Dieses Flugblatt, Infos und Publikationen bei:
Stifting Vrij Historisch Onderzoek Postbus 60, B-2600 Berchem 2, Belgien
Wir fordern: ß 6 Abs. 3 der Europäischen Menschenrechtscharta (Recht auf Beweisführung) muß auch für deutsche Wissenschaftler gelten!
Seit 1993 wird der Diplom-Chemiker und zweifache junge Familienvater
Germar Scheerer, geborener Rudolf, von einem Strafprozeß zum anderen
gezerrt. In sechs parallel nebeneinander geführten Strafverfahren
wegen wissenschaftlicher Publikationen zu kontroversen Themen der Zeitgeschichte
versucht man ihn mundtot zu machen, indem man ihn für viele Jahre
hinter Gitter zu bringen trachtet.
Dies alles begann, als der junge Chemiker ein Gutachten erstellte, in dem
er zu dem Schluß kommt, die bezeugten Massenmordvorgänge im
KZ Auschwitz seien nicht mit den Naturgesetzen in Übereinstimmung
zu bringen und zudem technisch unmöglich.
Weiterhin hat Rudolf in letzter Zeit bei der Publikation mehrerer Bücher
und Broschüren führend mitgewirkt und Artikel mit ähnliche
Thesen veröffentlicht.
Ohne sich zu der Frage zu äußern, ob die in den wissenschaftlichen
Druckwerken vertretenen Meinungen richtig sind, treten wir dafür ein,
daß Rudolf seine wissenschaftliche Meinung vertreten darf, wie es
der Artikel 19 der UN - Menschenrechtscharta fordert. Denn wie der Bundespräsident
Herzog anläßlich einer Preisverleihung an eine unter Beschuß
geratene Wissenschaftlerin zu recht ausführte:
"Wenn wir in einen Dialog mit anderen eintreten, bringen wir einige
Essentiells ein, die nicht verhandelbar sind. Dazu gehört die Freiheit
der Rede und dazu gehört vor allem, daß niemand wegen seiner
Überzeugung zu Schaden gebracht werden darf. Eine lange, oft blutige
grausame Geschichte hat uns in Europa gelehrt, daß diese Rechte niemals
mehr zur Disposition stehen dürfen" (FAZ, 16.10.1995)
Rudolfs Gutachten muß nach Auffassung eines der weltweit führenden
Professoren der anorganischen Chemie, Prof. von Schnering, den Schutz der
Wissenschaftsfreiheit genießen (Nature Nr. 368 (1994), S. 484).
Für das von Rudolf publizierte Hauptwerk "Grundlagen zur Zeitgeschichte"
forderten im Mai 1996 hundert führende Persönlichkeiten Deutschlands,
darunter viele Hochschulprofessoren, den Schutz der Wissenschaftsfreiheit
(FAZ, 17.5.1996).
Zwei führende Historiker bescheinigten diesem Werk sogar in Gerichtsgutachten,
das es unbedingt den Schutz der Wissenschaftsfreiheit genießen müsse
(Amtsgericht Tübingen, Az. 4 Gs 173/95).
Dennoch hat Richter Burkhardt Stein vom Amtsgericht Tübingen am 7.5.1996
beschlossen, daß Rudolf wegen diese Buches umgehend verhaftet werden
muß. Am 15.6.1996 schließlich entschied der Richter, daß
alle Exemplare des Buches "Grundlagen zur Zeitgeschichte" verbrannt
werden müssen.
Im Sommer letzten Jahres schließlich sprachen sich 20 italienische
Universitätsangehörige, darunter 16 Professoren, dafür aus,
auch Germar Rudolf und seinen wissenschaftlichen Mitstreitern die Freiheit
der Forschung und Wissenschaft zu gewähren (La Lente di Marx, 6/1995).
Dies alles hinderte bereits die Richter der 17. Strafkammer des Stuttgarter
Landgerichtes unter Vorsitz von Dr. Dietmar Mayer nicht daran, Germar Rudolf
wegen seines wissenschaftlichen Gutachtens zu verurteilen. Die Richter
begründeten dies damit, daß in dem Gutachten den Juden zwar
"nicht ausdrücklich angelastet wird, sie hätten die Darstellungen
über den Holocaust insbesondere um ihres politischen und materiellen
Vorteiles willen erfunden", jedoch habe das Gutachten "zur Überzeugung
der Kammer den Zweck, dies zu suggerieren und damit feindselige Emotionen
gegen die Juden zu schüren." (Urteil, Az. 17 KLs 83/94, S. 115)
Man merke, daß im Gutachten keine Anschuldigungen gegen Juden erhoben
und auch in keiner Weise angedeutet werden. Allein die wissenschaftlich
fundierte Meinung, etwas an der Geschichtsschreibung stimme nicht, reichte
den Richtern, um Rudolf mit 14 Monaten ohne Bewährung zu bestrafen.
Den Antrag Rudolfs, sachverständigen Beweis darüber einzuholen,
ob sein Gutachten inhaltlich richtig sei, lehnte das Gericht ab, da dieser
Beweisantrag "im Ergebnis auf eine Leugnung des Massenmordes an den
Juden" hinauslaufe. Solch ein Beweis sei verboten, denn, so das Gericht:
"Der Massenmord an den Juden sei 'offenkundig und bedarf keiner Beweiserhebung'."
(Urteil, S. 231f.)
Daß der Angeklagte nicht den Antrag stellte, den NS-Judenmord zu
beweisen, sondern, ihn mit neuen, schlagkräftigen naturwissenschaftlichen
Beweisen partiell zu widerlegen, interessierte das Gericht nicht. Dem Angeklagten
wurde somit verwehrt, Beweise für seine Unschuld vorzubringen, was
ein eindeutiger Verstoß gegen den ß 6 Abs. 3 der Europäischen
Menschenrechtskonvention darstellt (Recht auf Beweisführung).
Im Laufe dieses Verfahrens und als Folge des Urteils wurden Germar Rudolf
aufgrund der einsetzenden Medienhetze zweimal die Wohnung gekündigt,
als seine Frau jeweils gerade hochschwanger war. Er verlor wiederholt seine
Anstellung, und die Universität Stuttgart verweigerte ihm erfolgreich
die Ablegung der Doktorprüfung.
Seit Jahren wird Rudolf von den Medien als Rechtsextremist beschimpft,
obwohl er nie einer als rechtsextrem eingestuften Organisation angehörte
noch zu einer solchen Kontakt hatte. Zudem bedrohen fünf weitere Strafverfahren
Rudolf wegen angeblichen "Mißbrauchs der Wissenschaftsfreiheit"
mit weiteren hohen Haftstrafen.
Wir wenden uns an alle demokratischen Regierungen der Welt, an alle Menschenrechtsorganisationen, an die Kirchen und an alle Menschen mit demokratischer Gesinnung mit der Bitte, moralischen Druck auf Deutschland auszuüben, damit dort die Menschenrechte wiederhergestellt werden.
Ihren Protest gegen die deutsche Willkür sollten Sie an eine oder
gar mehrere der folgenden Adressen richten:
Bundeskanzler, Adenauerallee 141, D-53113 Bonn;
Bundesjustizminister, Heinemannstr. 6, D-53175 Bonn;
Human Rights Watch, 15 Rue Van Campenhout, B-1040 Brüssel;
Amnesty International, Hausdorffstr. 160, D-53129 Bonn;
UNO ñ Centre for Human Rights, Palais des Nations, CH-1211 Genf
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