Aus meinem Schreiben aus der Haft an das OLG/Generalstaatsanwaltschaft in Hamm vom 22. Januar 1995, das unbeantwortet blieb:
"Staatsanwälte und Richter in der sogen. "BRD" handeln kriminell, wenn sie den Vorwurf einer angeblichen Beleidigung nicht mit Sachbeweisen belegen. Es ist darüber hinaus für einen angeblichen "Rechtsstaat" unwürdig, entlastende Sachbeweise der Verteidigung - aus welchen Gründen auch immer - bundesweit einheitlich abzuweisen ! Ein solches Verhalten ist allgemein nur aus sogen. Polizeistaaten bekannt... "
Kemper, Erhard
48157 Münster,
Ing. agr. (grad.)
Ruschheide 6
T. 0251 - 32 63 19
Freier Berichterstatter
im Widerstand
Den 27. 6. 1997
persönlich zu Protokoll
An das
Landgericht Münster
Am Stadtgraben 10
48028 Münster
Betr.: Angebliches Leugnen von angeblichen Vergasungen von Menschen in
den Arbeits- und Internierungslagern des Dritten Reiches bzw. mein angeblich
krimineller Entwurf einer Anzeige aus 1995 gegen Staatsanwälte und
Richter in der "BRD", den ich bereits in der Haftzeit als Entwurf
verfaßte; hier: Begründung meiner Revision
Bezug: Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Münster am 13. Mai
1997 Az.: 32 Ds 46 Js 593/95 AK 477/95 und 13 Ns 26/97
Eingang des Urteils am 30. 5. 1997
Gegen einen erstmaligen Freispruch vor dem Amtsgericht Münster am
4. Dezember 1996 (Richterin Hermann) in der 1. Verhandlung der 4. Prozeßreihe
legte Oberstaatsanwalt Schrade Berufung ein (bisherige Verurteilungen:
3 Geld- und 3 Haftstrafen: 3 Monate mit Bewährung, 4 und 10 Monate/zusammengezogen
12 Monate Haft nach den §§ 130 und 185 StGB)
Am 13. Mai 1997 war die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Münster,
in der Schrade selbst - sicherheitshalber ? - die Anklagevertretung übernahm.
Würde ein weiterer Freispruch die politischen Grundlagen des Nachkriegsstaates
BRD auf dem Boden des Deutschen Reiches sprengen ?
Den Vorwurf der "Volksverhetzung" konnte Schrade nicht aufrechterhalten,
da er nur ein einziges Exemplar eines nicht unterzeichneten Entwurfs meiner
o.a. Anzeige vorzuweisen hatte. Aber den Vorwurf der "Beleidigung"
hielt er aufrecht, obwohl der Brief (der Entwurf meiner Anzeige) den Adressaten
Marcus Bischoff in einer Berliner JVA nicht ausgehändigt wurde.
Das Urteil: 6 (sechs) Monate Gefängnis ohne Bewährung !
Schrade hat inzwischen weitere Ermittlungen auf den Weg gebracht und veranlaßt,
da ich in meinem Schreiben an die Justiz im 'Betr.:' (s.o.) den tatsächlichen
Grund der politisch/juristischen Verfolgungen wahrheitsgemäß
angebe.
Es sei hier festgestellt, daß er auch in dieser Berufungs-"verhandlung"
am 13. Mai 1997 wieder keine Sachbeweise meiner angeblichen Schuld vorlegen
konnte.
Richter Walden (der diesmal dem Tribunal vorstehen mußte) zitierte
eine Stunde lang aus den früheren "Urteilen" und "Schuldvorwürfen"
der Justiz in Münster, die bis in das Jahr 1991 zurückgingen
und machte bei den Schöffen (und der anwesenden Presse) gegen mich
Stimmung.
Es kamen wieder alte Vorwürfe zum Tragen, daß ich lt. Richter
Freter ("Warum wollen Sie eigentlich unbedingt Märtyrer werden
?") anläßlich einer Anhörung in den Katakomben des
Landgerichtes Münster geäußert haben soll - und Freter
hielt dies fest- :
"Er glaubt, daß die Gaskammern Desinfektionsanlagen gewesen
seien",
Diesbezüglich läuft eine Anzeige gegen Freter, die angenommen
worden ist. Die gleiche Anzeige stelle ich hier und heute gegen Richter
Walden. Kann man für die gleiche "Tat" mehrfach verurteilt
werden...? Er behauptete weiter, daß ich angeblich
"... den Holocaust bestreite",
daß ich angeblich
"... den Juden die Wiedergutmachung streitig mache". und daß
ich angeblich
"... die Juden beschuldige, die "Gaskammerlüge" erfunden..."
zu haben.
Es liegen der "Justiz" in Münster genügend Beweise
vor, wen ich beschuldige und was ich bestreite. Man muß es nur in
meinen Schriftsätzen nachlesen... Auch hier werde ich zu gegebener
Zeit wegen Verleumdung und Fälschung meiner Aussagen und Schriftsätze
weitere Anzeigen gegen beteiligte Justizangehörigen der "BRD"
erstatten.
Alles dies sind Vorwürfe, die unbewiesen sind und aus 3 (drei) Berichterstattungen
über sogen. Gerichts"verhandlungen" vor Landgerichten gegen
Mitstreiter in Bochum und Bielefeld herausgelesen und - willkürlich
! - ausgelegt werden und mit den tatsächlichen Vorgängen in den
Arbeits- und Internierungslagern der Jahre 1933-1945 nichts (!) zu tun
haben. Diese Berichte gehen bis in das Jahr 1991 zurück. Von Friedrich
dem Großen ist folgender Satz überliefert: "Der geringste
Bauer und Bettler ist ebensowohl ein Mensch, wie ein König. Ein Justizkollegium,
das Ungerechtigkeiten ausübt, ist gefährlicher und schlimmer
als eine Diebesbande. Vor der kann man sich schützen. Aber vor Schelmen,
die den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üblen Pressionen auszuführen,
vor denen kann sich kein Mensch hüten, sie sind ärger wie die
größten Spitzbuben in der Welt und meritieren eine doppelte
Bestrafung."
Was sagte Gefängnisdirektor Sievers (JVA Münster) anläßlich
der Beschlagnahme von (insgesamt 24) Briefen anläßlich einer
Vorführung in der Haft zu mir:
"Sachbeweise ? Die bringen wir ihnen notfalls auch noch !" und
blieb sie mir (wie OSTAW Schrade) bis zum Ende der Haftzeit schuldig. Und
Sievers sagte auch dies zu mir: "Da wo Sie sitzen haben schon andere
Kriegsverbrecher gesessen !"
Antoine Saint-Exupery ('Wind, Sand und Sterne', 'Flug nach Arras', 'Der
kleine Prinz') sagte das Folgende, das uns Deutschen und der Justiz der
BRD im besonderen gut zu Gesicht stände:
"... Da ich ein Teil von ihnen bin, werde ich niemals die Meinigen
verleugnen, was sie auch tun mögen. Ich werde niemals vor jemanden
anderem gegen sie predigen. Wenn ich ihre Verteidigung übernehmen
kann, werde ich sie verteidigen. Wenn sie sich mit Schande bedecken, werde
ich diese Schande in meinem Herzen verschließen und schweigen. Was
ich auch über sie denken mag, ich werde n i e als Belastungszeuge
dienen.... Wir dürfen nichts von dem verleugnen, wozu w i r gehören."
Richter Walden konnte es in seinen Schlußworten nicht unterlassen,
an frühere Böswilligkeiten des OSTAW Schrade
- "Man sollte Sie in die Irrenanstalt Eickelborn stecken und auf Ihren
Gesundheitszustand untersuchen lassen" -
anzuknüpfen. Er sagte:
"Da Sie es bestreiten, irre zu sein, müssen Sie als unbelehrbar,
unbelehrbar bezeichnet werden !"
Ist Unbelehrbarkeit ein Schuldbeweis ? Herr Richter Walden, auch Sie werden
eines nicht mehr fernen Tages für Ihre ungeheuerlichen Beschuldigungen
haftbar gemacht. Ist man unbelehrbar, wenn man Sachbeweise einer angeblichen
Schuld verlangt ?
Und: Warum haben S i e mir keine Sachbeweise meiner Schuld vorgelegt ?
Haben Sie keine ?
Was sagte mir der unvergessene und leider verstorbene Thies Christophersen,
der über den Tod hinaus verfolgt wurde ? (Die Feierlichkeiten anläßlich
seiner Beerdigung in Flensburg wurden verweigert und polizeilich verboten.
Fürchtete man einen Aufstand ?):
"In Minster ist es finster !"
Baruch Spinoza (1632-77) (Theologisch/politische Schriften): "Am tyrannischsten
ist jene Herrschaft, welche aus Meinungen Verbrechen macht, denn jedermann
hat das unverbrüchliche Recht auf Gedankenfreiheit."
Den Herrn Schrade und Herrn Walden und allen anderen Empfängern dieses
Schreibens gebe ich ferner Folgendes zur Kenntnis: Der dänische (?)
"Journalist" Prof. Blum, Kopenhagen, der mich auf Empfehlung
von David Irving, London, am 1. 4. 1997 aufsuchte und mit dem ich ein längeres
Gespräch führte, fragte mich u. a. :
"Haben Sie keine Angst vor dem Tod ..."
Meine Antwort: "Wir müssen alle einmal sterben". Darauf
sagte er warnend: "Aber es gibt ja noch mehr als Sterben ..."
Wollte er damit etwa eine Entführung oder die Folter andeuten... ?
Der bisher nicht aufgeklärte Mord an Baader und Meinhof in einem Gefängnis
der sogen. "BRD" ist unvergessen !
Und ich teile dem Landgericht Münster erneut die Aussage des Tiudur
Rudolph mit, die dieser in der JVA Osnabrück anläßlich
meines Besuches am 20. August 1993 machte. Er wurde - im Gegensatz zu mir
- bereits im Gerichtssaal als 83-jähriger Verfolgter (nach §
185 StGB) verhaftet: "Als ich - wider Erwarten - schon nach 5 Minuten
vom Hofgang in meine Zelle zurückkehrte, überraschte ich 2 israelische
Mossad-Beamten in meiner Zelle. Diese haben in den Gefängnissen der
BRD offensichtlich freien Zugang !" Der den Besuch überwachende
Beamte nickte bestätigend mit dem Kopf.
Ist das die Freiheit eines angeblich souveränen Staates, die die Justiz
in Münster und in der sogen. "BRD" verteidigen muß
... ?
Es bleibt festzuhalten, daß es sich bei dem Vorgehen der Justiz um
ungesetzliche Verfolgungen von Personen - nicht nur ! - zum Nachteil des
Deutschen Volkes handelt !
Dieses Vorgehen ist nicht mit einem Justizirrtum zu vergleichen oder zu
entschuldigen, sondern Anklagen und Urteile können treffend nur als
Verrat und Verbrechen am eigenen Volk, als gezielt herbeigeführte
Regierungskriminalität bezeichnet werden. Diese Kriminalität
wird durch die weisungsgebundene "BRD"-Justiz gedeckt. Hier wird
Widerstand zur Pflicht !
Aber: Die Angst aller Juristen (auf beiden Seiten !) ist so groß,
daß der Rechtsstaat auf der Strecke bleibt. Einem Verteidiger von
mir wurde die Zulassung genommen; gegen zwei von ihnen lief bzw. läuft
noch immer ein Ermittlungsverfahren...
Ist es da verwunderlich, daß ich keinen Verteidiger mehr habe ? (...
die den Eid auf die angebliche Verfassung der "BRD", das sogen.
Grundgesetz abgelegt haben)
Außergewöhnlich war es, daß ich in der Verhandlung am
13. 5. 1997 nicht sofort in Haft genommen wurde, obwohl - wie Schrade in
der Verhandlung zynisch offenlegte und wie bereits erwähnt - weitere
Verfahren anstehen. Mein ausdrücklicher Dank zu dieser "Gnade"
gilt hier "Richter" Walden, da ich diese Revisionsschrift noch
in Freiheit anfertigen kann. Er beugte sich einmal mehr dem Zeitgeist und
glaubte wie seine beamteten Mitläufer auf
Sachbeweise angeblich erfolgter Gasmorde in den Internierungslagern des
Dritten Reiches verzichten zu können. Weiter: Da Schrade mit seinen
Anklagen erzwungenermaßen Politik betreibt, sollte er bei all seinem
Treiben beachten, daß er nicht als 'Freisler' (!) der sogen. "BRD"
in die Justizgeschichte des Deutschen Volkes eingeht. Kann er als Anwalt
unseres Volkes bezeichnet werden, wenn er Propagandalügen ehemaliger
Kriegsgegner verewigen hilft ?
Eine Justiz, die Sachbeweise der Verteidigung ablehnt, nicht einmal erörtert,
darf sich nicht wundern, wenn man ihr kriminelles Verhalten vorwirft. Sie
hat auf diese meine mehrfach vorgetragenen schriftlichen Vorwürfe
niemals reagiert ! Ist das ein Eingeständnis ?
Da ich bisher auf rechtsstaatlichem Weg die Lüge von der angeblichen
Vergasung von Menschen nicht überwinden konnte, bleibt das Deutsche
Volk in seiner Gesamtheit gefordert und aufgerufen, der Justiz der sogen.
"BRD" und den sie deckenden politischen Kräften eine Antwort
zu erteilen. Es geht nicht nur um die Zurückweisung der Legende von
der "Vergasung" von Menschen, es geht um unser aller Freiheit
!
Hier will ich auch meinen Verteidiger Dr. Eisenecker, Goldenbow, zitieren.
Er schrieb mir in einem Brief, daß er meinen Vorwürfen gegen
die BRD-Justiz nichts hinzuzusetzen habe und, daß alles was er als
Student gelehrt bekommen heute keine Gültigkeit mehr habe !
Ich beantrage aus all den genannten Gründen das Urteil des Landgerichtes
vom 13. Mai 1997 zu verwerfen, und den Freispruch des Amtsgerichts Münster
vom 4. 12. 1996 wieder in Kraft zu setzen. Dies um so mehr, da mir in der
Verhandlung am 13. Mai 1997 mein Rechtsbeistand in schnöder Art und
Weise ohne Begründung genommen worden ist ! Richter Walden zu diesem
Mann; gegen den die Staatsanwaltschaft keine Einwände hatte:
"Sie haben hier gar nichts zu sagen oder einzureichen !"
und verwies den Mann in die Zuschauerränge. Dieser ging sofort zur
Staatsanwaltschaft Münster und zeigte Walden an...
Aus meinem unbeantworteten Schreiben vom 7. August 1995 an die Gerichtskasse
Münster anläßlich der Pfändung meiner Rente: "Die
Justiz in der sogen. "BRD" die auf den Vorwurf, sie sei kriminell
(s.o.), nicht eingeht, ist kriminell !"
Lieber 100 Jahre im Gefängnis
als 1.000 Jahre an eine Lüge glauben müssen !
gez. Kemper
Nachsatz: Nach Erstellung dieses Schreibens erfuhr ich, daß eines der neuen Verfahren aufgrund meines Schreibens an den Petitionsausschuß des Bundestages eröffnet worden ist. Frau U Müller, die dieses Schreiben in den HNG-Nachrichten veröffentlichte, soll mit mir (in Mainz?) angeklagt werden.
Anlage: Bericht der "Hamburger Morgenpost" vom 2. 6. 1997