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Verteidiger Zündels zitiert vor Gericht aus "Mein Kampf"
Im Prozess gegen den Holocaust-Leugner Zündel kam es erneut zu einem Eklat: Zündels Anwälte nutzten ihre Plädoyers, um aus Hitlers "Mein Kampf" zu zitieren und die Nazi-Verbrechen zu verharmlosen. Nach Ansicht der Richter haben sich die Verteidiger damit selbst schuldig gemacht.
Mannheim - In seinem mehrstündigen Plädoyer vor dem Mannheimer Landgericht zitierte Rechtsanwalt Ludwig Bock Passagen aus Adolf Hitlers "Mein Kampf" und den Rassegesetzen der Nazis. Zündels Hauptverteidiger Jürgen Rieger bestritt erneut, dass es den Holocaust gegeben habe.
Damit habe sich der rechtsextreme Anwalt Rieger "durch volksverhetzende Äußerungen in Form der Auschwitz-Lüge strafbar gemacht", sagte der Vorsitzende Richter. Rieger hatte in seinem mehrstündigen Schlussvortrag unter anderem die Zahl der getöteten Juden während des Holocaust in Zweifel gezogen.
Bock stellte in seinem Schlussvortrag keinen konkreten Strafantrag. Ein dritter Kollege hatte am vorherigen Verhandlungstag jedoch bereits Freispruch für den 67 Jahre alten Angeklagten gefordert.
Der Anwalt warf dem Gericht vor, "den Prozess mit dem Offenkundigkeitsprinzip niederzuknüppeln" und sich nicht einer wissenschaftlichen Analyse des Holocausts stellen zu wollen. Das Gericht habe Angst vor einer unorthodoxen Entscheidung. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte er, Zündel persönlich diffamiert und sich damit selbst strafbar gemacht zu haben. Staatsanwalt Andreas Grossmann hatte Zündel zuvor als "Rattenfänger" bezeichnet.
Zündel lässt sich vor Gericht von fünf Verteidigern vertreten. Er soll aus dem kanadischen Exil den millionenfachen Mord an den Juden auf seiner Internet-Homepage und in anderen Publikationen abgestritten haben. Die Staatsanwaltschaft hat für Zündel fünf Jahre Haft unter anderem wegen Volksverhetzung verlangt. Das Urteil wird voraussichtlich am 15. Februar gesprochen.
Der Holocaust-Leugner war im Februar 2005 aus Kanada abgeschoben worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Er hatte den millionenfachen Mord an den Juden in deutschen Gaskammern als Geschichtsfälschung bezeichnet. Die Anklage stützt sich auf Zündels Schriften, darunter zwölf so genannte Germania-Rundbriefe sowie auf die "zundelsite" im Internet, mit der der deutsche Staatsbürger von Kanada aus rechtsextremistische und antisemitische Propaganda weltweit verbreitete.
Ein erstes Verfahren gegen ihn war Ende 2005 geplatzt, weil seine Verteidigerin unter anderem die Zulassung des rechtsextremistischen Anwalts Horst Mahler als ihren Assistenten durchsetzen wollte. Die Juristin wurde daraufhin von ihrem Mandat entbunden und aus dem Verfahren ausgeschlossen.