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Wir fordern: ß 19 der UN - Menschenrechtscharta (Menschenrecht auf Meinungsfreiheit) muß auch für deutsche Wissenschaftler gelten!
Jetzt: Menschenrechte auch für Deutsche!

Pressemitteilung

Wir fordern: ß 6 Abs. 3 der Europäischen Menschenrechtscharta (Recht auf Beweisführung) muß auch für deutsche Wissenschaftler gelten!

Germar Rudolf: Opfer der Hexenjagd auf Wissenschaftler in Deutschland

Seit 1993 wird der Diplom-Chemiker und zweifache junge Familienvater Germar Scheerer, geborener Rudolf, von einem Strafprozeß zum anderen gezerrt. In sechs parallel nebeneinander geführten Strafverfahren wegen wissenschaftlicher Publikationen zu kontroversen Themen der Zeitgeschichte versucht man ihn mundtot zu machen, indem man ihn für viele Jahre hinter Gitter zu bringen trachtet.

Dies alles begann, als der junge Chemiker ein Gutachten erstellte, in dem er zu dem Schluß kommt, die bezeugten Massenmordvorgänge im KZ Auschwitz seien nicht mit den Naturgesetzen in Übereinstimmung zu bringen und zudem technisch unmöglich.

Weiterhin hat Rudolf in letzter Zeit bei der Publikation mehrerer Bücher und Broschüren führend mitgewirkt und Artikel mit ähnliche Thesen veröffentlicht.

Ohne sich zu der Frage zu äußern, ob die in den wissenschaftlichen Druckwerken vertretenen Meinungen richtig sind, treten wir dafür ein, daß Rudolf seine wissenschaftliche Meinung vertreten darf, wie es der Artikel 19 der UN - Menschenrechtscharta fordert. Denn wie der Bundespräsident Herzog anläßlich einer Preisverleihung an eine unter Beschuß geratene Wissenschaftlerin zu recht ausführte:

"Wenn wir in einen Dialog mit anderen eintreten, bringen wir einige Essentiells ein, die nicht verhandelbar sind. Dazu gehört die Freiheit der Rede und dazu gehört vor allem, daß niemand wegen seiner Überzeugung zu Schaden gebracht werden darf. Eine lange, oft blutige grausame Geschichte hat uns in Europa gelehrt, daß diese Rechte niemals mehr zur Disposition stehen dürfen" (FAZ, 16.10.1995)

Rudolfs Gutachten muß nach Auffassung eines der weltweit führenden Professoren der anorganischen Chemie, Prof. von Schnering, den Schutz der Wissenschaftsfreiheit genießen (Nature Nr. 368 (1994), S. 484).

Für das von Rudolf publizierte Hauptwerk "Grundlagen zur Zeitgeschichte" forderten im Mai 1996 hundert führende Persönlichkeiten Deutschlands, darunter viele Hochschulprofessoren, den Schutz der Wissenschaftsfreiheit (FAZ, 17.5.1996).

Zwei führende Historiker bescheinigten diesem Werk sogar in Gerichtsgutachten, das es unbedingt den Schutz der Wissenschaftsfreiheit genießen müsse (Amtsgericht Tübingen, Az. 4 Gs 173/95).

Dennoch hat Richter Burkhardt Stein vom Amtsgericht Tübingen am 7.5.1996 beschlossen, daß Rudolf wegen diese Buches umgehend verhaftet werden muß. Am 15.6.1996 schließlich entschied der Richter, daß alle Exemplare des Buches "Grundlagen zur Zeitgeschichte" verbrannt werden müssen.

Im Sommer letzten Jahres schließlich sprachen sich 20 italienische Universitätsangehörige, darunter 16 Professoren, dafür aus, auch Germar Rudolf und seinen wissenschaftlichen Mitstreitern die Freiheit der Forschung und Wissenschaft zu gewähren (La Lente di Marx, 6/1995).

Dies alles hinderte bereits die Richter der 17. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichtes unter Vorsitz von Dr. Dietmar Mayer nicht daran, Germar Rudolf wegen seines wissenschaftlichen Gutachtens zu verurteilen. Die Richter begründeten dies damit, daß in dem Gutachten den Juden zwar "nicht ausdrücklich angelastet wird, sie hätten die Darstellungen über den Holocaust insbesondere um ihres politischen und materiellen Vorteiles willen erfunden", jedoch habe das Gutachten "zur Überzeugung der Kammer den Zweck, dies zu suggerieren und damit feindselige Emotionen gegen die Juden zu schüren." (Urteil, Az. 17 KLs 83/94, S. 115)

Man merke, daß im Gutachten keine Anschuldigungen gegen Juden erhoben und auch in keiner Weise angedeutet werden. Allein die wissenschaftlich fundierte Meinung, etwas an der Geschichtsschreibung stimme nicht, reichte den Richtern, um Rudolf mit 14 Monaten ohne Bewährung zu bestrafen.

Den Antrag Rudolfs, sachverständigen Beweis darüber einzuholen, ob sein Gutachten inhaltlich richtig sei, lehnte das Gericht ab, da dieser Beweisantrag "im Ergebnis auf eine Leugnung des Massenmordes an den Juden" hinauslaufe. Solch ein Beweis sei verboten, denn, so das Gericht: "Der Massenmord an den Juden sei 'offenkundig und bedarf keiner Beweiserhebung'." (Urteil, S. 231f.)

Daß der Angeklagte nicht den Antrag stellte, den NS-Judenmord zu beweisen, sondern, ihn mit neuen, schlagkräftigen naturwissenschaftlichen Beweisen partiell zu widerlegen, interessierte das Gericht nicht. Dem Angeklagten wurde somit verwehrt, Beweise für seine Unschuld vorzubringen, was ein eindeutiger Verstoß gegen den ß 6 Abs. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellt (Recht auf Beweisführung).

Im Laufe dieses Verfahrens und als Folge des Urteils wurden Germar Rudolf aufgrund der einsetzenden Medienhetze zweimal die Wohnung gekündigt, als seine Frau jeweils gerade hochschwanger war. Er verlor wiederholt seine Anstellung, und die Universität Stuttgart verweigerte ihm erfolgreich die Ablegung der Doktorprüfung.

Seit Jahren wird Rudolf von den Medien als Rechtsextremist beschimpft, obwohl er nie einer als rechtsextrem eingestuften Organisation angehörte noch zu einer solchen Kontakt hatte. Zudem bedrohen fünf weitere Strafverfahren Rudolf wegen angeblichen "Mißbrauchs der Wissenschaftsfreiheit" mit weiteren hohen Haftstrafen.

Wir wenden uns an alle demokratischen Regierungen der Welt, an alle Menschenrechtsorganisationen, an die Kirchen und an alle Menschen mit demokratischer Gesinnung mit der Bitte, moralischen Druck auf Deutschland auszuüben, damit dort die Menschenrechte wiederhergestellt werden.

Ihren Protest gegen die deutsche Willkür sollten Sie an eine oder gar mehrere der folgenden Adressen richten:

Bundeskanzler, Adenauerallee 141, D-53113 Bonn;
Bundesjustizminister, Heinemannstr. 6, D-53175 Bonn;
Human Rights Watch, 15 Rue Van Campenhout, B-1040 Brüssel;
Amnesty International, Hausdorffstr. 160, D-53129 Bonn;
UNO ñ Centre for Human Rights, Palais des Nations, CH-1211 Genf 10.