Mehr über den Fall Günter Deckert

Notruf an Amnestie International Deutschland

(Bonn, Fax Nr. 0228-630036)

Notruf an Amnestie International Deutschland aus USA

(Bonn, Fax Nr. 011-49-228-630036)

Der Minister für Justiz (Deutschland), Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, sagte:

(Wortlautprotokoll)

". . . Unsere Sicht von Meinungsfreiheit ist in der Tat anders als in den USA, das wissen Sie ja auch und haben vorhin schon darauf hingewiesen. Wir werden - und das finde ich einigermaßen bedrückend - binnen kurzem von den USA wegen unserer Bestrafung der Auschwitzlüge eine formliche, hm, na, nicht 'ne Anklage, eine formliche Rüge über die Vereinten Nationen bekommen, weil wir auf diese Art und Weise Meinungsfreiheit einschränken. . ."

Am 21./22.3.1996 findet vor dem Amtsgericht Weinheim ein erneuter Prozeß gegen Günter Deckert auf Grund des deutschen Zeitgeschichts-Verbots-Gesetz ("Auschwitz-Lüge") statt.

Günter Deckert hatte vor mehr als fünf Jahren den britischen Historiker David Irving zu einem Vortrag über zeitgeschichtliche Einzelheiten geladen. Irving legte in seinem Vortrag dar, daß es technische Vorbehalte in Sachen Gaskammern von Auschwitz gäbe. In der Tat ist die Offizialgeschichtsschreibung auf diese neuen Erkenntnisse teilweise eingegangen (so der jüdische Prof. Michel Korzec, Uni-Leiden, das franzosische Wochenmagazin L' Express, ". . . alles an der Gaskammer in Auschwitz I ist falsch").

Das "Günter Deckert Freedom Committee" fordert hiermit alle Menschenrechtsorganisationen der Welt auf, für diesen Prozeß unabhängige Beobachter zu stellen, da zu befürchten steht, daß wiederum (wie bei allen Prozessen in Sachen zeitgeschichtlicher Einzelheiten), der/die Angeklagte(n) keine Beweiseinträge einbringen dürfen bzw.- das eingebrachte Beweisantrage vom Gericht abgelehnt werden.

Das Recht, seine Unschuld beweisen zu dürfen, steht aber das wichtigste Grundrecht, nämlich das der Menschenwürde, dar. Diesem Grundrecht ist sogar Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes gewidmet.

Dennoch bricht die deutsche Justiz bei allen Zeitgeschichtsprozessen dieses fundamentale Menschenrecht. Beweise werden grundsätzlich abgelehnt!

Gemaß Artikel 6, 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention hat jeder Angeklagte das Recht auf das Einbringen und Bewertung von Beweisanträgen. Dasselbe Recht garantiert die Menschenrechtsorganisation der Vereinten Nationen (Artikel 19: "Jeder hat das Recht auf Freiheit der Meinung und der Meinungsäußerung") jedem Angeklagten überall in der Welt.

Deutschland hat diese internationalen Menschenrechte übernommen und seinen eigenen Gesetzen sogar übergeordnet. Jede Verfolgung und in Folge jede Verurteilung von Menschen, die ihre Behauptungen nicht beweisen dürfen, stellen gravierendste Verletzungen der Menschenrechte dar.

Darüber hinaus können historische Gegebenheiten, ob sie allgemein anerkannt werden oder nicht, weder beleidigen noch verhetzen, und sind deshalb alleine durch die Menschenrechts-Charta der Vereinten Nationen mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

Bislang verstieß Deutschland gegen diese fundamentalen Menschenrechte immer und immer wieder - d.h., die deutsche Gerichtsbarkeit beging Rechtsbruch an den von ihr anerkannten, übergeordneten MenschenrechtsGesetzgebungen der Internationalen Gemeinschaft.

Damit wurde Deutschland zu einem Verfolgerstaat!

Bitte schreiben Sie auch an Günter einige ermutigende Worte und zeigen Sie den Verfolgern, das man ihnen auf die Finger schaut!

Gunter Deckert Freedom Committee
c/o G. Coletti
P.O. Box 61221
Pasadena, CA 91106, USA

Bitte weitgehend im Cyberspace verteilen.

Günter Deckert ist passionierter Briefmarkensammler. Schickt Eure alten Briefmarken zu ihm, er würde sich sehr darüber freuen.

Seine Adresse:

Günter Deckert
Schönbornstraße 32
76646 Bruchsal
GERMANY