(Bonn, Fax Nr. 0228-630036)
(Bonn, Fax Nr. 011-49-228-630036)
Der Minister für Justiz (Deutschland), Dr. Edzard Schmidt-Jortzig,
sagte:
(Wortlautprotokoll)
". . . Unsere Sicht von Meinungsfreiheit ist in der Tat anders als in den USA, das wissen Sie ja auch und haben vorhin schon darauf hingewiesen. Wir werden - und das finde ich einigermaßen bedrückend - binnen kurzem von den USA wegen unserer Bestrafung der Auschwitzlüge eine formliche, hm, na, nicht 'ne Anklage, eine formliche Rüge über die Vereinten Nationen bekommen, weil wir auf diese Art und Weise Meinungsfreiheit einschränken. . ."
Am 21./22.3.1996 findet vor dem Amtsgericht Weinheim ein erneuter Prozeß
gegen Günter Deckert auf Grund des deutschen Zeitgeschichts-Verbots-Gesetz
("Auschwitz-Lüge") statt.
Günter Deckert hatte vor mehr als fünf Jahren den britischen
Historiker David Irving zu einem Vortrag über zeitgeschichtliche Einzelheiten
geladen. Irving legte in seinem Vortrag dar, daß es technische Vorbehalte
in Sachen Gaskammern von Auschwitz gäbe. In der Tat ist die Offizialgeschichtsschreibung
auf diese neuen Erkenntnisse teilweise eingegangen (so der jüdische
Prof. Michel Korzec, Uni-Leiden, das franzosische Wochenmagazin L' Express,
". . . alles an der Gaskammer in Auschwitz I ist falsch").
Das "Günter Deckert Freedom Committee" fordert hiermit alle Menschenrechtsorganisationen der Welt auf, für diesen Prozeß unabhängige Beobachter zu stellen, da zu befürchten steht, daß wiederum (wie bei allen Prozessen in Sachen zeitgeschichtlicher Einzelheiten), der/die Angeklagte(n) keine Beweiseinträge einbringen dürfen bzw.- das eingebrachte Beweisantrage vom Gericht abgelehnt werden.
Das Recht, seine Unschuld beweisen zu dürfen, steht aber das wichtigste
Grundrecht, nämlich das der Menschenwürde, dar. Diesem Grundrecht
ist sogar Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes gewidmet.
Dennoch bricht die deutsche Justiz bei allen Zeitgeschichtsprozessen dieses
fundamentale Menschenrecht. Beweise werden grundsätzlich abgelehnt!
Gemaß Artikel 6, 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention
hat jeder Angeklagte das Recht auf das Einbringen und Bewertung von Beweisanträgen.
Dasselbe Recht garantiert die Menschenrechtsorganisation der Vereinten
Nationen (Artikel 19: "Jeder hat das Recht auf Freiheit der Meinung
und der Meinungsäußerung") jedem Angeklagten überall
in der Welt.
Deutschland hat diese internationalen Menschenrechte übernommen und seinen eigenen Gesetzen sogar übergeordnet. Jede Verfolgung und in Folge jede Verurteilung von Menschen, die ihre Behauptungen nicht beweisen dürfen, stellen gravierendste Verletzungen der Menschenrechte dar.
Darüber hinaus können historische Gegebenheiten, ob sie allgemein
anerkannt werden oder nicht, weder beleidigen noch verhetzen, und sind
deshalb alleine durch die Menschenrechts-Charta der Vereinten Nationen
mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.
Bislang verstieß Deutschland gegen diese fundamentalen Menschenrechte
immer und immer wieder - d.h., die deutsche Gerichtsbarkeit beging Rechtsbruch
an den von ihr anerkannten, übergeordneten MenschenrechtsGesetzgebungen
der Internationalen Gemeinschaft.
Damit wurde Deutschland zu einem Verfolgerstaat!
Bitte schreiben Sie auch an Günter einige ermutigende Worte und zeigen Sie den Verfolgern, das man ihnen auf die Finger schaut!
Gunter Deckert Freedom Committee
c/o G. Coletti
P.O. Box 61221
Pasadena, CA 91106, USA
Günter Deckert ist passionierter Briefmarkensammler. Schickt Eure alten Briefmarken zu ihm, er würde sich sehr darüber freuen.
Seine Adresse:
Günter Deckert
Schönbornstraße 32
76646 Bruchsal
GERMANY