 493, 556), gesagt hat, daß Olères Zeichnungen "vollkommen imaginär", allegorisch" oder "symbolisch" sein könnten, daß der Künstler versuchte, in einigen Zeichnungen "größeren Eindruck zu erwecken", daß Olère von der "künstlerischen Freiheit" Gebrauch machte und daß er sogar unter "Krematorium Delirium" litt (sic.)

An Stelle von Beweisen, 'Spuren'

Während Pressac in seinem enormen Buch aus dem Jahre 1989 die These der Tötungs-Gaskammern unterstützt, äußerte er sich äußerst kritisch über die Historiker, die bisher diese These vertreten hatten: Seiner Ansicht nach, sagte er (S. 264), hatten diese Historiker "eine Geschichte geschrieben, die zum größten Teil auf Aussagen basierte, die nach der Stimmung des Augenblicks zusammengesetzt und zurechtgestutzt wurden, um in eine willkürliche Wahrheit hineinzupassen, mit einigen hineingestreuten deutschen Dokumenten von fraglichem Wert und ohne Verbindung zueinander.

Pressac behauptete (S. 264), daß seine eigene Studie im Jahr 1989 "bereits den vollständigen Bankrott der traditionellen [Holocaust] Geschichte demonstrierte, (und, seitdem ebenfalls, der Methoden und der Kritik an den Revisionisten)." In diesem Fall, erwiderte Rechtsanwalt Delcroix, hatten die Vertreter der traditionellen Holocaust-Geschichte, bei ihren Erwiderungen an Faurisson, spätestens 1988 Gebrauch von Argumenten gemacht, von denen Pressac selbst zugibt, daß sie wertlos waren.

Faurisson wies darauf hin, daß er Ende 1970 seine Gegner aufgefordert hatte, "einen Beweis, einen einzigen Beweis" über das Vorhandensein und die Arbeitsweise einer einzigen Nazi-Gaskammer beizubringen. In seinem Buch aus dem Jahre 1989 hatte Pressac versprochen, der Aufforderung des Professors nachzukommen. Tatsächlich, ein Kapitel hatte sogar die naive Überschrift: "Ein Beweis, ein einziger Beweis: Neununddreißig verbrecherische Spuren." Anstatt jedoch einen Beweis beizubringen, konnte er nur "verbrecherischen Spuren" vorweisen (S.429).

Mit bemerkenswert gutem Willen und mit Nachsicht versuchte das Gericht am 9. Mai einige Erklärungen von Pressac darüber zu bekommen, was er, anstelle von fehlenden Beweisen, als "verbrecherische Spuren" von Tötungen in Gaskammern bezeichne. Wie Faurisson in seiner Réponse (Erwiderung) gezeigt hatte, bezogen sich diese "verbrecherischen Spuren" ganz einfach auf die Entlausungskammern und die Aufspürungsvorrichtungen, die für die Benutzung von Zyklon B beim Entlausungsverfahren unentbehrlich waren.

Eine unverschämte Lüge

Von einem Gefühl der Verzweiflung erfaßt, schrie Pressac an einem Punkt, daß Fred Leuchter, der amerikanische Spezialist für Hinrichtungsanlagen, in seinem Leuchter Report im Jahre 1988 zu der Schlußfolgerung gekommen sei, daß es in Auschwitz Tötungs-Gaskammern gegeben habe. Delcroix richtete die Aufmerksamkeit des Gerichtes auf die Tatsache, daß Leuchter in seinem Report in Wirklichkeit zu der diametral entgegengesetzten Schlußfolgerung gelangt war (und stellte dem Gericht am nächsten Tag eine Kopie desselben zur Verfügung.)

Französische Gerichte sind für Mangel an Seriosität, Ordnung und Garantien der Grundrechte berüchtigt. Typischerweise dauert der Prozeß eines Revisionisten zwei bis vier Stunden. Es gibt keine Jury, sondern nur ein Gremium von drei Richtern. Es gibt auch keine Niederschrift über das Verfahren, was bedeutet, daß es keinen Beweis für das gibt, was wirklich gesagt wurde. Was zum Beispiel heißt, daß es keine Niederschrift über den Prozeß vom 9. Mai gibt, um beweisen zu können, was genau Pressac im Gerichtssaal sagte.

Eine bankrotte Darstellung

Die Fragen, die das Gericht stellte, waren klar und kurz. Die Antworten, die von Pressac formuliert wurden, waren verworren und voller Abweichungen. Die drei Richter, die in früheren Prozessen dem Revisionismus gegenüber sehr feindlich eingestellt waren, schienen durch seine Vorstellung sehr verblüfft zu sein. Die Rechtsanwälte für die Anklage schienen durch das Verhalten dieses prominenten Anti-Revisionisten gleichfalls bestürzt und entmutigt zu sein. "Außerordentlich nervös und aufgeregt, hatte er Ähnlichkeit mit Jerry Lewis", sagt Faurisson.

Pressacs Zusammenbruch im Zeugenstand war eine größere Katastrophe nicht nur für den Zeugen selbst, sondern ebenso für Serge und Beate Klarsfeld - die ihn förderten und finanziell unterstützten - und ihre Freunde. Für diese bankrotte, jedoch aufklärende Vorstellung durch einen führenden Holocaust-Experten können wir Rechtsanwalt Delcroix dankbar sein, der (auf Faurissons Wunsch) sein Erscheinen durch Vorladung und Androhung strafrechtlicher Verfolgung für Nichterscheinen erreichte.

Robert Faurisson

Für seinen Teil war sich Professor Faurisson seiner Verantwortung bewußt  und sagte mit klaren Argumenten aus und antwortete geradeaus und überzeugt auf die an ihn gestellten Fragen. Er demonstrierte, daß sein einziges Verbrechen war, 15 Jahre vor Eric Conan Recht gehabt zu haben, der, in der Ausgabe der französischen Wochenzeitung l'Express vom 19. Januar 1995 bezüglich der Auschwitz "Gaskammer" - das heißt, der in der Tat emblematischen Kammer, die seit 1946 von Millionen besucht wurde, geschrieben hatte (S.68): "Alles daran ist falsch ... Zu Ende der 70er, schlug Robert Faurisson umso mehr Kapital aus diesen Fälschungen, als die Beamten des Museums sich zu der Zeit scheuten, diese zuzugeben." (S. "Größeres französisches Magazin bestätigt Auschwitz Gaskammer-Fälschung," Jan.-Febr.1995 Journal SS. 23-24.)

Eric Delcroix

In seinem gut aufgebauten und klugen Plädoyer, von dem hier nur kurz ein paar Argumente gebracht werden können, hob Rechtsanwalt Delcroix hervor, daß der staatliche Ankläger versäumt habe, den Text des Nürnberger Urteils zur Verfügung zu stellen, wonach vom Angeklagten angenommen wird, daß er dieses "angefochten hat."

Der Öffentlichkeit ist nur eine inoffizielle Version des Textes bekannt, sagte Delcroix, deren Beschaffung darüber hinaus schwierig und kostspielig ist. Weil dieses Nürnberger Urteil zufällig ein integraler Teil von Frankreichs "Fabius-Gayssot"-Gesetz ist, sollte es im Offiziellen Journal veröffentlicht worden sein, so daß jeder sich unvoreingenommen darauf beziehen kann.

Delcroix sagte dem Gericht, daß der antirevisionistische Artikel des französischen Gesetzes (Artikel 24A, zusammen mit dem Gesetz vom 13. Juli 1990, zu dem Gesetz für die Freiheit der Presse (sic) vom 29. Juli 1881) nicht anwendbar sei, da er nicht die Bedingungen der Europäischen Konvention der Menschenrechte erfülle. Um das sicherzustellen, fuhr er fort, macht die Konvention zahlreiche Einschränkungen bezüglich der Freiheit der Äußerung, sie berücksichtigt aber keine Einschränkung hinsichtlich des Rechts zu zweifeln oder der Freiheit der Forschung. Sie berechtig niemanden zu verfügen: "Das und das historische Ereignis wurde bereits in der und der Weise an dem und dem Datum durch die und die Personen für alle Ewigkeit behandelt und kann nicht länger Gegenstand von Revision sein." Können wir uns vorstellen, fragte er, daß ein solcher ukase (Erlaß) aus einem Jahrhundert zuvor, uns von einer Revision des Dreyfuß Falles zurückgehalten hätte?

Darüber hinaus, fuhr Delcroix fort, verlangte Jacques Toubon (der spätere Justizminister) am 21. Juni 1991 in der Nationalversammlung nicht die Außerkraftsetzung von Frankreichs antirevisionistischem Gesetz? Verglich er es nicht mit den Gesetzen von Stalin? Erklärte er nicht: "Ich bin dagegen, Revisionismus zu einem Verbrechen zu erklären, weil ich für das Gesetz und für Geschichte bin und weil Revisionismus zu einem Verbrechen zu erklären das Gesetz behindert und die Geschichte geschmälert werden."

Delcroix zitierte William Goldnabel - einen Prozeßbevollmächtigten, Präsident des Verbandes jüdischer Juristen für Menschenrechte und Vizepräsident des Renouveau juif Verbandes - der der militanten jüdischen "Betar" Zeitschrift Cactus (Mai 1991) gegenüber erklärte: "Ich betrachte die Möglichkeit der Gerichte, Geschichte zu schreiben, mit sehr gemischten Gefühlen. Daß dieses Gesetz den Namen eines kommunistischen Delegierten (Gayssot) trägt, ist ein wunderbares Geschenk für unsere Gegner, da die kommunistische Partei sich in historischer Unwahrheit spezialisiert."

Delcroix wies darauf hin, daß in einem Urteil gegen Faurisson am 18. April 1991, dieses selbe Pariser Gericht hinsichtlich der "Anfechtung" des Nürnberger Urteils selbst über den Professor weit hinausgegangen war. Das Gericht erklärte:

Kritik an der Organisation, der Struktur und der Funktion des Internationalen Militär-Tribunals von Nürnberg betreffend kann sich entwickeln, und zwar ebenso sehr vom juristischen als vom historischen und philosophischen Standpunkt aus.

Fortfahrend, hob Delcroix ein außerordentliches Paradoxon hervor: Die Nazi-Gaskammer, die schreckliche Waffe eines schrecklichen Verbrechens, war seitens Deutschlands Ankläger nie Gegenstand eines forensischen Berichts. Die einzige Ausnahme war der Fall von Struthof-Natzweiler (Elsaß), in welchem der zweifache Bericht von Professor René Fabre, Dekan der pharmazeutischen Fakultät von Paris, am 1. Dezember 1945 in einem doppelt negativen Ergebnis endete, sowohl im Hinblick auf die angebliche Gaskammer als auch auf die Leichen angeblich vergaster Opfer, die in Straßburg konserviert worden waren.

Delcroix zitierte auch Arno Mayer, einen Professor der Princeton Universität jüdischen Ursprungs. In seinem Buch aus dem Jahr 1989 Warum verdunkelte sich der Himmel nicht: Die "Endlösung" in der Geschichte (Why Did the Heavens Not Darken: The "Final Solution" in Historiy) (S. 362) schrieb Mayer: "Quellen für das Studium der Gaskammern sind zugleich selten und unzuverlässig." Delcroix gab auch der Hoffnung Ausdruck, daß das Gericht einen Experten-Bericht über "die Waffe und das Verbrechen" anordnen werde.

Anhand von Dokumenten und Zitaten bewies Delcroix, daß die offizielle historische Schule, wenn auch weiterhin Professor Faurisson mit Beschimpfungen bedenkend, sich mehr und mehr in seine Richtung bewege: Die fortlaufende Berichtigung von Fakten und Zahlen und der Wandel in der historischen Interpretation, bewegen sich, ohne Ausnahme, in Richtung der Revisionisten. Abschließend erklärte Delcroix, daß, wenn er sich selbst dazu gratuliere, in der Vergangenheit in Moskau für Sacharow und Solschenitzyn eingetreten zu sein, er sich heute glücklich schätze, in Paris Professor Faurisson verteidigt zu haben, "dessen Unvoreingenommenheit und persönlicher Mut eine Ehre für Frankreich sind."

Gegen Rechtsanwalt Delcroix selbst wurde nun wegen seines Buches über Frankreichs antirevisionistisches Gesetz 'Die Gedankenpolizei gegen Revisionismus' (La Police de la pensée contre le révisionisme), das im August 1994 veröffentlicht wurde, ein Untersuchungsverfahren eingeleitet.

Neue Probleme

Im Juni sperrten französische Beamte das gemeinsame Bankkonto von Faurisson und seiner Frau und verlangten, daß er umgehend 42.208 Francs für "Geldstrafen" bezahlen solle, die ihm im Dezember 1992 und September 1993 auferlegt worden waren. Die erste war die Strafe für einen Artikel, den Faurisson für die September Ausgabe des Magazins Le Choc du mois geschrieben hatte, und die zweite für einen Artikel in der französischen Zeitung Rivarol. Zusätzlich drohten französische Beamte, Faurissons Möbel als Zahlung für den enormen finanziellen "Schaden" zu beschlagnahmen, den er durch ein einfaches Interview im Le Choc de mois angerichtet habe.

Im Jahre 1990 wurden drei Gerichtsverfahren gegen Faurisson für ein-und denselben Artikel angestrengt. Es ist, wie Faurisson trocken kommentiert, als ob jemand nicht ein Fahrrad gestohlen habe, sondern zunächst die Lenkstange, dann das Vorderrad und schließlich das Hinterrad. Das erste Verfahren endete im Dezember 1992 mit einem Urteil des Berufungsgerichts, wonach sowohl das Magazin als auch Faurisson eine Geldstrafe von je 187.000 Francs ($ 37.400) zu zahlen hatten. Das zweite und dritte Verfahren in dieser Angelegenheit sollen zusammen am 1. Februar 1996 verhandelt werden.

"Ich nehme es nicht wirklich tragisch," kommentiert Faurisson. "Ich werde zumindest die Blockierung des Bankkontos aufheben und die "Geldstrafe" erledigen können.

Defiance

Dem Gericht und mächtigen speziellen Interessen zum Trotz sagte Faurisson am 9. Mai zu den Richtern, daß er weiterhin nach der historischen Wahrheit suchen und die Ergebnisse seiner Forschung, ungeachtet der Kosten für ihn, veröffentlichen werde. Trotz des "schuldig" Urteils und der Geldstrafe, bedeuten das Verfahren vom 9. Mai und die Strafe vom 13. Juni einen weiteren Fortschritt - sogar einen halben Sieg - für die Sache freier historischer Forschung und Freiheit der Äußerung. Dieser Fall zeigt wieder einmal, daß ein einziger Mann, mit Können und Beharrlichkeit, tatsächlich einen Unterschied machen kann.